Führerschein entzogen - Autofahrer fühlt sich von Brandenburger Polizei diskriminiert und beschwert sich

Fr 11.08.23 | 11:35 Uhr
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ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Führerschein und ein Autoschlüssel liegen auf einem Fahrzeugschein. (Foto: dpa)
Bild: dpa

Ein Berliner Autofahrer fühlt sich von der Brandenburger Polizei aufgrund eigener körperlicher Einschränkungen diskriminiert und hat Beschwerde bei der Behörde eingereicht. Eine Sprecherin des Brandenburger Polizeipräsidiums bestätigte am Freitag einen entsprechenden Vorgang. Zuerst berichtete die "B.Z." hierüber.

Rechtes Bein kürzer als das Linke

Der 59-Jährige verursachte laut Zeitungsbericht Mitte April wohl aus Unachtsamkeit in Oranienburg (Oberhavel) einen Verkehrsunfall, bei dem er mit seinem Wagen in ein Verkehrsschild fuhr. Daraufhin begab er sich umgehend zur Oranienburger Polizeiwache.

Seiner Schilderung zufolge sollen die Beamten ihn auf seinen Gang angesprochen haben. Er will erklärt haben, dass sein rechtes Bein 1,5 Zentimeter kürzer als das Linke ist, welches durch das Tragen von orthopädischen Schuhen ausgeglichen werde. Anschließend sollen die Beamten ihn seinen Angaben nach verhöhnt und der Lächerlichkeit preisgegeben haben, schreibt die "B.Z.". In der Folge zogen die Polizisten den Führerschein des 59-Jährigen ein - auch weil sie seiner Ansicht nach meinten, dass bei ihn auch eine geistige Einschränkung bestehen würde.

Staatsanwaltschaft gab Führerschein zurück

Wie die Neuruppiner Staatsanwaltschaft am Freitag dem rbb bestätigte, sei der Führerschein dem 59-Jährigen Ende April wieder zurückgegeben worden. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach §315c Strafgesetzbuch lag nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft nicht vor. Offen bleibe allerdings ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, dass die Zentrale Bussgeldstelle der Brandenburger Polizei führe, so der Sprecher weiter.

Weil er diesen Vorgang nicht auf sich beruhen lassen wollte, hat der Mann Beschwerde bei der Polizei eingereicht. Laut Sprecherin des Polizeipräsidiums sei über diese noch nicht entschieden worden.

43 Kommentare

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  1. 43.

    Zitat: "Mich stört die gegenseitige argwöhnische Bespitzelung incl. der gewünschten Denunzierung unter den Polizisten Ich dachte immer, hier herrscht Demokratie ? Da traut schon keiner mehr dem anderen. Jeder ist dem Anderen sein Feind."

    Sie sind im Polizeidienst beschäftigt und erleben Bespitzelung und Misstrauen, ja sogar Feindschaft im täglichen Umgang der Kollegen untereinander? Das mag ich nicht recht glauben, Sanni.

  2. 42.

    Wenn ich es richtig verstehe, muss der Herr künftig jederzeit damit rechnen, dass sein Führerschein zeitweilig eingezogen wird. Es war ja dem Bericht zufolge nicht wegen des Bagatellunfalls, sondern wegen der vorhanden körperlichen und der vermuteten geistigen Einschränkung. Wie kann er sich dagegen schützen, dass sich dies künftig wiederholt? Haftet der Staat dann auch für die Mehrkosten z. B. durch Taxifahrten oder für entgangenen Verdienst bei beruflicher Nutzung des Kfz, und entschädigt er den Verlust an Lebensqualität? Gerade bei Behinderungen kann es doch nicht angehen, dass ein flüchtiger Eindruck der Polizei vor Ort zu einer solchen Maßnahme führt, anstatt einer fundierten Bewertung durch Ärzte.

  3. 41.

    Das ist mir schon aufgefallen! Sowohl bei der Polizei und Ordnungsamt in Brandenburg horcht ein rauher DDR Ton.
    Nicht nachzuvollziehen .

  4. 40.

