Angst vor Rache, mangelnder Datenschutz - Weshalb viele Opfer nicht vor Gericht aussagen wollen

Sa 01.02.25 | 08:04 Uhr | Von Sabine Priess
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Symbolbild: Eine Zeugin vor dem Prozess im Kriminalgericht in Berlin im Gerichtsflur. (Quelle: dpa/Jutrczenka)
Bild: dpa/Jutrczenka

Wer eine Straftat zur Anzeige bringt, muss oftmals später vor Gericht aussagen. Das macht vielen Opfern oder Zeugen Angst. Denn dort begegnen sie den Tätern - und müssen alle ihre Daten für die sichtbar angeben. Das gilt sogar für Kinder. Von Sabine Priess

Der 13 Jahre alte Tom (*Name geändert) ist im vergangenen Jahr in Berlin von einer Gruppe Jugendlicher "abgezogen" worden. Soll heißen: Die Täter bedrängten ihn und nahmen ihm sein Geld weg. Nun soll Tom vor Gericht gegen sie aussagen.

Davor hat der Junge große Angst. Er fürchtet, dass die Jugendlichen, die in seinem Kiez leben, sich an ihm rächen könnten. "Ich setze keinen Fuß ins Gericht", sagt Tom zu seinen Eltern. Den drohen dann jedoch unangenehme Folgen. Versäumt Tom den Gerichtstermin, kann das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro verhängen – und zwar für jeden einzelnen Gerichtstermin. Zudem könnte angeordnet werden, dass Tom "vorgeführt" - also von der Polizei abgeholt und zwangsweise zum Gericht gebracht wird.

Von der Anzeige bis zum Gericht

Wer belästigt, bestohlen, körperlich angegriffen oder in anderer Weise Opfer oder Zeuge einer Straftat wird, sollte das – wie Toms Eltern – im besten Fall bei der Polizei anzeigen. Das ist längst online und verhältnismäßig einfach möglich. Nur so können Täter überhaupt gefasst werden.

Viele Betroffene sind sich nicht bewusst, dass sie – sollte es durch ihre Anzeige zu einem Strafverfahren kommen – mit großer Wahrscheinlichkeit als Zeuge vor Gericht aussagen müssen. "Viele Opfer denken, mit der Aussage bei der Polizei sei alles getan. Wenn es dann nach einem halben Jahr oder Jahr zu einem Gerichtstermin kommt, wollen viele da nicht hin", sagt Oliver Hetmanek von der Berliner Opferhilfe. Doch glaubwürdige und vollumfassende Zeugendaten und -aussagen sind für eine etwaige Verurteilung unabdingbar. Carsten Milius vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sagt, es handele sich dabei eigentlich um "eine Errungenschaft des Rechtsstaates". Schließlich solle jemand, der einer Straftat beschuldigt wird, wissen, was ihm vorgehalten wird – und wie die Strafverfolgungsbehörden zu ihren Erkenntnissen kommen. Das sei Teil eines "fairen Verfahrens", habe jedoch auch Nachteile, so Milius, da Name und Anschrift des Opfers genannt werden müssten.

Die Personalien des Opfers unterliegen der Wahrheitspflicht von Zeugen im Strafverfahren. Von ihren Aussagen kann es am Ende entscheidend abhängen, ob ein vom Gericht gefälltes Urteil richtig und rechtsgültig ist.

Viele Opfer denken, mit der Aussage bei der Polizei sei alles getan. Wenn es dann zu einem Gerichtstermin kommt, wollen viele da nicht hin.

Oliver Hetmanek von der Berliner Opferhilfe

 

Offenlegung persönlicher Daten ein Risiko für Zeugen?

Zeugen müssen also physisch zum Termin vor Gericht erscheinen und zunächst ihren Namen, ihr Geburtsdatum, ihre Anschrift und ihren Beruf angeben. "Das gilt auch für Kinder und Jugendliche und selbst für Polizisten, die als Zeugen aussagen", kritisiert Milius. Das ärgert ihn und seine Kollegen. Denn die Polizei lege intern auf den Schutz von Daten äußerst viel Wert und sie selbst stießen bei Ermittlungen und beim Einholen von Auskünften immer wieder an die Grenzen des Datenschutzes, so der Kriminalbeamte.

