Mutmaßlicher Anschlagsplan in Berlin - Der Terrorist, der keiner war

Sa 18.01.25 | 10:35 Uhr | Von Michael Götschenberg, Holger Schmidt
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Archivbild: Polizisten bringen den in Bernau bei Berlin festgenommenen mutmaßlichen IS-Unterstützer, der einen Anschlag mit Schusswaffen auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben soll, zur Haftvorführung am 20.10.2024.(Quelle:picture alliance/dpa/R.Priebe)
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Ein Terrorverdächtiger, der angeblich einen Anschlag auf die israelische Botschaft verüben wollte, ist unschuldig. Der Hinweis auf den Mann kam von einem ausländischen Geheimdienst und enthielt zum Teil fingierte Chats. Von Michael Götschenberg, Holger Schmidt

Mitte Oktober schrillten die Alarmglocken im deutschen Sicherheitsapparat: Aus dem Ausland erreichte die deutschen Behörden ein Hinweis auf einen Mann in Brandenburg, der offenbar einen Anschlag mit einer Schusswaffe auf die israelische Botschaft in Berlin plane. Der Terrorverdächtige konnte als Omar A. identifiziert werden, ein 28-jähriger Libyer, der in einer Flüchtlingsunterkunft bei Bernau nicht weit von Berlin lebte.

Die Sicherheitsbehörden entschieden, diesen Mann so schnell wie möglich aus dem Verkehr zu ziehen. Der Generalbundesanwalt leitete ein Ermittlungsverfahren ein und die GSG 9, die Antiterroreinheit der Bundespolizei, rückte an, um Omar A. in den frühen Morgenstunden des 19. Oktober festzunehmen.

Festgenommener war kooperativ

Seine Unterkunft wurde durchsucht, eine Schusswaffe wurde allerdings nicht gefunden. Auch die Wohnung eines Onkels in St. Augustin bei Bonn wurde durchsucht, da er sich nach der Tat angeblich dorthin absetzen wollte, um dann ins Ausland zu fliehen. Doch Hinweise darauf fanden sich nicht.

Bemerkenswert war auch: Ohne zu zögern soll Omar A. den Beamten den Code zum Entsperren seines Handys genannt haben. Terrorverdächtige tun das in der Regel nicht, und Ermittlungsbehörden brauchen Stunden und Tage, um die Geräte zu entsperren, wenn es überhaupt gelingt.

Überstellung nach Karlsruhe

Omar A. wurde von der Bundespolizei nach Karlsruhe überstellt, wo der Generalbundesanwalt einen Haftbefehl erwirkt hatte und der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof die Untersuchungshaft anordnete.

Über den Fall wurde in den Medien prominent berichtet, auch in der tagesschau. Er löste politische Reaktionen aus, der Bundeskanzler äußerte sich. Doch nun, drei Monate später, ist Omar A. wieder auf freiem Fuß, sämtliche Vorwürfe sind in sich zusammengefallen - der Mann gilt als unschuldig. Der Spiegel hatte zuerst über die Freilassung berichtet. Was ist passiert?

Hinweis aus dem Ausland

Der entscheidende Hinweis auf Omar A. und seinen angeblichen Anschlagsplan war von einem ausländischen Nachrichtendienst gekommen. Derartige Hinweise sind keine Seltenheit. Tatsächlich ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass deutsche Sicherheitsbehörden Hinweise auf mutmaßlich geplante Terroranschläge von ausländischen Nachrichtendiensten erhalten, insbesondere auf islamistisch motivierte Anschläge.

In diesem Fall war es nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR so, dass den Deutschen Auszüge einer Chatkommunikation übermittelt wurden, die Omar A. mit einer Person geführt haben sollte, die dem sogenannten Islamischen Staat zugerechnet wurde. In dieser Kommunikation soll er die Absicht geäußert haben, einen Anschlag auf die israelische Botschaft zu verüben.

Liebesgesäusel statt Anschlagspläne

Wie sich im Zuge der Ermittlungen jedoch herausstellte, hatte Omar A. zwar im Internet gechattet, auch mit der Person, die in dem ausländischen Hinweis genannt wurde. Allerdings hatte er keinen Kontakt zum IS gesucht, sondern war vielmehr im Internet auf der Suche nach einer Ehefrau gewesen. Dieser Frau schrieb Omar A. Nachrichten, offenbarte privateste Dinge und schickte auch Fotos.

Dass diese Person zwar vielleicht eine Frau war, aber nicht die Absicht hatte zu heiraten, sondern etwas anderes im Schilde führte, wusste Omar A. wohl nicht. Als die deutschen Ermittler diese Kommunikation sichteten, fanden sie zwar das Liebesgesäusel, aber keine Äußerung zu einem geplanten Anschlag. Sie stellten fest, dass die brisanten Teile der Chats, die der ausländische Nachrichtendienst übermittelt hatte, gar nicht existierten. Dass Omar A. sie selbst gelöscht haben könnte, konnte im Zuge der Ermittlungen ausgeschlossen werden.

