Frist läuft Ende Januar ab - Erst Zweidrittel der Brandenburger Grundsteuererklärungen eingereicht

Sa 28.01.23 | 09:21 Uhr
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Symbolfoto und Themenbild beim Ausfuellen des Bogen zur Ermittlung, Erklaerung und Abgabe des Grundsteuerwertes mit Blick auf die Grundsteuerreform. Grundsteuerabgabe an das Finanzamt. (Foto: picture alliance/Flashpic)
Bild: picture alliance/Flashpic

Wie in ganz Deutschland kommen Immobilienbesitzer in Brandenburg nur schleppend der Aufforderung nach, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das könnte für die Betroffenen nach Ablauf der Frist kommende Woche allerdings teuer werden.

Kurz vor Ende der Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen am kommenden Dienstag sind erst knapp Zweidrittel der Erklärungen eingegangen. Mit Stand vom Freitag seien 804.842 Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen - das entspreche knapp Zweidrittel der Einheiten, teilte das Finanzministerium auf Anfrage mit.

Damit haben die Eigentümer in der Woche vor Ablauf der Frist noch einen Schlussspurt hingelegt. Am vergangenen Dienstag wurden erst 747.550 Erklärungen registriert, ein Anteil von nur knapp 60 Prozent. Also wurden seitdem noch 57.292 Dokumente eingereicht.

Zunächst Erinnerungsschreiben, dann 25 Euro pro Monat

An die Eigentümer, die bis Dienstag ihre Erklärungen nicht abgegeben haben, solle zunächst ein Erinnerungsschreiben geschickt werden, erklärte ein Ministeriumssprecher. Es stehe im Ermessen des Finanzamts, bei verspäteten Einreichungen einen Verspätungszuschlag in Höhe von 25 Euro je angefangenem Monat festzusetzen. "Bei der Festsetzung eines möglichen Verspätungszuschlages spielt also die Länge der Fristüberschreitung eine Rolle", erklärte der Sprecher. Deshalb sei es ratsam, so schnell wie möglich zu handeln.

Grundsteuer für Kommunen besonders wichtig

Weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsmethode für die Grundsteuer als unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gekippt hatte, soll ab 2025 eine Reform greifen. Zur Vorbereitung wurden Grundstücks- und Immobilieneigentümer in ganz Deutschland verpflichtet, Grundsteuererklärungen mit zahlreichen Informationen abzugeben. Das lief von Anfang an schleppend, worauf die Abgabefrist von Ende Oktober um drei Monate bis zum kommenden Dienstag (31. Januar) verlängert wurde.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie deckte vor der Corona-Krise etwa 15 Prozent ihrer Steuereinnahmen, aus denen dann etwa Schulen und Kitas, Straßenbau oder Schwimmbäder finanziert werden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 28.01.2023, 8 Uhr

19 Kommentare

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  1. 19.

    Na dann erklären Sie mir mal bitte, woher das Finanzamt in Erfahrung gebracht hat, das ichs Grundstück geerbt habe? In der Zeitung stand es jedenfalls nicht. Außerdem liegen im Grundbuchamt die Daten der Grundstücksgröße, Art der Bebauung, Flurstück usw. vor. Selbst die Sparkasse wusste schon bescheid. Also kommen Sie mir nicht mit Ihrem hanebüchenen Datenschutz. Ach und dann gibt es noch das Liegenschaftskataster, da ist dann auch die Lage des Hauses und aller Nebengebäude eingetragen. Bevor Sie hier andere Menschen bezichtigen Unsinn zu schreiben, sollten Sie sich lieber vorher informieren. Der Antrag auf den Erbschein lag noch beim Notar und das Finanzamt hatte schon mal den Steuerbescheid geschickt. Datenschutzrechtliche Einschränkungen? Wer es glaubt? Die Steuer setzt sich übrigens aus der Größe des Grundstücks, Bodenrichtwert und Bebauung zusammen, oder wie war es vorher möglich die Steuern zu berechnen?

  2. 18.

    Sie schreiben, dass das Finanzamt mit dem Grundbuchamt u.a. Ämtern vernetzt ist. Das ist absoluter Unsinn. Es gibt KEINE digitale Verbindung zwischen den genannten Ämtern.

    Es wird ja zudem auch immer gerne behauptet, dass "die Ämter" schon alle Daten hätten und demzufolge der Bürger nichts mehr liefern müsste. Die Realität sieht aber so aus, daß es extreme gesetzliche und Datenschutzrechtliche Einschränkungen hinsichtlich der behördenübergreinden Nutzung bestehen.

  3. 17.

    Ob Sie gleich die Fähigkeit von Eigenheimbesitzern in Frage stellen, das lasse ich mal unkommentiert. Und nun zu dem Kernproblem. Das Finanzamt ist mit dem Grundbuchamt und Liegenschaftsamt vernetzt. Also liegen alle Daten vor, nur hat die Politik einen Weg gesucht die Digitalisierung auf die Besitzer abzuwälzen und bei Nichtbefolgung natürlich auch gleich Strafen anzudrohen. Ich hatte als Erbe eines Grundstücks schneller Post vom Finanzamt als den Erbschein vom Gericht. Da geht es doch auch. Nur weil die Finanzämter den Aufwand nicht bewältigen können, wird dr Steuerzahler verpflichtet? Also wer ist hier bringepflichtig? Wer erhebt die Steuern, der Besitzer/In, oder die Stadt/Gemeinde?

