Antidiskriminierungsgesetz - Berufung im Prozess um nackte Brust eingelegt

Mo 21.11.22 | 12:01 Uhr
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Das Eingangsschild des Wasserspielplatz "Plansche" im Plänterwald. (Quelle: dpa/Fabian Sommer)
Bild: dpa/Fabian Sommer

Der Fall einer Frau, die sich mit nacktem Oberkörper auf einem Berliner Wasserspielplatz aufgehalten hat, geht in die nächste Verhandlungsrunde. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erklärte am Montag in Berlin, gemeinsam mit der Frau beim Kammergericht in Berufung zu gehen. Die Berufung wendet sich gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom September. Das Gericht hatte damals die Entschädigungsklage der Frau abgewiesen.

Der Fall hatte im Sommer 2021 für Aufsehen gesorgt. Gabrielle L. war damals mit ihrem Kind auf dem Wasserspielplatz im Plänterwald und hatte sich "oben ohne" gesonnt. Ein Wachdienst und zwei hinzugerufene Polizisten hatten ihr das untersagt und sie aufgefordert, ihre Brust zu bedecken oder das Gelände zu verlassen.

Entschädigung von 10.000 Euro gefordert

Vor Gericht berief sich die 39-Jährige auf das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin und machte eine Entschädigung von mindestens 10.000 Euro geltend. Das Landgericht wies ihre Klage ab. Nach Meinung der GFF, der Klägerin und ihrer Rechtsanwältin hat das Gericht bei seinem Urteil verkannt, dass bei Anwendung des Antidiskriminierungsgesetzes die verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Diskriminierungsverbots angewendet werden müssen.

Mit der Berufung solle nun eine Klarstellung des Berliner Kammergerichts erreicht werden. Zur Begründung hieß es, Bekleidungsvorschriften für weibliche Brüste seien nicht mehr zeitgemäß und diskriminierend. An die Ungleichbehandlung der Geschlechter seien hohe grundrechtliche Anforderungen gestellt. Diese verfassungsrechtlichen Maßstäbe habe das Berliner Landgericht allerdings "grob verkannt".

Sendung: rbb24 Inforadio, 21.11.2022, 13 Uhr

46 Kommentare

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  1. 46.

    Auch dieses Thema wieder ein gutes Beispiel, wie hysterisch und intolerant unser Umgang miteinander geworden ist. Noch nicht lange her, da hat sich noch nicht mal im gutbürgerlichen Wilmersdorf irgend jemand aufgeregt, wenn Frauen sich oben ohne im Volkspark oder "Lochowbad" gesonnt haben. Wem's nicht gefällt, guckt weg, hat meine Oma schon gesagt.

  2. 45.

    Und wie viel Rücksicht nehmen Sie in Bezug auf die Frau?Stehen konservative Ansichten vor den Ansichten anderer?Das finde ich ziemlich heuchlerisch.Die Frau saß in der Sonne,sie hat niemanden belästigt oder mit nackter Brust demonstriert und sie allen hingehalten.Und FKK ist was anderes als den Oberkörper zeigen aus meiner Sicht.

  3. 44.

    "Müssen sich unsere Gerichte wirklich mit solch einem Schwachsinn beschäftigen???" JA!
    Gleiches Recht für alle! - Und bitte weiterlesen.
    Gehen Sie mal vor die Tür. Sie werden sich wundern, wie viele "nur provozieren und Aufmerksamkeit erlangen."!
    Mittlerweile ermitteln sogar Staatsanwälte in Sachen Provokation und Aufmerksamkeit einer letzten Generation.
    Ach! bestrafen soll man Provokanten und Aufmerksamkeitshäscher, aber denen die es rechtsstaatlich versuchen, ein faires Verfahren absprechen finden Sie in Ordnung?
    Denken Sie mal drüber nach!

  4. 43.

    "Ach und diese Regel gibt Frauen die Erlaubnis bewußt zu provozieren? "
    Selbst wenn eine Zuckerschnecke völlig belagfrei ihren Weg kreuzt, sind anzügliche Bemerkungen oder gar angrabschen ein absolutes NoGo. Dem/der Prüden steht natürlich der Rechtsweg offen.

  5. 40.

    2. Teil:Und zu der Frage,ob unsere Gerichte sich mit soetwas beschäftigen müssen?Ja,müssen sie. Das gehört zu einem Rechtsstaat dazu.Wenn Sie sich mit Ihrem Nachbarn streiten,möchten Sie das vielleicht auch von unabhängiger Seite geklärt haben.Das ist ihr Recht.Berlin mag auch größere Probleme haben, aber das ist eine andere Debate.