Doch es geht nicht allein um die Sicherheit von Daten. Nadine Antoinette Kramer, Strafverteidigerin und Opferanwältin aus Berlin, berichtet von der Angst vieler Opfer. "Für viele ist die Vorstellung schwierig, dass sie jetzt als Zeugen aussagen müssen und dabei auch auf den Täter treffen. Ich kann die Sorgen gut nachvollziehen."

Diese Ängste würden genährt von "Fernsehserien und Filmen, in denen Täter Rache ausüben und die Polizei nicht hilft", erklärt Oliver Hetmanek von der Berliner Opferhilfe. Das sei insbesondere nachvollziehbar, wenn Opfer sich mit den Tätern einen Kiez oder beispielsweise Schulwege teilten. "Das hören wir aber nicht nur von Kindern und deren Eltern, sondern auch von erwachsenen Zeugen", so Hetmanek. "Diesen Menschen können wir sagen, dass sie in den allermeisten Fällen nichts zu befürchten haben."

Welche Zeugen besonders gefährdet sind

Es sei dennoch nicht so, dass nie etwas passiere, sagt Oliver Hetmanek. Es gäbe Gruppen, die etwas gefährdeter seien. Das seien Betroffene von Beziehungstaten, Kindschaftsstreitigkeiten oder beispielsweise Stalking-Handlungen - alles Fälle, wo die Daten den Tätern hinlänglich bekannt sein dürften. Auch wenn ein Täter eine psychiatrische Diagnose habe, wisse man mitunter nicht, ob man die Zeugen hundertprozentig schützen könne, so der Experte der Opferhilfe.

Und: "Je mehr man sich in den Bereich der organisierten Kriminalität bewegt, umso mehr wird Einfluss genommen. Das können Gewaltandrohungen oder -anwendungen sein – es kann aber auch sein, dass einem Zeugen Geld für sein Schweigen geboten wird", sagt Polizist Milius. Doch auch der Kriminalbeamte sagt, es sei im Regelfall glücklicherweise so, dass Täter sich – wenn sie durch die polizeilichen Ermittlungen aus der Anonymität geholt werden – zurückhalten.

Doch Milius räumt ein, dass die Polizei die Bedrohung von Zeugen nicht immer mitbekomme: "Im Prinzip kennt fast jeder Kollege Fälle, wo man während der Ermittlungen durch Zeugen zu einem recht eindeutigen Ermittlungsergebnis kommt. Und dann sagt der Zeuge vor Gericht plötzlich, die Polizei habe ihn falsch verstanden. Er habe das so nie gesagt." Beweisen könne man eine Bedrohung oder Bezahlung des Zeugen aber dann meistens nicht.

Kürzlich, so der Kriminalbeamte, habe es in einem brisanten Fall in Berlin zufällig entstandene Videoaufnahmen eines unbeteiligten Dritten gegeben. Als der Inhaber der Kamera mitbekommen habe, dass er im Besitz von Aufnahmen ist, die polizeibekannte Personen belasten könnten, habe er diese "vorauseilend" der Polizei nicht zur Verfügung gestellt. "Er hat in etwa gesagt: Egal, was wir ihm androhen würden deshalb, das, was von diesen Personen kommen könnte, wäre schlimmer".

Wie Täter an Daten von Zeugen gelangen

Mitunter werden Zeugen tatsächlich bereits vor der Verhandlung bedroht - also bevor sie dort ihre Daten öffentlich nennen müssen. "Die Beschuldigten kommen an alles, was ein Opfer oder Zeuge bei der Polizei sagt", erklärt Polizist Milius. Sobald eine Aussage in der Ermittlungsakte vermerkt sei, könne der Anwalt des Beschuldigten alles einsehen – "und es auch an seine Mandanten weitergeben". Milius berichtet, dass bei Durchsuchungen immer wieder komplette Kopien von Ermittlungsakten gefunden würden. Darin stehe alles, was ein Zeuge der Polizei gesagt hat. "Die Personalien, die Telefonnummer, das Geburtsdatum, wo jemand wohnt – und gegebenenfalls sogar die Lage der Wohnung".