Chat vom "Nachrichtenhändler" gekauft

Die Deutschen hielten Rücksprache mit dem ausländischen Nachrichtendienst. Dieser scheint den angeblich brisanten Chat von einem sogenannten Nachrichtenhändler eingekauft zu haben, der Zugang zu der Kommunikation gehabt haben muss. Nachrichtenhändler sind Personen, die Nachrichtendiensten Informationen für Geld anbieten, die sie anderweitig und manchmal auch illegal erhalten.

Naheliegend ist, dass dieser Nachrichtenhändler einen harmlosen Chat von A. fingiert hat, um den Hinweis zu Geld machen zu können. Glaubwürdig war dies zunächst deshalb, weil A. tatsächlich mit einem Frauen-Profil chattete, das dem IS zugeordnet wurde. So geriet Omar A., der eigentlich nur eine Frau zum Heiraten suchte, ins Visier der deutschen Terrorermittler.

Super-GAU für deutsche Ermittlungsbehörden

Für die deutschen Ermittlungsbehörden ist das ein Super-GAU. Bislang waren sie immer wieder gut damit gefahren, auf der Basis ausländischer Informationen im Inland Terrorzellen oder einzelne Akteure zu entdecken. Bereitwillig bekam der Generalbundesanwalt Erlaubnisse zur Observation, zur Telefonüberwachung, Haftbefehle oder Durchsuchungsbeschlüsse von den Ermittlungsrichtern des Bundesgerichtshofs. So auch im Fall Omar A.

Und die Gefahr schien ja auch real, sagt Generalbundesanwalt Jens Rommel gegenüber dem SWR: "Zum damaligen Zeitpunkt war der dringende Tatverdacht aber gegeben. Wir hatten Beweismittel, die den Verdacht gestützt haben, und die Gefahr wäre auch real und schwerwiegend gewesen."

Mit seinem Verteidiger Marvin Schroth war Omar A. gerade dabei, die Vorwürfe mit Argumenten zu entkräften, als bei den Behörden plötzlich das Umdenken begann. Omar A. wurde freigelassen - so plötzlich, dass er die erste Nacht in einer Obdachlosenunterkunft verbrachte, bis er aus Brandenburg an der Havel wieder zu seiner Unterkunft kommen konnte. Sein Verteidiger teilte auf Nachfrage mit, A. sei sich sicher, die weiteren Ermittlungen würden seine Unschuld belegen. Es könne sich nur um eine Verwechslung handeln oder er sei böswillig hintergangen worden.

Generalbundesanwalt in Sorge

Für Generalbundesanwalt Jens Rommel ist die Sache keine Kleinigkeit. Er fürchtet größeren Schaden, wenn sich nachrichtendienstliche Erkenntnisse als so brüchig erweisen: "Neben dem Freiheitsentzug für den Unschuldigen ist für mich die Frage, welche Auswirkungen das auf andere Verfahren hat, auf die Verlässlichkeit von Beweismitteln. Und das müssen wir natürlich genau in den Blick nehmen, damit solche Fälle wirklich vermieden werden."

Der Fall ist in vielerlei Hinsicht bemerkenswert: Er macht einerseits deutlich, auf welche perfiden Methoden der IS setzt, um Attentäter zu rekrutieren. Nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR ist es kein Einzelfall, dass der IS über Frauen-Profile Kontakt zu Männern sucht, die heiraten wollen, mit dem Ziel, sie für einen Anschlag zu rekrutieren.

Wie belastbar sind Hinweise der anderen Dienste?

Gleichzeitig macht der Fall deutlich, wie schnell jemand zu Unrecht in Terrorverdacht geraten kann, da es für die deutschen Ermittler mitunter schwierig ist festzustellen, wie belastbar Hinweise eines ausländischen Nachrichtendienstes sind - Hinweise auf mutmaßliche Anschlagspläne, die oft genug zutreffen, und auf die man dringend angewiesen ist. Der Generalbundesanwalt dürfte künftig wohl noch kritischer als bisher von den Ermittlungsrichtern des BGH nach der jeweiligen Beweislage gefragt werden. Beruhigend ist, dass der Schwindel aufgeflogen ist.

Für Omar A. geht die Geschichte dennoch nicht gut aus: Dem Vernehmen nach soll er abgeschoben werden, obwohl er unschuldig ist und alles getan hat, um den Verdacht gegen ihn auszuräumen. Das Bundesinnenministerium wollte sich auf Nachfrage nicht äußern - zu Einzelfällen nehme man grundsätzlich keine Stellung.

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Beitrag von Michael Götschenberg, Holger Schmidt

26 Kommentare

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  1. 26.

