Senat will geänderte Bauordnung - Installation von Solaranlagen soll in Berlin einfacher möglich werden

Di 18.04.23 | 17:08 Uhr
  48
Frau installiert eine Solaranlage (Quelle: dpa/Daniel Schoenen)
Video: rbb24 Abendschau | 18.04.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/Daniel Schoenen

Mieter, die ein Solarpaneel auf ihrem Balkon installieren möchten, bekommen in Berlin seit einigen Wochen einen Zuschuss. Nun will der Senat auch die Bauordnung verändern, damit es einfacher wird, Solaranlagen aufzustellen - nicht nur für Mieter.

  • Durch eine Änderung der Berliner Bauordnung soll der Ausbau erneuerbarer Energien gestärkt werden
  • So soll es einfacher werden, Solaranlagen auf Balkonen oder an denkmalgeschützten Gebäuden zu installieren
  • Für Windenergie sollen bis Mitte des Jahres geeignete Flächen gefunden werden

Die Installation von Solaranlagen soll in Berlin erleichtert werden. So sollen unter anderem Abstandsregelungen geändert und die Installation von Balkonkraftwerken für Mieter landeseigener Wohnungsgesellschaften von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden vereinfacht werden.

Der rot-grün-rote Senat hat dafür am Dienstag eine entsprechende Novellierung der Bauordnung beschlossen. "Eine der ganz großen Herausforderungen ist, Berlin zu einer klimaresilienten Stadt zu machen", sagte Wirtschaftssenator Stephan Schwarz (parteilos). Berlin sei beim Ausbau der Erneuerbaren Energien gut vorangekommen. Das Ziel von 25 Prozent Strom aus Solarenergie sei allerdings noch nicht erreicht. Derzeit seien es gerade 4,4 Prozent.

Solaranlagen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden

Mit den Beschlüssen soll es auch Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Stellen erleichtert werden, Strom aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen. So sollen unter anderem vorgeschriebene Abstände von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern zu Brandwänden so weit wie möglich reduziert werden, hieß es in einer Mitteilung des Senats. Diese Regelung gilt als Bremsfaktor bei der Entscheidung für eine Solaranlage.

Außerdem möchte der Senat die Nutzung von Solarenergie an und auf Gebäuden erleichtern, die unter Denkmalschutz stehen. "Zwölf Prozent Berliner Dachfläche sind denkmalgeschützt", sagte Schwarz. "Schon da wird deutlich, dass es hier noch große Potenziale gibt." Das Landesdenkmalamt hat bereits einen Kurzleitfaden dazu vorgelegt, wie sich Denkmalschutz und Solartechnik vereinbaren lassen. "Dem soll eine Langfassung folgen, die stärker ins Detail geht", so der Wirtschaftssenator.

Verfahren für Balkonkraftwerke wird vereinfacht

Einfacher soll es auch für Mieterinnen und Mieter landeseigener Wohnungsunternehmen werden, die auf ihrem Balkon Steckersolargeräte, sogenannte Balkonkraftwerke, installieren möchten. Immerhin gebe es bei den sechs landeseigenen Gesellschaften rund 352.000 Wohnungen. "Nicht alle haben einen Balkon, aber das Potenzial ist hier groß", erläuterte der Wirtschaftssenator. Noch hakt es aber oft, wenn sich Mieter für Solarstrom interessieren. "Das Verfahren soll vereinfacht und vereinheitlicht werden."

Das Interesse sei da, sagte Schwarz, es gebe ein großes Bedürfnis der Berliner Bevölkerung, bei der Energiewende mitzumachen. Bei dem im Februar gestarteten Förderprogramm für Balkonkraftwerke, bei dem für die Anschaffung ein Zuschuss von 500 Euro möglich ist, habe es in den ersten Wochen bis Ostern rund 700 Anträge gegeben, sagte Schwarz. "Wir rechnen mit insgesamt 14.000."

Keine Tabu-Flächen für Windkraftanlagen in Berlin

Auch beim Thema Windenergie gibt es aus Sicht der Wirtschaftsverwaltung Handlungsbedarf: Nach Bundesrecht müssen bis Ende 2032 alle Flächenländer 2 Prozent der Flächen für Windenergie ausweisen, die Stadtstaaten 0,5 Prozent. Eine sogenannte Potenzialstudie soll klären, wo in Berlin geeignete Flächen zu finden sind.

