Kein hinreichender Tatverdacht - Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger Lindemann eingestellt

Di 29.08.23 | 14:11 Uhr
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Archivbild:Till Lindemann bei einem Konzert am 04.09.2021.(Quelle:imago images/Golovanov/Kivrin)
Audio: rbb24 Inforadio | 29.08.2023 | Michael Ernst | Bild: imago images/Golovanov/Kivrin

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Sänger Till Lindemann eingestellt. Dem Frontmann der Band Rammstein waren Sexualdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen worden.

Nach Vorwürfen gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann hat die Staatsanwaltschaft Berlin ihr Ermittlungsverfahren eingestellt. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht, teilte die Behörde am Dienstag mit. Zuerst hatte die "Berliner Zeitung" berichtet.

Nach Auswertung der verfügbaren Beweismittel gebe es keine Anhaltspunkte dafür, "dass der Beschuldigte gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen, diesen willensbeeinflussende oder -ausschaltende Substanzen verabreicht oder gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ein Machtgefälle ausgenutzt hat, um diese zum Geschlechtsverkehr zu bewegen", so die Staatsanwaltschaft.

Keine Meldungen von direkt Betroffenen

Möglicherweise betroffene Frauen hätten sich bisher nicht bei der Staatsanwaltschaft gemeldet. Erhält die Staatsanwaltschaft Kenntnis vom Verdacht einer Straftat, muss sie ermitteln. Auch Medienberichte können dafür der Auslöser sein. Bei den Ermittlungen gegen Lindemann seien vor allem Presseberichte und anonyme Hinweise herangezogen worden.

Daneben sei auch die Youtuberin Kyla Shyx vernommen worden, die auf ihrem Kanal von ihren Beobachtungen im Rahmen eines Rammstein-Konzertes berichtet hatte. Laut Staatsanwaltschaft blieben deren Schilderungen aber zu unkonkret, ein "eigenes Erleben strafrechtlich relevanter Vorfälle" habe Shyx nicht schildern können. Auch der als Erstes bekannt gewordene Vorwurf einer Nordirin ließ sich laut Staatsanwaltschaft nicht konkretisieren - die Herkunft eines Blutergusses lasse sich nicht konkret zuordnen.

Die Ermittlungen gegen Lindemann waren Mitte Juni wegen Tatvorwürfen aus dem Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln eingeleitet worden. Unter Berufung auf die öffentlichen Anschuldigungen hatten drei Privatpersonen und eine Gesellschaft Strafanzeige gegen Lindemann bei der Berliner Staatsanwaltschaft erstattet, hieß es von den Rechtsanwälten Lindemanns. Diese bestätigten die Einstellung des Ermittlungsverfahren in einer Pressemitteilung.

Auch Verfahren gegen Tourmanagerin eingestellt

Auch das Verfahren gegen die inzwischen entlassene Tourmanagerin der Band, Alena Makeeva, ist laut Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Makeeva war vorgeworfen worden, gezielt junge Frauen für sexuelle Handlungen mit Till Lindemann rekrutiert zu haben. Es hätten sich keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben, so die Staatsanwaltschaft. Als eine der ersten Reaktionen auf die öffentlich gewordenen Vorwürfe hatte die Band die Zusammenarbeit mit Makeeva beendet.

Sendung: rbb24 Inforadio, 29.08.2023, 11:33

57 Kommentare

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  1. 57.

    Hört sich nach behandlungsbedürftigen Wahnvorstellungen an. Passen Sie auf, daß Sie das Monster aus dem Sumpf nicht holt:-).

  2. 56.

    Welch Unfug. Warum erzählen Sie so einen Unsinn? Was wollen Sie erreichen? Und bitte konkrete Beispiele nennen, mit solch pauschalen Informationen kann niemand etwas anfangen. Ihr Fazit ist jedenfalls unbegründet und sollte niemand abhalten. Leute, bitte nehmt euch ggfs. einen Anwalt. Aber hört nicht auf solche Kommentare, die unser System schlecht reden.

  3. 55.

    "Ich hatte auch schon Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft gemacht, die abgelehnt wurden, weil versuchter Mord, versuchter Betrug, Nötigung zu Straftaten usw. laut StA keine Straftaten sind."