  6. 39.

    Sich sonnen an einem Ort, an dem auch andere Eltern mit ihren Kindern sind? Ein solches Vorhaben zeigt wie wenig die Frau Rücksicht nimmt auf die Ansichten Dritter und die wie sie die Erziehungsmethoden Dritter achtet. Selbst in unserem sehr liberalen europäischen Kulturkreis gibt es Eltern, die Wert auf, aus der Sicht der Frau, konserative Ansichten bei der Erziehung legen, oder meinen sie beide Geschlechter könnten an allen Orten FKK machen?

  7. 38.

    Ich verstehe nicht, warum sich alle hier so echauffieren. Wenn man den Fall verfolgt hat, weiß man, dass die Frau nicht provozieren, sondern sich lediglich sonnen wollte. Und die Absichten, die dieser Frau hier unterstellt werden, sind ungeheuerlich. Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie fürs grillen oder laut Musik hören derart angegangen werden würden, wärend andere
    es dürften?

  8. 37.

    Kinder schämen sich nur dann für Naktheit, wenn Eltern oder Gesellschaft ihnen dies eintrichtern.

  9. 36.

    Kinder haben überhaupt kein Schamgefühl mit Naktheit.
    Erst man man ihnen das ins Hirn eindrillt.
    Ich bin als Kind am FKK an der Ostsee groß geworden.
    Nakt sein war für mich völlig normal.
    Erst nach der Wende wurde mir bekannt, dass Naktheit mit einer Scham behaftet sein soll, was ich bis heute nicht begreife.
    Eine barbusige Frau im Park mit Hose ist völlig normal.
    Da sollte man viel eher sich darum kümmern, dass öffentliches Urinieren von Männern bzw. Vermüllung und exzessiver Öffentlicher Alkohol- und Drogenmissbrauch geahndet wird. Aber da scheint Berlin ja alles zu tolerieren.

  10. 35.

    Ich bin auch ein Mann und befürworte ganz klar das Recht der Frau, sich barbusig in einen Park zu setzen.
    Wir Männer machen das ja auch.
    Diese ganze Prüderie der Skandalisierung eines Busens geht mir sowas von auf den Wecker!

  11. 34.

    hmm.. interessant, dass sich hier vorallem Männer echauffieren.. Ich finde es klasse, daß sie Recht bekommen hat. Es geht mir echt auf'n Kecks, das mittlerweile selbst Kleinkinder auf Wasserspielplätzen oder Badeseen blöd angemacht werden, sich zu bekleiden. Was ist aus unserer freien Körperkultur geworden? Alles blankziehen muss ja nicht unbedingt sein aber mittlerweile hat dass alles einen verklemmten Raum eingenommen, kaum zu ertragen..

  12. 33.

    Bart und Glatze sekundäre Geschlechtsorgane? Wo hatten Sie Biologieunterricht?
    Ich glaube, dass Sie manche Bevölkerungsgruppen in Berlin und deren Ansichten nicht kennen. Ich missbillige auch deren Ansichten, aber wie wäre es, wenn auch Frauen Rücksicht nehmen würden auf die Ansichten Dritter, insbesondere in Gegenwart von Kindern?

  13. 32.

    Liebes KG, laßt doch die Frau ruhig blank ziehen, wenn das zu ihrer Persönlichkeit gehört und sie nach Ansicht des ehrwürdigen Gerichts für ganz passabel vorzeigbar einzustufen sei, denn das was arbeitende oder sonnenbadende Männer so an Brüsten präsentieren ist auch häufig noch weniger geil und ich nehme mich davon selber nicht aus!
    Wenn aber ein Mann ohne Hose in die S- oder U-bahn steigt, um da hinzupinkeln, dann ist das tolerabel und o.k. so?

  14. 31.

    Auch wenn ich ein Mann bin, dein Kommentar ist toll-das 'Nippelthema' wird ja in letzter Zeit sehr aktiv diskutiert. Wenn wir nicht soviel uns mit anderen beschäftigen, hätten alle ein schöneres Leben. Allerdings 10000 Euro Schadenersatz sind natürlich krass!!

  15. 30.