    Mich stört die gegenseitige argwöhnische Bespitzelung incl. der gewünschten Denunzierung unter den Polizisten Ich dachte immer, hier herrscht Demokratie ? Da traut schon keiner mehr dem anderen. Jeder ist dem Anderen sein Feind. Immer mit der Angst im Rücken, ggf. die Pensionsansprüche zu verlieren. Das erinnert an stark an alte Zeiten, nicht nur in der DDR. Zudem höre ich absolut nichts von Bespitzelung und Umtrieben von Linken und Linksextremen bei der Polizei. Woher bekommen denn Gruppen wie z.B. die Antifa ihr teilweise hochsensibles Insider-Wissen ? Mir kann keiner erzählen, das hier nur naive Unschuldslämmer am werkeln sind. Diese Machenschaften gibt es mittlerweile auch in anderen Bereichen. Nicht umsonst erklären bei Umfragen schon über 60 %, nicht mehr frei ihre Meinung und Gesinnung sagen zu dürfen.

  5. 39.

    @Peter Silie, @Lieschen M., @Mo H. Mett. Mein Fehler. Ich bin im Absatz verkommen. Die in #2, 12:47 gemachte Aussage bezog sich auf den Abschnitt: 'Staatsanwaltschaft gab Führerschein zurück'. Meine Bezugnahme war der Abschnitt: 'Rechtes Bein kürzer als das Linke' und hier auf den Satz: 'Er will erklärt haben, dass sein ..'. Dazu war ich auf das auch erwähnte 'bei' im Absatz darüber fixiert, dem/den kann man auch als Tippfehler sehen. :-) Bussgeldstelle (im schweizerischen wird das so geschrieben), richtig in DE allerdings 'Bußgeldstelle' (einfache Regel, langgezogener Vokal wie bei Fußball dann mit 'ß') war ja nicht erwähnt ist aber geklärt. Grüße (Satire nehme ich zurück :-)

  6. 38.

    Ich möchte Ihnen wirklich nicht zu Nahe treten, das Ganze ist für mich unverständlich. Ich möchte aber verstehen!
    Es gibt Gesundheitsfragebögen auf freiwilliger Basis oder wenn Einschränkungen bekannt sind, nach meinem Kenntnisstand.
    Darf ich Sie daher fragen, in welcher Altersgruppe Sie sind?

  7. 37.

    Stören Sie sich daran, wenn rechtsextreme Umtriebe innerhalb der Polizei an die Öffentlichkeit gelangen? Und wenn ja, warum, Sanni?

  8. 36.

    sowie @ 2. Versuch: Wenn ich schreibe, dass mir unrechtmäßig so ein Fragebogen vorgelegt wurde, dann können Sie nicht behaupten, dass es nicht so war. Und dass ich keinerlei Einschränkungen habe und somit auch keine sichtbar sind, hatte ich ebenfalls geschrieben. Wenn Sie behaupten, dass das was ich geschrieben habe unglaubwürdig ist, bestätigt es einmal mehr, mit welchen unglaublichen Methoden die Ämter arbeiten. Mir ist auch kein weiteres Amt bekannt, ausser LOS, welches solche Abfragen tätigt. Nach Rückfrage beim Bundesamt wurde mir die Unrechtmäßigkeit bestätigt. Dort wurde meine Darstellung auch nicht angezweifelt. Wahrscheinlich muss Ihnen soetwas erst selbst passieren, um den Bürgern, die hier kommentieren, zu glauben. Eins können Sie mir noch glauben, ich würde mir den Aufwand sparen, soetwas zu schreiben, wenn das nicht der Wahrheit entspräche.

  9. 35.

    Wenn ich schreibe, dass mir solch ein Fragebogen vorgelegt wurde, dann können Sie nicht behaupten,dass es nicht so war. Und bei mir sind keinerlei Einschränkungen vorhanden und somit auch nicht erkennbar. Aber das hatte ich ja schon geschrieben. Sie sind ja nun auch schon der 2., der schreibt, dass es unglaubwürdig ist. Da können Sie mal sehen, welche unglaubwürdigen Vorgehen in unseren Ämtern passieren. Und wenn es nicht so wäre, würde ich mir ganz gewiss nicht die Mühe machen, das hier so darzustellen.

