Interview | Strafbare Inhalte im Netz - "In der analogen Welt würde niemand ein Hakenkreuz an einer Hauswand dulden"

So. 08.06.25 | 08:15 Uhr
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Symbolbild: Entfernung von Schmiererei am Bundeskamt am 31.10.2023. (Quelle: IMnleraAGO/Bernd Friedel)
IMAGO/Bernd Friedel
Audio: rbb24 Inforadio | 04.06.2025 | Oda Tischewski | Bild: IMAGO/Bernd Friedel

Hassreden, Morddrohungen – rechtswidrige Inhalte häufen sich im Netz. Die Berliner Organisation "Hate Aid" kann Strafbestände direkt an die Plattformen melden - mit Vorrang bei der Bearbeitung. Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg erklärt, was das verändert.

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Anna-Lena von Hodenberg, CEO bei HateAid; © HateAid/Andrea Heinsohn Photography
HateAid/Andrea Heinsohn Photography

Anna-Lena von Hodenberg ist gelernte Journalistin und Mit-Gründerin und Geschäftsführerin von "Hate Aid". Seit 2018 setzt sich die gemeinnützige Berliner Organisation für Menschenrechte im digitalen Raum ein. "Hate Aid" ist Träger der Theodor-Heuss Medallie, des Werte Preises für Demokratie und des Rothenburger Preises für Erinnerung und Zukunft.

rbb: Frau von Hodenberg, Ihre Organisation "Hate Aid" ist seit dem 2. Juni von der Bundesnetzagentur als "Trusted Flagger" anerkannt. Was ist das genau?

Anna-Lena von Hodenberg: Ein Trusted Flagger ist eine von der Bundesnetzagentur zertifizierte Organisation, die strafbare Inhalte auf Plattformen meldet. Die Plattformen müssen diese Meldungen vorrangig prüfen und gegebenenfalls die Inhalte entfernen – oder auch nicht, wenn sie sie nicht als strafbar einstufen.

Nun setzt sich "Hate Aid" schon länger für Menschenrechte im digitalen Raum ein. Was verändert sich für Ihre Arbeit?

Wir freuen uns sehr über die Zertifizierung, denn wir sehen seit Jahren, dass strafbare Inhalte wie Morddrohungen, Holocaustleugnungen oder Vergewaltigungsandrohungen oft lange online bleiben. Social-Media-Plattformen sind nicht verpflichtet, diese Inhalte aktiv zu suchen und zu entfernen. Sie handeln erst nach einer Meldung – und selbst dann oft willkürlich. Als Trusted Flagger werden unsere Meldungen jetzt prioritär behandelt. Das erhöht die Chance, dass solche Inhalte schneller verschwinden. Für Betroffene ist das ein wichtiges Signal, dass sie sich im Internet sicher fühlen, nicht alleine gelassen werden.

Das heißt, Sie treffen eine juristische Vorauswahl, aber die Plattform entscheidet?

Genau. Wir prüfen Inhalte mit juristischer Expertise und melden nur, was wir für strafbar halten. Viele Inhalte werden uns auch von Betroffenen gemeldet. Die Plattformen entscheiden dann über die Entfernung. Wichtig ist: Unsere Meldungen werden jetzt bevorzugt bearbeitet, und wir können nachvollziehen, wie Plattformen darauf reagieren. Diese Ergebnisse dokumentieren wir in einem Tätigkeits- oder Transparenzbericht.

Welche Inhalte kann "Hate Aid" als "Trusted Flagger" melden?

Unsere Zuständigkeit liegt bei digitaler Gewalt, Betrug und Täuschung – speziell auf Social-Media-Plattformen. Andere Trusted Flagger decken andere Bereiche ab, etwa Produktfälschungen.

Wie war die Situation bisher? Haben Meldungen von Nutzer:innen überhaupt etwas bewirkt?

Die Zahl strafbarer Inhalte ist massiv gestiegen – laut Bundeskriminalamt um 34 Prozent bei politisch motivierten Straftaten im Internet. Inhalte wie Hakenkreuze, Holocaustleugnungen oder Morddrohungen sind ein wachsendes Problem. Und die Plattformen sind nicht verpflichtet, diese Inhalte zu finden und zu entfernen, sondern sie reagieren oft erst auf Meldung, und das auch nicht immer zuverlässig. Wir versuchen mit unserer Arbeit gegenzusteuern – aber natürlich können wir diese Flut nicht allein eindämmen.

Also ein Tropfen auf den heißen Stein?

Leider ja. Wir sind ja keine Internetpolizei und wollen das auch nicht sein. Aber durch unsere juristische Expertise und die Priorisierung unserer Meldungen können wir Menschen, die im Internet Gewalt erfahren, dabei unterstützen, gezielter und wirksamer gegen strafbare Inhalte vorzugehen. Das hilft besonders den Betroffenen. Doch bei Trusted Flagger sitzen Jurist:innen mit einer Expertise. Wenn die dann auch noch von den Plattformen vorrangig behandelt werden, habe wir eine Chance, dass vor allem strafbare Inhalte schneller entfernt werden.

