Berliner Landgericht - Polizeieinsatz teilweise unverhältnismäßig – Kläger erhält Schmerzensgeld

Do. 17.04.25 | 16:31 Uhr
Symbolbild: Ein Polizeibeamter mit Handschellen an der Hüfte steht vor einem Polizeiwagen. (Quelle: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)
Bild: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Ein Mann, der von Polizeibeamten in Berlin zunächst Handschellen angelegt bekam und anschließend auf den Boden gedrückt und an einer Bank fixiert wurde, erhält 3.000 Euro Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht Berlin II am Donnerstag entschieden.

Demnach war der Polizeieinsatz in einem U-Bahnhof im Jahr 2019 zum Teil rechtswidrig. Zwar war das Anlegen der Handschellen nach Ansicht des Gerichts noch verhältnismäßig, weil der Kläger vorher die Polizeibeamten geschlagen habe, wie das Gericht mitteilte. Dass ein Beamter den Mann anschließend mit seinem Körper auf den Boden drückte und anschließend auf einer Bank fixierte, bezeichnete das Gericht aber als unverhältnismäßig und somit rechtswidrig. Videoaufnahmen hätten gezeigt, dass der Kläger nach seiner Fesselung keine Gegenwehr mehr geleistet habe und später sogar benommen gewesen sei.

Kläger hatte zunächst 10.000 Euro gefordert

Der Kläger hatte den Angaben zufolge zunächst Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 Euro vom Land Berlin gefordert. Denn das Gerichts sah es nicht als erwiesen an, dass ein Polizeibeamter dem Mann ein Knie in Hals und Nacken gedrückt hatte, wie der Kläger es geschildert hatte. Zudem sah das Gericht ein Mitverschulden des Mannes, weil er sich den Beamten gegenüber aggressiv und beleidigend verhalten habe.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftigt. Dagegen kann Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.

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