Gerichtsurteil in rechter Neuköllner Anschlagsserie - "Inzwischen heißt die Beschäftigung von T. nicht mehr NPD, sondern der III. Weg"

Di 07.02.23 | 20:39 Uhr | Von Ulf Morling
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Archivbild: Ein brennendes Fahrzeug steht in Berlin-Neukölln in der Garage von Linken-Politiker Ferat Kocak. (Quelle: dpa/F. Kocak)
Video: rbb24 Abendschau | 07.02.2023 | J. Goll/A. Tiemeyer | Bild: dpa/F. Kocak

Das Amtsgericht Tiergarten hat einen 36-jährigen Rechtsextremen vom Vorwurf der Brandstiftung in der Neuköllner Brandanschlagsserie freigesprochen. Und doch wurde er auch verurteilt - unter anderem wegen Bedrohung. Von Ulf Morling

Schon Ende Dezember war Tilo P.(39) freigesprochen worden im Zusammenhang mit zwei Brandanschlägen in Neukölln auf die Autos des Politikers der Linken Ferat Kocak und des Buchhändlers Heinz O. am 01. Februar 2018.

Sein mutmaßlicher Komplize Sebastian T. wurde am Dienstag ebenfalls freigesprochen, was die Brandstiftung der beiden Autos betrifft. Zwar hätten beide in der rechtsextremen Szene gut vernetzten Männer noch zwei Wochen vor den Anschlägen die beiden gegen Rechtsextremismus engagierten Männer, unter anderem im Internet, ausgespäht. Es fehle aber ein Indiz, was dieses Ausspähen von Adressen und anderen persönlichen Daten mit den Taten zwei Wochen später zusammenbringe, heißt es im Urteil. Zur zweifelsfreien Überzeugung habe es dem erweiterten Schöffengericht nicht gereicht.

Gefängnisstrafe wegen Sozialleistungsbetruges

Allerdings wurde der 36-jährige T. unter anderem wegen jahrelangen Sozialleistungsbetrugs verurteilt. So habe T. gegenüber dem Jobcenter nicht angegeben, dass er seine Wohnung vermietet hatte, für die er Zuschüsse kassierte. Im April 2020 habe er "Corona-Soforthilfen" in Höhe von 5.000 Euro bei der Investitionsbank Berlin unberechtigt beantragt. Zudem wurde T. wegen 27-facher Sachbeschädigung durch das Anbringen von Aufklebern mit rechtsextremen Inhalten und der Bedrohung von Neuköllnern verurteilt, die gegen Rechtsextremismus aktiv sind.

T. hätte teilweise gemeinschaftlich mit P. in deren Wohnumfeld Sprüche gesprüht mit deren Namen in Verbindung mit den Begriffen "9mm" (Patronenkaliber einer Schusswaffe) und "Kopfschuss". Damit hätten die beiden ihr Vorhaben umgesetzt, "gegen Rechtsextremismus in Neukölln engagierte Personen einzuschüchtern und diesen gegenüber ihre Missachtung kundzutun", hatte die Generalstaatsanwaltschaft in der Anklage ihnen vorgeworfen.

"Seit 2009 eine rechte Anschlagsserie"

Über 70 Straftaten sollen vor allem in Neukölln zivilgesellschaftlich gegen Rechts engagierte Männer und Frauen getroffen haben. Täter: mutmaßlich aus der rechten Szene.

Linke-Politiker Ferat Kocak, der bei dem Brandanschlag auf sein Auto seine Eltern aus dem nebenstehenden Haus retten musste und dessen Mutter kurz darauf einen schweren Herzinfarkt erlitt, drängt auf weitere Aufklärung des sogenannten Neukölln-Komplexes. "Das rechte Netzwerk muss aufgeklärt werden, damit wir wieder ruhig schlafen können", sagt Kocak gegenüber rbb|24 nach dem Urteil.

Aktuell hätten Betroffene weiter Angst. Bei dem Neuköllner Buchhändler Heinz O. war es bereits das zweite Auto, das am 1. Februar 2018 ausbrannte. Nicht nur in diesem Fall des "Neukölln-Komplexes" fand die Polizei bis heute keine Täter. Laut Oberstaatsanwältin Eva-Maria Tombrink würde noch in einem weiteren Fall einer Neuköllner Brandstiftung und weiteren Taten ermittelt der organisierten politisch rechten Szene in Berlin. Nähere Angaben wollte sie unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht machen.