Rechtsanwältin Kramer sagt: "Mitunter versuchen mutmaßliche Täter Kontakt aufzunehmen, um sich zu entschuldigen und das Opfer zu bitten, die Strafanzeige zurückzuziehen." In selteneren Fällen komme es zu direkten Drohungen. Die wenigsten Straftäter hätten jedoch am Ende Interesse, Muße oder die Energie, "Zeugen hinterherzurennen", betont Carsten Milius. Und Schließlich gelte jede Einwirkung auf Zeugen als sogenannte Verdunklung und sei ein Haftgrund.

Es gibt Schutzmaßnahmen für Zeugen

Der Kriminalbeamte rät trotz seines Unmuts hinsichtlich der Daten dazu, Straftaten immer anzuzeigen, da die Polizei nur dann auch tätig werden könne. Dabei sei es durchaus möglich, nicht die eigene, sondern eine andere ladungsfähige Anschrift anzugeben, beispielsweise die eines Vereins wie der Opferhilfe - auch vor Gericht.

Wer sich vor dem Gerichtstermin Sorgen mache, könne zudem die Polizei kontaktieren, um eine Gefährderansprache der Täter zu erwirken. Solche Ansagen zeigten oft Wirkung und verhinderten Bedrohungen, sagt Oliver Hetmanek von der Opferhilfe. Zusätzlich gibt es Unterstützungsmöglichkeiten wie die psychosoziale Prozessbegleitung. Die hilft besonders Kindern und Jugendlichen, Ängste abzubauen und sich auf die Aussage vorzubereiten.

Rechtsanwältin Kramer betont, Opfer könnten sich – bei bestimmten schweren Straftaten sogar kostenlos – eines Rechtsbeistandes bedienen. "Das wissen viele Menschen nicht." Dennoch bleibt die Aussage für viele Opfer eine große Belastung. Oliver Hetmanek von der Opferhilfe verweist darauf, dass sie auch heilsam sein könne. "Es kann hilfreich sein, seine Stimme zu erheben. Denn als Opfer ist man sonst erst einmal vor allen Dingen ein Beweismittel."

Zu erreichen, dass man gar nicht vor Gericht vernommen wird, ist fast unmöglich

Nadine Antoinette Kramer, Rechtsanwältin

 

Am Ende bleibt die Aussage Zeugen-Pflicht

Ist die Situation zu belastend und ein Zeuge kann den Gerichtstermin aus psychischen Gründen nicht wahrnehmen, sollte er sich das unbedingt von einem Arzt attestieren lassen und dann bei Gericht einen Antrag stellen, gar nicht oder in Abwesenheit des Angeklagten vernommen zu werden. Allerdings sei gar nicht vernommen zu werden fast unmöglich, berichtet Anwältin Nadine Antoinette Kramer.

Für Tom bedeutet das: Er muss wohl vor Gericht erscheinen, sein Gesicht zeigen und sein Name und seine Daten werden den Beschuldigten offengelegt. Einen Trost hat Polizist Milius aber doch für den 13-Jährigen. Er betont, dass die kriminelle Energie im Rahmen von Jugendgruppengewalt sich "verhältnismäßig in Grenzen" halte. Zudem sei es in solchen Fällen üblich, dass die Rechtsanwälte der Angeklagten darum bemüht seien, dass ihre Mandanten die Zeugen in Ruhe lassen - zumindest bis zum Urteil.

Beitrag von Sabine Priess

50 Kommentare

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  1. 50.

    Beim Betreten des Gerichts sind doch sicher auch Sie kontrolliert worden. Genauso der Angeklagte. Also zumindest dort hatte er sicher kein Messer dabei, also konnte er Sie auch nicht abstechen. Und da sich jeder Prozessteilnehmer vor dem Termin beim Wachtmeister melden muss ist es auch gelogen, dass keiner in der Nähe war. Entweder gibt es einen Saalwachtmeister oder etwas entfernt in einer Loge für mehrere Säle.

  2. 49.

    Herr Milius sollte erst mal vor seiner eigenen Türe kehren, da gibt es genug zu tun.

    "Das ärgert ihn und seine Kollegen. Denn die Polizei lege intern auf den Schutz von Daten äußerst viel Wert und sie selbst stießen bei Ermittlungen und beim Einholen von Auskünften immer wieder an die Grenzen des Datenschutzes, so der Kriminalbeamte."

