Bundesverfassungsgericht - Frühere Storkower Kommandeurin scheitert mit Klage um Tinder-Profil

Mi. 16.04.25 | 11:44 Uhr
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Archivbild:Oberstleutnant und Transfrau Anastasia Biefang posiert am Dienstag, den 11. Juni 2024.(Quelle:picture alliance/SZ Photo/S.Gabriel)
Bild: picture alliance/SZ Photo/S.Gabriel)

Im Streit um die Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils ist eine Bundeswehr-Offizierin am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Sie hatte sich damit gegen einen disziplinarischen Verweis wehren wollen, der ihr aufgrund des Inhalts ihres Profils auf der Dating-Plattform verhängt worden war.

Die damals in Storkow (Oder-Spree) stationierte Soldatin Anastasia Biefang hatte 2019 in ihrem Profil geschrieben: "Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome." Das ging der Bundeswehr zu weit. Ihr Disziplinarvorgesetzter erteilte ihr einen Verweis. Biefang war damals Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow.

Verweis bereits getilgt

Die Soldatin zog daraufhin vor die Fachgerichte - allerdings ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte zuletzt im Mai 2022 den Verweis. Zwar werde durch ihr Verhalten nicht gleich das Ansehen der gesamten Bundeswehr beschädigt. Biefang sei jedoch ihrer Pflicht zur Wahrung des eigenen Ansehens nicht nachgekommen, entschied der 2. Wehrdienstsenat. Sie dürfe ihre Worte nicht so wählen, dass ihr Ansehen als Soldatin beschädigt werde.

Unter anderem gegen diese Entscheidung wandte sich Biefang nach Karlsruhe mit einer Verfassungsbeschwerde. Laut früheren Angaben wurde sie dabei von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Verein "QueerBw" unterstützt. Ziel war demnach, mit einem Grundsatzurteil "die sexuelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" zu stärken.

Doch das Bundesverfassungsgericht bewertete die Klage nun als unzulässig. Denn der Verweis sei bereits vor Einreichung der Verfassungsbeschwerde entsprechend der Wehrdisziplinarordnung getilgt worden. Eine solche Disziplinarmaßnahme ist demnach nach drei Jahren zu tilgen. Das Ziel der Verfassungsbeschwerde habe sich damit wohl erledigt, so die Kammer. Biefang habe nicht in der erforderlichen Weise dargelegt, warum dennoch auch weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis bestehen soll. (Az. 2 BvR 110/23)

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30 Kommentare

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  1. 30.

    Das Privatleben wurde von der Dame selbst veröffentlicht.

  2. 29.

    Falsch, der Diszi war längst getilgt, also gabs auch nichts zu verhandeln. Völli ok vom Gericht.

  3. 28.

    "jeder Mensch hat ein Privatleben!"
    Das Privatleben wird selbstverschuldet öffentlich, wenn man derart offensiv mit seinen Vorlieben umgeht und der ganzen Welt seine Vorlieben publiziert.

  4. 27.

    Kann man machen.

    Habe ich einen Job mit deutlicher Außenwirkung, sollte ich solche privaten Dinge einfach mal für mich behalten.

  5. 26.

    Das Vorgehen der Bundeswehr ist von den Fachgerichten einschließlich des BVerwG für rechtmäßig erachtet worden. Es wurde der Verweis als mildeste Disziplinarmaßnahme gewählt. Zur Kaiserzeit wäre wohl die Entfernung aus dem Dienst die Konsequenz gewesen. Dass vom BVerfG nun die Verfassungsbeschwerde wegen Erledigung nicht zur Entscheidung angenommen wurde, dürfte dann auch damit zu tun haben, dass kein hinreichendes Feststellungsinteresse gesehen wird, die Disziplinarmaßnahme entgegen der Meinung einer lautstarken Minderheit wohl doch rechtmäßig ist.

  6. 25.

    Da hat das Bundesverfassungsgericht aber eine schöne Ausrede, pardon: Begründung gefunden, um sich nicht zur Sache äußern und damit Position beziehen zu müssen.

    Immerhin ist uns damit eine weitere Äußerung vom Kaliber "die dumme kleine Frau hat nicht genügend auf die Wahrung ihres Ansehens geachtet" erspart geblieben.

  7. 24.