Ferat Kocak: Rolle des Verfassungsschutzes undurchsichtig

Fast fünf Jahre liegen die beiden jetzt verhandelten Brandstiftungen an den Autos politischer Gegner zurück, davor gab es Dutzende andere Anschläge. Erst vor zwei Jahren zog die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen an sich und will eine Serie von Straftaten aus der rechten Szene erkannt haben. Seitdem ermittelt sie.

Die Rolle des Verfassungsschutzes ist für Ferat Kocak und seine Anwältin Franziska Nedelmann dabei undurchsichtig, denn es gäbe zu wenige Informationen, selbst wenn der Verfassungsschutz mutmaßliche Täter abgehört habe. So sei ironischerweise die Bedrohung eines aktiv gegen Rechtsextremismus aktiven Opfers im Prozess nur bewiesen worden, weil das Opfer – ein Linker- offenbar von einer Videokamera des Verfassungsschutzes überwacht worden sei.

Weiter seien im Prozess gegen T. dem Gericht vom Verfassungsschutz lediglich drei Ausschnitte von überwachten Telefonaten der beiden ursprünglich angeklagten Rechtsextremen P. und T. zur Verfügung gestellt worden, die zwei Wochen vor den Brandanschlägen von ihnen geführt wurden. Die Ermittlungsakten würden Lücken aufweisen, sagt Nedelmann. "Wir hätten vom Gericht erwartet, dass es sagt: Das wollen wir uns genauer angucken!", um eine umfassende Tatsachengrundlage für die Beurteilung von Schuld oder Unschuld zu bekommen. Doch wegen angeblicher Aussichtslosigkeit habe das Gericht nicht weiteres Material vom Verfassungschutz angefordert.

In ihrem Plädoyer sprach Nedelmann von einer "Bankrotterklärung des Gerichts gegenüber dem Verfassungsschutz."

Prozess geht weiter

Während Tilo P. wegen des Anbringens von acht Aufklebern mit teilweise nationalsozialistischen Symbolen zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro im Dezember verurteilt wurde und vom Vorwurf der beiden Brandstiftungen freigesprochen war wie T., muss der am Dienstag verurteilte mutmaßliche Komplize T. allerdings anderthalb Jahre ins Gefängnis, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

Das Gericht könne keine positive Sozialprognose sehen für den teilweise einschlägig vorbestraften Angeklagten, hieß es im Urteil. "Inzwischen heißt die Beschäftigung von T. nicht mehr NPD, sondern der III. Weg" (rechtsextreme Kleinpartei), außerdem habe T. wohl wieder eine Auseinandersetzung in Treptow gehabt. Das Gericht müsse juristisch konsequent sein und könne die ausgesprochene anderthalbjährige Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung aussetzen.

Gegen das Urteil ist die Berufung vor dem Berliner Landgericht möglich. Gegen das Dezember-Urteil gegen den mutmaßlichen Konplizen von Tilo P. hat die Generalstaatsanwaltschaft bereits Berufung eingelegt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 08.02.2023, 10:40 Uhr

Beitrag von Ulf Morling

27 Kommentare

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  1. 27.

    Beantworten sie mir doch bitte folgende Fragen:

    1. Wie erklären sie sich die unzähligen "Pannen" und Versäumnisse Beweise zu sammeln und auzuwerten?

    2. Wie erklären sie sich dass ermittelnde Beamte selbst in der rechtsextremen Szene aktiv sind?

    3. Warum wurde Kocak nicht gewarnt als observierende Beamte die mutmaßlichen Täter beim Ausspionieren beobachtet haben?

    Ich denke das reicht fürs Erste. Bitte keine Ausflüchte und langes Lamentieren, einfach nur die Fragen beantworten, danke.

    Teil 3 von 3

  2. 26.

    "Erst eine Anwältin der Opfer in Neukölln, Franziska Nedelmann, hat das Chatprotokoll nun entdeckt und die Generalstaatsanwältin darauf aufmerksam gemacht."