    Da mußte ich doch schon fast schmunzeln. Dann soll er mal seine Kollegen befragen die sensible Daten abfragen und damit unschuldige Menschen bedrohen.

    Erst letztens wurden wieder Daten an das rechtsextreme Hetzportal "Nius" durchgestochen.

  3. 48.

    Allen, die hier reflexartig auf die Justiz oder die Polizei mit dem Finger zeigen, dass sind die falschen Ansprechpartner. Wenden Sie sich an ihre Abgeordneten ihres Vertrauens und fordern Sie Änderungen der Gesetzgebung.

    Das die Daten in Akten sind, ist für sich nicht verwerflich, aber man könnte hier tatsächlich die Herausgabe reformieren und die auch an Rechtsanwälte und Beschuldigte solange künftig verweigern, solange es kein berechtigtes Interesse gibt. Das Interesse könnte im Falle der falschen Verdächtigung gegeben sein. Ab dem Zeitpunkt könnten sich schließlich auch zivilrechtliche Ansprüche ergeben… Bei nachgewiesener und rechtskräftig festgestellter Schuld sehe ich den Schutz der Zeugen höher an. Wie geschrieben, gefordert ist aber der Gesetzgeber.

  4. 47.

    ...habe ich auch schon erlebt!
    sollte als Betroffener gegen jemanden vor Gericht aussagen...
    Dieser Jemand saß im Gefängnis Moabit wegen vieler Delikte...(Körperverletzung etc.)
    Am Tag des Prozesses stand er mir im Vorraum des Verhandlungsraums
    auf einmal gegenüber! - kein Beamter war vor Ort - er hätte mich dort "abstechen" können!
    Im nachhinein wurde mir gesagt, er wäre am Vortag aus der Haft "freigestellt" worden...
    Sowas nennt man Zeugenschutz bei der Berliner Justiz
    Ich persönlich traue der Berliner Justiz inzwischen nicht mehr über den Weg!
    Traurig, aber wahr

  5. 46.

    ...habe ich auch schon erlebt!
    sollte als Betroffener gegen jemanden vor Gericht aussagen...
    Dieser Jemand saß im Gefängnis Moabit wegen vieler Delikte...(Körperverletzung etc.)
    Am Tag des Prozesses stand er mir im Vorraum des Verhandlungsraums
    auf einmal gegenüber! - kein Beamter war vor Ort - er hätte mich dort "abstechen" können!
    Im nachhinein wurde mir gesagt, er wäre am Vortag aus der Haft "freigestellt" worden...
    Sowas nennt man Zeugenschutz bei der Berliner Justiz
    Ich persönlich traue der Berliner Justiz inzwischen nicht mehr über den Weg!
    Traurig, aber wahr

  6. 45.

    Eine "Justiz", die die Täter schützt und die Opfer an diese ausliefert, verdient nur Verachtung.
    Scheinbar gehören Sie zu den Tätern..

  7. 44.

    Danke. Schade, dass der rbb-Artikel vieles Wichtige einfach ausblendet. Bspw. das die Polizei ihre eigenen Poilizeidienstvorschriften nicht oder nur rudimentär kennt und anwendet.

  8. 43.

    Das ist der Unterschied zwischen glauben und wissen. Ein Kollege an meinem Gymnasium musste letztens auch vor Gericht wegen einer Schülerin aus reichem Elternhaus. Die Vorladung wurde sogar nicht an die Schule, sondern an seine Privatadresse geschickt, womit die Schülerin die jetzt auch hat. Fälle wie diese passieren ständig gegen Schüler ganz gleich welcher Herkunft, ohne dass die Öffentlichkeit etwas davon mitbekommt. Insofern ist diese "Geschichte" der "Lehrerin" für alle, die an Oberschulen arbeiten (und etwas anderes hat sie nie behauptet), vollkommen glaubwürdig!

  9. 42.

    Wenn sie dermaßen naiv sind, dann glauben sie mir bestimmt auch nicht, dass nur einen Saal weiter ein anderer Lehrer saß, um gegen seinen Schüler auszusagend. Denn alle Teenager dieser Stadt sind ja die reinsten Engel mit ihrem perfekten Verhalten, liest man ja immer wieder in den Nachrichten. Eine wirklich schöne Geschichte! Oder sollte ich besser sagen: Illusion?

