Jobcenter muss Teilnahme an Schul-Zirkusprojekt bezahlen - Bundessozialgericht stärkt schulische Teilhabe von Kindern in Grundsicherung

Mi 08.03.23 | 17:38 Uhr
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Rossebändiger-Skulptur von Joseph Wackerle vor dem Gebäude des Bundessozialgerichts in Kassel. (Quelle: dpa)
Bild: dpa/Andreas Gillner

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die schulische Teilhabe von Kindern aus Familien im Grundsicherungsbezug gestärkt. Konkret muss demnach das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz in Brandenburg einer Grundschülerin die Teilnahme an einem Zirkusprojekt der Schule ermöglichen. Dies sei mit einem Schulausflug vergleichbar, für den die Jobcenter aufkommen müssten. (Az: B 7 AS 9/22 R: www.bsg.bund.de)

Für eine Projektwoche hatte die Grundschule auf ihrem Gelände im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ein Zirkuszelt aufgestellt. Wegen der so entstandenen Kosten sollte jedes Kind zehn Euro bezahlen. Den Antrag auf Kostenübernahme für die damals siebenjährige Klägerin, die 2018 mit ihrer alleinerziehenden Mutter Hartz-IV-Leistungen erhielt, lehnte das Jobcenter ab. Die Zirkusprojektwoche finde auf dem Schulgelände statt. Das Jobcenter müsse aber nur für "Schulausflüge" bezahlen, begründete damals die Behörde.

"Schulausflug" nicht gesetzlich definiert

Das BSG gab der Klage nun aber statt. "Der 7. Senat des Bundessozialgerichts hat in seiner Entscheidung betont, dass es sich um von der Schule organisierte und verantwortete Veranstaltungen handeln muss, die der sozialen Teilhabe der Schulkinder im Klassen- oder Schulverband dienen (schulische Gemeinschaftsveranstaltung), die aber gleichermaßen auch außerhalb des Schulgeländes als Schulausflug stattfinden können", teilte eine Gerichtssprecherin auf rbb|24-Nachfrage mit. Dies sei deshalb von Bedeutung, weil das Gesetz ausdrücklich nur den "Schulausflug" benenne.

Ziel der Regelung ist laut dem Urteil aber die "gleichberechtigte Teilhabe an Bildung". Jobcenter müssten daher die hierfür anfallenden "typischen Bedarfe" decken, heißt es weiter. Hier gehe es um ein "Lernen an einem anderen Ort" außerhalb der Klassenräume.

"Veranstaltung muss mit Schulausflug vergleichbar sein"

Damit sei einerseits offen, wen die Schule als "Anbieter" einkauft, teilte die Sprecherin weiter mit. Dies könne beispielsweise ein Verein oder ein kommerzieller Anbieter sein. "Die Veranstaltung muss aber einem Schulausflug vergleichbar sein, der nach dem allgemeinen Wortverständnis mit einem Ortswechsel (außerhalb des Schulgeländes) verbunden ist. Damit wird nicht jede Art von Projekt oder Projektwoche auf dem Schulgelände von der Rechtsprechung erfasst werden."

Das Kasseler Urteil erging noch zu den früheren Hartz-IV-Regelungen. Diese entsprechen hier aber denen für das Anfang 2023 eingeführte Bürgergeld.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 08.03.2023, 19:30 Uhr

55 Kommentare

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  1. 55.

    Ich habe tals Richter am Sozialgericht tagtäglich mit den wissentlich falschen Entscheidungen der Mitarbeiter der Jobcenter zutun.

    Die Rechtsprechung geht nicht davon aus, dass ein Schulausflug einen Ortswechsel beinhaltet. Es gibt genug Kommentare dazu.

    Das JC muss nach allgemeiner Rechtsauffassung auch Projekte innerhalb des Schulgeländes zahlen.

    Diese Rechtsauffassung muss den Mitarbeitern bekannt sein.

  2. 54.

    Wie sollte das auch aussehen? Das schulpflichtige Kind muss kommen – und daneben sitzen?

  3. 53.

