Alt Zeschdorf (Märkisch-Oderland) - Gemeinde möchte neuen Windpark verhindern

Ein Windpark-Projekt beunruhigt die Einwohner von Alt Zeschdorf (Märkisch-Oderland). Die Regionalgemeinschaft kann sich gegen das Recht von Windparkbetreibern, Standorte per Vorbescheid zu reservieren, kaum durchsetzen.
In Alt Zeschdorf (Märkisch-Oderland) soll in der Nähe des Hohenjesarscher Sees ein Windpark mit 13 neuen Windrädern entstehen. Einige der Anwohner sind dagegen - sie befürchten, dass der Ort bald gänzlich von Windrädern umgeben sein könnte.
Die Regionalgemeinschaft in Alt Zeschdorf erarbeitet daher Pläne, die sogenannte Windvorranggebiete ausweisen. Da sie durch die neuen Bebauungspläne die Existenz des Campingplatzes im Ort gefährdet sieht, hat die zuständige Planungsgemeinschaft nun beschlossen: Auf diesem Feld sollen keine Windräder gebaut werden. Nur die im Regionalplan blau markierten Gebiete sollen für Bebauung freigegeben werden.
Reservieren von Standorten durch "Vorbescheid"
Noch gilt dieser Regionalplan jedoch nicht. So lange haben Investoren die Chance, durch einen sogenannten Vorbescheid auch andere Standorte zu sichern. Das betrifft nicht nur Alt Zeschdorf. Allein in der Region Oderland-Spree gibt es derzeit 27 Vorbescheidsverfahren über 100 Windräder. Die meisten davon außerhalb der geplanten Windvorranggebiete.
Gernot Schmidt, Landrat von Märkisch-Oderland, ist selbst Teil der regionalen Planungsgemeinschaft in Alt Zeschdorf. Laut ihm wird die kommunale Planungshoheit so ausgehebelt und gemeindliche Demokratie untergraben.
"Wir sind über Lande gezogen, haben mit Bürgern, Gemeindevertretern, mit Betroffenen diskutiert. Das ist alles Makulatur, wenn man den ländlichen Raum den Windunternehmen zum Fraß vorwirft ohne Beteiligung der Bürger", sagte Schmidt dem rbb.
Er sieht die Schuld nicht bei den Windparkbetreibern, sondern bei der Gesetzgebung.
Windparkbetreiber rechtlich auf der sicheren Seite
Auch laut Rechtsanwalt Jan Thiele machen Windparkbetreiber lediglich ihr Recht geltend. Ein Vorbescheid bietet ihnen Planungssicherheit, da damit schon vorab einzelne Fragen des Genehmigungserfahrens geprüft werden können.
Die Ergebnisse sind rechtlich bindend, eine Baugenehmigung sei ein Vorbescheid aber nicht. Thiele sagte dem rbb: "Erst mit der emissionschutzrechtlichen Genehmigung hat man das sogenannte Baurecht. Dann darf man die Anlage errichten."
Ob die Windräder hinter dem See von Alt Zeschdorf genehmigt werden, ist noch nicht sicher.
Gesetzesänderung ist auf dem Weg
Der Bundestag hatte Ende Januar den Entwurf für ein Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau beschlossen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und kann danach in Kraft treten. Das wird frühestens im März der Fall sein.
Das erst im Sommer 2024 eingeführte Vorbescheids-Verfahren soll eingeschränkt werden. Dadurch kann der Windenergieausbau besser gesteuert werden.
Mit Material von Philipp Gerstner
Sendung: Brandenburg Aktuell, 10.02.2025, 19:30 Uhr