Gerichtsurteil - Anwohnerin in Wandlitz muss Gebell von Nachbarhunden tolerieren

Di. 29.04.25 | 17:29 Uhr
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Ein Herdenschutzhund der Rasse Kangal (Quelle: dpa/Philipp Schulze)
Audio: Antenne Brandenburg | 29.04.2025 | Andreas Jacob | Bild: dpa/Philipp Schulze

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass eine Anwohnerin im Barnim das Gebell von Hunden im Nachbargarten hinnehmen muss. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Geklagt hatte eine Frau aus der Gemeinde Wandlitz (Barnim), nördlich von Berlin.

Die Klägerin hatte auf eine Unterlassung der Tierhaltung geklagt, weil die Hunde ihrer Nachbarn aus ihrer Sicht erheblichen Lärm verursachen. Zudem würden die drei Kangal-Hirtenhunde immer wieder gegen Zaunteile stoßen, für Geruchsbelästigung und einen höheren Insektenbefall sorgen. Sie könne kein Fenster mehr öffnen und die Terrasse nicht mehr nutzen, argumentierte die Klägerin.

Kein Anspruch auf geräuschfreie Nacht

Die Klage wies das Gericht ab: Eine Störung durch Lärm oder Geruch, die über die Zumutbarkeitsschwelle hinausgehe, bestehe nicht, erklärte ein Sprecher. Es bestehe kein Anspruch auf eine geräuschfreie Nacht. Die durch ein Sachverständigengutachten festgestellte Geräuschspitzen lägen unter den Lärmschutznormwerten, auch sei nicht in jeder Nacht Hundegebell festgestellt worden.

Es gebe auch andere Geräuschquellen, wie etwa andere bellende Hunde oder Verkehr. Die Aussagen von Zeugen, welche die Klägerin benannt habe und die mit ihr verwandt seien, habe das das Gericht nicht für überzeugend gehalten, so der Gerichtssprecher.

 

Sendung: Antenne Brandenburg, 29.04.2025, 17:30 Uhr

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73 Kommentare

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  1. 71.

    Hahaha. Erhöhte "Geruchsbelästigung” und “Insektenbefall” durch 3 Herdenschutzhunde, die ein Team sind. Die schlagen üblicherweise nur bei Gefahr an … Fuchs oder Marder läuft z.B. nachts gerade vorbei. Daraus ergibt sich kein stundenlanges Bellen. Mein Hund schlägt auch an, wenn eine Terror-Krähe landet oder Fremde an der Tür vorbei laufen. Und das ist auch gut so.

  2. 70.

    Ich stimme Ihnen vollkommen zu. Das Problem - wenn es Probleme mit Hunden gibt - sind zu 99 % die Hundehalter. Viele legen sich ein Tier zu, weil es niedlich, abschreckend oder sonst was ist, ohne sich vorher über die Bedürfnisse der jeweiligen Rasse tiefgründig zu informieren, diese zu beachten und den eigenen Lebendstil anzupassen. Ich selbst habe und werde mir nie einen Hund anschaffen (weder schwer erziehbares Handtaschenformat, noch gelehrigen und treuen z.B. Retriever), obwohl ich mit Haus und Hof die besten Bedingungen hätte. Ich freue mich, wenn Bekannte mich mit ihren Hunden besuchen, betreue diese bei Bedarf auch mal ein paar Tage. Aber die dauerhafte Verantwortung kann und will ich aus Gründen der Vernunft nicht übernehmen. Abgesehen davon - weil es ja um Kangals geht - die würden eher mit mir als ich mit ihnen Gassi gehen ;-)

  3. 68.

    Herdenschutzhunde werden generell als "Rudel" gehalten, drei ist für Herdenschutz eine ganz normale Anzahl.

  4. 67.

    Erstens : Ich finde es dreist zu sagen " man hat kein Recht auf eine gräuschfreie Nacht " zweitens : Der Hundehalter sollte mal zur Hundeschule gehen. Wie die Herrchen sich verhalten, so sind auch die Hunde.

  5. 66.

    Mehr Hunde für Alle!

  6. 64.

    1. vollkommen richtig so!!!
    2. Der Kangal ist ein Herdenschutzhund und kein Hirtehund, da gibts schon Unterschiede

  7. 63.

    Und anstatt einmal das Gespräch zu suchen, stecken sie lieber Zettel in den Briefkasten oder regen sich im Internet auf, richtig?

  8. 62.

    § 3 Immissionsschutzpflichten

    (2) Tiere sind so zu halten, daß niemand durch die Immissionen, die durch sie hervorgerufen werden, mehr als nur geringfügig belästigt wird. Vorschriften für die landwirtschaftliche Tierhaltung bleiben davon unberührt.

    In der gesetzlichen Nachtruhe von Hundegebell um seinen Schlaf gebracht zu werden ist deutlich mehr als "nur geringfügig belästigt".

  9. 61.

    Vor wenigen Jahren erwarben Berliner unser Nachbargrundstück. Wir wohnen in einem Dorf im Land Brandenburg, etwa 200 EW und knapp 60Km von Berlin entfernt. Schon wenige Wochen nach Grundstückserwerb, begann der Stress. Hunde bellen, Hähne krähen, Enten quaken. Sie selbst bezeichnen sich als Naturfreunde, rennen ständig mit dem Rasenmäher oder der Motorsense über das Grundstück, kein Halm darf an der falschen Stelle stehen, dafür füttern sie in Vogelhäusern auch über Sommer die Vögel.

  10. 60.

    Selbstverständlich besteht darauf ein gesetzlicher Anspruch, nennt sich "gesetzliche Nachtruhe".

  11. 59.

    Kangals sind in erster Linie Herdenschutzhunde. Die sollten in DE-BB öfter gehalten und eingesetzt werden. Dann gäb's viel weniger Wolfsrisse!

  12. 58.

    Was läuft bei IHNEN denn schief?
    Glaube nicht, dass Sie den Sachverhalt überhaupt beurteilen können. Im Bericht steht jedenfalls nichts von "kläffen".
    Manchmal suchen zerstrittene Nachbarn auch nur einen Anlass, um dem anderen eins rein zu würgen. Das Gericht hat richtig gehandelt - einfach mal der Justiz vertrauen.
    Übrigens: Große Hunde sind keine "Kläffer" - die bellen nur, wenn sie anderen was mitteilen wollen!

  13. 57.

    Wenn die gestörte Nachbarin Erfolg gehabt hätte,könnte man sich den ganzen Wiederaufbau der Stadtautobahn sperren,da die dann wegen der Lärmentwicklung gar nicht mehr in Betrieb genommen werden dürfte
    Diese Klägerin ist doch dieselbe wie wenn Bürger aufs Land ziehen,und sich dann von Hähnen,Kühen und Düngergeruch gestört fühlen.
    Irgendwie sollte man die Kirche schon im Dorf lassen.Es waren ja Anliegern schon Kinderspielplatz neben der Straße zu laut.Glücklicherweise klagten die auch ohne Erfolg.

  14. 55.

    "Schlecht erzogen .Weil ein Hund bellt ."
    Ein Hund muss hin und wieder bellen. ist seine Natur und teilweise seine Aufgabe.
    Hier geht es aber nicht um bellen, sondern um anhaltendes, nervtötendes kläffen, das sich auch nicht durch einen Ordnungsruf seines Halters abstellen lässt. Was läuft bloß bei Ihnen schief?

  15. 54.

    Drei Kangal-Hirtenhunde, da scheint einer sehr viel Angst zu haben.

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