    Einen "Vorgesetzten" beurteile ich nach dem was er kann, nicht nach dem was er ist oder wie er aussieht.
    Vll. war es auch gut, das ich nicht "gedient" habe. Ob ich auf Antrag einen Briefkasten an die Zelle bekommen hätte?

  8. 23.

    Ich verstehe nicht, warum es für andere Soldaten auch Offizieren kein Problem darstellt Sex auf Grindr (schwules Tinder) zu suchen? Selbst schon genügend von denen getroffen und auf Tinder sieht das sicher nicht anders aus. Eine Freundin hat ihren Ex-Mann, einen BW Offizier auf Tinder kennengelernt...

    Diese Entscheidung ist definitiv transphob, sie darf zwar für die publicity eine Führungsrolle annehmen, aber ansonsten soll sie ja nicht auffallen, was soll das? Zudem, was ist mit der Person, die sie auf Tinder "gefunden" hat? Der/die dürfte doch dann auch dort nicht sein! Was soll das also? Ein jeder Mensch hat ein Privatleben!

    PS: Ich möchte mich im Übrigen für die unterstützenden Kommentare auch mal positiv äußern! Bei der Thematik eher ungewöhnlich auf dieser Seite!

  9. 22.

    Und wenn ich als Kommandeur/in immer Bar ein was auch immer für was auch immer aufreiße, ist das besser wegen genau was nochmal??? Nehmt bitte mal den Stock raus..

  10. 21.

    Die Bw braucht Leute - wer will da freiwillig hin, wenn derart überholte Moralvorstellungen mit übergriffigem Einschnitt in's Privatleben herrschen?! Als ob die Soldaten:innen kein Sexualleben hätten und das zu Zeiten von Internet Dating - mal ehrlich, das ist doch realitätsfremd! Und was sagt das über die beruflichen Qualitäten aus, bis auf das ein erfülltes safes Sexualleben der Gesundheit zuträglich ist?

  11. 20.

    Schlimm sind doch nur die Petzen, die A.B.s Tinder Profil ausposaunt haben. Wen bitte geht an, wer wann auf was mit wem genau Lust hat und wie das angeleiert und umgesetzt wird? Nicht nur der BW sondern ganz D täte ein bisschen mehr Lust an der Anstrengung, privat und vor allem dienstlich, gut. Peinlich, sich für sowas rechtfertigen zu müssen...

  12. 19.

    Privat ist okay, es wird halt schwierig wenn man mit bewegender Historie derart mehrinstanzlich öffentlich prozessiert.
    Es stürzt sich jeder darauf und damit muss die Sicherheit der Bundeswehr bewertet werden.

  13. 18.

    Ich muss einmal etwas doof nachfragen:
    Benutzt man bei einem solchen Profil seinen echten kompletten Namen?

  14. 17.

    Wie auch wen sie sich vorstellen ist völlig irrelevant, finde ich. Aber wie sieht denn ein vorbildlicher Stabsoffizier 2025 aus ? Kopfschütteln... Und sie hat sich nicht im BW Magazin den Soldaten und Soldatinnen angeboten.
    Ich find's schwierig. Auch Soldaten haben ein Privatleben.

  15. 16.

    Ist schon verteufelt schwierig als Offizier und Berufssoldat mit Äußerungen in der Öffentlichkeit.
    Nennt mich altmodisch, aber genauso wie auf dem Bild mit diesem Haarschnitt und diesen Tattoos stelle ich mir einen Stabsoffizier der Bundeswehr auch im Jahr 2025 nicht vor. Zurückhaltung, Vorbildwirkung? Diese Frau ist hier fehl am Platz!

  16. 15.

    >"Wer will das wirklich wissen und welcher Informationsfluss soll sich mit solchen Mitteilungen ergeben?"
    Wen es interessiert, der liest diese Nachricht. Wer sich nicht dafür interessiert, liest diese Nachricht eben nicht. Dies ist eben eine Info aus dem Gerichtssaal wie so viele andere auch zum Thema Gerichtsentscheidungen. Da diese Fall schon mal landesweit Interesse erregt hat, ist auch mal interessant zu erfahren, wie das nun ausgegangen ist.

  17. 14.