    "Müssen sich unsere Gerichte wirklich mit solch einem Schwachsinn beschäftigen??? " Das werden sie in Zukunft noch häufiger müssen; dieses Anti-Diskriminierungsgesetz öffnet Tür und Tor. Am besten läuft man nur noch mit gesenktem Blick und Pflaster vorm Mund, ein falscher Blick zum richtigen Zeitpunkt und man findet sich vor'm Kadi wieder.

  16. 28.

    Müssen sich unsere Gerichte wirklich mit solch einem Schwachsinn beschäftigen??? Die Dame will doch nur provozieren und Aufmerksamkeit erlangen.

  17. 27.

    Was passiert denn, wenn sich ein „Prozesshansel“ mit einem großen Schniedel sonnt ? Bekommt der auch etwas, damit er einpackt ?

  18. 26.

    Was nehmen die denn alle für Drogen ? Etwas vernebelt ist ja ganz schön, aber gleich so eine Dröhnung ? Muss das denn sein ?

  19. 25.

    Früher guckte man TuttiFrutti, heute geht man zum Spielplatz.

  20. 24.

    ich finde es fürchterlich, daß die meisten hier kommentierenden hier es gerecht finden, daß männer blank ziehen dürfen und frauen nicht. brüste sind kein sexualorgan, und wenn es um sekundäre geschlechtsmerkmale ginge, müssten männer ihren bart oder ihre glatze verdecken.

  21. 23.

    Ach und diese Regel gibt Frauen die Erlaubnis bewußt zu provozieren?
    Wie wäre es, wenn auch Frauen sich einmal klar würden, dass bestimmte Verhaltensweisen die Ansichten Dritter aus dem europäischen Kulturkreis verletzen?

  22. 22.

    Ich hatte mich schon bei der ersten Meldung gefragt ob sie so einkaufen geht und an ihrem Arbeitsplatz erscheint.

    In einem öffentlichen Park störte es mich nicht, da kann ich ausweichen um mir den Anblick zu ersparen. Hier handelt es sich jedoch um einen geschützten Raum für Kinder, die nur noch ihre Spielplätze haben. Der Bürgersteig wird ja von Radfahrern enteignet. Kinder haben ausgeprägte Schamgefühle je nach Alter. Das kann man als Erwachsener durchaus respektieren.

    Übrigens handelt es sich beim stillen nicht um eine offensive Demonstration. Man sieht da so gut wie nichts und dann kann man Kindern erklären dass das Baby Hunger hat.

  23. 21.

    Das Anliegen der Frau ist (bzw. war) berechtigt, und die Vorschriften sind in ihrem Sinne geändert worden. Also was soll das jetzt noch? Gibt es eine weibliche Form für das Wort „Prozesshansel“? Vielleicht „Prozessgretel“?

  24. 20.

    Wie kann man so etwas noch unterstützen.
    Beim nächsten Mal geht sie völlig blank und verlangt 100000 falls sie wieder erwischt wird?

  25. 19.

    Wir haben hier Probleme, ehrlich. Wenn das Bedecken der weiblichen Brust nicht mehr "zeitgemäß" ist, dann laufen wir doch gleich alle nackt durch die Gegend. "My Body My Choice" heißt dann auch, dass man ohne jegliche Kleidung durch die Gegend rennen kann. Wozu denn überhaupt Kleidung? Meine Güte, die Frau hat aber auch wirklich Probleme. Ich glaube sie will nur provozieren.

  26. 18.

    1. Nächster Schritt der Frauenwelt (Dame ist antiquirt höflich und passt nicht) ist dann zu bbehaupten, dass dieser Kerl sie doch sexistisch angesehen habe - Klage Verurteilung auf Komméntaorenseite per Heidekind und Co - Blendung 2. Mann klagt wegen Nötiigung (ständiges in den Himmel starren müssen), Körperverletzung (Nackenstarre, gegen Laternenpfahl gelaufen), Frührente, usw. 3. Kinder dürfen garnichts mehr anhaben 4 was dazu führt dass Frauen auch garnichts mehr anhaben wollen müssen dürfen was widerum ....

  27. 17.

    Man könnte meinen , das die Frau sich mit vollerAbsicht ausgezogen hat um damit eine Geldklage zu erwirken .Die Klage sloote abgewiesen werden und die Gerichtskosten sollten der Frau in Rechnung gestellt werden.

  28. 15.