    In der Tat rächt sich, dass sich in der Schnelligkeit der Meldungen gegenseitig überboten wird. Gründliche Recherche und ein Fokus auch dem Unspektakulären gegenüber sind auf jeden Fall stärkere Kriterien für einen Qualitätsjournalismus als der eiserne Wille, überall der Erste sein zu wollen oder zumindest doch, bei den Allerersten mit dabei zu sein.

    Das können hemdsärmlige Medien zehnmal besser.

  2. 25.

    Es geht hier auch um die Reaktion der Medien. Die Vorverurteilung eines Menschen, die fehlende Unschuldsvermutung und letztendlich die Nibelungentreue zu dem was Ermittlerkreise von sich geben.

    Da wurde doch glatt behauptet "Der Fall verdeutlicht, wie konkret die Terrorgefahr in Deutschland ist." Nichts davon stimmt.

    Das ist kein kritischer Journalismus, das ist eine Art Hofberichterstattung. Man lässt sich täuschen, nicht nur aus Ermittlerkreisen. Gerade der RBB hat sich damit unrühmlich hervorgetan wie die Causa Gelbhaar eindeutig beweist.

    "Zum Verdacht, dass Gelbhaar Frauen sexuell belästigt haben soll, trug auch der RBB bei. Am Freitag musste der Sender aber zugeben, dass er offenbar einer Täuschung aufgesessen war. [...] Das Justiziariat des RBB hatte alle Berichte zu den Vorwürfen abgesegnet."

    Gelbhaar hat das seine politische Karriere gekostet. Das waren beides keine Sternstunden des Journalismus.

  3. 24.

    Haben Sie doch ? Der Mann ist nun, festgestellt durch den Sicherheitsapparat, unschuldig.
    Rechtsstaat.

  4. 23.

    "Mitte Oktober schrillten die Alarmglocken im deutschen Sicherheitsapparat" und da wird alles aufgeboten, was der Sicherheisdienst aufzubieten hat.
    Beim saudischen Mehrfachörder in Magdeburg waren wohl die Alarmglocken auf lautlos.

  5. 22.

    Kein Raster, nach dem mehr oder weniger alle Geheimdienste arbeiten, könnte engmaschig genug sein, um alle unterschiedlichen Charaktere zu erfassen und damit auch ihren Willen, etwas zu tun oder sein zu lassen. Omar A. passte zu sehr ins Raster, der Attentäter von Magdeburg rutschte durch. - Was gebraucht wird, sind nicht Pedanten und Erbsenzähler vom Dienst, Pardon, sondern offene Charaktere, die wittern, wo Gefahren tatsächlich lauern. Doch hundertprozentig ist nichts; das ist eine bittere Wahrheit, es gilt, sie sensibel und pietätvoll auszusprechen.

  6. 21.

    Schaut doch mal in mediatheken nach " die verlorene Ehre der Katharina Blum"

  7. 20.

    Seltsam, dass man hier solchen Rat gibt: Chatkommunikation übermittelt, die Omar A. mit einer Person geführt haben sollte.

    Als Zitat hätte es ja heißen müssen: geführt haben solle.

  8. 19.

    Es ist nicht zu tolerieren, daß unsere "Sicherheitsbehörden" nicht besser recherchieren....
    können oder wollen sie nicht ?

  9. 18.

    Einige Leute hier stellen es sich sehr einfach vor, im Inneren von Geheimdiensten zu recherchieren. Dort an Informationen heranzukommen, ist sehr, sehr schwierig. Deswegen kann man den Medien nicht vorwerfen, aus Pressemitteilungen etc. zu zitieren. Und auch sonst ist das alles sehr zwiespältig. Wenn dann doch mal einer, der beobachtet wurde, ein terroristisches Verbrechen begeht, heißt es überall: das hätte man doch merken müssen. Vom Sofa aus Klugscheißereien zu äußern, ist einfach.

  10. 17.

    Blödsinn! Es sind keine ,,Straftaten'', sondern geheimdienstliche Erfordernisse der internationalen Zusammenarbeit!

  11. 16.

    Diese Ansicht erscheint mir doch etwas verquer. Dass Nachrichtendienste verschiedener Länder zusammenarbeiten, ist keineswegs illegal, sondern entspricht dem staatlichen Auftrag eines Nachrichtendienstes. Dass man erhaltene Informationen überprüft, ist in diesem Rahmen selbstverständlich und ja auch geschehen. Erst dadurch konnte man feststellen, dass die übermittelten Informationen falsch sind. Die Frage, der nun nachgegangen werden muss - was zweifellos auch geschieht - ist, ob absichtlich fingierte Informationen übermittelt wurden oder ob es der fremde Nachrichtendienst nicht so genau nimmt. Tatsächlich bleibt Nachrichtendiensten - wie übrigens auch Journalisten - manchmal nichts anderes übrig, als auch auf dubiose Quellen zurückzugreifen und davon ausgehend eine Sache zu überprüfen.
    Mir erscheint dagegen die Behandlung des Mannes, nachdem sich der Verdacht in Luft aufgelöst hatte, zumindest mit dem Grundgesetz zu kollidieren. Jemanden offenbar mittellos auszusetzen, ist würdelos.