Für den Bau von Windkraftanlagen solle es keien Tabu-Flächen geben, so Schwarz. Bei der gerade laufenden Analyse zu geeigneten Gebieten für neue Windenergie-Anlagen würden Gewerbeflächen und Bauflächen genauso geprüft wie Landschaftsschutzgebiete. Mitte des Jahres solle es eine Positivliste möglicher Standorte geben, vermutlich zwei bis drei Monate später dann konkrete Flächen benannt werden. Bis zum Jahr 2032 soll in Berlin 0,5 Prozent der Stadtfläche mit Windkraftanlagen bebaut sein.

Sendung: rbb24 Abendschau, 18.04.2023, 19:30 Uhr

48 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 48.

    Und hier liegt ein großes Hindernis! Für "Balkonkraftwerke" ist ein digitaler Zähler Pflicht. Die werden seit 2018 umgerüstet, allerdings sehr langsam. Soll bis 2032 abgeschlossen sein. Offensichtlich geht man hier nach dem Alphabet vor. Bedeutet Einzelanfahrten. Logistik aus dem letzten Jahrhundert.
    Mit alten Zählern würden sie m.E. auch funktionieren, wäre aber die "Einspeisung" nicht ablesbar, ohnehin nur bei smart Meta Geräten. Also nur politisches Gehabe.

  2. 47.

    Der Zähler wird komplett ohne Ihr Zutun nach der onlinemeldung getauscht.

  3. 46.

    Ist sowieso erstaunlich was hier egal ob Kohle.Atom,Gasheizung oder Klima verbunden mit Hetze auf die Regierung verbreitet werden darf. Zumal es leicht durchschaubar ist aus welchen Quellen das "Wissen " stammt.

  4. 45.

    Eieiei, gefährliches Halbwissen...
    Hochhäuser zunächst nicht volkstümlich, sondern Pkt. 1 der Aufzählung der Sonderbauten in § 2 der Bauordnung Berlin. Die Höhe hat auch nichts mit der Traufhöhe zu tun, sondern ist das "Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel" (Zitat aus der BauO Bln).
    Und einer Baugenehmigung bedarf es nicht nur für Sonderbauten über 22 m Höhe, sondern für alle Sonderbauten.
    Aber, Zitat toberg, "Pragraphen sind schon oft auch spaßig. ;-))" - wenn man sie denn liest...

  5. 44.

    Sobald man seiner gesetzlichen Meldeverpflichtung an den Stromnetzbetreiber (Onlineformular) nachgekommen ist, setzt der unaufgefordert einen Zweirichtungszähler, sofern noch ein alter Farraris-Zähler mit Drehrad vorhanden sein sollte.

  6. 43.

    Frage mich wo Sie Ihre Weisheiten her haben. 10 kw auf dem Dach, Zählerwechsel durch Netzbetreiber, keine Steuern vorher und jetzt auch keine bis 30 kw Anlagen.

  7. 42.

    Für Balkonanalgaen braucht man eigentlich keinen Techniker, das sollte nicht schwerer sein, als Blumenkästen montieren. Der Anschluß sollte einfach in die normale Schukodose sein, am besten natürlich in einen Kreis, wo auch entsprechende Verbraucher sind.

  8. 41.

    Da sind Sie aber schon sehr modern dran mit solch einem Stromzähler. Das ist in den allermeisten Haushalten noch nicht der Fall.

  9. 40.

    Für die Einspeisung zumindest beim Balkonkraftwerk braucht man keinen gesonderten Zähler. Der Zweirichtungszähler, den mir Stromnetz Berlin vor einer Stunde kostenlos installiert hat, zeigt den Stromfluss in beide Richtungen an. Also ließe sich die Lieferung des Kunden abrechnen, technisch gesehen. Aber war politisch nicht gewollt, und bei den paar kWh, die man mit einem Balkonkraftwerk erzeugt, wäre der Aufwand vermutlich auch etwas unverhältnismäßig.

  10. 39.

    Hallo Björn, doch - die rein Eigennutzung ohne Einspeisung ist zulässig sowie anmelde- und genehmigungsfrei. Dann musst Du den Strom vom Solarmodul aber über einen Laderegler in einen Akku führen und einen Wechselrichter anschließen, dem Du dann den Strom entnimmst. Verbraucher sind dann entweder an das Stromnetz angeschlossen oder an den Wechselrichter (man kann natürlich jederzeit umstecken).

  11. 38.

