Zugang zum Berliner Gymnasium - Mehrere Klagen gegen Berliner Probeunterricht - Gericht weist erste Anträge zurück
Für den Zugang aufs Gymnasium gelten seit diesem Schuljahr neue Regeln in Berlin, unter anderem ein Probeunterricht für Kinder ohne Gymnasialempfehlung. Nur knapp drei Prozent bestanden den Test-Tag - mehrere Eltern wollen das nicht hinnehmen.
- Berliner Gericht weist Eilanträge gegen neue Regeln beim Gymnasialzugang zurück
- Sechstklässler, die Notenschnitt unter 2,2 haben, müssen seit diesem Jahr einen Probeunterricht bestehen
- Zahlreiche Kinder schafften Probetag nicht - mehrere Familien gehen juristisch dagegen vor
- Gericht sieht elterliches Wahlrecht der Schulform durch Regelung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt
Beim Berliner Verwaltungsgericht sind inzwischen vier Eilanträge und vier Klagen gegen die neuen Zugangshürden an Berlins Gymnasien eingegangen. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts dem rbb. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" berichtet.
Die Familien wollen mit den Eilanträgen erreichen, dass ihre Sechstklässler vorläufig zur Anmeldung an den Gymnasien der Stadt zugelassen werden. Die Anmeldefrist für die weiterführende Schule endet am Freitag.
Eilantrag zurückgewiesen
Einen Eilantrag wies das Gerichts bereits ab, wie es am Montagnachmittag mitteilte. Eine Schülerin, die einen Notendurchschnitt von 2,6 hatte und den Probeunterricht am Gymnasium nicht bestand, hat demnach keinen Anspruch auf vorläufige Anmeldung am Gymnasium. Im Probeunterricht hatte sie laut Gericht 63 Prozent der Leistungen erzielt.
Die Familie der Schülerin hatte auf einen Intelligenztest mit "überdurchschnittlichen Fähigkeiten" verwiesen und bemängelt, eine Teilhabebeeinträchtigung sei nicht angemessen berücksichtigt worden. Die Anforderungen an den Probeunterricht seien insgesamt zu hoch gewesen, so das Gericht. Die Entscheidung, nicht auf ein Gymnasium gehen zu können, stelle für sie eine unzumutbare Härte dar.
Gericht: Elterliche Wahlrecht nicht unverhältnismäßig eingeschränkt
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass das Land Berlin mit den neuen Zugangsregeln zum Gymnasium seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten habe. Es bestünden keine verfassungsrechtlichen Zweifel an den Übergangsregeln zur Eignungsfeststellung für das Schuljahr 2025/2026, hieß es vom Gericht.
Das elterliche Wahlrecht der Schulform sei damit auch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt. Außerdem sei die Einführung des Probeunterrichts rechtzeitig bekannt gegeben worden.
Auch dass bei dem Probeunterricht mindestens 75 Prozent der Ergebnisse erreicht werden mussten, sah das Berliner Verwaltungsgericht als zulässig an. Außerdem sei es nicht zu beanstanden, dass das Land Berlin Intelligenzquotienten nicht als Eignungskriterium zugelassen habe, sondern die gezeigte Leistung beim Probeunterricht bewerten ließ.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Zwei ähnlich Fälle per Eilverfahren entschieden
Nach Angaben der Gerichtssprecherin wurden zwei ähnlich gelagerte Fälle ebenfalls per Eilverfahren entscheiden.
Seit diesem Schuljahr müssen Sechstklässler die aufs Gymnasium wollen, aber den erforderlichen Notenschnitt von 2,2 nicht erfüllen, einen mehrstündigen Probeunterricht bestehen - und hier mindestens 75 Prozest eines geforderten Ergebnisses erreichen. Das ist in diesem Jahr aber lediglich 2,6 Prozent der gut 1.900 Schülerinnen und Schüler gelungen, die sich dazu angemeldet hatten.
Sendung: rbb24 Inforadiio, 10.03.2025, 17:20 Uhr
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