Wie hat sich das Verhalten der Social-Media-Plattformen in den letzten Jahren verändert?

Deutlich. Bei X (ehemals Twitter) etwa wurden nach der Übernahme durch Elon Musk rassistische und antisemitische Inhalte stark sichtbarer. Facebook hat Fact-Checking in den USA weitgehend eingestellt. Plattformen versuchen zunehmend, gesetzliche Vorgaben zu umgehen – etwa das Digitale-Dienste-Gesetz, das Standards für Kinderschutz oder faire Wahlen setzt. Diese Entwicklung beobachten wir mit großer Sorge. Menschenrechte müssen auch im Netz gelten.

Wie schnell reagieren Plattformen auf Ihre Meldungen?

Das variiert. Manchmal geht es schnell, manchmal dauert es lange. Aber vorher entschieden die Plattformen oft willkürlich, ob sie etwas löschen. Jetzt gibt es mit dem Digitale-Dienste-Gesetz klare Regeln: Inhalte müssen zügig geprüft werden. Wird ein Beitrag zu Unrecht gelöscht, kann die betroffene Person Einspruch einlegen. Damit gibt es auf beiden Seiten rechtliche Sicherheit – für Betroffene wie für die Plattformnutzer:innen.

Manche werfen Ihnen vor, Sie betrieben Zensur oder eine Art staatlich gesteuerte Denunziation. Was entgegnen Sie?

Solche Vorwürfe zielen darauf ab, geltendes Recht zu delegitimieren. Wer Hasspostings, Holocaustleugnung oder Hakenkreuze im Netz schützt, will die Rechte von Betroffenen untergraben. Und nicht nur von denen: Wir alle und vor allem auch unsere Kinder haben das Recht, nicht ständig Morddrohungen oder Volksverhetzungen ausgesetzt zu sein. Wir setzen geltendes Recht durch, indem wir strafbare Inhalte bei den Plattformen melden, um von digitaler Gewalt Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen. Aber vor allem auch, um für die Schwächsten in dieser Gesellschaft, einen sicheren Raum zu schaffen.

In der analogen Welt würde niemand ein Hakenkreuz an einer Hauswand dulden. Warum also im digitalen Raum?

Vielen Dank für das Gespräch.

"Hate Aid" als "Trusted Flagger"

Die gemeinnützige Berliner Organisation "Hate Aid" wurde 2018 gegründet mit dem Ziel, demokratisch legitimierte Nutzerendenrechte durchzusetzen und die Willkür großer Tech-Plattformen einzudämmen. Seit 2. Juni 2025 ist "Hate Aid" offiziell als "Trusted Flagger" von der Bundesnetzagentur zertifiziert. Die Organisation übernimmt die Aufgabe, Online-Plattformen wie Facebook, X, TikTok und andere gezielt auf mutmaßlich illegale Inhalte hinzuweisen, darunter Hassrede, Holocaustleugnungen, Mord- oder Vergewaltigungsandrohungen und weitere strafbare Inhalte. Die Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, diesen Meldungen besondere Aufmerksamkeit zu schenken und schnell zu reagieren.

Das Interview führte Oda Tischewski.

Sendung: rbb24 Inforadio, 04.06.2025, 16:49 Uhr

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27 Kommentare

  1. 27.

    Durch Spenden, steht doch auch auf ihrer Webseite. Lesen Sie mal! Auch ich bin regelmäßige Spenderin, weil es eine wichtige und gute Sache gegen Hass und Desinformation ist. Und ich bekomme, falls es zu einer Anzeige kommt, einen Anwalt kostenfrei gestellt.

  2. 26.

    Sie wollen Zweifel sähen? Für wen? Sie sind nicht unabhängig, sondern posten für eine gewisse Seite. Ich spende z.B. regelmäßig für Trusted Flagger, wie viele andere auch, weil man bei einem Prozeß gegen digitale Straftaten, Unterstützung durch Anwälte bekommt, klar jetzt?

  3. 25.

    Hängen Sie sich mal bitte nicht an meiner allgemeinen Formulierung auf. Alle Aspekte, Ausnahmen und Durchführungen in allen möglichen Lebenslagen kann man hier nicht auseinanderfriemeln. Oberthema sind hier immer noch Rechtsvergehen im Netz.

  4. 24.

    Öffentliche Förderung:
    HateAid erhält Gelder von öffentlichen Stellen wie dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Diese Gelder sind oft an Projekte gebunden und fließen in bestimmte Bereiche, wie z.B. die Awareness-Tage des Projekts "DemokratieLeben!"

  5. 23.

    Wenn Straftaten gemeint siind, dann bennent man diese, und schreibt nicht schwammig von Rechten für die sich Privatpersonen und Organisationen einsetzen sollen.
    Übrigens. Sie schrieben explizit von Verstößen gegen Rechte anderer, die der Polizei gemeldet werden sollen, da der Staat nich überall Augen und Ohren haben kann!

