Berufungsprozess in Cottbus - Angehender Lehrer soll Minderjährige missbraucht haben

Mo. 28.04.25 | 16:34 Uhr
Das Landgericht Cottbus von außen (Foto: rbb/Schomber)
Audio: Antenne Brandenburg | 28.04.2025 | Aline Anders-Lepsch | Bild: rbb/Schomber

Am Landgericht Cottbus hat am Montag das Berufungsverfahren gegen einen Mann begonnen, dem sexueller Missbrauch von zwei Schutzbefohlenen in sieben Fällen vorgeworfen wird.

In erster Instanz war der damals angehende Lehrer vom Amtsgericht Senftenberg freigesprochen worden. Zur Begründung hieß es unter anderem, dass die betroffenen Schülerinnen in keinem Obhutsverhältnis mit dem Angeklagten gewesen seien, er habe sie nicht unterrichtet. Die Geschädigten waren dem Angeklagten also nicht zur Erziehung anvertraut. Das ist ein Strafbarkeitsmerkmal, wenn es um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen geht.

Die Staatsanwaltschaft und eine der Geschädigten, die auch Nebenklägerin ist, waren nach dem ersten Urteil in Berufung gegangen.

Prozess beginnt mit vier Zeuginnen

Die Taten soll der Angeklagte zwischen Januar 2016 und September 2017 begangen haben. Zu dieser Zeit war er zunächst als Student als Vertretungslehrer und im zweiten Fall als Referendar am Senftenberger Friedrich-Engels-Gymnasium (Oberspreewald-Lausitz). Die mutmaßlich Geschädigten waren damals 15 Jahre alt und nicht in Klassen, die der Angeklagte unterrichtet hat.

Das Landgericht Cottbus muss nun klären, inwiefern die sexuellen Handlungen dennoch strafbar waren, weil der Mann an der gleichen Schule gearbeitet hat. Laut Anklage soll er beide Mädchen geküsst und berührt haben. Im zweiten Fall ist auch die Rede von intimeren Handlungen, aber keinem Sex.

Der Angeklagte hatte bereits im ersten Verfahren zugegeben, beide Mädchen geküsst zu haben. Er sagte, dass er mit schwärmenden Schülerinnen gerade frisch nach dem Studium nicht klargekommen sei und es auch immer schnell beendet habe.

Zum Auftakt des Berufungsprozesses waren vier Zeugen geladen, zwei von ihnen waren die beiden Geschädigten. Sie berichteten detailliert, wie intensiv und oft geküsst wurde.

Sie schildern ähnliche Abläufe und, dass das Verhältnis wie eine Art Beziehung war, in der dem Angeklagten der Altersunterschied wohl bewusst gewesen sein soll. Er soll auch das Machtverhältnis ausgenutzt haben, um Druck auszuüben. Es soll mehrere heimliche Treffen in der Schule, lange Chatverläufe und Treffen bei ihm zu Hause gegeben haben.

Gericht fordert Einsatzpläne an

Der nächste Verhandlungstag ist für den 9. Mai angesetzt. Dann soll eine Lehrerin gehört werden, die allen Beteiligten sehr nahestand. Auch eine der Geschädigten soll noch einmal befragt werden.

Das Gericht hat nun die genauen Arbeitsverträge und Einsatzpläne des Angeklagten angefordert, um festzustellen, wann er als Pädagoge am Senftenberger Gymnasium tätig war. Wann am Landgericht Cottbus ein Urteil gesprochen werden soll, steht noch nicht fest.

Gegen den Angeklagten läuft parallel ein Disziplinarverfahren beim Staatlichen Schulamt Cottbus. Seine Lehrertätigkeit ruht zurzeit.

Sendung: Antenne Brandenburg, 28.04.2025, 08:30 Uhr

Nächster Artikel