Hygienemängel in Berlin - Gericht verhängt Geldstrafen gegen Imbiss und Bäckerei

Mo 30.01.23 | 18:47 Uhr
  21
Eine Verkäuferin greift mit Handschuhen nach einem Brot. (Quelle: dpa/Jens Kalaene)
Bild: dpa/Jens Kalaene

Das Amtsgericht Tiergarten hat Strafbefehle gegen die Verantwortlichen eines Imbisses und einer Bäckerei in Berlin erlassen, die gegen das Lebensmittelgesetz verstoßen haben sollen.

Im Fall der Bäckerei in Neukölln ging es dabei um den Vorwurf, dass sich ein Kunststofffaden und Metallsplitter in einem Fleischwolf zur Verarbeitung von Nussmasse befunden haben sollen, wie die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Montag mitteilte. Backwaren hätten verunreinigt werden können.

Darüber hinaus habe die Spezialabteilung für Lebensmittelkriminalität der Amtsanwaltschaft Berlin "massive Hygienemängel" festgestellt, etwa schimmelähnliche Anhaftungen im Kühlschrank.

Geldstrafen verhängt - Bäckerei legt Einspruch ein

Im Fall des Imbisses in Britz gehe es um Hühnerfleisch in einer Currywurst, ohne dass diese entsprechend gekennzeichnet worden sei, heißt es in der Mitteilung. Dies stellt nach Angaben der Amtsanwaltschaft Berlin einen Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz dar, weil eine Currywurst nach den Leitsätzen Fleischerzeugnisse aus Rind- und/oder Schweinefleisch bestehen müsse.

Für die Bäckerei werden den Angaben zufolge 16.000 Euro fällig, beim Imbiss beläuft sich die Geldstrafe auf 4.200 Euro. Die Verantwortlichen der Bäckerei hätten gegen den Strafbefehl bereits Einspruch eingelegt, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage.

"Saubere-Küchen-Gesetz" soll mehr Hygiene durchsetzen

Erst vor kurzem hatte das Bezirksamt Neukölln gesundheitsgefährdende Zustände in einigen Restaurants im Bezirk auf Twitter angeprangert. Gezeigt wurden Fotos der Lebensmittelkontrolleure aus den Restaurants. Eine Aufnahme zeigte einen völlig verdreckten Boden und Abfluss.

Im Jahr 2021 hatte der damalige Senat das "Saubere-Küchen-Gesetz" beschlossen. Ein "Transparenz-Barometer" in den Farben von Grün über Gelb bis Rot soll anzeigen, wie die Hygiene-Kontrolle des Gesundheitsamtes in einem Betrieb ausgegangen ist. Die Betreiber müssen dieses Ergebnis gut sichtbar für die Kunden aushängen, es wird auch im Internet veröffentlicht.

Sendung: rbb24 Inforadio, 30.01.2023, 18:50 Uhr

21 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 21.

    Was ja dann umso mehr dafür spricht, dass die Wurstverkäufer fälschlich bestraft werden. Denn "Curry", was immer das in diesem Fall nun ist, war doch definitiv drauf, oder? - Wie aber leitet man eigentlich linguistisch her, was 'Touristenwurst', 'Bauernseufzer' oder 'Landjäger' drauf oder drinnen haben müssen? (S. 40 der Lei(t/d)linien...)

  2. 20.

    Das die "Currywurst" als solches nicht aufgeführt wird, ist eigentlich logisch. Diese Wurst, egal ob mit oder ohne Darm, wird erst mit den nachträglich aufgebrachten Gewürzen und Saucen zur Currywurst. Das "Curry" kommt rauf, nicht rein. Sorry, wenn sich das vll. doof anhört - ist aber so.

    Für "Pommes Schranke" plündert ja auch niemand einen Bahnübergang ;-).

  3. 19.

