Streit um Social-Media-Beiträge - Entscheidung im Verfahren um AfD-Politiker Hohloch verschoben

Mi 27.11.24 | 13:58 Uhr
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Dennis Hohloch, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag (Quelle: dpa/Michael Bahlo)
Bild: dpa/Michael Bahlo

Im juristischen Streit um Äußerungen des AfD-Landtagsabgeordneten Dennis Hohloch über eine Mutter in sozialen Medien hat das Landgericht Potsdam seine Entscheidung verschoben. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag mit.

Eine Frau aus Potsdam will mit einem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung erreichen, dass die Beiträge Hohlochs in sozialen Medien gelöscht und nicht mehr weiter verbreitet werden. Sie sah sich digitalem Hass ausgesetzt. Hintergrund ist der Besuch einer Grundschulklasse im Landtag im Sommer, bei dem Hohloch vor teils neunjährigen Kindern über Gruppenvergewaltigungen und Migration sprach.

Hohloch macht Namen der Frau öffentlich

Die vor Gericht gezogene Mutter eines der Kinder aus der betroffenen Grundschulklasse beschwerte sich über das Verhalten Hohlochs und schrieb eine Mail, die an Eltern gerichtet war. Der AfD-Politiker wiederum machte ihren Namen öffentlich und attackierte die Frau in
Beiträgen in sozialen Medien.

Eine Sprecherin des Landgerichts Potsdam sagte, die für Mittwoch geplante Entscheidung sei auf den 11. Dezember verschoben (12.00 Uhr). Wegen des Umfangs der Sache und anderer Eilverfahren sei eine abschließende Beratung der Kammer noch nicht möglich gewesen.

Der Verein Opferperspektive, der die Frau unterstützt, sprach davon, dass die Beiträge in den Kommentarfunktionen "zum Sammelbecken für digitalen Hass" gegen die Mutter geworden seien. Die Frau wolle deshalb gegen das "Outing auf Social Media" mit der Unterlassungsverfügung vorgehen. Der AfD-Landtagsabgeordnete sah bislang kein Fehlverhalten.

Die Mutter ist eine ehemalige Journalistin, die in der Medienanstalt Berlin-Brandenburg tätig ist und vor Jahren auch für den rbb arbeitete. Hohloch selbst ist Mitglied des rbb-Rundfunkrats.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 26.11.2024, 19:30 Uhr

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22 Kommentare

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  1. 22.

    Wenn einem argumentativ nichts mehr einfällt, dann greift man eben kurzerhand zum Verbot. Am Besten noch vorgestern. Das ist genau wie bei der Kindererziehung, wenn die allwissende Pädagogik versagt. Gegen das Böckchen hilft das Stöckchen !

  2. 21.

    Die Postfaschisten der AfD zeigen immer offener wer sie sind.

    Vorher hat man noch versucht so etwas wie eine bürgerliche Maske zu bewahren, jetzt greifen sie zu Rufmord, arbeiten mit rechtsextremistischen Wahlhelfern mit Deportationsfantasien und leugnet auch nicht mehr massenhafte Deportationen von deutschen Staatsbürgern zu planen.

    Dieser Hohloch ist einer der schlimmsten der Sorte. Ich bin dafür die Rechtsextremisten sofort zu verbieten, noch vor den Neuwahlen.

  3. 20.

    Von Opfer und Täter möchte ich nicht sprechen, da mir hier die Fakten fehlen. Das Gericht wird das demnächst entscheiden. Eine Anzeige hat die Mutter ja schon zurück gezogen. Da hatte die Mutter die AfD direkt beschuldigt, inzwischen hat sie diese Beschuldigungen zurückgezogen.

  4. 19.
    Antwort auf [Cottbuser] vom 27.11.2024 um 11:07

    Na dann fangen Sie doch am besten gleich damit an, denn Sie scheinen ja in diesem Fall Probleme damit zu haben, die meisten anderen, wie ich auch, wohl eher nicht.

  5. 18.
    Antwort auf [Cottbuser] vom 27.11.2024 um 11:07

    Es ist doch klar, wer hier Täter ist! Sie wollen ernsthaft aus dem Opfer die Täterin machen? Dann sind Sie ein afd-Apologet.

  6. 17.

    Ja, daß ist wirklich menschenverachtend von diesem Lehrer! Ist der etwa immer noch als Lehrer tätig? Das wäre ein Skandal!

