Weltkriegs-Gedenktage - Berliner Polizei untersagt am 8. und 9. Mai spezielle Symboliken an Ehrenmalen

Fr. 02.05.25 | 22:05 Uhr
Symbolbild: Sowjetisches Ehrenmal in Treptow.(Quelle: IMAGO)
Bild: IMAGO

Vor den Gedenktagen zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 hat die Berliner Polizei per Allgemeinverfügung zahlreiche Verbote erlassen. So ist es vom 8. bis zum 9. Mai im Umfeld sowie in und an den Sowjetischen Ehrenmalen Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide explizit untersagt, Symboliken und Kennzeichen zu zeigen, die geeignet sind, den Russland-Ukraine-Krieg zu verherrlichen.

Des Weiteren dürfen militärischen Uniformen und -teile sowie militärische Abzeichen nicht getragen werden. Auch dürfen die Buchstaben "V" oder "Z" (russischer Militärsymbole) nicht gezeigt werden. Das Gleiche gilt für Sankt-Georgs-Bänder, Flaggen und Fahnen mit russischem Bezug. Zusätzlich dürfen keine Marsch- und Militärlieder abgespielt beziehungsweise gesungen werden.

Ausnahmen zugelassen

Davon ausgenommen sind "Veteranen des 2. Weltkrieges, Diplomaten sowie Vertretende und Delegationen von Staaten, die stellvertretend für die unmittelbar an der Befreiung Deutschlands beteiligten Staaten an den Gedenkveranstaltungen teilnehmen werden".

Bislang mehr als 60 Veranstaltungen angemeldet

Wie die Polizei am Freitag mitteilte, sind bisher mehr als 60 Gedenkveranstaltungen und Versammlungen für den 8. und 9.Mai angemeldet worden. In diesem Kontext erklärte die Berliner Polizei, dass sie an beiden Tagen an den Gedenkstätten und Ehrenmalen mit ausreichend Kräften präsent sein wird, "um ein würdevolles Gedenken sowie einen friedlichen Verlauf der Versammlungen zu gewährleisten", hieß es weiter.

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