  10. 34.

    Wiederholen Sie die 5. Klasse! Der Satz könnte auch lauten: „... ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, welches die Zentrale Bussgeldstelle der Brandenburger Polizei führe, ...“. In diesem Fall ein eingeschobener Nebensatz mit einer falsch geschriebenen „Bußgeldstelle“.
    An Stelle von „welches“, „jenes“, „dieses“ gehört „das“ - Sie haben es doch selbst geschrieben!!

  11. 33.

    Antwort auf "sententia" vom Samstag, 12.08.2023 | 09:17 Uhr
    "Ein größerer Beinlängenunterschied kann durchaus beim Autofahren einschränkend sein." Ein größerer ja, aber 1,5 cm eher nicht, die sieht man normalerweise auch nicht am Gang, das merkt man selbst auch nur, weil die Hosenbeine unterschiedlich gekürzt werden müssen. Bei mir ist das erst im Erwachsenalter festgestellt worden, weil ich ständig Rückenschmerzen hatte.

  12. 32.

    In erster Linie sollte es um die Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer gehen und nicht um die Belange des einzelnen Autofahrer. Es sollte viel öfters geprüft werden ob die gesundheitliche Eignung noch vorhanden ist.

  13. 31.

    @Paolo Giovanni, Ihr Kommentar geht daneben. Behinderte können vieles, aber hier geht es um das Führen eines Fahrzeugs und die persönliche Einschränkung des Betroffenen. Über die Fahrtauglichkeit entscheidet eine Fahrerlaubnisbehörde und nicht die Polizei. Aber wenn den Polizisten Zweifel an dieser gekommen sind, müssen sie der auch nachgehen. Dass sich der Mann diskriminiert gefühlt hat, ist menschlich nachzuvollziehen, aber faktisch nicht bewiesen. Ein größerer Beinlängenunterschied kann durchaus beim Autofahren einschränkend sein.

  14. 30.

    Das ist ja Blödsinn, beim Antrag auf Umstellung wird nichts in einem Fragebogen abgefragt. Allerdings sind die Mitarbeiter bei auffallenden körperlichen Einschränkungen, die nicht im Führerschein vermerkt sind, berechtigt nachzufragen oder Hinweise an die Fahrerlaubnisbehörde zu geben.
    Als Fahrzeugführer müssen Sie ja in der Lage sein, ein Fahrzeug zu führen. Spätestens bei einem Unfall hätten Sie ohne Eintrag ein Problem.

  15. 29.

    Ist denn bekannt, was die Polizisten für einen politischen Hintergrund haben ? Diskriminieren ist ja nur etwas für Rechtsextreme und Faschisten. Da kann es aber auch nicht mehr sehr viele geben. Durch die interne Denunziererei und Bespitzelung müssten nun fast alle auf Linie gebracht worden sein.

  16. 27.

    Toll bemerkt und begründet, wobei Sie sich selber die richtige Antwort gegeben haben:
    "Das OWiG-Verf., welches..." also wie von Ihnen festgestellt mit einem "s". Ist doch für jeden hier logisch nur nicht für die Grammatikgenies vom RBB.24 und was soll Ihrer Ansicht nach Satire in DE(ssau) hier für einen Sinn ergeben? Gibt's doch auch außerhalb von Sachsen-Anhalt, oder ;-)

  17. 26.

    Hat der RBB nicht.

    "Offen bleibe allerdings ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, dass die Zentrale Bussgeldstelle der Brandenburger Polizei führe, so der Sprecher weiter."

    Und die "Bussgeldstelle" war auch schon aufgefallen. :-)

  18. 25.

    Wiederholen Sie die 5. Klasse! Der Satz könnte auch lauten: „... ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, welches die Zentrale Bussgeldstelle der Brandenburger Polizei führe, ...“. In diesem Fall ein eingeschobener Nebensatz mit einer falsch geschriebenen „Bußgeldstelle“.
    An Stelle von „welches“, „jenes“, „dieses“ gehört „das“ - Sie haben es doch selbst geschrieben!!

  19. 23.