  10. 41.

    Dann mußt Du in ein anderes ,,System** ziehen, meine Gott, stell Dich nicht so an!

  11. 40.

    Die Jugendlichen von Sylt konnten ihre Adressen und Arbeitgeber auch in der Presse finden.. falls sie sie vergessen haben sollten. Zm Glück verschweigen die Medien die Herkunft oder Vornamen von Gewalttätern die nicht aus Deutschland stammen. Natürlich muss sich ein Angeklagter auch verteidigen können. Es kann ja durchaus sein, dass der Gelbhaar oder Kachelmann heißt. Und wer kennt da schon die Dunkelziffer von denen, die nicht im Rampenlicht stehen. Schon die Aussage der grünen in etwa Sinngemäß "als Mann ist man schon bei Verdacht schuldig"
    Vielleicht gäbe es diese Probleme gar nicht in dem Umfang, wenn Freitag die Abgeordneten der demokratischen Parteien endlich ihrem Amtseid entsprochen hätten Schaden vom deutschen Volk abzuhalten statt im Gezänk bestimmen zu wollen wer in einer Demokratie wann und wie abstimmen darf und wer nicht.

  12. 37.

    Und ich dachte, Sie unterrichten Grundschüler. Aber schöne Geschichte, die ich sicherlich nicht glaube, ebensowenig glaube ich, dass Sie Lehrerin sind. Tut mir leid. Man kann nicht alles glauben.

  13. 36.

    Stand das irgendwo in der Zeitung? Quellenangabe? Wäre schon hilfreich, die Richtigkeit nachvollziehen zu können.

  14. 35.

    Also, wenn es um Gerechtigkeit geht, sollte man schon aussagen. Das gehört sich so. Wenn wir es nicht mehr tun, um der Wahrheit und dem Opfer zu helfen, sind wir arm dran.

  15. 34.

    Als Opfer von Straftaten wird man häufig bei Polizei und Justiz zum zweiten Mal Opfer.
    Ich verachte dieses System.

  16. 33.

    "Name und Stadt" zu nennen bedeutet vielleicht in Berlin ein bisschen Anonymität, hier jwd ist das aber anders

  17. 32.

    Ein kleiner Nachtrag noch. Als Zeuge vor Gericht hat man nicht nur Pflichten, auch Rechte. Es ist ein staubtrockenes Thema, aber z.B. im Kapitel 6 der StPO und im Zivilprozess Titel 7 geregelt. Es gibt im Internet seriöse Informationen, z.B. vom BMJ die Seite "hilfe-info.de".
    Manche RA "vergessen" dies ab und an, sind aber bei einem gut vorbereiteten Zeugen wesentlich zahmer. Ein sachlicher, ruhiger Hinweis ist oft völlig ausreichend. Formulierungen wie "Wir sind hier nicht bei SAT1, Herr Salesch." sollten aber unterbleiben. Einem Kollegen kostete dies 250 Euro Ordnungsgeld - und der RA hieß nicht Salesch.

  18. 31.

    Zitat: "Zeugen müssen also physisch zum Termin vor Gericht erscheinen und zunächst ihren Namen, ihr Geburtsdatum, ihre Anschrift und ihren Beruf angeben. "Das gilt auch für Kinder und Jugendliche ..."
    Das ist falsch siehe u.a. StPO, GVG und PDV 382 und die Schaffung von Childhood-Häusern, insbesondere um Zeugen, denn Geschädigte sind immer auch Zeugen, zu schützen. Kinder bis zur Volljährigkeit (-18) haben daher Sonderrechte! Bitte korrigieren Sie den Artikel. Danke.

  19. 30.

    Inzwischen gibt es gar Bestrebungen, regelmäßig im Gerichtssaal aufzuzeichnen, zu filmen. Auf Lebenszeit nachvollziehbar.

    Mit KI kann man Gefilmte dann auch (Morphing) ein Leben lang auf geposteten Bildern oder in Übewachungskameras wiederfinden, schöne Aussichten. Von DeepFakes ganz zu schweigen.

  20. 28.

    Es gibt Menschen, die sich plötzlich an nichts mehr erinnern können und deren Daten plötzlich von Mitarbeitern gelöscht wurden, upps. Unsere Vorbilder.

