Friedrichshain-Kreuzberg - Keine Geburtsurkunde wegen Nachnamen: Mutter fühlt sich diskriminiert

Mo 30.09.24 | 14:50 Uhr
  122
Die Mutter mit Ihrem Kind dem bisher keine Geburtsurkunde ausgestellt wird. (Quelle: rbb/Abendschau)
rbb/Abendschau
Video: rbb24 Abendschau | 26.09.2024 | Phil Beng | Bild: rbb/Abendschau

Eine Berlinerin bekommt vom Amt keine Geburtsurkunde für ihre Tochter - und damit keinen Kita-Gutschein und kein Kindergeld. Die Begründung des Standesamtes Friedrichshain-Kreuzberg: Mit ihrem Doppelnamen - Le Nguyen - sei das nicht möglich.

Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg hat einer Berlinerin aufgrund ihres Nachnamens über Monate die Ausstellung keine Geburtsurkunde für ihre Tochter ausgestellt. Das Kind ist inzwischen sechs Monate alt.

Wie die Mutter, Ha Thanh Le Nguyen, der rbb24 Abendschau sagte, sei die Behörde der Auffassung, im Vietnamesischen gebe es keine Doppelnamen. Deshalb sei die Eintragung ihres Doppelnamens - Le Nguyen - in eine Geburtsurkunde des Babys nicht möglich.

Das Baby selbst trägt indes den Nachnamen seiner Mutter gar nicht, sondern nur den des Vaters. Dennoch muss in der Geburtsurkunde des Kindes auch der Name der Mutter mit aufgeführt sein - was laut Amt in diesem Fall nicht geht.

Ha Thanh Le Nguyen ist selbst deutsche Staatsbürgerin und führt ihren doppelten Nachnamen in ihrer Einbürgerungsurkunde und auf ihrem deutschen Personalausweis.

"Mit für Vietnam nicht üblichem Doppelnamen eingebürgert"

Die Senatsinnenverwaltung bestätigte dem rbb den Fall auf Anfrage. "Die Kindesmutter und das Kind sind deutsche Staatsangehörige", bestätigte Pressesprecherin Sabine Beikler. "Die Mutter wurde bereits 2007 im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg mit dem für Vietnam nicht üblichen Doppelnamen 'Le Nguyen' eingebürgert, dieser Name steht auch im Einbürgerungsregister und im Melderegister." Auch in der Geburtsurkunde der Mutter aus dem Jahr 1988 sei der Name "als Doppelname beurteilt" worden.

Zu den Hintergründen für das sich hinziehende Verfahren nannte die Sprecherin der Senatsinnenverwaltung "Zweifel an der Richtigkeit der Namensführung". An sich sei das Vorgehen des Standesamtes "nicht zu beanstanden". Gleichzeitig betonte Pressesprecherin Beikler: "Dass die Klärung seit April 2024 andauert, ist allerdings bedauerlich, da die Mutter wegen der fehlenden Geburtsurkunde Probleme beim Kindergeld und beim Kita-Gutschein hat."

Ohne Geburtsurkunde kein Kindergeld

Wie Le Nguyen dem rbb sagte, gibt es wegen der fehlenden Geburtsurkunde bislang keine Anmeldung und keine Steuer-ID für ihre Tochter, kein Kindergeld und auch keinen Kita-Gutschein. "Ich wollte bald wieder anfangen zu arbeiten", sagt Le Nguyen. Sie wisse nicht, wie sie die Kinderbetreuung organisieren solle. "Vielleicht werde ich jetzt doch eine Stay-at-home-Mom, weil ich keine Kinderbetreuung für mein Kind habe."

"Ich finde es ehrlich gesagt rassistisch, dass wir so einen Stress haben wegen meines Nachnamens", sagte Le Nguyen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erklärte dazu auf Anfrage: "Das Standesamt handelt nicht in diskriminierender Absicht. Die Bearbeitung orientiert sich ausschließlich an den geltenden rechtlichen Vorgaben. Es handelt sich um die Prüfung einer Namensführung im Einzelfall und nicht um Diskriminierung."

Innenverwaltung verweist auf unterschiedliche Rechtslagen

Auch die Senatsverwaltung für Inneres bewertet den Vorgang im Standesamt des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg nicht als Diskriminierung. Der Fall zeige, dass Einbürgerungsrecht und Personenstandsrecht nicht deckungsgleich seien, was "immer wieder zu Problemen bei der Eintragung führt".

"Für die Einbürgerung ist die Identität der Person und damit regelmäßig der Name im Pass maßgeblich", erklärte die Innenverwaltung. "Für das Standesamt und die Beurkundungen ist der Name, der nach dem Heimatrecht seit Geburt gilt, maßgeblich."

Eine Einbürgerung aufgrund des Namens in der Geburtsurkunde und des Passes unter "Le Nguyen" sei daher korrekt gewesen. "Dass das Standesamt allein die Sicht aus dem Personenstandsrecht hat und die Rechtmäßigkeit der vietnamesischen Namensführung anzweifelt, ändert an der Namensführung in der Einbürgerung nichts."

Seit 2020 rund 500 Beschwerden über Rassismus in der Verwaltung

Seit dem Inkrafttreten des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes 2020 hat die zuständige Ombudsstelle der Berliner Verwaltung 1.523 Beschwerden registriert, in 558 Fällen ging es um Diskriminierung aufgrund von Rassismus.

Sendung: rbb24 Abendschau, 26.09.2024, 19:30 Uhr

Update vom 30.09.2024, 11 Uhr: Frau Le Nguyen hat nach eigenen Aussagen inzwischen die Geburtsurkunde für ihre Tochter erhalten.

Die Kommentarfunktion wurde am 30.09.2024 um 20:33 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.

122 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 122.

    mal ein Kompliment an den rbb:
    Zwischen zunehmenden Pandababys und umfallenden Reissäcken auch tatsächlich mal wieder einen wichtigen Missstand zu veröffentlichen ... und das dann auch gleich noch mit dem entsprechenden Erfolg. Respekt!

  2. 119.

    Mit Diskriminierung hat das sicherlich nichts zu tun. Aber es zeigt exemplarisch die Auswüchse unserer Bürokratie.

  3. 118.

    >"nur möglich im Bürokratie Links Staat Deutschland."
    Jepp! Oftmals machen es sich Ämter gegenseitig schwer. Wenn dieser Name Le Nguyen schon in ihrem Ausweis so steht, also schon einmal amtlich abgesegnet wurde, muss sich ein anderes Standesamt doch keine Rübe darüber zerbrechen, ob der Name im Ausweis der Kindsmutter denn so korrekt sein könnte oder nicht. Gerade für den Personalausweis wird doch schon alles amtlich bis in die Tiefe geprüft, ob der im Perso nach deutschem Gesetz denn so gelten kann.
    Offenbar hatte hier der Amtsschimmel wieder mehr Hürden gesehen, als eigentlich da waren.
    Aber ist ja nun geregelt, gestempelt und amtlich abgesegnet.

  4. 117.