    Dass das Jobcenter da ist und zahlt / zahlen muss, finde ich grundsätzlich sehr gut. Als Steuerzahler und damit Mitfinanzierer diese Leistungen fragt man sich mitunter schon, welche Leistungen alle erbracht werden sollen, insbesondere für arbeitsfähige Bürger. Andere gehen arbeiten, um sich bestimmte Leistungen zu leisten oder auch für die Kinder

  4. 52.

    Aus dem Artikel:
    "... Dies sei deshalb von Bedeutung, weil das Gesetz ausdrücklich nur den "Schulausflug" benenne."
    und weiter
    "Die Veranstaltung muss aber einem Schulausflug vergleichbar sein, der nach dem allgemeinen Wortverständnis mit einem Ortswechsel (außerhalb des Schulgeländes) verbunden ist. Damit wird nicht jede Art von Projekt oder Projektwoche auf dem Schulgelände von der Rechtsprechung erfasst werden."

    Wie kommen Sie zu dem Schluß, dass "... die Sachbearbeiter wissentlich falsche Entscheidungen treffen. ..."?
    Finde ich ganz schön anmaßend.

  5. 51.

    Wenn man von der Allgemeinheit schon so gut bezahlt werden will, sollte auch bereit sein jede zumutbare Arbeit anznehmen. Die arbeitsfähigkeit sollte amtsärztlich festgestellt werden. Liegt eine solche vor, sind auch einfachste Tätigkeiten zumutbar. Ist jemand nicht bereit diese zu Leisten sollten spürbare Sanktionen erfolgen Notfalls sollte das GG entsprechend geändert werden.

  6. 50.

    Die Sozialgerichte sind wegen der vielen falschen Entscheidungen der Behörden so überlastet

    Etwa 70% der Kläger bekommen Recht.

    Wieso sollte man das Jobcenter entscheiden lassen? Die vielen Verfahren beweisen, dass die Mitarbeiter das Recht nicht richtig anwenden. Oft aus Faulheit oder Vorsatz

  7. 49.

    Das das Bürgergeld wieder nicht verfassungskonform berechnet wurde, ist ja bekannt.

    Wenn man die Berechnung der Experten zugrunde legt, kommt man auf 720 Eur zzgl Strom und Miete.

    Und auch die Trennung von erwerbsfähigen und erwerbsunfähigen Personen muss wieder her.

  8. 48.

    Die Haftung der Behörden für Kosten verlorener Verfahren wurde vor vielen Jahren ausgesetzt

    Oft werden Behörden nicht mal von Juristen vor Gericht vertreten.

    Nun ist es ja so, dass die Sachbearbeiter wissentlich falsche Entscheidungen treffen. Sie müssen sich selbst auf dem laufenden halten. Es gibt genug Möglichkeiten, die aktuelle Rechtsprechung nachzulesen

    Jeder Sachbearbeiter ist verpflichtet, bei seiner Entscheidung die aktuelle Rechtsprechung zu beachten.

  9. 47.

    Ich habe eben die Meldung gelesen und verstehe nun überhaupt nicht diese Neiddebatte hier. Die Mutter hat eben damals Hartz 4 bekommen, kann das nicht passieren? Unsere Schule hatte so ein Zirkusprojekt letztes Jahr; das würde man keinem Kind wünschen, dass es an so etwas Schönem nicht teilnehmen kann...

  10. 46.

    Leider haften die Sachbearbeiter nicht selbst, werden nicht einmal zum Gericht geladen. Die Behörde finanziert sich aus Steuermitteln, heißt, ob sie ein Verfahren gewinnt oder verliert, ist gleich, es geht zu Lasten der Allgemeinheit.

    Hm, wie könnte man all diese Unmengen an Geldern sinnvoller ausgeben? Vielleicht das sozioökonomische Existenzminimum an alle Bürgerinnen auszahlen? Man lese die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 2004 und 2010: Das sozioökonomische Existenzminimum ist ein Gewährleistungsrecht und -anspruch, Art. 1+20 GG.

    So einfach und kostengünstig könnte es gehen.
    Die Vertreterinnen des BGE haben Modelle zur Umsetzung längst vorgelegt.
    Und Schwupps, keine Gerichtsverfahren mehr nötig, keine Jobcenter, Wohngeldstellen, XY-Stellen im Sozialbereich, denn: Alles ist bereits umfasst.

