Drogenhandel - BKA-Präsident beobachtet "Kokain-Schwemme" in Deutschland

Der Präsident des Bundeskriminalamtes sieht eine zunehmende Verbreitung von Kokain, auch die Veränderungen auf dem Heroin-Markt bereiten den Behörden Sorge.
Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, hat vor einer Verbreitung harter Drogen in Deutschland gewarnt. Es gebe auf dem Drogenmarkt eine "hohe Dynamik und eine Kokain-Schwemme", sagte Münch den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Dienstagausgaben).
Kokain verbreite sich "in Deutschland sehr stark". Hintergrund sei, "dass der Markt in Nordamerika gesättigt ist" und der Drogenhandel "sich stärker auf Europa konzentriert".
Nach Angaben der Barmer-Krankenkasse sind in Berlin und Brandenburg immer mehr Menschen wegen ihres Kokainmissbrauchs in ärztlicher Behandlung. In Berlin waren 2023 nach einer Barmer-Untersuchung über 7.200 Kokainabhängige in Behandlung. 2019 waren es noch 5.400. In Brandenburg gab es 2023 landesweit fast 1.300 kokainabhängige Patientinnen und Patienten, 2019 waren es noch 870 - wobei die Krankenkasse von einer großen Dunkelziffer ausgeht. Besonders stark betroffen sind der Studie zufolge Männer zwischen 20 und 39 Jahren.
Cannabis-Legalisierung "keine Wirkung auf den Schwarzmarkt"
Münch verwies laut RND-Bericht auch auf Gefahren durch Veränderungen im Heroin-Markt, "weil die Taliban den Anbau von Opium in Afghanistan unterbunden haben". Dadurch scheine "eine Verknappung einzutreten - und damit das Risiko einer Vermischung mit synthetischen Opioiden und einem deutlich höheren Risiko für Konsumenten". Münch verwies dabei auf das Opioid Fentanyl und die Toten, die in den USA zu beklagen seien.
Eine Entlastung der Ermittlungsbehörden durch die Cannabis-Legalisierung sah Münch unterdessen nicht. Diese könne "keine Wirkung auf den Schwarzmarkt haben", sagte der BKA-Chef. Denn die zugelassenen Cannabis-Clubs könnten "den Bedarf nicht mal ansatzweise decken". Zu beobachten sei vielmehr, "dass die polizeiliche Verfolgung schwieriger geworden ist. Wenn man 25 Gramm legal in der Tasche haben darf, dann ist ein Ameisenhandel schwerer nachweisbar".
Die von der Ampel-Regierung beschlossene teilweise Legalisierung von Cannabis war im vergangenen April in Kraft getreten. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch in Anbau-Vereinigungen - den so genannten Clubs - sind erlaubt, allerdings mit Einschränkungen. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben.
Sendung: rbb24 Inforadio, 22.04.2025, 08:40 Uhr