  21. 27.

    Wäre wohl Zeit für eine Reform! Z. B. Einrichtung einer vereidigten Kommission, die zuständig für das Überprüfen der Kläger- und Zeugendaten ist, für die Rechtstaatlichkeit.

    Beklagte samt RA erhalten nie Einsicht in diese Daten, auch nicht Dritte.

    Gleiches für Aussagen vor Gericht und Opfer vor Gericht – es sollte Standard sein, dass Zeugen und Opfer keinen Sichtfeldkontakt haben, z. B. durch Sichtschutz als Standard. Auf Zeugen-/Opferwunsch hin kann dieser entfernt werden, aber nur dann.

  22. 26.

    Schrecklich: Wir mussten dann später zur Gegenüberstellung antanzen und wer saß neben uns auf der Wartebank? Richtig! Die Täter.

    Wenn die "Obrigkeit" so mit Menschen-/Zeugen-/Beweismaterial umgeht, mir fehlen die Worte! Jetzt kommen welche … Schutzpflicht des Staates z. b.

  23. 25.

    Ich war ja nun schon x-mal als Zeuge vor Gericht. Als ladungsfähige Anschrift gilt die Anschrift der Dienststelle, als Wohnort wurde bisher immer nur nach der Stadt gefragt. Die Standardfrage lautete nahezu unisono: Herr ***, sie sind Polizeibeamter und wohnhaft in Berlin?" - "Ja".
    Wenn man als "Privatmensch" eine Anzeige aufgeben oder als Zeuge auftreten will, kann man sich mal mit dem § 68 StPO auseinandersetzen. Im Absatz 2 z.B.
    "Einem Zeugen soll zudem gestattet werden, statt des Wohnortes seinen Ge­schäfts- oder Dienstort oder eine andere ladungsfähige Anschrift anzugeben, wenn ein begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht, dass durch die Angabe des Wohnortes Rechtsgüter des Zeugen oder einer anderen Person gefährdet werden oder dass auf Zeugen oder eine andere Person in unlauterer Weise eingewirkt werden wird. ..."

  24. 24.

    Mich würde interessieren, welche Entschuldigungen im Nachhinein kommen, wenn Tom und anderen in seiner Situation etwas passiert. Da die Täter ja bei uns in Deutschland geschützt und behütet werden, sei es wegen Jugendschutz oder "schwerer Kindheit " und Opfer immer wieder sich selbst überlassen werden. Ist das " Kind " in den Brunnen gefallen gibt es Bedauern und Ratlosigkeit ! Täter müssen zügig bestraft werden ( wer alt genug ist Schei... zu bauen, ist auch alt genug, um dafür gerade zu stehen ) und Opfer endlich geschützt werden und Hilfe bekommen !

  25. 23.

    Das Ganze ist nicht neu, gab es in den 80ern auch schon. Mein Mann und ich sind eines Nachts nach Feierabend noch nen Döner essen gegangen und wurden nach Verlassen des Lokales überfallen. Mein Mann fiel dabei und seine Tasche mit Ausweis und Geldbörse (tja. . damals trug man Herrentasche)geraubt. Ich hab mich wehren können mit Schreien und Treten und behielt meine Sachen. Erstmal in dem Restaurant gebeten die Polizei rufen zu dürfen. Nix.. "Telefon kaputt" Hä? Stimmte aber, wie sich später rausstellte. Die Wirtsleute könnten sogar helfen die Täter zu fassen. Wir mussten dann später zur Gegenüberstellung antanzen und wer saß neben uns auf der Wartebank? Richtig! Die Täter. Außer ein paar Drohungen kam gottseidank nichts, dennoch haben wir bei dem Gerichtstermin gekniffen. Das ging auch ohne uns, da die Sachen meines Mannes bei dem Täter gefunden wurden. Trotzdem hatten wir noch lange Angst, hat aber Niemanden interessiert.

  26. 22.

