Gerichtsurteil -

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass eine Anwohnerin im Barnim das Gebell von Hunden im Nachbargarten hinnehmen muss. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Geklagt hatte eine Frau aus der Gemeinde Wandlitz (Barnim), nördlich von Berlin.
Die Klägerin hatte auf eine Unterlassung der Tierhaltung geklagt, weil die Hunde ihrer Nachbarn aus ihrer Sicht erheblichen Lärm verursachen. Zudem würden die drei Kangal-Hirtenhunde immer wieder gegen Zaunteile stoßen, für Geruchsbelästigung und einen höheren Insektenbefall sorgen. Sie könne kein Fenster mehr öffnen und die Terrasse nicht mehr nutzen, argumentierte die Klägerin.
Kein Anspruch auf geräuschfreie Nacht
Die Klage wies das Gericht ab: Eine Störung durch Lärm oder Geruch, die über die Zumutbarkeitsschwelle hinausgehe, bestehe nicht, erklärte ein Sprecher. Es bestehe kein Anspruch auf eine geräuschfreie Nacht. Die durch ein Sachverständigengutachten festgestellte Geräuschspitzen lägen unter den Lärmschutznormwerten, auch sei nicht in jeder Nacht Hundegebell festgestellt worden.
Es gebe auch andere Geräuschquellen, wie etwa andere bellende Hunde oder Verkehr. Die Aussagen von Zeugen, welche die Klägerin benannt habe und die mit ihr verwandt seien, habe das das Gericht nicht für überzeugend gehalten, so der Gerichtssprecher.
Sendung: Antenne Brandenburg, 29.04.2025, 17:30 Uhr
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