    "...Ha Thanh Le Nguyen ist selbst deutsche Staatsbürgerin und führt ihren doppelten Nachnamen in ihrer Einbürgerungsurkunde und auf ihrem deutschen Personalausweis...." und das seit 2007!
    Aber heute heißt es plötzlich: "...Zweifel an der Richtigkeit der Namensführung..."?
    Hat man früher geschlampt oder will die Senatsinnenverwaltung nur nicht zugeben, dass Fehler gemacht wurden? Was kann bitteschön das Kind dafür? Das ist eine Farce ohnegleichen und der Senat und das Bürgeramt sollten sich schleunigst was einfallen lassen. An Überheblichkeit nicht zu überbieten. In meinem Augen auch rassistisch. In unserem Wohnviertel wohnen auch eingebürgerte Vietnamesen mit Doppelnamen (z.B. To Nguyen), deren Kinder offensichtlich keine Probleme mit einer Geburtsurkunde hatten. Vielleicht sollte das vietnamesiche Konsulat die Innenverwaltung mal über vietnamesische Namen aufgeklären. Da scheint eine große Wissenlücke zu klaffen.

  5. 116.

    nur möglich im Bürokratie Links Staat Deutschland.

  6. 115.

    Genau sowas gehört auf die Agenda, wenn es um Bürokratieabbau geht, da hier das Recht des Kindes und der Kindesmutter massiv beeinträchtigt wird. Im Zweifel und bei Unklarheit für den Bürger zu entscheiden sollte Verwaltungsprinzip sein/werden.

  7. 114.

    Ich arbeite selbst in der Ausländerbetreuung und denke nicht, dass es sich um eine Diskriminierung handelt. Es ist nur ein gutes Beispiel für eine ausufernde Bürokratie, wo die eine Gesetzgebung nicht mit der anderen harmoniert. Hier sollte das Standesamt mal überlegen, ob es nicht Ausnahmen zulassen kann. Und das sollte man möglichst schnell und UNBÜROKRATISCH regeln.

  8. 113.

    >"Warum müssen Sie nun aus Ihrer irrigen Annahme noch eine Geschichte konstruieren?"
    Ob der Familienhintergrund bei dieser Frau konkret so war, weiß ich natürlich nicht. Ich habe nur aus meiner Erfahrung zu DDR Zeiten mit vietnamesischen Vertragsarbeitern in VEB Betrieben berichtet. Da Nguyen quasi ein vietnamesischer Sammelbegriff ist als Nachname wie bei uns Meier oder Müller, wurden die Damen nicht mit Frau Nguyen angesprochen, sondern zum Unterscheiden mit einem Teil ihres Vornamens kombiniert, z.B. Frau Le Nguyen. Und das stand dann auch so in allen betriebsinternen Papieren, wenn es um die Ansprache nur mit Nachnamen ging. Deutsche Arbeiterinnen hießen Frau Müller oder Frau Maier, vietnamesische eben so genannt. In Vietnam gibts übrigens wesentlich weniger verschiedenen Nachnamen als bei uns in Mitteleuropa. Daher auch die Namenshäufung von gleichen Nachnamen dort, ohne dass die familiär verwand sind.

  9. 111.

    So wie das oben beschrieben wird : Für das Standesamt und die Beurkundungen ist der Name, der nach dem Heimatrecht seit Geburt gilt, maßgeblich."
    trat das Problem aufgrund des vietnamesischen Heimatrechts auf. Dh. der Namen der Mutter im Pass entsprach wohl nicht einer dem vietnamesischen Recht entsprechenden Namensgebung - zumindest nicht soweit in Deutschland bekannt. Wenn das Kind nicht den "korrekten" vietnamesischen Namen trägt kann es zb. Probleme mit Erbfolge oder ähnlichem in Vietnam geben, Es ist hier auch unklar ob dass ganze Problem zb mit einer doppelten Staatsbürgerschaft verbunden ist.

  10. 110.

    Da könnte man sich jetzt aufregen

  11. 109.

    Man sieht deutlich, daß es nicht nur der "rechte Rand" ist, der Leute mit Migrationshintergrund diskreminiert. Schämt Euch!

  12. 108.

    Wie so üblich in Deutschland vergisst man dabei das Kind.
    Man sollte sich erstmal um das allerwichtigste kümmern, und zwar das hier ein Kind Anrecht auf Kindergeld hat und die Mutter ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz. Dann können sich die Behörden immer noch in ihrem Bürokratiewahn verstecken.
    Einfach nur traurig.

  13. 107.

    Die Frau nennt sich nicht Le Nguyen, sie heißt so. Warum müssen Sie nun aus Ihrer irrigen Annahme noch eine Geschichte konstruieren? Warum können Sie nicht einfach mal akzeptieren, dass hier ein Behördenfehler vorlag. Glücklicherweise wurde er ja inzwischen behoben.

  14. 106.

    Ihr Name ist offenbar Omen. Es ist erstaunlich, welche Rückschlüsse Sie aus dem Artikel und den Kommentaren ziehen. Wahrscheinlich haben Sie weder das eine noch die anderen wirklich gelesen. Und Ihre Behauptungen bezüglich der Einbürgerung sind wirklich lächerlich. Offenbar haben Sie nie eine Einbürgerung mitgemacht und kennen auch niemanden, der eingebürgert wurde. Sonst wüssten Sie, was da alles zur sehr langwierigen Prüfung vorgelegt werden muss. Da geht man nicht einfach nur hin, gibt irgendeinen Namen an und erhält dann die Einbürgerungsurkunde. Das ist wirklich eine sehr blauäugige Betrachtungsweise.

  15. 105.

    Wie seht diese Posse eigentlich im Einklang mit dem Grundgesetz???

  16. 104.

    Das nennt sich institutioneller Rassismus. Individuelle rassistische Überzeugungen müssen bei den Behördenmitarbeitenden gar nicht zwingend vorliegen. Es ist die Handlung, auf die es ankommt - und diese ist, entlang von konstruierten Gründen, delegitimierend. Die Familie benötigte - ohne unterwürfigem Kniefall von Bittstellenden - nur die Geburtsurkunde. Es gibt in diesem Fall auch kein Abwägen zwischen jenem Verwaltungsrechtsparagrafen und einem solchen. Es gab von Anfang an keinen Ermessensspielraum der Behörde, sie hatte zu handeln. Da treffen Rassismus und Unkenntnis der Rechtslage aufeinander. Ohne öffentliche Aufmerksamkeit wäre es nur einer von vielen Fällen gewesen. Behörden sind zwar Teil der Exekutive, jedoch nicht die unmittelbare Vertretung der Gubernative. Dennoch sendet letztere mit identitätspolitischen, rechtsextremen Botschaften immer wieder Signale, die in der Verwaltung zum Anlass genommen werden, so gesetzeswidrig wie hier zu handeln.

  17. 103.

    Rätselhaft, das Ganze.

    Ohne Kenntnis der Rechtslage kann ich mir - und das dürfte auch für die meisten anderen Kommentierenden gelten - ein Urteil über die beiden Entscheidungen des Bezirksamts nicht erlauben. Der Artikel selbst gibt dazu auch praktisch nichts her.

