Umstrittener Sänger - Stadt Beelitz streicht Auftritt von Michael Wendler

Do 05.12.24 | 16:16 Uhr
  89
Archivbild: Michael Wendler sitzt in der Tanzshow "Let's Dance". (Quelle: dpa/Vennenbernd)
Bild: dpa/Vennenbernd

Der Sänger Michael Wendler wird nun doch nicht in Beelitz auf der Bühne stehen. Die Stadt hat am Donnerstag einen geplanten Auftritt wieder gestrichen. Zuvor sei nach teils heftiger Kritik umfassend recherchiert worden, hieß es.

Ein geplanter Auftritt des umstrittenen Schlagersängers Michael Wendler (52) in Beelitz (Potsdam-Mittelmark) ist durch die Stadt wieder abgesagt worden.

Das teilte die Stadt am Donnerstagnachmittag kurz und knapp auf ihrer Webseite mit [beelitz.de]. "Wir nehmen Abstand von dem Auftritt von Michael Wendler", bestätigte Stadtsprecher Enrico Bellin dem rbb auf Nachfrage.

Stadt reagiert auf "heftige Reaktionen"

Aufgrund der vielen kritischen Stimmen zum geplanten Auftritt habe die Stadtverwaltung noch einmal umfassend recherchiert: "Dabei sind wir auf aktuelle Äußerungen von Michael Wendler gestoßen, die nicht mit der Haltung der Stadt Beelitz vereinbar sind", so Bellin weiter.

Die Konzerte auf der Freilichtbühne sollen den Menschen Freunde bereiten, hatte die Stadt zuvor mitgeteilt. Politische Äußerungen von Künstlern sollen dem nicht im Wege stehen.

Am Mittwoch hatte die die Stadtverwaltung mitgeteilt, aufgrund "der heftigen Reaktionen" das Vertragsverhältnis noch einmal kritisch hinterfragen" zu wollen. Am Tag danach folgte dann die Absage.

Schlagernacht nun ohne Wendler

Wendler hatte zuvor selbst verkündet, bei der Schlagernacht am 28. Juni 2025 in Beelitz aufzutreten. Bei Facebook kündigte er das mit den Worten an: "Nichts kann aufhalten, was kommt. Die Rückkehr des Königs."

Der in Dinslaken bei Duisburg geborene Sänger hatte in den vergangenen Jahren mit einigen Eklats von sich reden gemacht. In der Corona-Zeit hatte der Musiker immer wieder Beiträge mit Falschbehauptungen und extremen Inhalten wie Verschwörungserzählungen geteilt.

Zuerst hatte die "Märkische Allgemeine" über den geplanten Auftritt von Wendler in Beelitz berichtet.

89 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 89.

    Wer is'n das? Muss man den kennen?

  2. 88.

    Und Sie glauben nicht, dass der Veranstalter seine rechtlichen Möglichkeiten geprüft hat?

  3. 87.

    Hallo Frau Heidekind, erstens hätten Sie weiterlesen müssen, als nur die Einleitung und zweitens ist eine Stadt kein "Privater". Aber wir müssen das Problem ja hier gar nicht lösen. Gruß in die Heide!

  4. 86.

    Entnommen aus der Einführung zu "Drittwirkung von Grundrechten" des deutschen Bundestages:
    "Private sind nicht wie die staatliche Gewalt unmittelbar an Grundrechte gebunden.5 Sie sind grund-
    rechtsberechtigt, nicht grundrechtsverpflichtet,6 und können aufgrund der aus Art. 2 Abs. 1 GG
    folgenden Privatautonomie ihre individuellen Rechtsbeziehungen grundsätzlich frei gestalten."
    https://www.bundestag.de/resource/blob/982408/faf0a2c8f1654247bf93cc9d9a7da370/WD-3-132-23-pdf.pdf

    Auch stellt das Ausrichten einer öffentlichen Veranstaltung privaten Charakters im öffentlichen Raum durch eine Kommune/Gemeinde weder mittelbar noch unmittelbar ein hoheitliches Handeln dar.

  5. 85.

    Die "Drittwirkung von Grundrechten" weitet die Rechte und Pflichten des GG eher noch auf die Beziehung zwischen privaten Bürgern aus. Ich befürchte, Ihr Volkshochschulkurs Recht hat nicht geholfen.

  6. 84.

    Dann mal bitte Beitrag 71 genauer lesen.
    Ich zumindest lese es so.

  7. 83.

    "Nichts kann aufhalten, was kommt. Die Rückkehr des Königs."

    Geht es vielleicht auch eine Nummer kleiner? Naja, Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall. Nur kam hier der Fall eben schneller, als er es wahrscheinlich erwartet hat. Nun muss der "König" eben woanders zurückkehren, in Beelitz wird es jedenfalls nicht mehr der Fall sein.

  8. 82.

    "Nichts kann aufhalten, was kommt. Die Rückkehr des Königs."

