Nach drei Jahren Corona-Pause - BVG erteilt wieder Lizenzen zum Musizieren in Berliner Bahnhöfen

Fr 03.02.23 | 13:30 Uhr
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Archiv: Ein Straßenmusiker spielt in Berlin im U-Bahnhof Westhafen. (Foto: Paul Zinken/dpa)
Audio: rbb24 Inforadio | 03.02.2023 | Nachrichten | Natascha Gutschmidt | Bild: Paul Zinken/dpa

Nach fast drei Jahren ungewohnter Stille kann an vielen Berliner Bahnhöfen bald wieder legal musiziert werden. Wie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) am Freitag mitteilten, wird das Verkehrsunternehmen ab nächster Woche entsprechende Genehmigungen für Straßenmusikerinnen und -musiker erteilen. Mit diesen Genehmigungen sind die Künstler berechtigt, an markierten Standorten in den Bahnhöfen aufzutreten.

Wegfall der Maskenpflicht ausschlaggebend

Laut BVG haben Konzertmöglichkeiten an Berliner Bahnhöfen eine Tradition, die bis ins Jahr 1987 zurückreicht. Das damals zur 750-Jahr-Feier der Stadt eingeführte Angebot sei zur "Dauerinstitution" geworden, mit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 jedoch vorläufig eingestellt worden.

Angesichts des Wegfalls der Maskenpflicht in Zügen und Bussen will die BVG nun ab Mittwoch wieder Genehmigungen erteilen. Ausgewiesene Standorte für Musikerinnen und Musiker gibt es demnach an rund 40 Bahnhöfen.

Nur bestimmte Musikinstrumente

Erlaubt sind: Gitarre, Keyboard, Akkordeon, Mundharmonika, Geige, Bratsche, Cello, Kontrabass, Harfe, Balalaika, Melodica, Tamburin, Xylophon, Flöte, Panflöte, Klarinette, Didgeridoo und Gesang - außerdem auch die Nutzung von Tonwiedergabegeräten. Nicht genehmigt werden demnach Blechblasinstrumente.

Sendung: Antenne Brandenburg, 03.02.2023, 15:30 Uhr

12 Kommentare

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  1. 12.

    Ich finde es prima das auf den Bahnhöfen wieder Musik gemacht werden darf....nicht alles ist schön aber manches was gespielt wird, lädt sogar zum verweilen ein.:-)

  2. 11.

    Dann aber bitte konsequent raus aus den Zügen

  3. 10.

    Ja, man kann sie schon verstehen. Sie nutzen im Auto vermutlich ein Tonwiedergabegerät. Naja, 'n Cello würde beim Lenken schon stören.

  4. 9.

    Ein Grund warum ich Auto fahre. Dieses ganze musizieren und was nicht alles in und außerhalb der Züge geht mir aufn Sender.

  5. 8.

    :-) - lieber nicht. Ich hab's aufgegeben. Nach zwei Jahren hat mein Hund immer noch "kommentiert" und ich wusste, das wird nix mit "Phantom Piper".

  6. 7.

    Wie wäre es, wenn mein Kommentar auch mal freigeschaltet werden würde? Er verstieß keinesfalls gegen die Netiquette!

    Ich hatte bemängelt, dass schon die ganze Corona-Zeit über weiterhin häufig Musikanten in den Bahnen unterwegs waren, ohne Genehmigung und meist auch ohne Maske! Was vor allem wenn lauthals gesungen wird, für die Fahrgäste in der Nähe ein erhöhtes Risiko einer Virusübertragung durch Aerosole bedeutete. Da hat niemand was gegen unternommen, nichtmal das BVG-Personal, sofern zugegen, hat eine Ansage gemacht.

  7. 6.

    @ Heidekind, ich zahl 10,-- für eine Dudelsack-Vorstellung ;)
    kann ich mir was wünschen?

  8. 5.

    Mach sie. Kostet 'n Zehner.
    https://unternehmen.bvg.de/filmen-fotografieren-musizieren/
    Nix für mich ... Drums und Dudelsack sind nicht aufgeführt.

  9. 4.

    Zuerst sollten mal die nervigen Musiker aus der Ubahn verbannt werden. Sie betteln aggressiv und belästigen die Fahrgäste

    Die Musiker beziehen oft Sozialleistungen und melden ihre hohen Einkommen durchs betteln nicht an.

    Musiker gehören weder auf Bahnsteige noch auf Bahnhöfe oder in Züge

    Die BVG kann dies durch die Gebühren selbst steuern.

  10. 3.

    Bitte dann auch im Gegenzug das nervige Musizieren in den Wagen unterbinden. Nichts gegen Musik, aber minutenlanges Bearbeiten der Quetschkommode neben meinem Ohr sind nach einem Arbeitstag anstrengend. Im Bahnhof kann ich wenigstens "das Weite" suchen.

  11. 2.

    Schade, ich habe noch eine alte Trompete in der Abstellkammer. Darauf könnte ich dann den Hit spielen: Corona kommt-Corona geht, aber Berlin bleibt Berlin.

  12. 1.

    Lizenzen sind aus ordnungstechnischer und Eigentümersicht i.O. wenn sie nichts kosten, wie die Luft auch.

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