  6. 22.

    Eigentlich erstaunlich, dass sich so eine Organisation der Trusted Flagger betriebswirtschaftlich halten kann. Denn die Wertschöpfung ist im betriebswirtschaftlichen Sinne minimal. Diese Trusted Flagger haben keine Eingriffsbefugnisse, sie löschen keine Inhalte, sondern melden lediglich an die Plattformen. Die Plattformen sind dann nach dem Digital Services Act (DSA) verpflichtet, diese Meldungen prioritär und unverzüglich zu bearbeiten. Damit sind die Befugnisse der Trusted Flagger beendet. Sie sind nur eine kurzfristig wirkende Relais-Station, und die Frage ist schon, wer bezahlt Geld für eine derartige Dienstleistung?

  7. 21.

    "Überhaupt nicht. Ist doch klar geregelt." Es wäre hilfreich, wenn Sie die Regelungen in ihrem Beitrag gleich nennen könnten. Nicht im Detail, aber wenigstens einen Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen, zumal es solche Tätigkeiten außerhalb Deutschlands wohl eher weniger gibt. Und noch viel interessanter wäre, wer unter dem Strich derartige Dienstleistungen bezahlt. Bei Frau von Hodenberg, sie ist ja die Geschäftsführerin, scheinen eine Menge Leute damit beschäftigt zu sein.

  8. 20.

    Wen meinen Sie mit „Geschädigte“?
    Diejenigen, die meinen im Internet alles raushauen zu dürfen, was ihnen gerade so durch den Kopf wabert oder sogar mit System betreiben andere zu beleidigen, bedrohen, einzuschüchtern? Denn darum geht es ja.

    Was würden Sie, so als anwalt, den Betroffenen solcher Drohungen raten? Klar kann man melden, wenn da aber nichts passiert bzw. viel zu lange dauert, weil es den Plattformbetreibern schlicht egal ist? Eine Anzeige bei der Polizei zu stellen ist davon ja völlig unabhängig.

  9. 19.

    Es ist technisch ganz leicht möglich, dass sich Inhaber von Accounts auf Plattformen mit Ausweis/Reisepass authentifizieren. Dennoch könnte ein Account nach außen anonym bleiben, ABER ich behaupte, dass mit einer solchen Maßnahme Hass weniger häufig stattfände, da die Identität sehr schnell feststellbar wäre. Es bleibt fraglich, warum sogenannte (a)soziale Medien durch Anonymität einen solchen rechtsfreien Raum ermöglichen.

  10. 17.

    Die Kategorie Haß gibt es aber gar nicht im Strafrecht und kann deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden. Strafrechtlich ist nur relevant, was auch im StGB definiert ist.

  11. 16.

    Die Staatsanwaltschaft wird grundsätzlich nur bei Offizialdelikten von selbst tätig, sonst nur, wenn jemand eine Anzeige macht.

  12. 14.

    „ Man meldet der Polzei nur Straftaten, aber betreibt kein strafrechtlich sinnfreies Denuziantentum.“
    Ich sagte auch Verstöße gegen Gesetze als Straftat, z.B. Diebstahl, Einbruch, Körperverletzung. Sinnfrei ist solch ein Melden bei der Polizei ja wohl nicht. Das hat nichts mit denunzieren zu tun, weils keine Ordnungswidrigkeiten sind.
    Sollte es für ihren Nachbarn sinnfrei sein, einen Einbrecher in ihrer Hütte zu melden?

  13. 12.

    "Was ist denn demokratisch legitimiert und wer darf das eigentlich entscheiden? Sicher ist das doch in Deutschland geregelt und es gibt staatliche Möglichkeiten Dinge zu verhindern und ausschalten!"

    Diese Wissenslücke könnten Sie relativ einfach selber füllen.

    "Das solche Rechte privaten Organisationen übertragen werden finde ich sehr fraglich."

    Irgendwie scheinen Sie da etwas gehörig missverstanden zu haben.

  14. 11.

    Da alles rechtlich sehr schwammig ist, würde ich den Geschädigten empfehlen, Strafanzeige wegen Amtsanmaßung gegen solche "Trustet Flagger" zu stellen. Ich habe nicht gehört, dass es ein Gesetz für derartige polizeiähnliche Tätigkeiten gibt.

  15. 9.

    Anna-Lena von Hodenberg: " durch unsere juristische Expertise ...". Welche juristische Expertise hat Frau von Hodenberg?

  16. 8.

    Es ist völlig legitim, dass Privatpersonen oder auch private Organisationen sich für Rechte einsetzen. Sie als Privatperson sind auch aufgerufen, unsere Rechte zu achten und evtl. Verstöße durch andere der Polizei zu melden. Der Staat kann und sollte seine Augen und Ohren nicht überall haben. Wir alle sind Teil dieses Staates, unserer Rechte und auch Oflichten.

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