Potsdamer Havel -

Polizeibeamte der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West haben am Sonntag einen Mann aus dem Verkehr gezogen, bei dem ein erheblicher Alkoholwert im Blut festgestellt wurde. Das teilte die Polizei am Montag mit.
Demnach kontrollierten Beamte am Sonntagnachmittag ein Sportboot auf der Potsdamer Havel. Bei einem 49-jährigen Schiffsführer bemerkten die Polizisten dem Bericht zufolge deutlichen Alkoholgeruch. Ein Atem-Alkoholtest bei dem Mann habe einen Wert von 4,52 Promille ergeben. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Eine entsprechende Strafanzeige wurde aufgenommen.
Das Fahren unter berauschenden Mitteln will die Wasserschutzpolizei in diesem Jahr wieder schwerpunktmäßig kontrollieren. "Die Grenzen unterscheiden sich nicht zu denen auf der Straße und gelten auch für die kleine Feierabendrunde auf dem Stand-up-Paddelboard", teilt Polizeihauptkommissar und Leiter der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West, Heiko Schmidt, in dem Zusammenhang mit.
0,5-Promille-Grenze auf allen Gewässern
Grundsätzlich gelte auf allen Gewässern die 0,5-Promille-Grenze. Ab diesem Grenzwert ist es Schiffsführerinnen und Schiffsführern verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei Ausfallerscheinungen wie Anzeichen von Fahrunsicherheit schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung.
Sendung: Antenne Brandenburg, 28.04.2025, 15:30 Uhr