  11. 45.

    Vielleicht meinten diese gar nicht sich selbst, sondern unterstellten "Arbeitsunwilligkeit" der nächsten diskriminierten Gruppe, z. B. Menschen aus Osteuropa oder von noch weiter her? Das wissen wir nicht. Und dieses Gehetze gegen Mittellose ist einfach widerlich.

    Jedem Menschen sind laut Grundgesetz und EU-Sozialpakt und EMRK gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen. Jobcenter-Arbeits"angebote" sind quasi sämtlich im alleruntersten Einkommensbereich, sodass Betroffene "Kunden" bleiben, denn mit diesem Erwerb müssen sie "aufstocken", also weiter arm bleiben. Völlig perspektivlos, würdelos.

    Ach ja, oft sind diese "Jobs" auch noch durch Steuermittel mitfinanziert, also Ihr und unser aller Geld, das in die JC und an die Firmen fließt, die solche "Jobs" ausnutzen, um mehr Profit zu machen.

    Denken Sie mal nach, wer hier versagt.

  12. 44.

    Ent-würdigend, was das JC da von sich gibt, und so werden Bürger:innen andauernd und ausdauernd in ihren rechten verletzt!

    "lehnte das Jobcenter ab: Die Zirkusprojektwoche finde auf dem Schulgelände statt. Das Jobcenter müsse aber nur für "Schulausflüge" bezahlen" – dafür (zumal Streitwert 10 €) verpulvern die JC die Bürgergelder (MA- und Prozesskosten, Nerven und Würde der Betroffenen, Ansehen des Staates …). Kein Wunder, dass die JC ALLJÄHRLICH EINE MILLIARDE an Gelder, die für Weiterbildungen Bezugsberechtigter bestimmt sind, in die eigene Verwaltung umschichten und damit den Berechtigten entziehen – Begründung: Die berechneten und zugeteilten Haushaltsmittel seien "nicht auskömmlich". Nachzulesen beim Bundesrechnungshof, auch: Schwarzbuch der Steuerzahler.

    H4/BG ist "nicht auskömmlich", und nun? Unfassbar!


  13. 42.

    Man sollte hier das Jobcenter entscheiden lassen. Die Eltern sollen Arbeiten gehen, um es ihren Kindern zu ermöglichen. Dass man hier für Minimalbeträge teure Gerichte einschalten darf ist eine Perversion und ein Missbrauch unseres Rechtsstaates. Die Gerichte sind nicht ohne Grund vollkommen überlastet.

  14. 41.

    Helft mir auf die Sprünge! War es nicht früher so, dass für einen Ausländer, der ein Jahr von der Öffentlichen Sozialfürsorge lebte, die Abschiebung vor der Tür stand?

  15. 40.

    Meine Eltern hätten damals das Geld gehabt, mich an Ausflügen oder Klassenfahrten teilnehmen zu lassen. Trotzdem wollten sie das nicht und das Geld lieber für sich selbst sparen, bzw. ausgeben. Zum Amt hätte ich nicht gehen können.

  16. 39.

    Wenn die Mitarbeiter nicht so viele Fehler machen würden, wären die Sozialgerichte nicht überlastet.

    Leider nimmt man die Möglichkeit der Haftung der Mitarbeiter nicht in Anspruch.

  17. 38.
    Antwort auf [Neugieriger ] vom 09.03.2023 um 07:02

    Wenn die Mitarbeiter in den Sozialbehörden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig so viele Fehler machen würden, wären die Sozialgerichte nicht überlastet. Immerhin bekommt in über 70% der Kläger Recht.

    Wenn ein Richter anders entscheidet, kann man davon ausgehen, dass der Sachbearbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Fehler gemacht hat. Dann haftet er.

    Es wäre gut, wenn die Behörden die Gerichtskosten wieder selbst zahlen müssten. Dann könnten sie abwägen.

  18. 37.

