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Verwaltungsgericht Sperren für Autos in Berlin-Mitte sind rechtens
Mitte: an der Tucholskystraße / Auguststraße verhindern Poller / Kiezblocks Schleichwege und Durchfahrten und sorgen für Verkehrsberuhigung - 05.05.2025. (Quelle: IMAGO/Jürgen Ritter)
IMAGO/Jürgen Ritter

Die Aufstellung von Pollern - sogenannten Modalfiltern - in der Tucholskystraße in Berlin-Mitte ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht am Montag entschieden, wie es mitteilte. Zuvor hatte es einen längeren Rechtsstreit darum gegeben.

Die Tucholskystraße wurde 2023 vom Bezirksamt, das von den Grünen geführt wird, zu einer Fahrradstraße erklärt. Radfahrer haben Vorrang, Anwohner dürfen aber weiter mit Autos fahren. Der Bezirk stellte allerdings zusätzlich Pfosten auf, um die Durchfahrt der Autos zu verhindern. Begründet wurde das mit einer Entschärfung von Gefahrensituationen.

Kläger hatten zunächst Erfolg

Dagegen klagten Anwohner und Betreiber von Restaurants, Galerien und Geschäften. In einem Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht, das Vorgehen des Bezirks sei nicht zulässig gewesen, weil eine Gefahrenlage nicht dargelegt worden sei.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob die Entscheidung mit der Begründung auf, eine Gefahrenlage sei doch nachgewiesen worden. Sämtliche Maßnahmen seien zudem im Zusammenhang mit der Fahrradstraße in einer Anordnung gebündelt worden.

Das Verwaltungsgericht schloss sich dem nun an und wies die Klage der Anwohner ab. Weil die Poller nur flankierende Maßnahmen zu der Fahrradstraße seien, bedürfe es auch nur einer einfachen und nicht einer sogenannten qualifizierten Gefahrenlage. Eine solche einfache Gefahrenlage sei durch erhöhte Unfallzahlen nachgewiesen.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Sendung: Inforadio, 05.05.2025, 18:30 Uhr

Berlin Verkehr

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