    ""Die Staatsanwaltschaft ist auf unserer Seite": Diese Behauptung des Rechtsextremen Tilo P. muss manchen Ermittlern schon länger bekannt sein. Das Handy des Verdächtigen war im vergangenen Jahr ausgelesen worden, der Auswertebericht des LKA trägt das Datum 25. September 2019. Aber auch im LKA hat niemand auf den Vorwurf gegen den Oberstaatsanwalt reagiert und etwa eine übergeordnete Stelle informiert. Schnell reagiert hat erst die Generalstaatsanwältin, die am Freitag von der Sache erfuhr."

    Teil 2 von 3

  3. 25.

    "Sie kennen den Unterschied zwischen Verdacht und Nachweis? Ganz offensichtlich nicht."

    Ganz sicher doch und ihre plumpen Unterstellungen verfangen nicht bei mir.

    "In einem Chatprotokoll von März 2017 hatte der Hauptverdächtige der Anschlagsserie, der 37 Jahre alte Tilo P. - er war im Bezirksvorstand der AfD Neukölln, bis die Partei ihn wegen Kontakten ins rechtsextreme Milieu hinausdrängte -, einem Bekannten geschrieben, man solle sich wegen der Staatsanwaltschaft mal keine Sorgen machen. Der Oberstaatsanwalt sei selber AfD-Wähler. Den kenne man.

    "Die Staatsanwaltschaft ist auf unserer Seite. Der ist AfD-Wähler".

    "Als der ermittelnde Staatsanwalt dieses Chatprotokoll entdeckte, konfrontierte er seinen Kollegen nicht damit. Er meldete das auch keinem Vorgesetzten. Sondern der Satz landete zwischen vielen Tausend Seiten Papier einfach in der Akte 231 Js 406/18."

    Teil 1 von 3

  4. 24.

    "Es ist allerdings so, dass dann auch die entsprechenden Beweise vorlagen."

    Nein, es reicht manchmal schon die angebliche oder tatsächliche Zugehörigkeit zu einer Gruppe um mehrjährige Haftstrafen zu verhängen, nicht der konkrete Beweis einer erbrachten Straftat.

    "Es gibt dort genau so viele Freisprüche oder Verurteilungen lediglich wegen geringerer Vergehen."

    Nehmen wir das Beispiel der "Letzten Generation", dort wurde ein Freispruch von der nächsthöheren Instanz aufgehoben, weil es offensichtlich politisch so gewollt war.

    Wobei alleine der Vergleich mit der beispiellosen Terrorserie abwegig ist. Zum einen ziviler Ungehorsam mit geringfügigen Straftaten, wie das Beschmieren von Kunstwerken oder überhaupt keine Straftaten wie das Blockieren einer Fahrbahn.

  5. 23.

    "Das Bemühen der Unterstützerszene der Rechtsterroristen hier Falschnachrichten zu verbreiten ist offensichtlich." Sie sehen wieder mal Gespenster!

  6. 22.

    Sie kennen den Unterschied zwischen Verdacht und Nachweis? Ganz offensichtlich nicht.

  7. 21.

    "Ich könnte ihnen mehrere Bsp von Verurteilungen Linker nennen, deren Taten in keinem Verhältniss zu der ´Karriere´ von Herren T. und P. stehen." Können Sie sicher. Das ziehe ich nicht in Zweifel, dass es diese Verurteilungen gab. Es ist allerdings so, dass dann auch die entsprechenden Beweise vorlagen. Es gibt dort genau so viele Freisprüche oder Verurteilungen lediglich wegen geringerer Vergehen. Die "Linken" sind ganz sicher keine Opfer unserer Justiz.

  8. 20.

    Ist Teil 1 untergegangen?

    Dumm nur dass ich meine Behauptungen belegen kann, sie ihre aber nicht.

    "Im Fall der mutmaßlich rechtsextremen Anschlagserie im Berliner Stadtteil Neukölln hat die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen – wegen des Verdachts der Befangenheit gegen einen bisher ermittelnden Staatsanwalt. In einem der Ermittlungsverfahren wegen der Brandanschläge seien "Umstände zu Tage getreten, die die Befangenheit einer der Staatsanwälte vermuten lassen", heißt es in einer Mitteilung der Behörde."

    "Die bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft würden durch die Generalstaatsanwaltschaft überprüft und dann fortgeführt. Zwei der Staatsanwälte, die zu den Fällen gearbeitet haben, sollen nun in anderen Abteilungen arbeiten."