    Viele Rechtsvorschriften lassen ein Ermessen gar nicht zu. Hier vielleicht doch? Hat das Bezirksamt nun doch ausgestellt, weil es vorher irrte, Ermessen falsch ausgeübt hatte oder entscheidende Unterlagen jetzt erst nachgereicht worden sind? Unbekannt.

    Mich würde interessieren, ob's an einer verkorksten Rechtslage lag, an einer falsch entscheidenden Behörde oder am Verhalten der Bürgerin. Vielleicht auch an mehreren Faktoren.

  18. 102.

    ....und es ist doch Behördenwillkür in dem ach so bürgerorientierten und diskriminierungsfreien FH-+bg- nach Einschalten des RBB geht es plötzlich....

  19. 101.

    Das geben immer Menschen von sich, die von dieser Art der Diskriminierung eher nicht betroffen sind.
    Allein der Ausdruck "eine blondhaarige Weiße mit einem Namen nach vietnamesischem Recht" zeugt von Ihrer Unkenntnis oder Naivität. Vielleicht mal die Perspektive wechseln: wie würden Sie es finden, wenn ein Amt Ihnen Ihren Namen nicht anerkennen möchte, obwohl Sie eine Geburtsurkunde haben, Ausweispapiere und sogar eine Einbürgerung? Keine Diskriminierung?
    Und wenn da tatsächlich das Einbürgerungsrecht und Personenstandsrecht nicht deckungsgleich sind, sollte da mal nachgesteuert werden.

  20. 100.

    Wird bei Schultze- Meier mit Nachnamen auch so ein Aufstand gemacht. Ich glaube nicht...

  21. 99.

    Fraglos ist der Amtsschimmel mal wieder ... daneben.
    Aber ins Horn der Diskriminierung zu stoßen, das ist ebenso daneben. Die Behördenvorschrift hätte auch gegolten, wenn sie eine blondhaarige Weiße mit einem Namen nach vietnamesischem Recht wäre.
    DISKRIMINIERUNG wäre "weil du Ausländer bist", "weil du schwarz bist", "weil dir ein Arm fehlt".
    Es tut dem Verständnis von/für Diskriminierung nicht gut, wenn jeder bei bester Gelegenheit in dieses Horn stößt.

  22. 98.

    Zitat "Update vom 30.09.2024, 11 Uhr: Frau Le Nguyen hat nach eigenen Aussagen inzwischen die Geburtsurkunde für ihre Tochter erhalten." dann gings ja mit einem Mal schnell. Dass immer erst Presse und Rundfunk tätig werden müssen, anstelle "Kopf einschalten" beim Galopp auf dem Amtsschimmel... *seufz*

  23. 97.

    ....und es ist doch Behördenwillkür in dem ach so bürgerorientierten und diskriminierungsfreien FH-+bg- nach Einschalten des RBB geht es plötzlich....

  24. 96.

    Ist die Mutter nicht DEUTSCHE STAATSBÜRGERIN? Wieso baut das Argument der Behörde überhaupt auf ihren vietnamesischen Wurzeln auf? Ihr doppelname steht doch in ihrem Gültigen deutschen Pass also ist es wohl vom Staat anerkannt worden und sie ist somit DEUTSCHE. Die Behörde hat somit ihren eingebürgerten deutschen Namen so auch zu akzeptieren. Diesen Humbug mit dem Migrationshintergrund gibt es wirklich nur in Deutschland und es zeigt, dass das Problem der fehlenden Integration nicht an den Ausländern sondern bei den deutschen liegt!! Internalisierter Rassismus hört in Deutschland wohl niemals auf.

  25. 95.

    Ende gut alles gut. Die Geburtsurkunde ist endlich ausgestellt.
    Aber anmaßend ist das Verhalten des Bezirksamtes allemal. Es ging ja nicht um die Prüfung des Namens der Mutter sondern lediglich um eine Eintragung. Die rechtlichen Vorschriften würde ich ja gerne mal sehen nach der hier zunächst gehandelt und geprüft wurde.

  26. 94.

    Xhain, wo sonst. Die Mutter gehört keiner der Minderheiten an, über die Herrmann und Co für Gewöhnlich ihre schützende Hand halten. Sie will schließlich arbeiten.

  27. 93.

    Es könnte sogar, da die Urkunde maßgeblich für die Bewilligung von Eltern- sowie Kindergeld ist, auch eine Klage mit Eilantrag beim sozialgericht möglich sein. Abgesehen von der offensichtlichen Unfähigkeit der Bearbeitenden, dies nicht im zustehenden Ermessenspielraum bearbeiten zu wollen und Willkür ausüben zu müssen.

  28. 92.

    Die Mutter fühlt sich nicht diskriminiert, die Mutter wird diskriminiert. Voila, so geht Journalismus....

  29. 91.

    Auf der Grundlage des allgemeinen Verwaltungsrecht gibt es immer ein Ermessen. Und diese Vorgehensweise ist vermutlich ermessensfehlerhaft. Liegt ein Ablehnungsbescheid der Behörde vor, dann sollte ein Widerspruch der Eltern erfolgen, über diesen entscheidet die Widerspruchsbehörde oder sogar im Weiteren ein Verwaltungsgericht.

  30. 90.

    >"Hoffentlich meldet sie sich bei der Ombudsstelle."
    Die Ombutsstelle kann wohl auch wenig ausrichten. Das ist ein Fall fürs Verwaltungsgericht. Irgendwie ja merkwürdig, dass an unterschiedlichen Standesämtern in Berlin dies so unterschiedlich bewertet wird. Da muss wohl mal wieder erst gerichtlich eine klare Linie für alle Ämter in Berlin geschaffen werden.
    Woher nimmt das Amt eigentlich die Gewissheit, dass es heutzutage in Vietnam keine Doppel-Nachnamen gibt?
    Dass die guten Frau sich heute Le Nguyen mit Nachnamen nennt, ist sicher in ihrer Familiengeschichte hier in Deutschland begründet. DDR Vertragsarbeiter aus Vietnam haben hier oft einen Kurznamen bekommen, der aus Teilen ihrer Vornamen und des Nachnamens gebildet wurde. Da wurde dann oft der Rufnamen wie bei uns üblich als Nachname "Frau Le Nguyen" draus, obwohl Le ein Teil des Vornamens war.

  31. 89.

    Sonderbar und irgendwie bizarr.
    Ich las soeben, dass es in Vietnam keine Doppelnamen gibt, geben soll. Das Standesamt möge also den gebräuchlichsten vietnamesischen Nachnamen empfehlen: Nguyên. Das heißt offenbar "Schöner Wohlstand". Das hilft der Mutter anschließend ganz sicher weiter u wiegt das Nichterhalten der üblichen (Sozial)Leistungen auf. So weit so schlecht gescherzt.
    Ich frage mich nun aber, wie die Mutter vor ...zig Jahren namentlich Akzeptanz erfuhr, PA u dergleichen, da gab es kein Problem. Eine derartige Ungleichbehandlung löst bei mir - einem Juristen - Kopfschütteln aus. Ich hoffe, die arme Frau hat, erhält beste rechtliche Unterstützung. Dagegen muss selbstverständlich (rechtlich) vorgegangen werden.
    Sehr nachdenklich,
    Rajko Peter Petrow

  32. 87.

