Frist bis Ende September -
Noch knapp 20.000 Schlussabrechnungen von Unternehmen, die während der Corona-Krise staatliche Unterstützung erhalten haben, fehlen in Berlin.
Noch bis Ende des Monats haben sie Zeit, diese einzureichen, wie die Wirtschaftssenatsverwaltung erneut mitteilte. "Wenn die Schlussrechnung nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht wird, muss die gesamte Förderung zurückgefordert werden."
Die Anträge auf Corona-Hilfen, die etwa über den eigenen Steuerberater beim Land eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen oder prognostizierten Kosten bewilligt. In der Schlussabrechnung müssen die Unternehmen nun Auskunft über die tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten geben.
Diese Abrechnungen werden dann überprüft, etwa von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Rechtsanwälten. Die Frist zur Einreichung der Rechnungen wurde mehrfach verlängert und endet endgültig am 30. September.
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