Verwaltungsgericht Berlin - Tantra-Studios sind Prostitutionsgewerbe

Do 08.12.22 | 13:36 Uhr
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Ein Masseur in einem Massagesalon demonstriert an einer Kollegin eine Tantra-Massage (Quelle: dpa/Nestor Bachmann)
Bild: dpa-Zentralbild

Tantra-Massagen in dafür vorgesehenen Studios gelten aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts als sexuelle Dienstleistung. Studiobetreiber benötigen deshalb eine behördliche Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Das hatte das Gericht am Mittwoch mitgeteilt.

Mit einem Eilantrag gegen die Pflicht einer solchen Genehmigung hatte sich zuvor ein Tantra-Studio aus Berlin-Charlottenburg an das Gericht gewandt. Die zuständige Kammer wies den Antrag nun ab.

Die Betreiber des Studios hatten laut Gericht betont, sie böten keinen Geschlechtsverkehr an. Bei ihren Angeboten handele es sich um "alternativmedizinische" Behandlungen.

Die Richterinnen und Richter sahen das anders. Demnach erfülle das Studio die Voraussetzungen, um als Prostitutionsstätte eingestuft zu werden. Sexuelle Handlungen seien Teil der Massage, "bei der auch der Genitalbereich einbezogen" werde. Die Massage koste Geld - 200 Euro für zwei Stunden. Die Beteiligten seien alle nackt, die Behandlung ziele damit bewusst auf die sexuelle Erregung der Kundschaft ab.

Gegen den Beschluss des Gerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

5 Kommentare

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  1. 5.

    Mit was für einem Unsinn sich die Kollegen am VG /OVG befassen müssen.

  2. 4.

    Schwachsinn ist lediglich die Klage der Studiobesitzerin. Die Studiobesitzerin hat vor Gericht zugegeben, dass sie sexuelle Dienstleistungen erbringt, argumentierte jedoch mit:

    "Sie biete – ähnlich gynäkologischen Untersuchungen – eine „alternativmedizinische Behandlung“ an, die eine umfassende und qualifizierte Ausbildung erfordere. Geschlechtsverkehr werde nicht angeboten."

    "Sexuelle Handlungen seien Teil der Massage, bei der auch der Genitalbereich einbezogen werde. Eine zweistündige Massage im Studio der Antragstellerin koste 200 Euro. Beide Beteiligten seien nackt."

    Urteil ist somit völlig ok.

  3. 3.

    Vielleicht sprechen die Richter aus Erfahrung? Probieren geht schließlich über studieren!

  4. 2.

    Das Problem bestand schon in anderen Bundesländern. Dort stellen Vereine Tantra Massagen ein da Sie sonst ihre Gemeinnützigkeit verlieren würden. Es gibt solche und solche Massagen und das Urteil ist wohl unter vielen Vorbehalten entstanden. Man hätte sich mit der Geschichte einmal auseinander setzen sollen. In einigen Ländern sind Tantra Massagen kulturell bedingt üblich, möchte man diesen auch Prostitution unterstellen? Ein rückwärts genanntes Urteil was zu prüfen wäre.

  5. 1.

    So ein Schwachsinn. Es gibt sicherlich auch als Tantra Studios gefakte Bordelle, aber Tantra hat nix mit Prostitution und Sex zu tun. Da müsste man ja einen großen Teil Medizinischer Massagestudios auch so einstufen. Völlig verblödete Rechtssprechung.

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