"Letzte Generation" - Klima-Aktivisten nach Farbattacke auf Brandenburger Tor angeklagt

Di 12.12.23 | 11:33 Uhr
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Archivbild:17.09.2023 Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation haben das Brandenburger Tor in Berlin mit oranger Farbe angesprüht.(Quelle:dpa/P.Zinken)
Audio: rbb24 Inforadio | 12.12.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/P.Zinken

Die Farbattacke auf das Brandenburger Tor hatte viel Kritik zur Folge und hinterließ großen Schaden. Das Berliner Wahrzeichen ist inzwischen wieder sauber. Nun beginnt die juristische Aufarbeitung.

  • Attacke führte zu Schaden von 115.000 Euro am Brandenburger Tor
  • Anklage gegen sechs Verdächtige, insgesamt 14 Verfahren
  • Neue Prüfung wegen Status einer kriminellen Vereinigung

Knapp drei Monate nach der ersten Farbattacke auf das Brandenburger Tor hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Klima-Aktivisten erhoben.

Den Mitgliedern der Gruppe "Letzte Generation" wird gemeinschaftliche gemeinschädliche Sachbeschädigung vorgeworfen, drei Männern und einer Frau zudem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wie ein Behördensprecher am Dienstag mitteilte.

Sie sollen an der Farbattacke am 17. September beteiligt gewesen sein, bei dem das symbolträchtige Wahrzeichen mit orangegelber Farbe besprüht wurde. Nach Angaben des Berliner Immobilienmanagements entstand ein Schaden von 115.000 Euro.

Aufwendige Reinigungsarbeiten erst Anfang Dezember abgeschlossen

Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft sind im Zusammenhang mit der Aktion insgesamt 14 Verfahren gegen Verdächtige eingeleitet worden. Die Ermittlungen dazu dauerten noch an. Ein Grund dafür sei vor allem, dass in sechs der Verfahren noch über Beschwerden der Beschuldigten gegen Beschlagnahmungen zu entscheiden sei.

Die Reinigungsarbeiten gestalteten sich aufwendig und waren erst Anfang Dezember beendet. Rund zwei Monate nach der ersten Farbattacke war das Tor erneut von Mitgliedern der "Letzten Generation" mit oranger Farbe beschmiert worden.

Neue Prüfung einer kriminellen Vereinigung

Diese Aktionen haben dazu beigetragen, dass in Berlin erneut geprüft wird, ob die Gruppe "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung einzustufen ist. Die aus ihrer Sicht "schwergewichtigeren Straftaten" der Gruppe waren für Generalstaatsanwältin Margarete Koppers Anlass, die Prüfung in Auftrag gegeben, wie sie der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zudem liege inzwischen eine Entscheidung des Landgerichts München im dortigen Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München vor, erklärte Koppers.

Das Landgericht hatte im November bundesweite Durchsuchungen bei Mitgliedern der "Letzten Generation" wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für rechtmäßig befunden. In Berlin wurde ein solcher Anfangsverdacht bislang von der Staatsanwaltschaft verneint.

Koppers betonte, der Auftrag zur Prüfung sei ergebnisoffen erfolgt. "Wir nehmen hier die Fachaufsicht wahr und setzen uns nicht an die Stelle der Staatsanwaltschaft. Wir werden die erbetene Stellungnahme analysieren. Wenn sie gut vertretbar ist, akzeptiere ich das", erklärte die Generalstaatsanwältin.

Mehr als 3.200 Fälle bei der Berliner Staatsanwaltschaft

Aktivisten der Gruppe wurden deutschlandweit in den vergangenen Monaten immer wieder von diversen Gerichten unter anderem nach Straßenblockaden verurteilt, meist aber wegen anderer Straftaten wie Nötigung. Bei einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wären im Vergleich härtere Strafen möglich - unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft.

