Berliner Verwaltungsgericht -
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage einer Hundehalterin gegen die Gebühr für das zentrale Hunderegister in Berlin abgewiesen. Die Gebühr in Höhe von 17,50 für die Registrierung eines Hundes sei rechtmäßig, urteilte das Gericht, wie es am Mittwoch mitteilte.
Seit dem vergangenen Jahr ist die Registrierung für Hundehalter verpflichtend. Die Frau war dieser Registrierungspflicht auch nachgekommen, die Gebühr dafür wollte sie aber nicht zahlen. Die Klägerin stellte Sinn und Zweck der Registrierung in Frage. Nach ihrer Auffassung sollen so lediglich Gebühren generiert werden.
Gericht: Hunderegister dient privaten Interessen
Dem widersprach das Gericht nun. Das zentrale Hunderegister diene überwiegend privaten Interessen - etwa wenn es darum gehe, abhanden gekommene Hunde ihren Besitzern zuzuordnen oder um Ansprüche bei Beißvorfällen durchzusetzen, hieß es.
Gegen das Urteil ist eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Sendung: rbb 88.8, 15.11.2023, 15 Uhr