Mülltrennung - Neue Verordnung: Was darf in die Biotonne?

Für Bioabfall gilt ab dem 1. Mai eine neue Verordnung. Für Verbraucher:innen ändert sich erstmal nichts - was soll die neue Verordnung dann? Und was darf eigentlich wirklich in die Biotonne? Von Uta Damm
Weniger Störstoffe in der Biotonne - dieses Ziel hat die neue Bioabfallverordnung (BioAbfV), die am 1. Mai 2025 in Kraft tritt. Im Fokus steht vor allem, den Anteil an Plastik in den Biotonnen zu minimieren, weil sich Kunststoff zu Mikroplastik zersetzt und dies die Umwelt verschmutzt.
Mit der neuen Bioabfallverordnung hat sich strenggenommen nichts daran geändert, was in die Biotonne darf oder nicht. Aber: Es wurde der Gewichtsprozentanteil der sogenannten Störstoffe genau definiert. Der Gewichtsprozentanteil von Kunststoffen im Bioabfall darf ab dem 1. Mai ein Prozent nicht überschreiten. Fremdstoffe, damit sind Plastik und andere Störstoffe wie Metall oder Steine gemeint, dürfen nicht mehr als drei Prozent des Gewichtanteils betragen.
"Mit der neuen Regelung sollen solche Verschmutzungen im Boden und im Wasser deutlich reduziert werden und damit auch die von Mikroplastik ausgehenden Gefahren für die Menschen und die Natur," so das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMVU) zu den Hintergründen.
Wie wird der Bioabfall kontrolliert?
Die neue Bioabfallverordnung hat zur Folge, dass Entsorgungsfirmen in Zukunft sanktioniert werden, wenn sie Bioabfall an Behandlungsanlagen von Bioabfällen liefern, der mehr als drei Prozent Störstoffe oder mehr als ein Prozent Kunststoff enthält.
Verbraucher sind von der neuen Verordnung nicht direkt betroffen. "Mit der Neuerung zum 1. Mai ändert sich für die Kundinnen und Kunden der BSR grundsätzlich nichts", so Pressesprecherin Frauke Bank auf Anfrage von rbb24. Denn die von der BSR aufgestellten Biotonnen dürften ohnehin nur entsprechend den Abfalltrennvorschriften der Kreislaufwirtschaftsgesetze befüllt werden.
Überregional gilt: Detektoren untersuchen den Biomüll schon jetzt auf Metallteile. Außerdem wird der Biomüll von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Entsorgungsfirmen gesichtet. Laut BMVU werden auch immer häufiger Detektionssysteme an den Sammelfahrzeugen eingesetzt, die schon bei der Einsammlung Fremdstoffe im Bioabfall anzeigen.
Drohen Privathaushalten Bußgelder?
Bußgelder drohen den Verbrauchern strenggenommen nicht. Enthält eine Biotonne in Zukunft aber mehr als drei Prozent Gewichtsanteil an Störstoffen oder mehr als ein Prozent Gewichtsanteil an Kunststoffen kann die Entsorgungsfirma von ihrem Recht Gebrauch machen, die Tonne einfach stehen zu lassen und sie erst abzuholen, wenn der Bioabfall richtig getrennt ist.
Des Weiteren können zusätzliche Kosten für den Privathaushalt anfallen, wenn der Entsorgungsdienst die Tonne als Restmüll abholen lässt oder wenn eine Sonderabfuhr mit Behälterwechseln vorgenommen werden muss. Laut Abfallgebührensatzung der BSR kostet eine Zusatzentleerung für Restmüll von 21,98 für 60 Liter bis 41,97 Euro für 1.100 Liter. Zusätzlich kommt eine Aufwandsgebühr von 16,80 Euro dazu. Spezialbehälter wie eine 1.100 Liter Müllschleuse oder ein Unterflurcontainer kosten einmalig 48,32 Euro bzw. 164,49 Euro.
Was gehört auf keinen Fall in die Biotonne?
Es hört sich so einfach an: Nicht biologisch abbaubare Produkte dürfen nicht in die Biotonne. Die genauen Regelungen variieren dabei teilweise von Kommune zu Kommune. Für Berlin gilt laut BSR, dass folgende Materialien nicht in die Biotonne dürfen: Kunststoffe, Verpackungen, Folien, Tüten, Bioplastik, außerdem Metalle, Alufolien, Dosen. Ebenso verboten sind Hygieneartikel, Windeln, Staubsaugerbeutel und Katzen- sowie Kleintierstreu. Nicht weiter verwunderlich. Aber auch behandeltes Holz, Asche, Textilien, Leder und Erde, Sand, Kies, Steine sowie Glas dürfen nicht in die Biotonne gelangen.
Dass Bioplastiktüten nicht in den Bioabfall gehören, liegt daran, dass der Wertstoff nicht schnell genug verrottet. "In der Verweilzeit in der Mietenkompostierung können diese sogenannten kompostierbaren Plastiktüten nicht zersetzt werden", erläutert die Stadt Brandenburg. Zudem könne das Personal den Unterschied zu herkömmlichen Plastiktüten nach Zerkleinerung und Siebung nicht mehr erkennen - so gelangten diese Tüten in den Störstoffanteil.
Bioabfall: Was darf rein?
Und was darf dann in die Biotonne? Zum Beispiel gekochte oder ungekochte Essensreste, Zeitungspapier sowie Küchenpapier. Ebenso darf Rasenschnitt in die Biotonne. Weiterhin listet die BSR folgende Produkte für Berlin auf, die zu Bioabfall zählen: Alte Lebensmittel ohne Verpackung, Obst- und Gemüsereste, Schalen, auch von Zitrusfrüchten, Kaffeesatz, - filter, Tee, Teebeutel, Eierschalen sowie Grün-, Strauchschnitt, Laub, Blumen.
Was passiert mit dem Bioabfall?
Bioabfall wird von der jeweiligen Entsorgungsfirma zu Biogasanlagen oder Biokompostanlagen gefahren. Je nachdem wird daraus also Biogas oder Kompost, beispielsweise für die landwirtschaftliche Nutzung, gewonnen. "Grundsätzlich verfolgen wir im Rahmen unserer umfassenden Arbeit in der Abfallberatung das Ziel, die Bioabfallmengen in Berlin weiter zu steigern, im Sinne des Klima- und Umweltschutzes", so BSR-Pressesprecherin Bank.
Sendung: Radioeins, 01.05.2025, 06:40 Uhr