Allein die Berliner Staatsanwaltschaft hat seit Beginn der Aktivitäten der Gruppe 3.234 Fälle (Stichtag: 11.12.) auf den Tisch bekommen, wie der Behördensprecher auf Anfrage mitteilte. Häufig richten sich die Vorwürfe gegen dieselbe Person. Dann werden mehrere Verfahren verbunden. Die Behörde habe bislang 120 Anklagen erhoben und in 1.053 Fällen eine Verurteilung per Strafbefehl beantragt, sagte der Sprecher. In 191 Fällen beantragte sie beim Gericht eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren, in 54 Fällen erfolglos. Bislang gebe es insgesamt 99 rechtskräftige Verurteilungen gegen Klima-Aktivisten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Gruppe ging streng arbeitsteilig vor

Im aktuellen Fall richtet sich die Anklage nach den Angaben gegen drei Frauen aus Hamburg (27 Jahre), Berlin (34) und Leipzig (27) sowie drei Männer aus Ravensburg (26), Stuttgart (31) und Prag (51).

Laut Anklage sollen die Hamburgerin und die Berlinerin im September mit einem präparierten Feuerlöscher nicht wasserlösliche Farbe auf eine Säule beziehungsweise Farbe auf dem Boden zwischen den Säulen ausgekippt und verteilt haben. Die drei anderen Klima-Aktivisten sollen währenddessen versucht haben, mithilfe einer Hebebühne auf das Wahrzeichen zu gelangen, um ein Transparent aufzuhängen und ebenfalls Farbe zu verteilen.

Genauer Prozessbeginn noch unklar

Polizisten schritten jedoch ein, um dies zu verhindern. Dabei soll es laut Anklage zu einem riskanten Einsatz von zwei Polizisten gekommen sein: Weil sich die Klima-Aktivisten nicht aufhalten lassen wollten, erreichten die Beamten das Bedienpult der Hebebühne erst in einer Höhe von mehr als zwei Metern - von außen an dem Fahrzeug hängend.

Wann der Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten beginnt, ist noch unklar. Zunächst muss das Gericht die Anklage zulassen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 12.12.2023, 12:43 Uhr

75 Kommentare

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  1. 74.

    Eine geplante Sachbeschädigung als Streik betrachten?!
    Sachbeschädigung ist eine Straftat und ein Streik ist eine geplante Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern!

  2. 73.

    Ich bin nicht sicher, ob man das als Streik bezeichnen kann. Ein Streik oder eine Demo muss polizeilich angemeldet werden.
    Dazu gehört Ort, Zeit und verm. Anzahl der Teilnehmer. Wird das nicht getan ist das in gew. Sinne illegal.

  3. 72.

    Deswegen ist noch immer eine Straftat fremdes Eigentum zu beschädigen!!

  4. 71.

    Da kann man nur hoffen, dass die Gerechtigkeit ins Urteil einfließt und die LETZTE GENERATION wegen verschiedenster Vergehen auch endlich mal verurteilt wird und nicht nur zum Schadensersatz.

    Tja, die HOFFNUNG STIRBT ZULETZT!!

  5. 69.

    Und das hilft? Ich habe noch keinen Aktivisten vor der eigenen Haustür kleben sehen.Bis jetzt war es fremdes Eigentum welches Sie mit Farbe bemahlt haben und damit die Umwelt verschmutzt haben. Wenn ich mir einen Eimer Farbe nehmen würde, würde ich eine Straftat begehen.Warum sollten Sie da Sonderrechte haben oder sieht das Demonstrationsrecht Sachbeschädigung vor?Wer das Klima schützen möchte ist nicht automatisch ein Straftäter.

  6. 68.

    Gerichte sehen das regelmäßig anders. Sie verharmlosen organisierte Straftaten.

  7. 67.

    Darum geht es nicht, es geht um die Klima Ziele der Bundesregierung welcher stetig verschoben werden. Auch meine Kinder wollen irgendwann Kinder und dann soll die Erde noch Lebenswert sein

  8. 66.

    Du beobachtest aber schon COP28?
    Wieviel Millionen haben wir in der EU?
    Wieviel Industrie und Produktion haben wir in der EU?

  9. 65.

    Durch Schmieren mit Farbe wird das Klima gerettet, das machen die Graffitisprayer seit Jahren...ohne Erfolg!

  10. 64.

    Sie können ja gerne mit der LG weiterhin protestieren und fest daran glauben, das künftig nur noch erneuerbare Energien verwendet werden. Genau diese Träumer werden am lautesten schreien, wenn sie merken dass das Konzept nicht aufgeht, und das wird so kommen, aber solange dürfen sie und ihre Nachbarn natürlich träumen.

  11. 63.