    Geht es vielleicht auch eine Nummer kleiner? Naja, Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall. Nur kam hier der Fall eben schneller, als er es wahrscheinlich erwartet hat. Nun muss der "König" eben woanders zurückkehren, in Beelitz wird es jedenfalls nicht mehr der Fall sein.

  9. 81.

    ...und nicht nur die Überschrift! Oder was haben Sie nicht verstanden?

  10. 80.

    Bitte mal bei der Wahrheit bleiben: Er darf sein „Heimatland“ natürlich betreten. Er will nur nicht aber ich bezweifle, dass er es noch als Heimatland bezeichnet.

  11. 79.

    Die Meinungsfreiheit gilt nicht nur exklusiv für Herrn Wendler, sondern auch für alle anderen. Darunter auch der Veranstalter. Wenn dieser der Meinung ist, Herr Wendler passe nicht zu dem Event, dann ist das nunmal so. Außerdem sollte man das Verbreiten von Verschwörungstheorien nicht mit nüchterner Meinungsäußerung verwechseln. In beiden Fällen gilt: Man muss dann auch die Folgen akzeptieren, wie man damit bei anderen ankommt. Ursache und Wirkung. Ein Recht, irgendwo gebucht zu werden, gibt es für niemanden.

  12. 78.

    Ist halt "Cancel Culture", nicht neu in Deutschland, wohl eher schon üblich. Man muss den Künstler und seine Ansichten nicht mögen oder seine politischen Ansichten unpassend finden, deshalb aber ein bereits organisiertes Konzert abzusagen, nun ja ... "Cancel Culture".

  13. 77.

    Es gibt Schlimmeres auf der Welt als ein abgesagter Auftritt von Herrn Wendler. Er kann ja woanders singen, wenn er noch einen Veranstalter findet, der ihn buchen will. Vielleicht in der "Szene", in der er sich die letzten Jahre aufgehalten hat. Dann sind Sänger und Gleichgesinnte wenigstens unter sich, haha.

  14. 76.

    Oha….das ist ja jetzt mal ne Ansage. Man hat ne Meinung, welche nicht passt, und dann darf man sein Heimatland nicht mehr betreten. Hat schon was von Methoden des aufgelösten Landes zwischen Elbe und Oder. Deutschland 2024.Nun ja, dann macht mal………

  15. 75.

    Hallo "Arno Nym"
    lesen sie bitte erst die Arbeiten und Veröffentlichungen zur Drittwirkung von Grundrechten. Ein sehr interessantes Gebiet.
    MfG
    die Frau aus der Heide

  16. 74.

    Das ist keine ,,Meinung“ , wenn man Corona mit KZ‘s vergleicht! Das ist Verhöhnung der Opfer des Naziregimes und seine Verharmlosung, also rechtsextrem und Menschenverachtend. Die etwa auch?

  17. 73.

    @Arno:

    Was das Grundgesetz angeht, gelten die Freiheiten der Meinungsäußerung von Einzelnen nur solange andere nicht beschnitten oder diffamiert werden. Dies ist wohl passiert, sonst hätten nicht die Bewohner der Stadt protestiert. Es ist doch schön zu sehen, dass es in einer Stadt im Osten eine Solidarität gegen Schwurbler oder Lügner gibt und die Menschen mitentscheiden dürfen wem die Stadt ihr Geld gibt. Man muss in unserer Demokratie ja wirklich genug Schwachsinn und Bösartigkeit ertragen.

  18. 72.

    Ein offizielles Stadtfest wird von gewählten politischen Verträtern geplant und ausgerichtet, das GG schützt den Bürger vor staaltlichen Willkür, und regelt die Belange der Bürger so, dass es nicht zu Verstößen gegen das GG kommt.

    Einen Sänger zu erst offiziell einzuladen, und dann wegen seiner früherer Meinungsäußerungen wieder auszuladen, das Ganze unter medialen Beobachtung, das ist sehr wohl leichtfertiges politisch veranstaltetes Cancel Culture.

    Was lehrt uns das: es gibt immer zu kritischen Stimmen, neuerdings insbesondere gern zu bekannten Personen,und damit müssten die politisch Verantwortlichen bereits im Vorfeld sorgsam umgehen, insbesondere im Bereich Unterhaltung und Kultur, da diese Menschen damit ihr Unterhalt verdienen.

  19. 71.

    Dieser Herr begreift einfach nicht, daß er hier in Deutschland ( bis auf wenige Ausnahmen) nicht mehr erwünscht ist. Wie viele Auftrittsversuche müssen wohl noch abgesagt werden bis er das mal schnallt? Der soll mal schön da bleiben wo er ist. Da kann er bald mit Onkel Donald gemeinsam schwurbeln. Oder will der ihn etwa auch nicht haben? Tja... dann wird's eng.
    Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

  20. 70.

    Na dann erklären sie mal wie das hier erlaubt sein kann.
    „ Das Ostseelokal „Omas Küche“ in Binz sorgt mit einem Hausverbot für unter 14-Jährige ab 17 Uhr für Diskussionen. Das Restaurant jedoch bleibt dabei.“

Nächster Artikel