  9. 19.

    "Sich jetzt darüber zu beschweren, dass Rechtsextremisten dieses Urteil feiern, ist wohlfeil, weil man genau diese Gefahr entgegen aller Warnungen beiseite geschoben hat." Hätte man also Ihrer Meinung nach überhaupt keinen Prozess führen sollen?

    Es gab doch Verurteilungen und eine Gefängnisstrafe, insofern wurden die Täter bestraft. Im Übrigen ist in Sachen Brandstiftungen das letzte Wort nicht gesprochen, wenn die Generalstaatsanwaltschaft Berufung einlegt.

  10. 18.

    "Gemeinsam mit anderen Opfervertretern verfolgt die Juristin Nedelmann schon länger die These, dass manche Berliner Ermittler eine Aufklärung blockieren, gar eine schützende Hand über die Täter halten würden. Ein Untersuchungsausschuss müsse her, um "rechte Netzwerke und Strukturen in allen Berliner Sicherheitsbehörden" und "Versäumnisse bei den Ermittlungen zum Nazi-Terror in Neukölln" zu untersuchen, beschloss der Landesparteitag der Linken schon im vergangenen Jahr. "

    Selbstverständlich ist eine Aufklärung politisch unerwünscht, die Öffentlichkeit könnte sonst Dinge erfahren die Betroffene schon lange wissen.

    Ich bedanke mich für ihren törichten Versuch mich der Fake News zu bezichtigen, konnte ich doch so Beweise für meine Aussagen erbringen. Ein schönes Eigentor der Unterstützerszene der Rechtsterroristen.

    Teil 3 von 3

  11. 17.

    Das Bemühen der Unterstützerszene der Rechtsterroristen hier Falschnachrichten zu verbreiten ist offensichtlich.

    "Im Fall der rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln hat es eine wichtige Wendung gegeben. Seit Jahren kommen die Ermittlungen nicht recht voran, obwohl längst zwei örtliche Rechtsextreme im Verdacht stehen, immer wieder Fahrzeuge von Linken und Sozialdemokraten anzuzünden. Die Staatsanwaltschaft und auch das Berliner Landeskriminalamt (LKA) mussten sich oft des Vorwurfs erwehren, sie nähmen die Sache nicht ernst genug.

    Nun hat Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers am Dienstag zwei der mit dem Verfahren befassten Staatsanwälten das Vertrauen entzogen und sie mit sofortiger Wirkung versetzt. Gegen sie bestehe die Besorgnis der Befangenheit. Ob sie bislang sauber ermittelt hätten, werde nun "überprüft"."


    Teil 2 von 3

  12. 16.

    Sie verbreiten Fake News und das wissen Sie selbst. Die Staatsanwälte mussten nicht gehen, sie wurden auf politischen Druck hin ausgetauscht, weil sie nicht die gewünschten Ermittlungsergebnisse präsentiert haben. Geändert hat das an den Ergebnissen aber auch nichts, wie die Quasi-Freisprüche jetzt zeigen. Außer Sachbeschädigung ist nichts übrig geblieben und die Brandanschläge nicht gerichtsfest bewiesen und damit ein Freispruch in diesem Anklagepunkt unausweichlich. Sich jetzt darüber zu beschweren, dass Rechtsextremisten dieses Urteil feiern, ist wohlfeil, weil man genau diese Gefahr entgegen aller Warnungen beiseite geschoben hat.

  13. 15.

    Ich finde es extrem auffällig dass alle drei bisherigen Urteile von ein und dergleichen Richterin gesprochen wurden.

    Selbst einer der Beschuldigten war über seinen erfolgten Freispuch völlig erstaunt.

  14. 14.

    "Ich denke dieses Urteil steht exemplarisch für REchtsextreme die Kontakte zum VS hatten/haben.... Wer weiss, was die sonst ausgeplaudert hätten! "

    Die Kontakte der "Herren" P. und T. lassen das vermuten, ja. Da gab es wohl enge Verbindungen zur Polizei einerseits aber auch zur AfD. Die wiederum hat Sympathisanten bei der Berliner Staatsanwaltschaft, weshalb zwei Staatsanwälte gehen mußten. Auffällig ist auch das "Durchstechen" brisanter Informationen des VS an die AfD, also auch dort gibt es vermutlich Sympathisanten.