    Neiddebatte ??§§§§§ mal ehrlich schon mal was von Aufklärung gehöhrt?? Stellen sie sich die Frage; Wie kommt ein Prozess zum BSG, wenn eigentlich der § 520 ZPO dies untersagt. Beim SGG /Gerichtskosten kostet weit unter 750 ,-€ und auch unter der 200,-€ Grenze der Beschwerde Möglichkeit. Also wie kann daher das BSG eine Entscheidung fällen?????

  19. 36.

    schönes Grundgesetz ist, aber nicht der Weisheit letzter Schritt bessser sie würden auch die Verwaltungsgesetze , Zivilprozessordnung das BGB oder auch das Strafrecht uvm Rechtsvorschriften kennen, dann würden sie anders, über das Grundgesetz denken..

  20. 35.

    die Antwort blieben viele schuldig / sehr viele Einrichtungen, aber sie bedeutet für das ich im stande war, das Mieterhöhungsbegehren § 558 BGB sowie weterer §§§ erfolgreich ab zu lehnen und siegreich war.

  21. 34.

    Wir brauchen nicht mehr Sozialstaat, wir brauchen mehr soziale Menschen. Wenn man sich hier wieder die Kommentare durchlese - sieht schlecht aus. Da wird wieder kräftig nach unten getreten. Und beim nächsten Mal wieder über die Spaltung gejammert....

  22. 33.

    Ich würde lieber meine Energie darauf verwenden wieder in Lohn&Brot zu kommen, um meinen Kindern wieder etwas zu ermöglichen.

  23. 32.

    Es ist eben keine kleine Minderheit und wenn ich in meinem Beruf seit etwas längerer Zeit (1-2 Jahre)keinen Job finde, dann sollte man sich Gedanken machen an was das liegen könnte... und dann eine Umschulung anstreben.

    Ich weiß jetzt schon, das morgen wieder mindestens 8 von 10 Personen bei mir irgenwelche Ausreden suchen werden, um nicht eine Sanktion reingedrückt zu bekommen, immer wieder das gleiche... Leider

  24. 31.

    Neues von der Ampel: Nackenschlag für Geringverdiener: Ampel schenkt Hartz-IV-Beziehern Freifahrtschein. Die Ampel setzt die Sanktionen gegen unkooperative Hartz-IV-Empfänger aus. Gratis-Geld vom arbeitenden Teil der Bevölkerung gibt es nun ohne Gegenleistung und ohne Mitwirkung. Die "Neuregelung" gilt zunähst für ein Jahr.

  25. 30.

    Das stimmt. "Aufstocken" ist ein Volkssport. Insbesondere beispielsweise in Neukolln. Da wird in der ausländischen Community im Laden um die Ecke schwarz gearbeitet und das Taschengeld und der Unterhalt für Frau und mindestens drei Kinder sowie die Wohnungskosten bezahlt das Jobcenter.

  26. 29.
    Antwort auf [Sommer] vom 08.03.2023 um 20:24

    "Mir haben auch schon alleinstehende Mütter gesagt:warum soll ich arbeiten, das Geld reicht mir oder ich will nicht heiraten, es geht mir doch gut. Wo bleibt da die Verantwortung fürs Kind?" Die Verantwortung hat doch primär nichts mit "arbeiten" oder "heiraten" zu tun! Wenn sie arbeiten geht, hat sie 1. weniger Zeit und 2. höhere Ausgaben ihr Kind. Wenn sich die Frau wirklich um ihr Kind KÜMMERT, ist das ev. die bessere Lösung.

  27. 28.

    "vielleicht kann der BSG mir folgende Frage beantworten.-" das kann er bestimmt, aber ob er das hier tut.....?

  28. 27.

    "Es gibt natürlich eine kleine Anzahl von arbeitsunwiligen " Sie sind nirgends gezählt worden, oder haben sie da eine andere Quelle? So lieferte etwa eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Kooperation mit der Ruhr-Universität Bochum, für die 560 Langzeitarbeitslose in acht Jobcentern befragt wurden, im August überraschende Ergebnisse. Da stimmten satte 41 Prozent „voll und ganz zu“ bei der These, dass es „viele Hartz-IV-Bezieher gibt, die das System ausnutzen“.

  29. 26.
    Antwort auf [Rene ] vom 08.03.2023 um 20:45

    Die Antwort finden Sie im Grundgesetz. Jeder hat das Recht auf rechtliches Gehör

    Wieso sollte man wegen 10 Eur nicht klagen können?