  7. 16.
    Antwort auf [jurastudent] vom 26.11.2024 um 18:44

    Afd-Sprech! Das ist Müll!

  8. 15.

    Dieser ,,Herr“ von der afd, ist schon oft mit Hetzreden aufgefallen! Und wie er hier wieder lügt und eine Frau öffentlich zur Hetzjagd ,,freigibt“, ist ein weiterer Beleg für das Verbot dieser Extremistenpartei.

  9. 14.

    Unglaublich, wie dieser ,,Lehrer“ Hohloch, nicht nur die Grundschüler aufhetzt, sondern auch diese Frau per Socialmedia, zum Jagdopfer macht und Sie verleumdet! Dieser Mann ist ein dokumentierter Hetzer, der schlimmsten Sorte!

  10. 13.

    On the internet nobody knows your‘re a dog.

  11. 12.

    Und schon wird wieder nur über das unterstellte Fehlverhalten des Opfers gesprochen und nicht über den Herrn von der afd.
    Man macht es diesen Leuten schon sehr einfach, wenn man denen so auf den Leim geht.

  12. 11.

    Ein einziger Trollkommentar und wirklich alle reagieren drauf. Ja, auch ich.

  13. 10.
    Antwort auf [jurastudent] vom 26.11.2024 um 18:44

    Ihr Nick kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es hier um das bewusste und naive Verharmlosen der Tatsachen geht. Lassen Sie sich etwas Anspruchsvolleres einfallen, um die Tat zu verharmlosen.

  14. 9.
    Antwort auf [jurastudent] vom 26.11.2024 um 18:44

    Die Mutter eines der Kinder beschwerte sich in einer internen Mail an andere Eltern darüber und forderte eine Aufarbeitung der Vorkommnisse. Hohloch und die AfD-Fraktion stellten daraufhin die Frau in den sozialen Medien bloß und nannten ihren Namen.

    Sie wissen nicht, was Persönlichkeitsrechte sind?

    Eigenartig.

  15. 8.
    Antwort auf [jurastudent] vom 26.11.2024 um 18:44

    Und was wollen Sie mit dieser Antwort jetzt relativieren?

    Wenn ich im Wald stehe und die Bäume nicht sehe und ja aber sage, dann will ich wahrscheinlich die Bäume tatsächlich nicht sehen.

  16. 7.

    Andere Eltern sind nicht das Internet...

  17. 6.
    Antwort auf [jurastudent] vom 26.11.2024 um 18:44

    Eine E-Mail läßt sich wohl nicht als öffentlich machen bezeichnen. Eine Veröffentlichung in einem sozialen Netzwerk ist dagegen schon sehr öffentlich. Zumal dort auch jeder Leser auch noch seine Antwort darauf veröffentlich. Der Blick ins geltende Gesetz ist nötig.

  18. 5.
    Antwort auf [jurastudent] vom 26.11.2024 um 18:44

    Was daran ist “öffentlich“, den anderen Eltern eine E-Mail zu schreiben?

  19. 4.
    Antwort auf [jurastudent] vom 26.11.2024 um 18:44

    Sie wollen Jura studieren bei diesen Ansichten über Recht und Gesetz? Die Frau hat sich in einer GESCHLOSSENEN Gruppe über ein Verhalten eines Politikers geäußert. Dieser hat die Frau ÖFFENTLICH an den Pranger gestellt, wohlwollend dass seine rechtsextremen Parteigenossen die Frau beleidigen und bedrohen. Erkennen Sie den Unterschied? Wenn nicht, sollten Sie einen anderen Beruf ins Auge fassen. Ein demokratischer Politiker hätte nie Kinder derart traumatisiert- von der AfR ist man ja mittlerweile nur Schlechtes gewohnt.

  20. 3.
    Antwort auf [jurastudent] vom 26.11.2024 um 18:44

    Ja und? Darf sie das nicht, die Eltern ihrer Schule anschreiben? Hat sie jemanden in die Öffentlichkeit mit persönlichen Daten gezerrt? Hat sie nicht. Hat aber der AfD-Abgeordnete getan aus reiner Rachsucht. Er ist eine öffentliche Person, die Mutter nicht. Können Sie eigentlich noch Recht von Unrecht unterscheiden? Oder stört die ideologische AfD-Brille? Das Gericht wird sicher Nacht Recht und Gesetz entscheiden und der pöbelnde AfD- Politiker wird seine gerechte Strafe hoffentlich erhalten.

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