    Mich würde interessieren, welche Entschuldigungen im Nachhinein kommen, wenn Tom und anderen in seiner Situation etwas passiert. Da die Täter ja bei uns in Deutschland geschützt und behütet werden, sei es wegen Jugendschutz oder "schwerer Kindheit " und Opfer immer wieder sich selbst überlassen werden. Ist das " Kind " in den Brunnen gefallen gibt es Bedauern und Ratlosigkeit ! Täter müssen zügig bestraft werden ( wer alt genug ist Schei... zu bauen, ist auch alt genug, um dafür gerade zu stehen ) und Opfer endlich geschützt werden und Hilfe bekommen !

  27. 21.

    Im Physikunterricht gehörte es dazu, zu Experimenten ein Protokoll zu erstellen, zu dem auch immer der Punkt "FEHLERANAYSE" gehörte. Es bisschen das Space-X-Prinzip, aus Fehlern das Richtige ableiten und auch Unschärfen sehen.

    So sollte es auch bei Exekutive, Judikative, vor allem aber Legislative (Politik) sein. Zu jeder Gesetzgebung, jeder Verwaltungsverfügung etc. sollte obligatorisch gehören, auch die möglichen oder absehbaren Fehler vorab zu evaluieren und gleich auszumerzen. Da das nicht zu 100% möglich ist, müsste auch gleich eine verlässliche Stelle geschaffen oder benannt werden, um Schutz zu gewährleisten, bspw. eine Stelle für eine ladungsfähige Adresse.

  28. 20.

    Sehr oft wird hier beim Thema Datenschutz gegen jene gewettert, die diesen hochhalten und in allen Lebensbereichen aufrecht erhalten sehen wollen. Thema Digitalzwang, ePA u. a. m.

    In diesem Artikel sieht man (nur) ein Beispiel, warum Datenschutz = Lebensschutz, Freiheitsschutz sein kann. Und Rechtsschutz, denn wer sich verhält wie eingeschüchterte Zeugen, trägt nicht mehr bei bzw. zum Obsiegen des Unrechts.

  29. 19.

    Habe auch negative Erfahrungen gemacht.
    Trotz Bedrohung bin ich bis zum Gericht gegangen.
    Der Täter ist auch zumindest zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
    Man hat allerdings Angst.
    Aber wenn keiner etwas macht, wird sich nie etwas ändern.

  30. 18.

    Habe gerade einen Fall in der Familie, einer meiner Neffen wurde bedroht und hat Anzeige erstattet, darauf hin wurde er von den Leuten so stark bedroht und sogar Tür eingetreten um ihn dazu zu bringen die Anzeige zurück zu nehmen. Macht er natürlich nicht, er wohnt jetzt vorübergehend bei Oma und Opa, weil sein Vormund (Mama ist vor 6 Jahren verstorben Papa hat kein Interesse an sein Kind) große Angst um sein Leben hat. Finde das auch echt traurig das Opfer da nicht besser geschützt werden.

  31. 17.

    Bei der laschen Justiz nicht verwunderlich.

  32. 16.

    Die für Deutschland symptomatische Umkehr zum Täter/ Opfer Schutz. Täter genießen jeglichen Schutz, ihre Daten werden geschützt. Für Opfer gilt das meistens nicht und auch die üblichen Beschwichtigungen helfen da nicht weiter.

  33. 15.

    Habe zwei Straftaten nicht angezeigt aus diesen Ängsten heraus.
    Nachdem ich einmal eine Anzeige gemacht hatte und danach alle vier Reifen meines Autos aufgestochen waren. (Habe heute kein Auto mehr.)
    Die Nicht-Anzeigen schmerzen bis heute, da davon auszugehen ist, dass in beiden Fällen ich nicht die einzige Geschädigte bin/war.

  34. 14.

    Ich war mal mutig und habe einen Konflikt bezeugt und musste dann genau das lernen, was hier beschrieben wurde. Ich musste zu dem Termin erscheinen, wichtige Aufträge dafür absagen, dann wurde der Termin abgesagt, dann war mein Auftrag aber schon weg. Dann der zweite Versuch - wieder Aufträge abgesagt. Über 500€ minus wegen der Aussage, die ich machen musste. (Den Verdienstausfall erstattet zu bekommen war für mich leider nicht möglich.) Und natürlich die Sorge, dass mich der Täter später aufsucht.

    Ich schaue jetzt lieber weg und möchte kein Zeuge mehr sein. Als Opfer ist es natürlich schwierig wegzusehen. Und als Opfer ist man natürlich froh, wenn es Zeugen gibt. Aber ich wäge jetzt lieber ab.