    War tatsächlich die Rede von Verpflichtungen oder waren es Ziele? Klimaziele. Das bedeutet nicht, dass man Erster sein muss und es bedeutet auch nicht, das Ziel überhaupt zu erreichen. Eine Regierung, die gegeneinander operiert, weil jeder der Bessere sein will, funktioniert nicht. Die Eigenbrödlerei der Regierungsmannschaft ist meilenweit vom Teamarbeit entfernt. Jeder der klar denken kann, muss zwangsläufig zu dem Ergebnis kommen, dass diese Nummer sehr viel Geld kostet und momentan alles Mögliche finanziert wird, um Krisen in aller Welt zu entschärfen, nur eben nicht zwischen Ostsee und Alpen. Wirtschafts- und Sozialpolitik müssen eine Einheit bilden. Die Wirtschaft geht, die Menschen bleiben, es wird kalt in Deutschland, auch wenn man das in Pankow nicht glauben mag.

  12. 62.

    Was wird es für eine Scharade vor Gericht, wo jeder hier schon weiß, dass das wie das Horbacher Schießen ausgeht. Mehr als ein "Du, du" wird es nicht geben und wie das Reinigen des Berliner Wahrzeichen, wird die Gerichtsverhandlung aus unser aller Tasche bezahlt. Nachdem die von einen ehemaligen Grünen Justizsenator inthronisierte Generalstaatsanwältin schon im Vorfeld festlegte, dass die Letzte Generation" keine kriminelle Gruppierung ist.
    Da kann man nur hoffen, dass das wirklich die letzte Generation ist.

  13. 61.

    Sie sind auch eine von denen die es nicht begreifen wird das Deutschland das Klima nicht verändern wird.
    Lassen wir die nächsten Wahlen 2025 auf uns zukommen, spätestens dann platzt die ganze Klimablase!

  14. 60.

    Es muss weiterdas Mittel des zivilen Ungehorsam umgesetzt werden bis die Politik endlich ihren sich selbst gesetzten Verpflichtungen nach kommt. Auch bei mir in der Pankower Nachbarschaft wird das von den Eltern so gesehen.

  15. 59.

    Ihr Ernst? Sie würden Ihre Kinder bei Straftaten unterstützen? Und Sie sind Erzieher von Beruf? Unfassbar!
    Und nein, ich habe keinen Nutzen davon wenn andere Menschen sinnlose Straftaten begehen. Meine Lebensgrundlage bleibt auch ohne Straftaten bestehen und die der anderen Menschen auch.

  16. 58.

    „RRG hat zuviel eigene Personalpolitik bei den Gerichten betrieben.“

    Haben Sie sich jemals mit der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit von Richtern befasst? Scheinbar nicht.
    RRG gehörten zur Legislative auf Länderebene. Konnten also bei entsprechender Stimmenmehrheit einzig Gesetze erlassen, wie auch Bundesrat und Bundestag. Die Exekutive ist die ausübende und an das geltende Recht gebundene vollziehende Gewalt (Polizei, Stadtverwaltung und auch Regierungen auf allen Ebenen). Die Rechtsprechung obliegt einzig der Judikative und ist ebenfalls an Recht und Gesetz gebunden. Richter werden durch unabhängige Wahlausschüsse (Abgeordnete, Richter, Anwälte) gewählt und einzig dem Gesetz verpflichtet.

  17. 57.

    Die LG wünscht den Ausstieg aus fossilen Energieträgern. Sie sind davon überzeugt, dass wir mehr gegen den Klimawandel tun müssen, für Sie, Ihre Kinder und überhaupt.
    Unser Bundeskanzler hatte jüngst ein Gespräch mit seiner Amtskollegin Meloni über Gaslieferungen für Deutschland. Im Moment werden Pipelines in Afrika gebaut, die Erdgas nach Italien bringen sollen. Habeck bettelt in Dubai um fossile Brennstoffe, Baerbock fordert in Dubai den Ausstieg und Scholz will italienisches Gas aus Afrika, alle drei Personen gehören zu den wichtigsten unserer Regierung und jeder verfolgt seine Linie, aber keine gemeinsame, erst recht nicht gegen Klimawandel. Wie klingt denn Ihr Rat als Erzieherin und Mutti von 2 Kindern zu diesem Sachverhalt?

  18. 56.

    Da bin ich ja gespannt welche Strafe diese Chaoten bekommen und ob sie die ganzen Unkosten von 115000 zahlen müssen.

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