    Ich habe den gleichen Hintergrund wie die Protagonistin und zwei vietnamesische Nachnamen. Mein Kind (auch im gleichen Alter) hat die Geburtsurkunde (in einem anderen berliner Bezirk)ohne Probleme bekommen. Andere (eingebürgerte) Vietnamesen mit zwei Nachnamen, die ich kenne, haben auch Geburtsurkunden für ihre Kinder bekommen! Die Frau hat ihre eigene Geburtsurkunde ja nicht ohne Grund bekommen, sondern nach vietnamesischem Recht. Die ganze Rechtmäßigkeit von einem anderen Land durch (wahrscheinlich das Gefühl eines Beamtens) abzuerkennen ist an Arroganz kaum zu überbieten. Wenn es die wirkliche Begründung sein sollte, ist das absolute Schikane und Willkür! Ich zweifle, dass die Begründung auf Rechtlichkeit gründet. Ganz Lateinamerika und viele andere Länder führen Doppelnamen (auch in Deutschland!) und da gibs für neimanden eine Geburtsurkunde? Es ist ein Fall für den Anwalt und das Gericht!

  33. 86.

    Komisch, dass solche Probleme aufkommen, sobald die CDU das Standesamt im Bezirk verantwortet. Da gibt's direkt Rückendeckung vom schwarzen Senat.

  34. 85.

    Die Mutter „fühlt“ sich nicht nur diskriminiert, sondern sie wurde diskriminiert. Anstatt sich zu entschuldigen, weist das Bezirksamt auf die Rechtslage hin. Einfach nur peinlich! Hoffentlich meldet sie sich bei der Ombudsstelle.

  35. 84.

    "Es wird sich sicher wieder um eine "Fake-Vaterschaft" handeln "
    Welch bösartige Unterstellung!
    Der Vater hat mit diesem Verwaltungsproblem rein gar nichts zu tun. Hier geht es um den Doppelnachnamen der Mutter, der in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden soll. Lesen und verstehen Sie noch mal neu!

  36. 83.

    Meine Mutter wurde auf dt. Staatsgebiet geb. bekam den Namen der Mutter
    wurde adoptiert bekam den Namen der Adoptiveltern, Sie wurden polonisiert mehrfach, so das adoptiv Eltern je mit anderen Familiennamen beerdigt wurden
    hat geheiratet nahm den Namen des Ehemannes an
    Die Polen stellten eine Eheurkunde aus,d. nach dt. Standesrecht unvollständig war. Sie hat nun wieder 68 J. dt.Staatsbürgerschaft.
    Es gibt bis heute Probleme, wenn d. Standesamt eine Urkunde ausstellen soll Nöseleien.

  37. 82.

    Es zeigt wieder einmal, dass die Verwaltung nicht für das Volk da ist sondern nur maßregeln und in einer eigenen Blase lebt. Was ist bloß aus Deutschland geworden? Man muss sich echt schämen...

  38. 81.

    Ich wollte nicht die Existenz von Doppelnamen in Vietnam anzweifeln, sondern nur sagen, daß: wenn es irgendwo in der Welt solche Regelungen, seien sie gesetzlicher oder kutureller Natur, geben würde, sie keine Rolle mehr spielen, wenn es um deutsche Staatsbürgerinnen geht.

    Mir fällt noch ein: warum kümmert sich das Amt nicht darum, die Sache zu klären um den Eintrag durchzuführen. Wie es scheint, liegt ein Konflikt zwischen zwei Behördenvorschriften vor. Eindeutig ein Amts- und kein Bürgerproblem. Da wäre der naheliegende Schritt korrekten Handelns: Dilemma in der Bearbeitung, Gang zur/m Vorgesetzten, Erkenntnis Problem, Lösung, Bürgerin kontaktieren. Aber nicht: Nein, liebe Bürgerin, geht nicht, Dein Problem.

  39. 80.

    Ich vermute mal, dass hier wieder einiges missverständlich dargestellt wird durch die Betroffene. Leider hat der rbb da so seine Schwächen. Es wird sich sicher wieder um eine "Fake-Vaterschaft" handeln und nun kommt es zu diesen Verwirrungen. Nguyen heißen doch gefühlt alle Vietnamesen.

  40. 78.

    Wieso schwingen Sie hier eigentlich unmotiviert mit der Nazi-Keule???
    Der ganze Vorgang hat nicht mit Rechtsextremismus zu tun, sondern mit Behördenwillkür - und die scheint es wohl auch unter "demokratischen" Landesregierungen zu geben, wie der vorliegende Fall zeigt ...

  41. 75.

    Wundert jemanden solch Unsinn in Kreuzhain überhaupt noch? Da arbeiten offenbar zuviel Verstrahlte.

  42. 74.

    Stay-at-home-Mam ??????? Sprachidioten!!!!!!!

  43. 73.

    Ja, solche Amtspersonen möchte ich nicht als Nachbarn, oder schlimmer noch, als Familienangehörigen haben. Sowas macht immer Ärger.

  44. 72.

    Die Einseitigkeit des Artikels und der Kommentare erschreckt.
    Der ganze Vorgang hat erst einmal nichts direkt mit der Betreuung eines Kindes zu tun. Das ist ein konstruierter Zusammenhang, der Stimmung erzeugen soll. Es geht darum, dass die Frau offenbar bei der Einbürgerung einen neuen Namen angegeben habt, was viele mit vietnamistischen Migrationshintergrund machen, obwohl es illegal ist und nebenbei die Einbürgerung anfechtbar macht. Das hat ein*e Standesbeamt*in offenbar festgestellt, der*die sich mit der Materie auskennt, vermutlich selbst einen vietnamesischen Hintergrund hat und die Korrektur der Rechtswidrigkeiten gesetzeskonform verlangt. Absurd, dass angesichts dieses Umstands Rassismus unterstellt wird. Woher kommt dieser Hass?

    Der Ball liegt also bei Frau Nguyen. Warum geht Sie damit eigentlich an die Öffentlichkeit?

  45. 71.

    Sch eindeutschen lassen und dann immer noch die Diskriminierungskarte spielen. Also ich finde es...

  46. 70.

    Noch absurder: Die Frau ist Deutsche. Die deutsche Frau kriegt keine Geburtsurkunde, weil es in Vietnam keine Doppelnamen geben würde.

  47. 69.

    Danke, selbst als Deutsche Anfang der 80er Erlebt.
    Polizei meint, das die Vornamen nach ABC geordnet werden müssen und stellte einen dementsprechenden Perso aus. Nach 5 Jahren gab es dann Ärger, wieso ich so etwas so hab eintragen lassen.
    Der Amtsschimmel wiehert eben ewig und immer wieder.

    Ich hoffe für die Mama, das sich das bald für sie erledigt hat, damit ihr nicht noch mehr ungemach (keine Erziehungsberechtigung) blüht.

  48. 68.