    Soldaten sind keine Beamten sondern eine eigene Status Gruppe welche jedoch wie Beamte in einem öffentlich rechtlichen Dienst-und Treue Verhältnis stehen. Und das in diesem Verhältnis nunmal andere Regularien für das private Treffen ist jedem der in solch eine Verhältnis steht vorab bewusst.

  18. 13.

    Zum Glück ist nun endlich Ruhe mit solchen Geschichten, die vollkommen uninteressant sind. Mir persönlich ist es vollkommen egal, wenn eine Soldatin meint, sie muss auf tinder oder sonstwo Bekanntschaften suchen, na dann los und viel Erfolg. Warum muss sowas dann ewig lang durch die Medien gezogen werden. Wer will das wirklich wissen und welcher Informationsfluss soll sich mit solchen Mitteilungen ergeben?

  19. 12.

    Grau ist alle Theorie. Die Realität sieht mit ner Gruppe neunzehnjähriger Rekruten in der Brandenburger Provinz noch ganz anders aus. Ist halt nicht die Tinderbrigade3/Prenzlauer Berg.

  20. 11.

    Das stimmt schon. In einigen Berufen gibt es aber doch arbeitsrechtlich ein paar Sachen im Privatbereich zu beachten, z.B. als Beamter und/oder auch als Soldatin in Führungsposition.
    Und naja... wie aus dem Artikel herauszulesen ist, hat sich der Klagegrund über die Zeit ja eh erledigt. Es erfordert schon ein hohes Maß an Sendungsbedürfnis, dieses Thema trotzdem weiterhin gerichtlich und öffentlich kochen lassen zu wollen.

  21. 10.

    Und was hat das Privatleben damit zu tun?
    Wenn mein Vorgesetzter oder meine vorgesetzte in ihrer Freizeit gerne im pferdekostüm von 20 Menschen gleichzeitig rangenommen werden möchte sagt das immer noch rein gar nichts über die Führungsqualität der Person aus.

    Wer das anders sieht hat einen verschobenen moralischen und verblendeten moralkompass und sollte diesen mal richten lassen.

  22. 9.

    Naja, ihre nachgeordneten Soldaten müssen sie schon ernst nehmen können. Als ruhende Reserve, weiß ich, wovon ich schreibe.

  23. 8.

    Auch Soldaten sind Beamte, insofern völlig nachvollziehbar, wie das Gericht entschieden hat. Wer den Beamtenstatus nicbt will kann sich entlassen lassen. Es ist eben kein normales privatrechtliches Arbeitsverhältnis.

  24. 7.

    Als Soldat bietet man seinen Körper auf deutlich unangenehmere Weise an als auf Tinder.

  25. 6.

    Endlich scheint die Welt wieder in Ordnung.
    Wir haben keine (anderen) Probleme mehr...

    Juchu

  26. 5.

    Solch Possenspiel bedient voll mein negatives Klischee gegenüber der Bundeswehr!

  27. 4.

    Geht mir ähnlich. Leben und leben lassen. Jeden Tierchen sein Plaisierchen!

  28. 3.

    Schade, dass sich das BVerfG hier so rauswindet. Meines Erachtens wäre solch eine Grundsatzentscheidung wichtig, inwieweit der Staat bei seinen Bediensteten ins Privatleben eingreifen darf. Auch wenn ich die lockere Einstellung der Soldatin keineswegs teile, maße ich es mir doch nicht an, mich zur moralischen Instanz aufzuspielen, wie es die Bundeswehr getan hat. Sie hat ihr Privatleben weder mit der Bundeswehr in Verbindung gebracht, noch hat sie etwas Illegales getan. Somit bliebe noch die theoretische Möglichkeit, dass sie sich erpressbar gemacht hätte (wei bei einer heimlichen Affäre). Auch dies ist aber offensichtlich nicht der Fall. All das hätte das Gericht abwägen sollen, hat es aber leider nicht. So bleibt weiterhin beliebig, was Soldaten in ihrer Freizeit dürfen und was nicht.

  29. 2.

    Privat soll wohl jeder tun, was er für gut hält. Hier steht die Vorbildwirkung als Vorgesetzer vordergründig. Den Körper derart anzubieten, verbietet sich da. Das Beamtenrecht ist da sehr deutlich, was der Beamtin klar sein muss.

  30. 1.

    Ich verstehe nicht, wo nun das Problem lag. Gab es Fotos in Uniform oder andere Hinweise auf die Bundeswehr?

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