    Danke für den Hinweis. Immerhin gibt es also auf S. 14 v. 82 tatsächlich eine Vorschrift. Ich fürchte nur, dass sie für viele kaum eindeutig verständlich ist; zumal ja auch munter querverwiesen wird. Und zumal hier immer auch von Fleisch-Erzeugnissen die Rede ist, die undeklariert bis 50% andere Inhalte ausser Tierteilen haben dürfen. Und zumal von Roastbeef bis Touristenwurst (sic!) fast alles definiert ist, aber die Curry nicht. - Aber nein, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Jedoch ist ein anderer wichtiger Rechtsstaatsgrundsatz die Verhältnismäßigkeit. Und ich halte 4000 EUR in diesem Fall für unangemessen hart. Ich kann z.B. nicht erkennen, dass die Wurstverkäufer bewusst Nachteile für Kunden in Kauf genommen hätten. - Interessant auch noch, dass es der Deklarationsvorschrift bis heute völlig egal ist, ob Rind oder Schwein enthalten ist - was es der Mehrzahl der Moslems und Juden in Deutschland durchaus nicht ist... - So, ich hol mir jetzt ne Tofu-Curry an der Schönhauser.

  4. 18.

    Wenn man jetzt legal überall Insekten und Schimmelkäfer in Lebensmittel mischen darf, was bitte ist dann seit menschengedenken verzehrtes Hünchenfleisch einen Strafbefehl wert?
    Im Übrigen ist in Mandelmilch auch keine Milch enthalten und wenn man erstmal die ganze Palette der vegetarischen Lebensmittel betrachtet wo meistens nichtmal Spuren dessen enthalten sind was die Verpackung suggeriert.

  5. 17.

    Seltsame Argumentation. Dann kann ich auch Hund, Katze, Ratte oder Taube nehmen, je nachdem, was ich günstiger bekomme. Guten Appetit!

  6. 16.

    Ich zitiere mal aus dem angegebenen Dokument:
    "Fleischerzeugnisse und Erzeugnisse mit einem Zusatz von Fleisch oder Fleischerzeugnissen,
    in deren Bezeichnung des Lebensmittels nicht auf eine besondere Tierart hingewiesen wird,
    werden aus Teilen von Rindern und/oder Schweinen hergestellt. Rindfleisch und Schweine-
    fleisch sind gegeneinander austauschbar, soweit sich aus den Leitsätzen nichts Gegenteiliges
    ergibt. Eine örtlich abweichende Verkehrsauffassung bleibt zu beachten."
    Die Lösung steht in Abs. 4. - also nach dem hier angegebenen Abs. 1.
    Nur als Hinweis, falls sie es noch nicht selbst gelesen haben.

  7. 15.

    Im Gegenteil: Ich möchte eine potenzielle Rechtsbeugung vermeiden, denn ich kann keine Rechtsgrundlage erkennen für eine derart hohe Bestrafung, die einen Kleinstbetrieb in Existenznot bringen kann. Zeigen Sie mir die Vorschrift, die die Zusammensetzung von Currywurst so klar und eindeutig regelt, dass ein normaler, hart arbeitender Imbissbetreiber das versteht. Ich bin gespannt.
    Zu meiner Ideologie: Ich bin seit 37 Jahren vorwiegend Vegetarier. Nach meinen persönlichen Vorlieben sollte es also auch keine Geflügel-Curry geben. Aber darum geht es hier nicht. Bitte versuchen Sie also nicht, mich mit dem nichtssagenden "Ideologie"-Schlagwörtchen zu diskreditieren, sondern reden Sie einfach sachlich mit mir: Nennen Sie mir idealerweise die hier einschlägige, nüchterne, ideologiefreie Rechtsvorschrift. Danke.

  8. 14.

    Sie sind also für Rechtsbeugung, was das mehr in Ihre ideologischen Vorstellungen passt?

  9. 13.

    Die hier genannten "Leitsätze für Fleisch und -erzeugnisse" enthalten auf ihren 82 Seiten das Wort "Currywurst" überhaupt nicht; im Gegensatz zu "Döner Kebap". Offenbar gibt es also gar keine konkrete Vorschrift, wie Currywurst zusammengesetzt sein muss; und falls doch, ist sie nicht klar erkennbar. https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/LeitsaetzeFleisch.pdf Daher scheint der Vorwurf der Amtsanwaltschaft nicht haltbar. Die Leitsätze enthalten Anforderungen, welche Teile des jeweiligen Tier wie verwurstet werden sollen, gegen die aber offenbar nicht verstoßen wurde. Auch ein Verstoß gegen eigentliche Hygienevorschriften wurde offenbar nicht entdeckt; ebensowenig eine Steuerhinterziehung. - Eine Volldeklaration der Inhaltsstoffe wäre u.a. für Allergiker bei allen Esswaren auch im Strassenverkauf wünschenswert, ist aber bisher leider nicht vorgeschrieben. Also nochmal: Was ist das ECHTE Problem, das eine Strafe von 4000 EUR rechtfertigt?