    @ Veritas, das haben Sie schön gesagt, das mit dem lesen. Bitte auch selber beherzigen. Es geht nicht darum, das alle Namen in den Nachnamen des Kindes einfließen sollen. Es geht einzig um die Angabe des Nachnamens der Mutter.

  49. 67.

    Aaahhhh wie schrecklich rückständig ist dieses Land?!?!
    Traurig und einfach nur zum Kopfschütteln. Scheint ja auch Usus zu sein in dem Bürgeramt, Nachtigall ick hör Dir trapsen...

  50. 66.

    Einfach irre. Es geht um zwei Buchstaben, denn der andere Nachname ist ja tausendfach in Berlin vertreten. Die Frau ist deutsche Staatsbürgerin, das muss man sich mal geben. Hoffentlich hat sie einen guten Anwalt, der ihr den ausgefallenen Lohn zurückholt, sollte es so kommen.

  51. 65.

    Deutschland ist einziges Land wo die Behörden anonym sind. Es tauchen zwar Nachnamen auf (ohne Vornamen), ist aber kaum möglich zu erkennen ob es ne Frau oder ein Mann ist. Beamten sind unantastbar. Kein Beamte wird bestraft.

  52. 64.

    danke, dass Sie das hier klarstellen. super, tatsachen wirklich mal von einer wissenskundigen zu lesen. über ein paar der kommentare wundere ich mich hier sehr...
    der ganze fall ist erbärmlich und absolut hohl.

    ich habe ebenfalls (schlechte) erfahrungen mit gleichem amt, als es um die änderung der schreibweise meines namens ging. wurde ein paar mal abgelehnt, habe nicht locker gelassen und nach 15 jahren war es dann durch...schlimm. ich hoffe, für die betroffene, d es nich so lange dauert...

  53. 63.

    In Spanien soll es eine Besonderheit im Namensrecht geben.
    Ach, so etwas auch.

  54. 62.

    Leider ist meine Antwort verschwunden. Hier also der 2. Versuch:
    Gesetze werden ausgelegt, sie sind Richtschnur. In diesem Fall haben vorhergehende Behörden auf der Basis geltenden Rechts den Nachnamen bereits anerkannt. Wenn es nun eine Diskrepanz zur Liste gibt, der das betreffende Standesamt folgt, dann hätte man, statt ein Problem daraus zu machen, dieses lösen können. Hat man aber nicht nach dem Motto: Unsere Liste gilt und was die anderen gemacht haben, interessiert uns nicht (im besten Fall) bzw. ist falsch (im schlechtesten Fall). Im Grunde werden hier Machtspiele der einzelnen Behörden auf dem Rücken einer Familie und speziell des Kindes ausgetragen. Und ja, das ist Willkür, denn es gibt durchaus Möglichkeiten, in so einem Fall anders vorzugehen. Man könnte z.B. einfach mal vorgelegte Dokumente wie den deutschen Personalausweis anerkennen oder gilt der in Friedrichshain-Kreuzberg nicht? Man hätte auch die Geburtsurkunde der Mutter einfordern können.

  55. 61.

    Sie scheinen nicht zu befreien, dass es hier nicht um den Namen des Kindes geht. Das ganze Theater findet nur statt, weil das Amt den Namen der Mutter nicht akzeptiert. Diese Frau heißt aber nun mal wie sie heißt. Andere Ämter in diesem Staat haben dies bereits auch so akzeptiert. Ein Desaster für das Kind und dessen Familie.

  56. 60.

    Kann mir doch niemand erzählen, dass jemand mit einem stereotyp deutschen oder niederländischen doppelten Nachnamen das gleiche Problem auf dem Amt haben würde. Aber davon abgesehen, was ist laut Behörde denn jetzt die Lösung dafür? Weil das Kind braucht ja so oder so eine Geburtsurkunde. Soll sich die Mutter jetzt umbenennen lassen, nur für eine ausgefüllte Linie auf diesem Wisch?

  57. 59.

    So ein riesiger Quatsch. Ich bin selbst Standesbeamtin und die Erklärung mit den Doppelnamen ist absoluter Irrsinn. Es gibt so viele Nationalitäten die eingebürgert wurden und danach trotzdem echte Doppelnamen führen. Das darf definitiv auf der Geburtsurkunde stehen und dem Kind auch als Name gegeben werden. Was ist denn das für ein absoluter Schwachsinn?

  58. 58.

    Ich durfte in Sachsen beim Namen meiner Tochter Yaara erstmal ein Gutachten beim Institut für deutsche Sprache vorlegen, (kostet selbstverständlich) dass der Name OK ist. Da vorher dort noch nie jemand den hatte. Standesbeamte haben nen gewissen Spielraum, aber die feigen verstecken sich lieber hinter "Bürokratie". Hat aber auch Vorteile wenn Bürokratie spröde, zuverlässig und nicht so bestechlich ist. Merkt man erst, wenn man ne Weile im Ausland wohnt. Wenn nicht gerade Nazis regieren, ist bedingungsloser Amtsgehorsam immerhin berechenbar.

  59. 57.

    Was nützt denn das jetzt? Die Behörde hat Recht und das Kind bekommt kein Geld?
    Was geht denn die deutsche Behörde an, was in Vietnam "üblich" ist? Was ist denn das für ein Wischi- Waschi- Begriff, "üblich". Der ist doch gar nicht rechtsfest! Sie ist doch deutsche Staatsbürgerin!
    Klar ist das Rassismus! Eine deutsche Behörde erklärt einer Vietnamesin Vietnam. Absurd!!!

  60. 56.

    Als alter Zausel sind mir Doppelnamen eh ein Ärgernis. Hilft leider im konkreten Fall nicht.
    Zum Glück sind Doppel-Doppel-Namen nicht zulässig. Man stelle sich das Chaos vor. Und der Ausweis hätte DINnA4 Format.

  61. 55.

    Weil in Vietnam keine Doppelnamen üblich sind? Was soll der Mist? Sie lebt hier und arbeitet hier. Wenn Sie selbst" Deutsche" Staatsbügerin ist, ist das Diskriminierung auch wenn es das Amtsdeutsch nicht vorsieht. Doppelnamen sind ja in Deutschland erlaubt. Oder hat Sie beide Pässe? Rassistisch würde ich das nicht bezeichnen Diskriminierung trifft es eher. Was wäre wenn Sie in Vietnam geheiratet hätte? Dann ist es ja auch kein Rassismus und man hätte diesen Namen nehmen müssen.

  62. 54.

    Nein, so ist es nicht. Es geht um die Spalte " Name der Mutter ". Schauen Sie mal in Ihre Geburtsurkunde. Da steht" Name des Kindes ". " Name des Vaters ". Das Kind trägt den Namen des Vaters. Dumm ist nur, dass da auch noch die Mutter vorkommt. Und deren Namen will das Amt nicht so eintragen, wie es andere Ämter bei Perso, Paß und Einbürgerungsurkunde getan haben. Darin besteht der Schildbürgerstreich.

  63. 53.

    Das sollte sich über die Geburtsurkunde, notfalls mit einem Anruf in der Botschaft, klären lassen. Außerdem gibt es in Viet Nam auch nationale Minderheiten, deren Namen durchaus anders zusammengesetzt sind.