    Zudem steht jedem Bedürftigen Prozesskostenhilfe zu.


  30. 25.

    Auch die klappte Grundsicherung muss von anderen finanziert werden. Schon mal drüber nachgedacht?
    Abgesehen davon ist es ein Trauerspiel, wie hier wieder die Ergebnisse des Föderalismus zu sehen sind: In Berlin wäre die Aktion kommentarlos über den Berlin-Pass und somit direkt von der Schule abgerechnet worden. Ein paar Kilometer weiter muss erst ein Gericht Offensichtliches erklären.

  31. 24.

    Mit welchem Recht behaupten sie das alle ALG II Empfänger bzw jetzt Bürgergeld Empfänger alle faul wären!!! Es gibt natürlich eine kleine Anzahl von arbeitsunwiligen die keine Lust haben zu arbeiten, allerdings gibt es eine sehr große Anzahl von Menschen die gerne arbeiten wollen aber aus gesundheitlichen Gründen oder auch anderen Gründen nicht dürfen und viele auch nicht das finden an Job was sie erlernt haben und diese verallgemeinern und das geht definitiv nicht.

  32. 23.

    Pride Graffitti runter und alles ist geklärt.

  33. 22.
    Antwort auf [Rene ] vom 08.03.2023 um 18:34

    Rene: Woher nehmen sie sich das Recht diese alleinerziehende Mutter einfach als Faul zu bezeichnen???
    Wo ich ihnen und vielen anderen auch Recht gebe ist das man nicht für 10€ vor das Gericht ziehen muss, allerdings könnte sie dafür natürlich Gründe haben die wir persönlich nicht kennen.
    Leider habe ich auch mit diesem Jobcenter in dem Landkreis meine Sorgen gehabt und oft klagen müssen, aber wäre niemals auf die Idee gekommen für den Betrag zu klagen.

  34. 21.

    Die, die Sie hier gegeneinander ausspielen versuchen sind in der Regel dieselbe Gruppe. 25% der Hartz 4 Empfänger sind nämlich gar nicht erwerbslos. Ihr Einkommen reicht aber nicht zum Ernähren der Familie, deshalb stocken sie auf. Davon ein großer Teil Alleinerziehende.

  35. 20.

    Wieder einmal stärkt ein Gericht, die ganzen faulen Hartz 4-Empfänger, aber hauptsache wir müssen für diese Menschen zahlen. Traurig traurig traurig...

  36. 19.

    Ihr Kommentar scheint mir auch nicht bis zu Ende gedacht zu sein. Sicher wird es solche Fälle geben, aber das dürfte in der Gesamtmenge eher im statistischen Grundrauschen untergehen.
    Wenn eine bestimmte Menge von solchen Fällen überschritten wird, hat das ganz andere Folgen, als Sie befürchten.
    Die unbesetzten Stellen werden kaum alle auf Dauer unbesetzt bleiben. Also ändert sich in der Gesamtzahl der Grundsicherungsempfänger eher wenig, oder wo sollen auf einmal die Leute herkommen, die diese Stellen besetzen können?
    Zusätzlich ist es nicht unwahrscheinlich, dass eine Fa. X mehr Lohn/Gehalt zahlen muss, um die frei gewordene Stelle neu zu besetzen, was automatisch den Topf aus dem die Grundsicherung bezahlt wird, schneller füllt.
    Wo genau ist jetzt das "Problem", wenn irgendwer lieber mit der knappen Grundsicherung leben möchte?

  37. 18.

    Ich finde das so empörend, dass dem Jobcenter überhaupt erlaubt ist, so etwas zu entscheiden. Was Schule ist, bestimmt die Schule. Und nicht jemand anderes. Gut, dass die Betroffene nicht aufgegeben hat.

  38. 17.

    >"Eine kostenpflichtige "Zirkusprojektwoche" wird für viele Alleinerziehenden im Niedriglohnbereich nicht drin sein."
    Doch schon, wenn nach Abzug aller Kosten nur wenig zum allgemeinen Leben übrig bleibt, bezahlt "das Amt" dies auch. Ist aber mit viel Behördengängen und Formularen verbunden. Arbeitende Menschen können dies nicht online machen nach der Arbeit. Leider...
    Im Übrigen gehts in diesem Artikel und Urteil um die Kinder, nicht um die Lebenswerte und Lebensart der Eltern.

