Mehr Befreiungen - Berlin muss mit deutlich geringeren Einnahmen aus der Hundesteuer rechnen
Seit vergangenem Jahr können deutlich mehr Berliner ihre Hunde von der Steuer befreien lassen. Tausende haben dies bereits angemeldet, was die Einnahmen der Finanzämter aus der Hundesteuer absehbar deutlich schmälern dürfte. Von Oliver Noffke
Die Berliner Finanzämter werden in diesem Jahr offenbar erneut weniger Geld durch die Hundesteuer einnehmen als im Vorjahr. Das zeigen Zahlen, die die Senatsfinanzverwaltung auf Anfrage rbb|24 zur Verfügung gestellt hat. Demnach wurden bis Ende August rund 7,39 Millionen Euro über die Steuer eingenommen. Hochgerechnet auf die vollen zwölf Monate des Jahres 2023 ist damit zu rechnen, dass die Gesamteinnahmen deutlich unter denen des Vorjahres liegen werden.
Bereits im vergangenen Jahr waren die Einnahmen aus der Hundesteuer in Berlin deutlich zurückgegangen. Mit rund 13,05 Millionen Euro wurden etwa 550.000 Euro weniger eingenommen als noch 2021.
Ein offensichtlicher Grund für diesen Rückgang sind Änderungen im Hundesteuergesetz. Seit 1. Januar 2022 können mehr Menschen, die auf staatliche Zuschüsse angewiesen sind, eine Steuerbefreiung für ihre Tiere geltend machen. Dies betrifft Empfänger des Bürgergelds, Leistungen der Grundsicherung im Alter und aus anderen Gründen und Asylbewerber. Zudem sind Hunde, die aus Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen aufgenommen werden, nun länger von der Steuer befreit – insgesamt fünf Jahre lang.
Bereits im ersten Jahr der neuen Regelung ist die Anzahl der Steuerbefreiten Hunde deutlich angesprungen. Von 1.824 in 2021 auf 15.929 im Jahr darauf. Mittlerweile ist die Zahl der steuerbefreiten Hunde noch einmal um knapp 3.000 Tiere angestiegen. Bis Ende des Jahres könnten noch weitere hinzukommen, wenn mehr Hundebesitzer:innen ihre Ansprüche geltend machen. [Weitere Informationen zur Anmeldung auf Befreiung unter berlin.de/dienstleistung]
Der Steuersatz für Hunde liegt in Berlin bei jährlich 120 Euro. Laut der Senatsverwaltung schwimmt dieser Wert im Mittelfeld der deutschen Kommunen. Für jeden weiteren Hund müssen 180 Euro entrichtet werden. Im September dieses Jahres waren in Berlin insgesamt 131.505 Hunde steuerpflichtig, knapp anderthalbtausend mehr als noch im vergangenen Dezember.
Dass aktuell deutlich mehr Hunde von der Steuer befreit sind als noch vor zwei Jahren, während die Zahl der gemeldeten Hunde insgesamt nur moderat zugelegt hat, lässt demnach für dieses Jahr Mindereinnahmen von mindestens zwei Millionen Euro gegenüber 2021 erwarten.
Mehr Hunde in den äußeren Bezirken
Inwieweit die Berliner Hunde sowie ihre Herrchen und Frauchen davon Nachteile spüren werden, lässt sich nicht abschätzen. Die Senatsfinanzverwaltung teilte auf Anfrage mit, dass Kosten, die dem Land durch Hundehaltung entstehen, nicht gesondert ausgewiesen werden. Anders als bei Gebühren wie etwa für die Straßenreinigung, können die Einnahmen aus der Hundesteuer nicht zweckgebunden eingesetzt werden, sondern fließen allen anderen Haushaltseinnahmen zu.
Der Anteil der Hundesteuer stellt allerdings auch nur einen sehr geringen Teil der Gesamtsteuereinnahmen Berlins dar. Bis Ende September waren die Steuereinnahmen des Landes auf mehr als 19 Milliarden Euro angewachsen [berlin.de/.../steuereinnahmen]. Etwa acht Millionen davon kamen durch die Hundesteuer zusammen.
Aussagen zur exakten Verteilung von Hunden und Besitzer:innen in Berlin sind auf Basis der Hundesteuer nur schwer möglich. Schließlich werden die Daten nicht von den Bezirksverwaltungen direkt erfasst, sondern von den 17 Finanzämtern der Stadt. Schließlich seien die Finanzbezirke nicht exakt deckungsgleich mit den zwölf Bezirken, so die Senatsverwaltung. Beim Blick auf die gemeldeten Tiere je Finanzamt wird aber deutlich, dass in den Außenbezirken wahrscheinlicher Hundebesitzer leben als in den zentrumsnahen Gegenden.
Beim Entrichten der Hundesteuer scheinen sich die Berliner Finanzbehörden auf die Hundebesitzer:innen verlassen zu können. In diesem Jahr hätten Polizei und Ordnungsämter bei Kontrollen bislang 187 Hunde festgestellt, die nicht steuerlich erfasst waren.
Die bislang verwendeten Steuermarken werden zudem bald der Vergangenheit angehören. Ab 1. Januar 2024 müssen die Tiere mit einem fälschungssicheren Transponder gekennzeichnet werden, dem eine unveränderliche Chipnummer zugeschrieben wird. Diese Nummer muss von den Besitzer:innen im neuen zentralen Hunderegister hinterlegt werden. [hunderegister.berlin.de]
Sendung: Fritz, 01.11.2023, 9:00 Uhr