Vorwurf der Nötigung von Kindern - Ehemalige Leiterinnen von Neuruppiner Kita angeklagt

Do 13.04.23 | 13:32 Uhr
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Symbolbild:Vor dem Eingang einer Kita spielt ein Kind an einer Pfütze.(Quelle:dpa/A.Riedl)
Audio: Antenne Brandenburg | 13.04.2023 | Andreas Poetzl | Bild: dpa/A.Riedl

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat gegen die frühere Leiterin der Kindertagesstätte "Eichhörnchen" in Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) und ihre Stellvertreterin Anklage erhoben. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft dem rbb am Donnerstag.

Demnach wird den Erzieherinnen die Nötigung von Kindern vorgeworfen. Dabei gehe es etwa um den Zwang oder die Androhung von Gewalt. "Das sind sicher Erziehungsmethoden gewesen, die nicht in die heutige Zeit hineinpassen, sollten sie sich vor Gericht bestätigen", so der zuständige Staatsanwalt. Zuerst hatte die "Märkische Allgemeine Zeitung" [Bezahlinhalt] berichtet.

Rund 20 Zeugen wurden befragt

Einige der von den Eltern im vergangenen Sommer erhobenen Vorwürfe haben sich laut der Staatsanwaltschaft aber im Zuge des Verfahrens nicht bestätigt. Etwa die Verletzung der Aufsichtspflicht oder der Verdacht der Kindeswohlgefährdung. Die Ermittler hatten rund 20 Zeugen befragt, darunter Eltern, ehemalige und derzeitige Erzieher der Kindertagesstätte. "Kinder wurden aber nicht gefragt, weil sie zu jung waren", sagte der Staatsanwalt.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte die Stadt Neuruppin im vergangenen Sommer der Kita-Leiterin und ihrer Stellvertreterin gekündigt.

Wann der Prozess am Amtsgericht beginnt, ist noch unklar. Im Falle der Verurteilung droht den Anklagten eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Sendung: Antenne Brandenburg, 13.04.2023, 13:30 Uhr

2 Kommentare

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  1. 2.

    Gewalt geht gar nicht. Wenn sie denn überhaupt angedroht worden ist? Der heutige Zeitgeist wird auch eines Tages auf dem Prüfstand stehen. Es gibt auch eine physische Gewalt, die zu Depri und Burnout führt: Wenn alles unter dem Achtsamkeitsdeckmantel so eingeschränkt wird, dass eine Entwicklung genau dahin führen muss, wenn die Anforderungen steigen.
    Der Kommentar soll darauf abzielen, dass die Deutungshoheit im Sinne von modern, gerade bei der Kinderentwicklung, umstritten ist. Das liegt daran, dass jede „Sau durchs Dorf getrieben wird“ die geeignet erscheint Elternanstrengungen zu verlagern: Im Sinne von „man lässt....erziehen“. Geht es schief, hat man gleich Schuldige... Sie verstehen?
    Mal sehen was das Gericht feststellt.

  2. 1.

    "Erziehungsmethoden, die nicht in die heutige Zeit hineinpassen" ist aber eine Untertreibung. Androhung von Gewalt ist juristisch mit Androhung von Folter gleichzusetzen. Hier gehts um mögliche Körperverletzung. Das hat nichts mit dem Zeitgeist zu tun, sondern mit Menschenrechten und glasklaren Gesetzen.

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