  64. 52.

    Ich weiß nicht, ob dieser Kommentar für mich bestimmt war. Ich sehe keinen Bezug zu meinen Kommentaren.
    Meine Familie musste übrigens einst auf Betreiben der damaligen Sippenbehörde die Schreibweise des Nachnamens ändern. Das war 1941. Proteste meines Großvaters halfen nichts. Die seit Jahrhunderten eingedeutschte Schreibweise musste auf ihren ausländischen Ursprung zurückgeführt werden. In einem anderen Zweig der Familie wird der ursprünglich deutsche Nachname bis heute unterschiedlich geschrieben, da die einzelnen Familienmitglieder zu unterschiedlichen Zeiten nach Deutschland re-emigrierten.
    Offenbar folgt also das Personenstandswesen bezüglich der Nachnamen immer wieder anderen Regeln.

  65. 51.

    Ich zitiere aus dem Artikel: Dennoch muss in der Geburtsurkunde auch der Name der Mutter mit aufgeführt sein. Ha Thanh Le Nguyen ist selbst deutsche Staatsbürgerin und führt ihren doppelten Nachnamen in ihrer Einbürgerungsurkunde und auf ihrem deutschen Personalausweis."
    Fehlt jetzt bloß noch, dass man aufgrund einer Anzweifelung der Bürgerin Ha Thang L.N. die Einbürgerungsurkunde "streitig" machen möchte. Ich persönl. habe als dt. Staatsbürger(biodt.- was für ein Ausdruck)ü60 Minuten als No Name verbringen müssen, weil eine Behörde mein vorheriges Passbild falsch abgespeichert hat, es also ü60 Min unauffindbar war. Hat also die dt. Staatsbürgerin Fr. Le Nguyen Ihre Papiere/DPA bekommen, kann man sicher sein, dass diese rechtsfest sind. Kein Grund also, die Urkunde über die Geburt des Mäuschens Lola zurückzuhalten! Im Zweifel f. Lola! Mein Passbild, was allen Normen entspr., wurde auch gefunden, ich bekam meinen Perso! Das ist D!

  66. 50.

    Es steht nicht da, wo und wann die Heirat (vor/nach der EInbürgerung? In DE oder Vietnam?) stattgefunden hat, evtl. ist das von Belang. Sollte es keinen Kitagutschein geben, muss die Frau dennoch keine Stay-at-home-Mum bleiben, der Vater ist doch auch noch da! (Klar ist das wahrscheinlich nicht die TRaumlösung. Aber immerhin ein Weg...)

  67. 49.

    Es geht noch schlimmer, da bekommt die Mutter eine Geburtsurkunde nur ohne Kind. Die Problematik: verheiratet mit X, Y ist aber Vater und hat dies anerkannt. Und bums machen die Standesämter zu da dies laut deutschem Recht nicht geht.
    Da müssen sich Mütter vor Gericht ihr Recht erklagen! Und bis dahin gibt es keinen Cent für das Kind!
    Die Mutti im Beitrag hat vielleicht noch Glück das irgendein Vorgesetzter vom Standesamt eine Vorgabe zur Umsetzung bekommt oder so etwas in der Art...

  68. 48.

    Ist doch dann trotzdem ein Doppelname, sowas wie Müller-Schmidt. Und bei meinem alltäglichen Antragsklimbamborium habe ich noch nie einen vietnamesischen Nachnahmen mit Bindestrich gesehen. Da steht Le auch immer mit beim Vornamen hinten dran.

  69. 47.

    "Wir wissen besser wie Sie zu heißen haben"?... absurde Bürokratie!

  70. 46.

    Kann sie denn nicht einfach einen Bindestrich zwischen die beiden Teile ihres Namens einfügen?

  71. 45.

    Au weia, Deutschland und seine Bürokratie. Es kann doch nicht wahr sein, dass überhaupt so etwas in Deutschland des 21. Jahrhunderts noch gibt!
    Da wiehert wieder einmal mehr sehr laut der Deutsche Amtsschimmel und schlägt mit den Hufen wild um sich....
    Ein Kind das Deutscher Staatsbürger ist, real existiert, aber nicht auf dem Papier. Die Leidtragenden sind die Familie.
    Gerne würde ich wissen, was das Bundessozialgericht, das Bundesverwaltungsgericht u. das Bundesverfassungsgericht dazu meint.

  72. 44.

    Natürlich ist das richtig krasse rassistische Diskriminierung. Schrecklich.
    Das die Frau offensichtliche Deutsche ist, erfüllt allein der Hinweis auf Ihre vietnamesische Abstammung diesen Tatverhalt und verstößt damit eklatant gegen Artikel 1 und den gesamten Geist unseres Grundgesetzes.

  73. 43.

    Auch wenn es viele kritisieren, hier handelt anscheinend eine Behörde nach Recht und Gesetz. Dafür machen die Mitarbeiter Ihren Job und werden dafür auch entlohnt. So erwarte ich es als Steuerzahlender Bürger auch. Ist in anderen Ländern auch anders, wo nach Belieben entschieden wird. Wenn ein Gesetz Lücken hat, kann man es auch ändern oder im Rahmen des Bürokratieabbaus auch ganz weglassen. Dann bekommt halt jeder seinen Wunschnamen und führt ggf. zu noch mehr Chaos.

  74. 42.

    Wenn das Standesamt Berlin Friedrichshain/Kreuzberg in Italien liegen würde,könnte man nur sagen....Die spinnen doch die Römer.Mir fehlen die Worte Wo lebe ich eigendlich Es ist nur noch zum schämen..

  75. 41.

    Meine Mutter hieß Berta...so stand es in ihrer Geburtsurkunde, Taufschein, Eheurkunde und Sterbeurkunde

  76. 40.

    Komisch. Pusteblume-Chantalle geht klar, aber kein doppelter Nachname.

  77. 39.

    Meinen Nachnamen, der in offiziellen Dokumenten steht, nicht anzuerkennen ist in meinen Augen Diskriminierung. Folgende Fragen stellen sich mir:
    Wie soll das Kind nach Behördenansicht an eine Geburtsurkunde kommen?
    Hätten andere Standesämter bzw. deren Mitarbeiter den Namen der Mutter problemlos übernommen?

  78. 38.

    Was du behördengehabe nennst ist nur Geltendes Recht. Beamte und Sachbearbeiter halten sich an bestehende Gesetze. GGO auch genannt. Wir wollen doch keine Willkür oder doch ? Richtet euch lieber an Politiker die sind für sowas zuständig.

  79. 37.

    oh man und im Ausland bekommt Sie dann Probleme, weil die Angaben auf der Geburtsurkunde und dem Personalausweis sich nicht decken.
    Damit sind ja schon die nächsten Konflikte vorprogrammiert. Dann darf sie mit ihrer Tochter nicht ausreisen, weil sie nicht auf der Geburtsurkunde steht.

  80. 36.

    Auch wenn es ein Amtsschimmel ist, kann man sich diskriminiert fühlen. Ist aber auch ein Unding und sollte schleunigst behoben werden. Typisch Deutsche Bürokratie!

