Senftenberg -
Ein knappes Jahr nach den tödlichen Polizeischüssen auf einen Senftenberger hat die Staatsanwaltschaft ihre Prüfung in dem Fall abgeschlossen. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beamten in Notwehr gehandelt haben. Es werde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so eine Sprecherin.
Im März vergangenen Jahres war die Polizei wegen Ruhestörung in ein Mehrfamilienhaus einer Plattenbau-Siedlung in Senftenberg gerufen worden. Ein Mann hatte dort die Polizisten im Treppenhaus mit einem axtähnlichen Gegenstand angegriffen, so die Staatsanwaltschaft. Zwei Beamte hätten sich daraufhin gezwungen gesehen, ihre Dienstwaffe einzusetzen.
Insgesamt wurden elf Schüsse auf den Mann abgegeben, sechs davon aus einer Maschinenpistole, fünf aus einer Dienstwaffe. Zwei der Schüsse trafen den 34-Jährigen tödlich.
Begründung erscheint Anwalt widersprüchlich
Für Rechtsanwalt Armin Krahl, der die Schwester des Verstorbenen vertritt, sind auch nach der Prüfung der Staatsanwaltschaft wichtige Fragen offen. Das sagte er dem rbb auf Nachfrage.
Ganz zentral ist für ihn die Frage, warum es überhaupt zu so einem massiven Schusswaffeneinsatz gekommen ist und kein Warnschuss oder Warnruf abgegeben wurde.
Die Begründung der Staatsanwaltschaft erscheint Krahl widersprüchlich. "An einer Stelle wird gesagt, die Polizeibeamten hätten gar keine Chance gehabt, Warnrufe abzugeben", sagt er. "Weiter hinten steht dann, dass der Bruder meiner Mandantin mehrfach aufgefordert worden ist, die Waffe niederzulegen."
Bewohner seien nicht befragt worden
Er habe von Anfang an das Gefühl gehabt, dass die Staatsanwaltschaft nicht ergebnisoffen geprüft habe. "Komischerweise sind die Bewohner des Hauses, die ja da waren, wenn auch hinter verschlossenen Türen, gar nicht befragt worden", erzählt er.
Lediglich zwei weitere Polizisten, die beim Geschehen im Treppenhaus anwesend waren, wurden befragt. Die Beamten, die geschossen hatten, hätten keine Angaben zum Geschehen gemacht.
Seine Mandantin könne nun nur noch privatrechtlich gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vorgehen. Davon würde er ihr jedoch abgeraten. Krahl rechnet sich keine Chancen auf Erfolg aus.
Sendung: Antenne Brandenburg, 31.01.2024, 14:12 Uhr