Staatsanwaltschaft -

Ein Berliner Gefängnismitarbeiter soll Häftlinge bevorzugt und dafür Lebensmittel und Getränken angenommen haben. Die Staatsanwaltschaft hat den 58-Jährigen nach längeren Ermittlungen wegen Bestechlichkeit in drei Fällen und Vorteilsnahme in einem Fall angeklagt, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte.
Der Mann soll zwei Häftlingen im offenen Vollzug Privilegien ermöglicht haben. So soll der Mitarbeiter den ehemaligen Häftlingen Details über Kontrollroutinen mitgeteilt haben, um ohne Strafen verspätet in die Haftanstalt zurückzukommen.
Desweiteren geht es in zwei Fällen um Handys, die gefahrlos eingeschmuggelt werden sollten. Auch darüber soll der Mitarbeiter Informationen unerlaubt weitergegeben haben.
Im offenen Vollzug können Insassen tagsüber die Gefängnisse verlassen, etwa um arbeiten zu gehen, Beratungstermine wahrzunehmen oder die Familie zu besuchen. Bei Verstößen wie einer verspäteten Rückkehr können sie aber schnell zurück in den geschlossenen Vollzug verlegt werden.
Auch zwei Ex-Häftlinge angeklagt
Die besagten Vorfälle liegen laut Anklage schon einige Jahre zurück und sollen sich zwischen November 2018 und Januar 2019 in der Haftanstalt im Bezirk Spandau ereignet haben. Laut Staatsanwaltschaft führten erst umfangreiche, teils verdeckte Ermittlungen zu dem Justizvollzugsbediensteten und zwei inzwischen 32 und 48 Jahre alten Straftätern.
Die Häftlinge, die wegen Bestechung angeklagt sind, haben ihre Strafen laut Staatsanwaltschaft inzwischen verbüßt. Ob der beschuldigte Vollzugsbeamte noch tätig ist, konnte der Sprecher nicht sagen. Von der Senatsjustizverwaltung hieß es, man könne keine Angaben zu der Personalangelegenheit machen.
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