  4. 16.
    Antwort auf [Neugieriger] vom 28.01.2023 um 16:17

    Unbedingt Widerspruch gegen die Ermittlung der Bodenrichtwerte und die Berechnung (!) einlegen. Gegen die Hebesätze kann man nicht vorgehen und es ist dann zu spät. Darauf wird spekuliert, so scheint es.

  5. 15.
    Antwort auf [Neugieriger] vom 28.01.2023 um 16:17

    Unbedingt Widerspruch gegen die Ermittlung der Bodenrichtwerte und die Berechnung (!) einlegen. Gegen die Hebesätze kann man nicht vorgehen und es ist dann zu spät. Darauf wird spekuliert, so scheint es.

  6. 14.

    Wir haben unsere bereits erledigt und noch keinen Bescheid erhalten. Ich sehe das mit der Mahngebühr jedoch nicht so. Die Finanzämter werden es sowieso nicht schaffen, alle Eingänge in Kürze zu bearbeiten. Was spricht da gegen eine weitere Verlängerung von 1-2 Monaten. Für manch einem ist das einfach mal eine zusätzliche Belastung. Wenn es für Sie so einfach war, muß das nicht für jeden gelten.

  7. 13.
    Antwort auf [Neugieriger] vom 28.01.2023 um 16:17

    Als Eigentümer in der eigenen Wohnimmobilie ist es jedem selbst überlassen Einspruch einzulegen.

    Da es jedoch ggf. bei der Berechnung der Bodenrichtwerte Unstimmigkeiten gibt, sollte jeder Eigentümer für seinen Mieter Einspruch einlegen, da ansonsten seine Miete durch erhöhte Betriebskosten steigt.

    Die Berechnungsgrundlagen könnten verfassungswidrig sein und werden in Karlsruhe in den nächsten Jahren geklärt.

  8. 12.
    Antwort auf [Neugieriger] vom 28.01.2023 um 16:17

    Der neue Bescheid gilt auch erst ab 2025!

  9. 11.

    Habe auch meinen Bescheid bekommen, hat sich verdoppelt. Widerspruch wurde eingelegt!

  10. 10.

    Guten Tag Marita, na ja, es lag halt nahe mit Erkner, dass sich dort auch das Grundstück befindet.

    Bei mir würde bei gleichem Hebesatz ab 2025 eine Verringerung von 228 Euro auf 120 Euro rauskommen , wenn sich der Hebesatz nicht ändert.

    Der Grundsteuerbescheid wird ja erst noch kommen

  11. 9.

    Guten Tag. Was hat die Stadt Erkner mit meinem Grundstück zu tun? Nicht jeder wohnt, arbeitet und verbringt seine Freizeit an der gleichen Stelle.
    Aber erstmal irgendwas drauf los schreiben müssen. Was ist bei Ihrer eigenen Grundsteuererklärung denn rausgekommen?

  12. 8.

    @ marita : Wenn die Grundsteuermesszahl 12,25 Euro beträgt, dann stimmen die 49 Euro jährlich, es sei denn ,die Sradt Erkner senkt den Hebesatz...

  13. 7.

    @ marita: Da die Stadt Erkner 2022 keine Grundsteuerbescheide verschickt hat (Hebesatz 400 Prozent bei Grundsteuer B)...sind die 49 Euro die Grundsteuermesszahl des Finanzamt, die mit 4 multipliziert eine jährliche Grundsteuer von 196 Euro ergeben würde?

  14. 6.

    Alles Topleute hier. Warum muss ich die Arbeit unserer Finanzbeamten und - angestellten machen?

  15. 5.

    Wie sieht es eigentlich mit dem Land Berlin selbst aus, werden hier die Abgabefristen eingehalten?

  16. 4.

    Habe den Bescheid bekommen und es ist eine Vervierfachung . Deshalb gleich Widerspruch eingelegt.

  17. 3.

    Im Sommer abgeschickt und schon Bescheid zurück bekommen. 49€ pro Jahr ab 2025. Das ist sogar weniger als vorher und ich kann nicht nachvollziehen, warum viele so absichtlich zögern. 25€ Strafe dafür sind ein Witz. Große Immobilienunternehmen zahlen das aus der Kaffeekasse und sollten viel stärker bestraft werden. Kleinen Eigenheimbesitzern dagegen geholfen werden bzw.geprüft, ob überhaupt noch in der Lage Eigentum zu besitzen, wenn selbst die einfachsten Dinge nicht klappen.

  18. 2.

    Also in Brandenburg kam noch nichts. Extra früh gemacht mit etwas angepassten Werten, man will ja mal wissen ob das einer kontrolliert... aber bis jetzt kam nichts mehr. Schauen wir mal.

  19. 1.

    Längst erledigt im Juli 2022. Bescheid im Oktober 2022 erhalten, 2 € weniger pro Jahr an Grundsteuer ab 2025!

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