  39. 16.

    Ich glaube Ihnen gern, dass sie mit 2.000 EUR netto/Monat keine Reichtümer anhäufen können.
    ABER was hat diese Tatsache damit zu tun, dass Menschen, die in der Grundsicherung/Hartz IV stecken, Ihr Recht in Anspruch nehmen, eine Entscheidung des Amtes gerichtlich prüfen zu lassen?
    Irgendwie habe ich beim Lesen Ihres Beitrage das Gefühl, dass Sie entweder gar nicht darüber nachgedacht haben, oder allen Ernstes meinen, dass Menschen, die sich in der Grundsicherung/Hartz IV befinden, keine Rechte haben.
    Sie sollten das dringend einmal überdenken, zumal die ärmeren Bevölkerungsschichten rein gar nichts dafür können, dass Sie sich selbst als unterbezahlt zu betrachten scheinen.
    Glauben Sie mir, es lebt sich wesentlich entspannter, wenn man seine wertvolle Lebenszeit nicht mit Neid uns Missgunst verplempert.

  40. 15.

    Die Frage ist, wieviele Vollzeitarbeitende jetzt zusätzlich ihre Arbeit aufgeben, weil Sozialleistungen plus Zulagen plus Zuhausebleiben günstiger ist, als morgens aufzustehen und einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Eine kostenpflichtige "Zirkusprojektwoche" wird für viele Alleinerziehenden im Niedriglohnbereich nicht drin sein.

  41. 14.

    ich, mit weniger als 2.000 netto, habe dann auch für meine Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Nicht nur Menschen in Grundsicherung. Lieber einmal mehr nörgeln und das eigene Leid bejammern, als die Möglichkeiten positiv zu nutzen. Klingt nicht so, als ob Ihre Kinder gern an Sachen teilhaben lassen.

  42. 13.
    Antwort auf [Rene ] vom 08.03.2023 um 18:34

    Bitte mal nicht so voreilig mit Klischees hier urteilen. Nicht alle Transferleistungsempfänger wollen nicht arbeiten. Es gibt auch viele alleinstehende Mütter, die nicht arbeiten können. Auch wenn es für ein Kind nur 10 EUR pro Monat sind. Für zwei und mehr Kinder sinds dann mehr. Da fehlen schon mal 20 oder 30 EUR dann.
    Sie schauen echt zu viel RTL Hartz und glücklich oder so... Übrigens ist dies hier nur ein seltener Fall. Viele "Transferhaushalte" stämmen solche Ausgaben wirklich vom knappen Budget. Schon deshalb, weil sie engagiert die Solidargemeinschaft nicht mehr als unbedingt nötig in Anspruch nehmen wollen und ihren Kindern trotzdem eine möglichst kreative Teilnahme an solchen Projekten ermöglichen wollen. Denen gilt mein Respekt.

  43. 12.

    Super!
    Sozialneiddebatten!
    Die Ratten kriechen aus ihren Löchern und treten auf den Ärmsten herum. Ich hole mir Popcorn und was zu trinken. Lasset die Spiele beginnen.

  44. 11.

    Das BSG kann das bestimmt, wenn Du da mal nachfragst. Von denen wird vermutlich niemand deine Anfrage in der Kommentarecke eines Artikels, der thematisch nichts mit deiner Frage zu tun hat, entdecken und beantworten. Auch zu Dir möchte ich meiner persönlichen Wertung keine Worte folgen lassen, weil es die Netiquette und der Anstand zurecht so will.

  45. 10.

    Das BSG kann das bestimmt, wenn Du da mal nachfragst. Von denen wird vermutlich niemand deine Anfrage in der Kommentarecke eines Artikels, der thematisch nichts mit deiner Frage zu tun hat, entdecken und beantworten. Auch zu Dir möchte ich meiner persönlichen Wertung keine Worte folgen lassen, weil es die Netiquette und der Anstand zurecht so will.