    Das Ost natürlich ziemlicher Humbug.

    "Dabei blieb es, weil ich nicht die Kraft und die Zeit hatte, dem StA das StGB zu erklären. Deshalb gebe ich auf die Entscheidung der StA gar nichts."

    Ihr unsachlicher Beitrag ist einfach nur albern.

  4. 54.

    Warum gibt es keine Anzeigen von Opfern? Weil es keine Opfer gibt oder weil sie nicht den Mut, die Kraft und die Zeit haben für eine Anzeige? Weil sie an die Schikane nicht noch mal erinnert werden wollen und ihre Ruhe haben wollen? Die Staatsanwaltschaft hat keine Beweise für Straftaten gefunden. Was wirklich geschah und was nicht geschah, wissen wir nicht. Ich hatte auch schon Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft gemacht, die abgelehnt wurden, weil versuchter Mord, versuchter Betrug, Nötigung zu Straftaten usw. laut StA keine Straftaten sind. Dabei blieb es, weil ich nicht die Kraft und die Zeit hatte, dem StA das StGB zu erklären. Deshalb gebe ich auf die Entscheidung der StA gar nichts.

  5. 53.

    "Anschuldigungen gegenüber der Presse zu äußern ist das Eine. Hier ist es völlig egal, ob die Aussagen stimmen oder nicht."
    Das ist natürlich Blödsinn, Stichwort Verleumdung. Der Unterschied zur Presse besteht darin, dass es gegenüber der Staatsanwaltschaft auch bewiesen werden können muss.

  6. 52.

    "Darüber, ob jemand schuldig ist oder nicht, bestimmen nämlich weder die berichterstattenden Medien noch die interviewten angeblichen Opfer und Zeugen oder die Staatsanwaltschaft, sondern einzig und allein ein Gericht."
    Im (Straf-)rechtlichen Sinne haben Sie Recht. Jedoch nennt man nicht umsonst die Presse "die 4. Gewalt im Staat"

  7. 51.

    Die Rechtsbeistände möglicher Opfer können keine strafrechtlichen Ermittlungen einleiten.

    Selbst im Zivilprozess gibt's keine Aussicht auf Erfolg.

  8. 50.

    Wahrscheinlich wird derzeit die Erfolgsaussicht der Einleitung von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ermittlungen durch die Rechtsbeistände des Opfers geprüft.

  9. 49.

    Ausgerechnet diejenigen, die den Täterschutz vor den Opferschutz stellen, sind an dieser Causa gescheitert. So kommt es einem vor.

  10. 48.

    Weder wurde vorverurteilt noch suggeriert. Die Berichte des RBB und der Tagesschau haben lediglich Schilderungen der mutmaßlichen Opfer und Zeugen wiedergegeben, ohne dabei den Eindruck zu erwecken, dass sie in jedem Fall der Wahrheit entsprechen. Wenn der Leser dessen ungeachtet daraus schlussfolgert, dass die Vorwürfe stimmen müssen, ist dies nicht den Medien anzulasten, sondern eher dem mangelhaften Rechtsverständnis des Lesers. Darüber, ob jemand schuldig ist oder nicht, bestimmen nämlich weder die berichterstattenden Medien noch die interviewten angeblichen Opfer und Zeugen oder die Staatsanwaltschaft, sondern einzig und allein ein Gericht.

  11. 47.

    Eines der Probleme findet sich in einem Nebensatz: „ Bei den Ermittlungen gegen Lindemann seien vor allem Presseberichte und anonyme Hinweise herangezogen worden.“ Und woher hat die Presse die Infos? Wie gut hat die Presse recherchiert?

  12. 46.