  81. 35.

    Dass es ihn gibt, wurde sowohl von der Einbürgerungsbehörde als auch von der polizeilichen Meldestelle bestätigt und in die betreffenden Dokumente eingetragen. Das Standesamt beruft sich aber auf einer ihr vorliegenden Liste, die diesen Namen nicht zulässt. Nun könnte man ja die Entscheidungen der vorhergehenden Behörden akzeptieren. Oder mal ganz einfach bei der vietnamesischen Botschaft anrufen und sich schlau machen. Man könnte die betreffende Mutter auch bitten, ihre vietnamesische Geburtsurkunde vorzulegen und diese kostenpflichtig übersetzen lassen. Aber man zieht es vor, allen anderen um jeden Preis beweisen zu wollen, dass man im Recht ist, weil nach Meinung des Standesamtes nun mal nicht sein darf, was nach ihrer Liste nicht sein kann. Das ist kleingeistiges, rechthaberisches, machtbesessenes Behördengehabe.

  82. 34.

    Berta geht zum Standesamt, da sie heiraten möchte. Der Standesbeamte lehnt die Ausstellung der Eheurkunde ab, da es den Namen Berta nicht gibt. Korrekt, seiner meiner nach, ist ausschließlich Bertha, auch wenn in den deutschen Ausweispapieren der Name Berta eingetragen ist. Konsequenz - Berta kann nicht heiraten. Ist das nun für Sie verständlich?

  83. 33.

    Genau für sowas ist Deutschland berühmt- berüchtigt.
    Ob solch eine Behandlung dazu beiträgt, dass gut ausgebildete Fachkräfte gerne nach Deutschland kommen? Wohl kaum.
    Es gibt andere Länder, die es schneller kapieren und umsetzen als Deutschland.

  84. 32.

    Das Mindset des ÖD Berlin braucht für Veränderung noch viele viele Jahre länger als die Verwaltungsreform.
    Was meine ich damit? Ein aktives Zugehen auf die Bürger*innen. Dazu gehört auch, sämtliche Vorgänge auch digital erledigen zu können. Damit ließen sich auch städtische Immobilien einsparen, mit deren Instandsetzung die BIM kaum hinterherkommt.

  85. 31.

    Wer kann denn vom Standesamt beweisen, dass es diesen Namen nicht gibt? Offensichtlich haben die Beamten, die den deutschen Pass ausgestellt haben geglaubt, dass es diesen Namen gibt. Wenn er denn auch auf der Geburtsurkunde der Frau stand.

  86. 30.

    @Eiskalle
    Darum geht es stets und ständig. Drangsalieren ist das Zauberwort.
    Der Bürger ist Untertan.

  87. 28.

    Okay an alle Berta antwortende, Dann mal sorum warum wurde dieser Name eingetragen wenn es diesen nicht gibt?

  88. 27.

    Typisch deutsche Bürokratie, so kann man den Bürger das Leben schwer machen

  89. 26.

    Absurdistan!
    Das ist eine Frechheit, die Aussage der Behörde!

  90. 25.

    Eigentlich schon.
    Ich las, dass die vorsilbe "Le" nicht akzeptiert wird, da nicht üblich oder unbekannt in dieser schreibform vietnamesischer Namen. Aber, vielleicht verirrte auch ich mich im Dschungel der verschiedenen Namen..

  91. 24.

    Einfach noch mal den Text lesen. Es geht nicht um den Namen der Tochter. Die soll nur den Namen des Vaters bekommen. Es geht darum, dass die Mutter nicht als Mutter eingetragen werden kann, weil es den Namen der Mutter angeblich in Vietnam nicht geben könnte, obwohl dass der Name in ihren offiziellen Dokumenten ist.

  92. 23.

    Hier geht es nicht um "kulturelle Gepflogenheiten". Doppelnamen gibt es auch in Vietnam. Normalerweise behalten die Frauen nämlich ihren Namen. Die Kinder bekommen dem Namen des Vaters. Manchmal aber auch Doppelnamen, wenn die Kinder die Namen beider Eltern bekommen. Selber schon in Vietnam mehrfach gesehen.

  93. 22.

    Ja, die Ombudsstelle ist der Lacher! Ist uns auch schon passiert. Das behinderte Kinder nicht ihr im SGB verankerten Rechte bekommen ist keine Diskriminierung, sondern zu erwarten weil alle Ämter Unterlagen verlegen und nicht bearbeiten. Das kann jedem passieren. Passiert aber in dem Fall nur behinderten Kindern. Und hier passiert es auch nur Menschen, die nicht Bio deutsch sind. Natürlich ist das diskriminierend. Vor allem wenn Kindergeld und Kitagutschein dranhängen.

  94. 21.

    Sie selbst sollten den Artikel lesen. Da steht nämlich drin, dass die Tochter den Namen des Vaters trägt.
    Es geht hier auch gar nicht um den Namen des Kindes, sondern um den der Mutter. Die Geburtsurkunde wird nicht ausgestellt, weil das betreffenden Standesamt ihren Nachnamen nicht anerkennt. Nun wurde aber genau dieser Nachname in Deutschland bereits mehrfach als rechtens bestätigt, denn er steht so sowohl in der Einbürgerungsurkunde als auch im Personalausweis. Das betreffende Standesamt zweifelt also auch die Arbeit der vorhergehenden Behörden an und hält deren Bestätigung des Nachnamens für falsch.
    Hier wird eine Familie Opfer einer Behörde, die um jeden Preis beweisen will, dass sie im Recht ist und alle anderen falsch gehandelt haben. Das ist deutscher Kleingeist inklusive Rechthaberei auf höchstem Niveau.

  95. 20.

    Exakt das Gleiche ist mir in Hamburg passiert. Erst nach mehreren Telefonaten mit der Botschaft und Behörden in der Schweiz hat der Standesbeamte geglaubt, dass mein Name wirklich mein Name ist. Sechs Wochen hat das gedauert. Die Krankenversicherung war zum Glück kulant, sonst hätten wir nicht mal die Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt machen können.

  96. 19.

    Also bei den deutschen von-und-zus ist das doch sicherlich kein Problem. Da findet sich bestimmt ein passendes Gesetz von 1832, auf das man sich berufen kann. Aber wo kommen wir denn hin, wenn wie einen vietnamesischen Doppelnamen, der bereits in einem deutschen Personalausweis steht, in eine deutsche Geburtsurkunde übertragen? Chaos, Anarchie, Sodom und Gomorrha. Ironie off.

  97. 18.

    Verstehe das Problem des Amtes nicht. Ist doch völlig egal, ob die Frau Müller Schulze, Thurn und Taxis, Robinson Williamson oder eben Le Nguyen heißt. Gerade in Friedrichshain-Kreuzberg, oder gibt es den Bezirk auch nicht. Zumal sie deutsche Staatsbürgerin ist und es nur darum geht, in der Geburtsurkunde eindeutig den Namen der Mutter amtlich festzuhalten - also vom Perso abzuschreiben und ggf. durch deren Geburtsurkunde (wo der Name auch steht) zu prüfen. Wie kann da die Herkunft des Namens eine Rolle spielen, und ob dieser dem Recht (?) oder den kulturellen Gepflogenheiten irgendeines anderen Staates zuwiderläuft? Das ist nicht nur diskriminierend, das ist schlichtweg Dummheit. Einfache, deutsche, überhebliche Dummheit.