    Hey Mo H. Mett, Satire ist in DE zu kennzeichnen. Besser ist das. :-) Ich sag es mal in Kurzform, 5. Klasse. Kann man 'das' mit 'dieses, jenes, welches' austauschen, schreibt man 'das' mit einem 's' ansonsten mit 'ß', seit den 90ern mit Doppel-'s'. - - Länger: Der Austausch läuft, weil 'das' als bestimmter Artikel oder Pronomen angewendet wird. Das Doppel-s 'dass' verbindet und bezieht sich auf Satzglieder, stellt also eine Verbindung (Konjunktion) zwischen den einzelnen Satzteilen her oder verknüpft die Aussagen zu einer neuen Aussage (Subjunktion) auf gleicher Ebene. In dem Fall hat rbb24 'dass' richtig geschrieben. :-)

  20. 22.

    Bei starker Sichtstörung ( Brille) muss der Arzt anraten ( melden ?) das der Autofahrer bei der Führerschein -Anmeldung die Wahrheit über sein Problem angibt. Ein Schlüsselcode im Schein zeigt an welche Behinderung. Bei einem etwas kürzeren Bein, da bin ich überfragt ob es so ist. Den Ämtern muss gemeldet werden, wenn ein Behinderter eine besondere Fahranpassung benötigt. Kupplung, Lenkung, Bremse usw. wird umgebaut im Fahrzeug, Sozialamt bezuschusst es bei Arbeiter bei selbstständige Schwergehbehinderte. Viele Körperbehinderte, die ihre Beine noch haben, dürfen normal mit Bremse, Kupplung, Lenkung fahren oder mit Automatik. Melden sollte man seine Behinderung (wie viel Prozent der Behinderung) schon, viele zahlen wegen Behinderung keine Autosteuer. Das ist sozial gerecht!

  21. 21.

    Was für eine Diskriminierung die der Mann ertragen musste.
    Das sollte auf jeden Fall vor Gericht die Beamten sollten suspendiert werden sowas möchte keiner.
    Mein großes Mitgefühl für diesen Mann.

  22. 19.

    Stimmt die Aussage von dem Autofahrer überhaupt? Jeder erwischte Raser fühlt sich von der Polizei schikaniert. Viele Autofahrer fühlen sich auch sonst von der Polizei schikaniert wenn sie sie sich nicht an Regeln halten. Hatte der Autofahrer denn überhaupt seine orthopädischen Schuhe an ?

  23. 18.

    Wenn man ÜBER 50 ist, benötigt man bei Umtausch eines alten Führerschein Klasse 2 oder eines neueren Klasse C bzw. CE ärztliche Bescheinigungen. Der Führerschein ist dann auch nur 5 Jahre gültig und wird mit neuen Bescheinigungen verlängert.

  24. 17.

    Eine Schande, das behinderte Bürger in der BRD so behandelt werden.

    Hat man sich letztlich nicht bei den Special Games selbst gefeiert?
    Die BRD hat ja die UNO Konvention für behinderte Menschen anerkannt.
    Nochmal, es ist eine Schande!

  25. 16.

    Was haben Sie gegen "kleine" Menschen? Und wo ziehen Sie da die Grenze? Die Körpergröße sollte eigentlich - wie viele andere auch - keine Rolle spielen. Und woher stammt diese unnötige und diskriminierende Information überhaupt?

  26. 15.

    die „Bussgeldstelle“ haben Sie noch vergessen aufzuzählen, es schreibt sich immer noch „Bußgeldstelle“.

  27. 14.

    Echt jetzt? Unfassbar. Noch ein Grund mehr, diesem Verwaltungsakt erstmal nicht Folge zu leisten. Nicht das ich was zu verbergen hätte aber das geht ja wohl zu weit.

  28. 13.

    Aber doch bitte nicht bei so einer Lappalie. Wenn man eine Brille benötigt ist es klar , da es zur Eignungsprüfung dazu gehört....

  29. 12.

    Es gab doch sicherlich im "alten" Führerschein einen Vermerk bzgl. gesundheitlicher Einschränkung, oder?
    Ansonsten würde ich Ihren Kommentar in Frage stellen.

  30. 11.