  10. 12.

    Es wird zu wenig kontrolliert! Wenn ich mir auf Jahrmärkten, Rummeln oder in Immbissgeschäften das Personal welches hinter dem Tresen steht so anschaue, dann muss ich leider feststellen, dass 75% Kleidung tragen die total verdreckt ist und so aussieht als wenn sie damit schon unterm Auto geschraubt hätten. In den 70ern war es Pflicht bei Verkauf von Lebensmitteln eine weißen Kittel zu tragen, der war dann auch noch sauber. Heute trägt man bestenfalls schwarz, praktisch, da sieht man den Dreck nicht so. Ich schaue mir den Laden und das Personal vorher genau an und meide ann diese Läden generell.

  11. 11.

    Naja, Allergien? Und wenn schon hierbei nicht auf die Einhaltung von Regeln geachtet wird… wie wird es dann wohl in anderen Bereichen sein (z.B. das ausfüllen der Steuererklärung)?
    Regeln sind Regeln und somit einzuhalten.

  12. 10.

    Nennt sich Gesetz. Ein solches muss nicht jeder verstehen. Doch kann man akzeptieren, dass es in einem Rechtsstaat Gesetze gibt, die nunmal für alle gelten. Es ist legitim, Gesetze unsinnig zu finden, doch dann muss man sie erstmal auf dem Wege der Legislative abschaffen oder ändern. Sie einfach so nach gusto zu ändern ist quasi Selbstjustiz und zum Glück kein Konzept eines gesundes Rechtsstaats. Auch den dürfen Sie natürlich doof finden, doch die Mehrheit findet den noch gut. Und sich Gesetze rauspicken, die man wichtig findet, und jene ignorieren, die man nicht wichtig findet, ist nunmal keine Basis, weil ich sonst sicher Gesetze wüsste, die Sie wichtig finden, ich aber nicht. Wenn Sie Interessen anderer respektieren, dann respektieren Sie bitte auch Gesetze, die genau dazu da sind, Interessen aller Parteien und nicht nur von Ihnen und Imbissen gegeneinander abzuwägen.

  13. 9.

    " Was genau ist das Problem dabei?"
    Das nicht das drin ist was drauf steht, das für Geflügel ein wenig andere Hygienevorschriften wie für Fleisch gelten, die Gefahr einer Salmonellose somit größer sein kann.

  14. 8.

    Echt jetzt? 4000 EUR Strafe für einen Imbiss, weil statt Säugetierfleisch etwas Geflügelfleisch verwendet wurde? Was genau ist das Problem dabei? Dass Geflügelfleisch allgemein als etwas gesünder gilt und eine etwas bessere CO2-Bilanz hat? Oder was exakt stört das hohe Gericht an diesem leicht variierten Gericht? - Toll, wie das Lebensmittelgesetz und seine Verfechter mit Vernunft und Sachverstand knallhart die ganz zentralen Probleme unserer Ernährung angehen...

  15. 6.

    Naja diese Kontrollen werden nicht durchgängig stattfinden können. In Berlin dürfte klar sein, welche Strukturen nicht behelligt werden dürften.

  16. 5.

    Gerade an der Stelle müsste viel mehr kontrolliert werden, da einigen Geschäften das Klo sauberer als die Küche ist. :(

  17. 4.

    Hygiene ist nun mal das A und O.
    Ich halte die Kontrollen für nicht ausreichend.
    Selbst in einem Verein tätig, der sich zu einem großen Teil durch Angebote an Imbiss finanziert, denke ich voll Grauen an den Umgang mit Lebensmitteln. War ich stets der einzige mit Handschuhen und der Hygienepass stellt sich als Alibiveranstaltung dar.

  18. 3.

    Na da hat ja in Berlin mal die ganze Härte des Gesetzes zugeschlagen und gleich die schlimmsten Straftäter unschädlich gemacht. Bravo.

  19. 2.

    Diese Verordnung hat Sinn, die Kontrollen sind die zwangsläufige Folge. Anfängliches Gemecker gibt es immer.

  20. 1.

    Finde ich echt gut und richtig wenn das bekannt gegeben wird.

Nächster Artikel