    "Ich hoffe auf Erfolg für die Frau ,denn es ist wirklich nicht mehr zeitgemäss." Nichtsdestotrotz ist es dort nicht erlaubt! Was würden Sie sagen, wenn sich ein Mann ohne Badehose dort gesonnt hätte? "Hosen sind nicht mehr zeitgemäß?"

  29. 14.

    Wenn dann sollte durchgesetzt werden, dass Männer Shirts anhaben. Denn nackte Männerbrüste rufen bei vielen Frauen widerlichste Erinnerungen hervor und triggern oft. Eine Frau mit freiem Oberkörper tut i.A. niemandem was.

  30. 13.

    "Welche Regeln..." Diese: "In den Richtlinien steht: "In der Plansche ist von allen Gästen Straßen- oder Alltagskleidung bzw. handelsübliche Badekleidung , wie zum Beispiel Badehose, Badeshorts, Bikini, Badeanzug, Burkini zu tragen."

  31. 12.

    Ach Sie kennen die Regeln nicht, wenn kleine Kinder in der Nähe sind? Oder meinen Sie man könnte überall auch Geschlechtsverkehr haben?
    Wie wär es mit etwas mehr Anstand und Achtung vor den Ansichten Dritter?

  32. 11.

    Es gibt genügend FKK Stellen in Berlin. Wer dies aber auf Spielplätzen braucht…..hmm!

  33. 10.

    "Bekleidungsvorschriften für weibliche Brüste seien nicht mehr zeitgemäß" - Wie wurde das ermittelt, dass das Gericht mit dieser Behauptung was anfangen kann? Wie sieht denn da die Argumentationskette, der in Berlin lebenden Kulturkreise, aus? Es gibt sogar einen gegenläufigen Trend, wenn man sich so manches Verhalten am FKK-Strand anschaut. ("Ich hab nichts dagegen, wenn Sie FKK machen ;-( " )
    Wenn man den Staat zur Kasse bitten will, dann wird das in der Regel nichts...Aber Aufmerksamkeit gibt es schon.

  34. 9.

    So viel Entschädigung gibt es nicht mal bei Körperverletzung. Hier nächster Urlaub muss wohl finanziert werden.

  35. 8.

    Ok. Das ganze ist und bleibt gruselig.
    Warum zieht man auf einem Spielplatz blank?
    Der Spielplatz wurde als Raum für Kinder erdacht, als sämtliche Orte zunehmend von Erwachsenen vereinnahmt wurden.
    Hört auf und zieht euch ein Shirt an.
    Das gilt für ALLE ERWACHSENEN!

  36. 7.

    Welche Regeln!? bitte erklären.
    Was wollen Sie ausdrücken..
    Wir leben in einer für mich toleranten Welt in Berlin.
    ..... Schade, dass die Frau nicht noch stillte. Dann wäre der Aufschrei vlt nicht so groß gewesen....
    Das Wichtigste : ich wünsche ihr viel Erfolg bei Gericht

  37. 6.

    Es gehört auch zu den Regeln, das Frauen wegen ihres Erscheinungsbildes nicht von triebgesteuerten Subjekten angemacht werden.

  38. 5.

    10.000€ für einmal blank ziehen? Soviel Chuzpe muss frau erstmal haben. Chapeau!

  39. 4.

    Nun, wie wär es wenn die Klägerin sich einmal in ihrer Heimat Frankreich umsieht?
    Auf der einen Seite sich beschweren, wenn Frauen wegen ihrer Kleidung sexistisch angemacht werden, aber dann hier genau Geld fordern, nur weil sie sich nicht an Regeln halten kann!

  40. 3.

    Ich hoffe auf Erfolg für die Frau ,denn es ist wirklich nicht mehr zeitgemäss. Denn wenn ich bedenke dass schon in den Ende siebziger Jahren , Frauen in Kopenhagen in öffentlichen Parks sich oben ohne sonnen konnten.

  41. 2.

    10.000 Euro Schadensersatz weil man ein T-Shirt anziehen sollte. Ich kann nur hoffen das die Klage scheitert. Unsere Steuergelder für so einen Mist! Vielleicht sollte ich mal auf 20.000 Euro Schadenersatz klagen wenn mich der Anblick dieser Frau beleidigt und sich mein Auge dadurch diskriminert fühlt. Als ob wir keine echten Probleme hätten. Die Klägerin kann ja gerne in ein freieres Land umsiedlen wenn es so schrecklich ist in Deutschland.

  42. 1.

    Ok, wieder etwas gelernt: Das Zeigen der Brüste ist im Grundgesetz garantiert.

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