    Dem Tagesspiegel liegen entsprechende Informationen vor.

  15. 13.

    ich denke dieses Urteil steht exemplarisch für REchtsextreme die Kontakte zum VS hatten/haben.... Wer weiss, was die sonst ausgeplaudert hätten!
    REchtsstaat, bla, bla, bla Ich könnte ihnen mehrere Bsp von Verurteilungen Linker nennen, deren Taten in keinem Verhältniss zu der ´Karriere´ von Herren T. und P. stehen. Bei denen die Strafen wesentlich höher ausfielen. Ich könnte auch einige Bsp von Rechten (Waffen, Körperverletzung, Bedrohung)liefern, die dafür Bewährungssrafen bekommen haben.
    Also bitte, das Konservative, wenn es um ´die Bedrohung von links´ geht sich vor Faschisten stellen, ist nicht neu!

  16. 12.

    Es ist ein Skandal wie die Justiz hier wieder mal ein klares „ihr habt nichts zu befürchten“ an die Naziszene sendet.

  17. 10.

    Das Gericht hat ein klares Signal an die Rechtsterroristen gesendet.

  18. 9.

    Wir Richter sind nur dem Gesetz verpflichtet. Irgendwelche Seminare sind nicht nötig.

    Verpflichtend schon mal gar nicht.

  19. 8.

    Ja, das könnte man so lesen. Aber ich lese das anders. Das Gericht hat damit nichts zu tun. Es ist eine Aussage der Anwältin von Ferat Kocak , der Frau Anwältin Franziska Nedelmann.

  20. 7.

    Nein, das ist kein "Auf dem rechten Auge blind", das ist Rechtsstaat. Wer eine Verurteilung verlangt, obwohl das Gericht nicht eindeutig von der angeklagten Tat überzeugt werden kann, weil die Beweise fehlen, verlangt eine politische Justiz und verstößt damit gegen unser Grundgesetz. Der ständige Vorwurf, Gerichte würden rechtsextreme Täter schützen, ist eine Beleidigung unserer Richterinnen, Richter, Schöffinnen und Schöffen! Denn rechtsextreme Täter erhalten hierzulande zurecht deutlich höhere Strafen, als es andere Tätergruppen bekommen, eben wegen der menschenfeindlichen Motivation. Das wird von linker Seite des politischen Spektrums gerne ignoriert, weil es nicht ins Narrativ passt.

  21. 6.

    Wie sieht es denn bei Berufsrichtern und
    Staatsanwälten, mit der verpflichtenden
    Teilnahme an Sozial- politischen-
    Fortbildungs- Unterweisungen aus ?
    Von Da kommt ja der nicht zu glaubende
    Murks.
    Alle Menschen sind gleich !
    Nur Politische Straftaten werden belohnt.
    Ob blau, braun, klimatisch, ökounsoziell,
    nichtdeutsch, antideutsch, unmenschlich,
    menschenunwürdig, Alles
    durchzuwinkende Tatbestandteile.

  22. 3.

    Tja, leider reiht sich dieser Fall wieder in die typische ´auf dem rechten Auge blind´- Reihe ein! Das ist ein schlechter Scherz für alle die sich wirklich gegen Rechtsextremismus eingesetzt haben. Die berliner Polizei gehört nicht dazu!

  23. 2.

    "Das Gericht müsse juristisch konsequent sein und könne die ausgesprochene anderthalbjährige Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung aussetzen." Sagt wer? Habe ich dem RBB Text nicht entnehmen können.

  24. 1.

    Unser Rechtssystem ist eigentlich ausreichend,/ oder auch nicht, aber es wird nicht zur Gänze genutzt. Diese Rechtradikalen und auch die Linksradikalen verstehen nur eine Sprache. Das Gesetz muss mit vollster Härte zuschlagen. Eigentlich lachen alle anderen Länder über unsere Strafverfolgung bzw. Bestrafung. Sperrt sie weg und lasst sie für ihre Wegsperrung arbeiten, weil Knast kostet Geld und das sollte nicht der Steuerzahler zahlen.
    Im Knast gibt es kein Fernsehen oder Internet, sondern nur .

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