    Die Absichten gehen in die richtige Richtung. Es war mir bislang aber nicht möglich, trotz >25 Anfragen in Berlin und südlichem Umland, eine Fachfirma für Installation mit Anschluß zu finden. Nur die wenigsten bekommt man überhaupt ans Telefon und auch nach Übersendung von Fotos des (vergleichsweise unproblematischen) Installationsortes gibt es keine Reaktion mehr.
    Wenn das allen so geht, gehts trotz vereinfachter BalkonPV-Regeln gar nicht mehr voran.

  12. 37.

    Doch doch, dürfen Sie. Diese Solarteile dürfen nur eine bestimmte Größe / Erzeugung nicht überschreiben. Handelsübliche Balkonpanele sind schon bis zu diesem Maximalwert konfiguriert. Dafür braucht es keine gesonderte Genehmigung. Nur eben der Hauseigentümer sollte gefragt werden. Der weiß auch, ob die Gestaltungssatzung des jeweiligen Ortes wegen Fassadengestaltung und so dem nicht entgegensteht.

  13. 36.

    Im Gegenzug müßte es dann aber anmeldungsfrei sein, wenn man auf eine Einspeisung verzichtet und die Anlage rein zu privaten Zwecken für den eigenen Stromverbrauch betreiben will. Nach meinem Wissen ist dem aber nicht so.

  14. 35.

    Und wann amortisiert sich das, wenn man mal alle Subventionen für die Installation und die Einspeisevergütung rausrechnet? Man wird ja nicht bis in alle Ewigkeit das hochsubventionieren wollen von Seite des Staates, Ziel muß ja sein, daß es ohne Subventionen so billig wird, daß es sich wirtschaftlich selbst trägt. Gibt es die preiswerten Anlagen auch von deutschen Herstellern oder machen wir uns bei dem Programm gerade massiv von chinesischen und anderen ausländischen Herstellern mal wieder abhängig?

  15. 34.

    >"Ab 22m Höhe zählen Gebäude in Berlin als Hochhäuser."
    Volkstümlich Hochhäuser... Baurechtlich sind dies Sonderbauten, weil die über die Traufhöhe von 22 Meter hinausgehen. Mal so konkret gesprochen... Und für alle Sonderbauten über 22 Meter muss zwingend eine baurechtliche Genehmigung vorliegen. Sobald Sie irgendwas an solch einen Bau anmontieren, verändern Sie diesen Sonderbau.
    Pragraphen sind schon oft auch spaßig. ;-))

  16. 33.

    >"Hier wäre es fair wenn diese Strommengen mit der bezogenen Menge verrechnet werden könnte."
    Geht nicht wegen Gesetze. Wenn Sie eine Vergütung für die Einspeisung haben möchten, dann sind Sie wiederum ein Energielieferant im Kleingewerbe. Jeder Eigenheimbesitzer mit Solaranlage kennt diese Bürokratie und Fallstricke der steuerrechtlichen Paragraphen. Mal ganz abgesehen davon, dass Sie für die Einspeisung einen eigenen Zähler bräuchten. Das ist echt viel Aufwand für so ein kleines Solarpanelchen am Balkon.

  17. 32.

    Endlich, wird Zeit. Kann meine Anlage nicht vernünftig aufbauen, da ich eine Baugenehmigung in der Platte in Marzahn benötige. Das sollte endlich abgeschafft/geändert werden. Berlin ist das einzige Bundesland, wo eine Baugenehmigung, auch für Balkonanlagen, verlangt wird. Ab 22m Höhe zählen Gebäude in Berlin als Hochhäuser.

  18. 31.

    Die degewo erteilt *generell* keine Genehmigungen für Balkonkraftwerke. Ich konkret benötige keine Genehmigung für die Aufstellung an sich, weil das Solarmodul komplett *innerhalb* meines Balkons steht. Die degewo verbietet mir aber, den Stecker in die Steckdose zu stecken und Strom in das Netz einzuspeisen. Ohne jede Begründung.

    Paradox: das Land Berlin gibt mir Geld für die Errichtung, und dasselbe Land Berlin (in Person der degewo) verbietet mir genau diese Errichtung. Da passt doch was nicht zusammen ...

  19. 30.

    Wie wäre es denn mit Windrädern und Photovoltaik über und auf dem Stadtschloss, ist ja eh nur ein Nachbau.

  20. 29.

    Wie wäre es denn mit Windrädern und Photovoltaik über und auf dem Stadtschloss, ist ja eh nur ein Nachbau.

Nächster Artikel