  98. 17.

    Jo, Berta, dann dürfen von-und-zus demnächst also auch keinen Doppelnamen mehr bei Hochzeiten nehmen? Berta Müller von Erpenschneider geht nicht, Berta bleibt Berta Müller und Herr von Erpenschneider Single?

  99. 16.

    Hier wäre eine Art "Amt für Grenz- und Sonderfälle" hilfreich, damit auch gehandelt werden kann, wenn Gesetze offensichtlich nicht auf dem Stand der Zeit sind, denn es ist ein Schildbürgerstreich und für die Betroffenen sicherlich sehr ärgerlich, wenn Anträge und Folgeanträge nicht bearbeitet werden können, weil Ämter fälschlicherweise davon ausgehen, daß es in Vietnam keine Doppelnamen gibt.

  100. 15.

    Haben solche Menschen Freude an ihrem Leben? An ihrem Job? Warum legt man einer Mutter so unnötig Steine in den Weg? Und dann mit irgendwelchen bürokratischen Argumenten kommen. Mies. Traurig.

  101. 14.

    Na, wie lange das Ganze auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden soll,...
    Bisher sechs Monate. Vielleicht auch länger, z. B. Zehn Jahre.
    Ja leider kein Schulplatz vorhanden, weil es die Person nicht gibt.

  102. 13.

    Ach @ Berta, würden Sie bitte den Artikel noch einmal lesen. Es geht nicht darum, das das Kind drei Nachnamen bekommen soll, sondern das die Mutter ihren Namen angeben muss, der aber ein Doppelname ist, den es laut deutscher Behörde gar nicht geben darf.

  103. 12.

    Lesen Sie den Artikel am besten noch einmal (oder mehrmals). Es geht nicht darum, dass das Kind drei Nachnamen erhalten soll. Sondern eine Geburtsurkunde. Das ist ein Unterschied.

  104. 11.

    Richtig - Sie verstehen es nicht! Es geht nicht darum, dass das Kind 3 Nachnamen bekommen soll, sondern eine Geburtsurkunde. Die Tochter trägt einen Nachnamen - nämlich den ihres Vaters. Das Amt verweigert die Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind, weil es der Ansicht ist, dass der Doppelname der Mutter, der im deutschen Ausweis derselben dokumentiert ist, in Vietnam nicht zulässig ist.

  105. 10.

    Das Kind soll den Namen des Vaters bekommen. EINEN Nachnamen.
    Bei der Gelegenheit am anderweitig bereits amtlich akzeptierten Nachnamen der Mutter rumzumäkeln ist pure Schikane. Und natürlich diskriminierend, was denn sonst?

  106. 9.

    Das haben Sie falsch verstanden. Die Tochter bekommt nur den Nachnamen des Vaters. In der Geburtsurkunde muss aber auch der Name der Mutter angegeben werden. Daran scheitert es :-(

  107. 8.

    Sie haben recht, es geht nicht um einen doppelten Nachnamen sondern tatsächlich um drei Nachnamen.
    Diejenigen die hier wieder Diskriminierung schreien, sollten den Artikel richtig lesen. Dort steht alles drin.
    Doppelnachnamen der Mutter plus Nachnamen des Vaters sind drei , einfach oder?

  108. 7.

    Da geht es nicht um den Namen des Kindes, sondern um die Angabe, wer die Mutter ist.

  109. 6.

    Tja, da wiehert der Amtsschimmel. Wenn es keinen Ermessenspielraum für die Behörde gibt, dann müssen die Gesetze angepasst werden. Es gibt da ja offensichtlich eine Regelungslücke. Ich empfehle der Frau / Familie eine Petition beim Berliner Parlament einzureichen um auszuloten, ob das Parlament dem Amt Beine machen kann, sowie eine Petetion beim Bundestag um die Gesetzeslücke zu schließen/ anzupassen.

  110. 5.

    Verstehe nicht was daran diskriminierend sein soll. Wenn die Tochter einen Nachnamen vom Vater hat und einen Doppelnamen der Mutter dazugekommen bekommen soll hätte die Tochter 3 Nachnamen! Dann wäre es doch die Pflicht der Eltern sich auf einen Namen zu einigen.

  111. 4.

    Eine deutsche Frau in Berlin bekommt in Deutschland keine Geburtsurkunde, weil es in Vietnam keine Doppelnamen gibt. Bekomme ich in einem deutschen Restaurant in Berlin etwa auch kein Eisbein, weil es das in Uruguay nicht gibt? Was haben Namensrecht und Speisekarte im Ausland mit Deutschland zu tun?

  112. 3.

    Darf denn sowas überhaupt hinterfragt werden wenn in einem deutschen Pass der Name so drin steht? Man kann doch nicht auf dem einen Dokument sagen, es ist okay und auf dem anderen nee, so geht das nicht. Oder??? Ich verstehe das Problem nicht, zumal doch das Kind seine Geburt bescheinigt bekommt und nicht die Mutti ihren Nachnahmen. Man stelle sich vor, da steht dann nur Nguyen als Nachnahme und die Familienkasse sagt dann, dass sie nicht die Person ist da laut Ausweis ein doppelt er Nachnahme vorhanden ist.
    Behördenwahnsinn kennt keine Grenzen! Ich wünsche der Mama alles Gute und das dieses Gebaren bald ein Ende finden wird.

  113. 2.

    Was anderes als eine Diskriminierung soll das bitte sein? Weil es eine Ausländerin ist, erlaubt man sich einfach grundlos zu bezweifeln, dass der Name, der in ihrem Ausweis steht, einfach genau so korrekt ist, wie er im Ausweis geschrieben ist.
    Würden sie das bei einem "Bio-Deutschen" auch nur in Erwägung ziehen? Sicher nicht.

  114. 1.

    Oh s..t, dass es SOWAS heute noch gibt... Gute Freunde von uns, BRÜDER, haben dank Amt unterschiedliche Nachnamen, sind gebürtige deutsche Böhmen, und da war EIN Amtsmitarbeiter der Meinung, ein doppeltes F sei dort sprachlich nicht verankert *handankopfhau* und beim anderen halt doch! Jetzt lese ich das hier und mir platzt echt der Kragen! Das wissen die auf dem Amt und im Senat natürlich auch selbst ganz genau, dass die ganze Sache/Argumentation bullshit ist, aber aus der Nummer kommen die ohne kompletten Gesichtsverlust und Kostenerstattung nicht raus, deswegen werden sie darauf beharren, bis zur Pensionierung!

    Hier kommen täglich reihenweise Leute ohne deutschen Perso an, die bekommen natürlich eine Geburtsurkunde für's Kind und einen Kita-Platz.

    Fassungslose Grüße an die betroffene Mutter, die gerade eigentlich genug um die Ohren hat...

Nächster Artikel