    Das ist in der Tat der Punkt!
    Der ganze Fall Kachelmann hat deutlich gezeigt, welche Konsequenzen Anschuldigungen haben können, wenn sie sich im Nachhinein als falsch herausstellen.
    Zum Glück ist das so.
    Wenn es auch nur einen Fall in der Causa Lindemann gibt, der nachvollziehbar und belegbar ist, dann kann sich das Opfer jederzeit an die Staatsanwaltschaft wenden und bei hinreichendem Tatverdacht wird ein Verfahren eröffnet.
    Und hier scheint der berühmte Hase im Pfeffer zu liegen: Anschuldigungen gegenüber der Presse zu äußern ist das Eine. Hier ist es völlig egal, ob die Aussagen stimmen oder nicht. Gegenüber der Staatsanwaltschaft ist das etwas anderes, da falsche Anschuldigungen selbst strafbewährt sind und man flink selbst in "des Teufels Küche" landet. Hier wägt man die möglichen Konsequenzen reflektierter ab.

  13. 45.

    Ja. Andererseits: was ist die Alternative? Gar nicht darüber berichten? Erst dann, wenn sich Anschuldigungen als wahr erwiesen haben? Gerade in Fällen von sexueller Nötigung etc. kann es sinnvoll für eine öffentliche/erfolgreiche Ermittlung sein, wenn andere Opfer Kenntnisse darüber erhalten und erst so den Mut finden, sich ebenso zu offenbaren. Dagegen könnten tatsächliche Fälle von derlei Verbrechen ungesühnt bleiben, weil es aufgrund der verborgenen Ermittlungen nur eine dünne Beweislage gibt.
    Das ist schon einigermaßen knifflig. Insgesamt komme ich aber zu dem Schluss, dass es schwerer wiegt, im Sinne der/des möglichen Opfers zu handeln, also öffentlich.

  14. 44.

    Es geht um die verantwortungsvolle Berichterstattung, die nicht suggeriert. Selbst dann wenn die Vorwürfe stimmen. Denn es gibt Angehörige... Ob dem die Medien gerecht geworden sind? Der Eindruck, wenn ein Rammstein-Konzert besucht wird, dann muss es so sein, ist mehrmals bestätigt worden. Gerade weil es möglich ist, mit dieser Vita, ist neutral besser.

  15. 43.

    "Im Gegenteil, ich glaube, dass alle gegen Vergewaltigung, Gewalt usw. sind, die normalen Verstandes sind."
    Leider scheinen mehrere Millionen Menschen nicht mit "normalem Verstand" ausgestattet zu sein.

  16. 42.

    Ich stimme Ihnen zu. Beängstigend bis einschüchternd finde ich, das Internet wie eine Waffe einzusetzen. Von Menschen, die Auge in Auge keiner direkten Auseinandersetzung fähig sind.

  17. 41.

    Genau darin liegt heute das Problem. Auch wenn Menschen strafrechtlich unschuldig sind und dies sogar erwiesen ist, sind sie durch die anhaltende Berichterstattung und die oftmals Überbetonung auf die Opfer (was bis zur Verurteilung immer eine schwierige Abwägung ist) gesellschaftlich praktisch bereits hingerichtet.

  18. 40.

    Angesichts dieser Debatte zeigt sich einmal mehr, wie wichtig Rechtsstaatlichkeit ist. Das Internet ist vielfach emotional überdreht. Abgesehen davon haben mutmaßlich die Wenigsten, welche sich zur Sache äußern, z. B. mal ein Strafgesetzbuch in der Hand gehabt.
    Das Internet fällt keine Gerichtsurteile und das ist in jeder Hinsicht sehr gut so.

    Bei dem betreffenden Musiker gibt es nun nicht einmal eine Anklage.
    Jedoch kann man der Meinung sein, dass der Ansehensverlust für den Musiker trotz der strafrechtlichen Sachlage nennenswert ist.
    Ich finde es falsch, dass das Internet und die Öffentlichkeit eine solche Macht hat.

  19. 39.

    Ich schrieb: "Jeder, der hier nicht auf solche Debatten eingeht, ist jemand, der sexueller Gewalt etc gut heißt."
    Ich meinte natürlich, dass jeder, der hier nicht auf diese Debatte eingeht, jemand ist, der sexuelle Gewalt gegen Frauen gut heißen würde. Im Gegenteil, ich glaube, dass alle gegen Vergewaltigung, Gewalt usw sind, die normalen Verstandes sind. Das möchte ich nochmal klarstellen.

  20. 38.

    Gab es konkrete Opfer...hab da nichts mitbekommen..wenn es keine gibt das ist die Einstellung des Verfahrens richtig..

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