    Trotz Rückgabe des Führerscheins, bleibt offen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, dass die Zentrale Bußgeldstelle der Brandenburger Polizei führe? Solange die Fakten dazu öffentlich keiner kennt, wie kann man da auf eine Meinung kommen? Die Polizei so aus den verdeckten Stand als Buh- Mann/Frau hinstellen, ist nicht gerecht. Dieser schwebende Fall ist noch nicht diskussionswürdig.

  31. 10.

    Leider ist das nicht nur bei der Polizei so. Auch unsere öffentlichen Verwaltungsangestellten können das gut. Beim Umtausch des Führerscheins, der zur gesetzlichen Pflicht geworden ist, wird einfach mal ein Fragebogen zur Umfrage auf Krankheiten und Behinderungen vorgelegt, obwohl unzulässig. Gem. Bundesamt. Ist der Umtausch des Führerscheins nur ein verwaltungstechnischer Akt, der nicht mit gesundheitlichen Prüfungen verbunden ist. Nach Datenschutzrechtlicher Sicht ist die Abfrage nur rechtlich, wenn Einschränkungen eindeutig erkennbar oder bekannt sind. Trotz mehrfachem Widerspruch meinerseits würde mir mein Führerschein nur gegen ärztlichee Bescheinigung, daß ich fahrtüchtig bin, ausgestellt. Die Antwort auf meine Anfrage an den Landrat zur diesbezüglichen Vorgehensweise steht noch aus.

  32. 9.

    Für Sie scheint schon festzustehen, dass es sich so zugetragen hat, wie im Artikel geschildert. Der rbb ist da etwas vorsichtiger als Sie. Es soll sich so zugetragen haben, ist dort zu lesen.
    Ist es denkbar, das Sie hier Ihre Vorurteile pflegen und Behauptungen mit Fakten gleichsetzen, weil Sie sich dadurch bestätigt fühlen?

    Gruß
    Navan

  33. 8.

    Laut BZ wurde der 2m grosse Fahrer von den Polizisten gefragt, ob er denn mit den Füssen die Pedale im Auto erreichen kann.

    Waren das wirklich Polizisten?

  34. 7.

    Kennen Sie Einzelheiten?
    Vorurteil: "eine der vielen primitiv-männlichen Machtaktionen kleiner Brandenburger Polizisten"?
    Vorurteil: Hat der 59-Jährige seine körperlicher Einschränkungen als "Ausrede" genutzt?
    Das Ganze hat sicherlich zwei Seiten - ich kann leider nur einseitiges herauslesen.

  35. 6.

    Doch, man muss es. Das hat nichts mit Fachkräftemangel sondern etwas mit mangelnder Ausbildung und Empathievermögen der Beamten zu tun. @jotha: es geht um die Diskriminierung, nicht um das Bußgeld,, sonst wäre er nach dem Umfahren des Schildes nicht zur Polizei gefahren.

  36. 5.

    Und das soll das Verhalten der Beamten entschuldigen? Diese "Logik" müssen Sie mir mal erklären.

  37. 4.

    Ein Bußgeld für das Niedermähen eines Verkehrsschildes wird er akzeptieren müssen - alles andere scheint eine der vielen primitiv-männlichen Machtaktionen kleiner Brandenburger Polizisten zu sein, deretwegen ich niemals "amtlichen" Kontakt zu einem ihrer Vertreter haben möchte

  38. 3.

    Fachkräftemangel halt , man kann die Beamten nicht zur Verantwortung ziehen.
    Traurig.

  39. 2.

    Der Verkehrsteilnehmende hat hier alles richtig gemacht, indem er Beschwerde eingelegt hat. Ich beschwere mich auch beim RBB24.de, denn mir ist unbegreiflich, weshalb der Relativsatz nach Ordnungswidrigkeitsverfahren mit "dass" statt korrekterweise mit "das" anfängt und einen Abs. darüber nach der Präposition "bei" falsch entschieden wird zwischen Dativ und Akkusativ! Meint denn die den Text verfassende Person, dass ihre Lesenden das nicht bemerken??

  40. 1.

    Wer entscheidet denn über die Beschwerde des Mannes über die Polizei? Die Polizei selber? Sehr schwierig...

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