  46. 9.

    Das BSG kann das bestimmt, wenn Du da mal nachfragst. Von denen wird vermutlich niemand deine Anfrage in der Kommentarecke eines Artikels, der thematisch nichts mit deiner Frage zu tun hat, entdecken und beantworten. Auch zu Dir möchte ich meiner persönlichen Wertung keine Worte folgen lassen, weil es die Netiquette und der Anstand zurecht so will.

  47. 8.

    Die alte Neiddebatte. Sie unterschlagen das Niedriglohnempfänger Zuschüsse bekommen und das Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet wird.

  48. 7.

    Die alte Neiddebatte. Sie unterschlagen das Niedriglohnempfänger Zuschüsse bekommen und das Kindergeld nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.

  49. 6.

    Zu deiner „Meinung“ fallen mir Worte ein, die hier nicht her dürfen. Komm mal von deinem Stammtisch weg und setze Dich mit dem Thema allumfassend auseinander. Dein undifferenzierter Kommentarinhalt würde dann unterbleiben. Der Unterschied zwischen 2000,-€ netto und Grundsicherung ist ein erheblicher. Du kennst den nicht und hast Dich insofern mal definitiv zu informieren. Dazu gibt es seriöse Medien. Dein Stammtisch ist keines. Sozialneid ist widerlich. Schäme Dich. Und lies den Artikel noch mal, bis Du ihn vollständig inhaltlich erfassen konntest.

  50. 5.

    Zwischen 2000€ netto und Bürgergeld 500€ zzgl. Miete besteht doch noch ein Unterschied. Für Ihre Kinder bekommen Sie zusätzlich Kindergeld. Wohngeld wurde für alle erhöht. Kindergeld wird im Bürgergeld angerechnet, gibt es nicht extra.
    Der Neid und Missgunst beim Mittelstand ggü. den Armen, wird leider von manchen Parteien/einigen Medien angeheizt. Denken Sie eher nach "oben" an diejenigen, die über der Beitragsgrenze verdienen und NICHTS in die Sozial Versicherung einzahlen.

  51. 4.

    Schon krass, anstelle die Eltern zur Arbeitsaufnahme zu verpflichten und ggf. einen Nebenjob anzunehmen, ziehen die Eltern vor Gericht und schnorren das Geld für die Kinder von unser aller Finanzen, das Jobcenter bekommt nämlich Geld von den Menschen, die tagtäglich malochen gehen. Wir haben Arbeitskräftemangel, jeder kann seinen Beitrag zur Allgemeinheit leisten!

  52. 3.

    Naja... sollen die Kinder leiden, wenn die Eltern nicht arbeiten können (z.B. gesundheitlich) oder wollen? Immerhin sind solche Zuschüssen zweckgebunden und fließen als Bargeld nicht in den allgemeinen Familientopf ein. In unserem Landkreis verlangt das Amt dann mit Quittungen auch den Nachweis der Teilnahme des Kindes. Wenn das nicht vorgelegt und nachgewiesen werden kann, dann muss das Geld zurück. Wie das konkret bei diesem Amt dort geregelt ist, weiß ich natürlich nicht.

  53. 2.

    vielleicht kann der BSG mir folgende Frage beantworten.-- Wie verhält sich ein Grundsicherungsempfänger wenn der Kommunale Wohnverwalter die Miete nach § 558 BGB umsetzen will, in an betracht das der § 558 BGB eines Staffelmietvertrag ähnlich ist. Unterliegt also die Frage der KdU die keine Übernahme / Bedarfsgerechter Wohnraum. Ich verweise Schreiben dahingehend auf das Aktenzeichen S 18 /2012 beim Bundesgerichtshof/ Strafsenat/ VIII Zivilsenat / Wohnraum.

  54. 1.

    Das ständige Einfordern diverser "Teilhaben" konterkariert den Sinn und Zweck der Grundsicherung als eben diese: Grundsicherung. Auf Zeit. Nicht auf Dauer. Der Durchschnittsbürger mit seinen 2000€ netto ist froh, wenn nach Abzug aller Ausgaben noch Geld für Ausflüge und Zirkusprojekte seiner Kinder übrig bleibt.

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