  35. 13.

    Ich war Zeuge im Prozess wegen Kindeswohlgefährdung.
    Tage später wurde nachts ein 40 kg schwerer Gullideckel durch ein Fenster meiner Praxis geworfen.

  36. 12.

    Vor Kurzem musste ich vor Gericht gegen meinen eigenen Schüler aussagen, der mich im Unterricht mit einer Waffe bedroht hat. Direkt vor meiner Aussage standen wir vor dem Gerichtssaal nebeneinander und tags darauf sahen wir uns natürlich im Unterricht wieder. Das war äußerst unangenehm und ich warte nur darauf, dass er seinen Hass auf mich ein weiteres Mal auslebt. Zeugenschutz? Von wegen!

  37. 11.

    Viel zu oft hören die Menschen in Berlin in einer Bedrohungslage: „ Zeig mich doch an , dann hab ich Deine Adresse und Du wirst schon sehen, was passiert.“Davor gibt es von den rosaroten Brillenträgern der Politik keinen Schutz.

  38. 10.

    Mir ist persönlich ein Fall bekannt wo die Justiz die Privatadresse eines Ladendedektives rausgab, der dann anonym bedroht wurde und die Polizei absolut nichts tat.

  39. 9.

    Der Richter sollte erstmal prüfen lassen ob der Junge einer Gegenüberstellung mit den Tätern überhaupt gewachsen ist. Und das können die Eltern auch verlangen.

  40. 8.

    Jeder Fall der Einschüchterung oder Bedrohung der Opfer von Straftaten ist eine zuviel. Dies hier so zu relativieren, wie es gegenüber dem 13-jährigen geschieht, ist unverantwortlich und schäbig. Wir haben hier schon genügend psychisch Belastete in der Stadt, die nicht adäquat unterstützt werden. Statistiken helfen Betroffenen nichts.

  41. 7.

    Ja, ich glaube ein Hauptproblem ist, Straftäter(Gewalt) werden von "ängstlichen" Richtern mit Samthandchuhen angefasst. Wie kann es sein, daß Leute mit 40 oder 50 Straftaten frei herumlaufen? Gewalt gegen Menschen müsste härter und zeitnah bestraft werden. Kann es sein, daß hochbezahlte Richter, die in reichen Gegenden leben und ihre Kinder auf Privatschulen schicken, sich ebenso entfernt haben von den Problemen der Mehrheitsgesellschaft wie Politiker?

  42. 6.

    Warum wird hier wieder die Justiz kritisiert ?
    Die Gesetze werden von Politikern gemacht.
    Die Politiker vom Sovereign aus'gewählt' !
    Geliefert wie bestellt !
    Wer gegen die Völkerzählung mauert und Zeugendaten öffentlich macht, hat multiple Geister im Kopf.

  43. 5.

    Na das reicht ja wohl! Was ist daran sicher, Sie Pseudovolljurist? Das ist es, das im Artikel beklagt wird, meine Güte!

  44. 4.

    Mädchengang - Rache für Aussagen - Prügel für zwei Schülerinnen vor ein paar Tagen. Die Angst ist ja wohl nicht unberechtigt.

  45. 3.

    Deutsche Justiz = Täter statt Opferschutz. Weshalb wird nicht zumindest die Adresse und das Geburtsdatum geschwärzt bevor der gegnerische Anwalt die Akte sieht?

  46. 2.

    Das spielt alles den Tätern in die Hände. Letzten Endes auch die gestrige Abstimmung im Bundestag.
    Die Entwicklung in Deutschland geht zu immer mehr Straftaten und immer weniger angemessener Strafen. Unsere Justiz ist eine Einladung zur Selbstjustiz.

  47. 1.

    Es ist unzutreffend, dass die volle Adresse vor Gericht genannt wird. Lediglich Name und die Stadt wird dahingehend abgefragt. Selbst in der Anklageschrift stehen die Adressen der Zeugen nicht mehr - aus genau dem beschriebenen Grund.
    Zutreffend ist, dass die Daten bei der Polizei aufgenommen werden und diese dann in der Akte landen. Hier hilft ein der "Trick" mit der ladungsfähigen adresse.

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