  12. 15.

    Zum falschen Zeitpunkt, am falschen Ort, kann eigentlich alle erwischen.

  13. 14.

    "Dieser scheint den angeblich brisanten Chat von einem sogenannten Nachrichtenhändler eingekauft zu haben, der Zugang zu der Kommunikation gehabt haben muss. Nachrichtenhändler sind Personen, die Nachrichtendiensten Informationen für Geld anbieten, die sie anderweitig und manchmal auch illegal erhalten."

    Es ist ein Skandal wie deutsche Behörden deutsche Gesetze umgehen indem sie sozusagen auf "Drittanbieter" zurückgreifen deren Seriosität mehr als zweifelhaft ist.

    Man begeht also Straftaten um Straftaten aufzuklären?

  14. 13.

    Auf eigene Recherchen. Aber man schreibt munter voneinander und untereinander ab.

    Man liest manchmal 5 verschiedene Quellen und alle haben den gleichen Wortlaut. Das ist der Preis für das immer rund um die Uhr "informiert" werden. Die Qualität kommt zu kurz.

    Allzu oft haben sich Pressemitteilungen von Ermittlungsbehörden als plumpe Lügen herausgestellt.

    Die jüngsten Berichte über die Demonstration in Riesa haben sich als falsch herausgestellt, die Polizei hatte schlicht gelogen. Nicht zum ersten Mal wie der "Türknauf des Todes " beweist.

  15. 12.

    Zunächst finde ich es richtig, dass die staatlichen Behörden nach einem Terrorhinweis sofort gehandelt haben. Allerdings hat sich ja offenbar relativ schnell herausgestellt, dass der Verdacht falsch war.
    Nun sollte man sich zum einen fragen, wie seriös der Nachrichtendienst ist, dessen Hinweis man folgte. Wurden hier Informationen fingiert und wenn ja, warum? Oder übernimmt dieser Nachrichtendienst allzu leichtsinnig und ungeprüft Informationen aus anderen Quellen? In jedem Fall sollte das ein Signal sein, unsere eigenen Dienste besser aufzustellen.
    Zum anderen ist der Umgang mit dem Verdächtigen, nachdem sich seine Unschuld herausstellte, alles andere als angemessen. Man setzt einen Menschen dann doch nicht einfach auf die Straße. Warum wurde er nicht angemessen nach Brandenburg zurückgebracht, sondern musste die Nacht in einer Obdachlosenunterkunft verbringen? So geht man nicht mit Menschen um.

  16. 11.

    Das sehe ich nicht so. Wenn man sich nicht auf die Ermittlungsbehörden verlassen kann, auf wen dann?

    Insofern finde ich es vollkommen in Ordnung, wenn Journalistinnen und Journalisten Nachrichten aus Pressemitteilungen von Ermittlungsbehörden wiedergeben.

  17. 10.

    Hoffentlich wird Herr A. für diese Erfahrung vom Staat entschuldigt - und hoffentlich werden all die Medien, die über den Fall berichteten - gerade die Springer-Presse gewohnt tendenziös - auch die Klarstellung genau so prominent platzieren, wie den ursprünglichen Verdachtsfall.

    Grundsätzlich finde ich es aber schon richtig, dass solche Hinweise ernst genommen werden. Lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig einem Verdacht nachgehen.

    Nur sollten dann auch die richtigen Konsequenzen gezogen werden; in dem Fall die Glaubwürdigkeit der Quelle hinterfragt werden.

  18. 9.

    Sehr peinlich für unsere Medien, die wie so oft ungeprüft und ohne selbst zu recherchieren sogar schwerste Vorwürfe einfach wiedergeben.

    Polizeiberichte die man einfach per paste & copy als Nachricht verkauft oder die schwere Schlappe im Fall Gelbhaar lassen kein gutes Haar an der hiesigen Berichterstattung.

    Ich wünsche mir mehr Qualität statt reißerischen Boulevardjournalismus.

  19. 8.

    Diesen völlig unschuldigen Menschen nun anschieben (also deportieren) zu wollen, ist ein unglaublicher Skandal. Faeser ist in der Pflicht, rechtstaatliches Handeln durchzusetzen!

  20. 7.

    Man hat ihn ja nicht mal nach Hause gebracht, weswegen er in einer Obdachlosenunterkunft übernachten musste. (Anstands-)Armes Deutschland.

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