Weihnachtsamnestie - Brandenburg erlässt mindestens 29 Inhaftierten einen Teil der Strafe

Mo 11.12.23 | 12:07 Uhr
Symbolbild:Ein Straftäter steht vor einem vergitterten Fenster im Maßregelvollzug.(Quelle:picture alliance/dpa-Zentralbild/P.Pleul)
Audio: Antenne Brandenburg | 11.12.23 | Nachrichten | Bild: picture alliance/dpa-Zentralbild/P.Pleul

Die Brandenburger Justiz will im Rahmen der Weihnachtsamnestie dieses Jahr mindestens 29 Häftlinge vorzeitig nach Hause entlassen.

Dies sei aber nur eine vorläufige Zahl, teilte ein Sprecher des Justizministeriums am Montag mit. Die endgültige Bilanz, wie viele Gefangene Weihnachten vorzeitig frei kommen, liege erst Ende Januar vor.

Im Vorjahr hatte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) von 40 vorzeitig Entlassenen berichtet. Im Jahr 2021 waren es 42 und im Jahr davor 41 Häftlinge.

Je zur Hälfte Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen

In diesem Jahr kämen etwa zur Hälfte Gefangene mit Freiheitsstrafen in den Genuss des Gnadenerlasses, berichtete der Ministeriumssprecher. Die andere Hälfte seien Häftlinge, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt hatten. Zum 6. Dezember waren nach Angaben des Ministeriums 1.120 Gefangene in den Brandenburger Gefängnissen inhaftiert.

Grundsätzlich konnten in diesem Jahr von einem Brandenburger Gericht Verurteilte, deren Entlassung in der Zeit zwischen dem 24. November und dem 5. Januar anstehen würde, nach einer Einzelfallprüfung ab dem 23. November im Gnadenwege vorzeitig entlassen werden. Davon ausgeschlossen sind jedoch Gefangene, die schwere oder schwerste Straftaten verübt haben. Eine gute Führung während der Haftzeit ist ebenfalls Voraussetzung für den Gnadenerlass.

Sendung: rbb88,8, 11.12.2023, 11 Uhr

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