Misshandlung von Bewohnerin - Ehemaliger Pfleger eines Wittstocker Heims muss für mehr als fünf Jahre in Haft

Mo. 02.06.25 | 16:16 Uhr
Archivbild: Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Neuruppin in der Feldmannstraße 04.09.2018.(Quelle: picture alliance/dpa-Zentralbild/Jens Kalaene)
Audio: Antenne Brandenburg | 02.06.2025 | Björn Haase-Wendt | Bild: picture alliance/dpa-Zentralbild/Jens Kalaene

Das Landgericht Neuruppin hat am Montagnachmittag einen ehemaligen Pfleger eines Wittstocker Pflegeheims zu 5 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt. Außerdem wurde gegen den 27-Jährigen aus Pritzwalk ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann für den Tod einer Pflegeheimbewohnerin verantwortlich ist und sprach ihn wegen Körperverletzung und Aussetzung mit Todesfolge, sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen für schuldig.

Übergriffe auf Bewohnerin

Der 27-Jährige habe nach Ansicht des Landgerichts in einer Nacht Ende Januar 2024 die Bewohnerin mit geistigen und körperlichen Einschränkungen im Rollstuhl in Eiseskälte und nur im Pyjama bekleidet auf die Terrasse gestellt. Zuvor soll er sie massiv geschlagen, ihr eine Medikamentenüberdosis verabreicht und sie möglicherweise auch noch kalt abgeduscht haben. Die Bewohnerin mit geistigen und körperlichen Einschränkungen hatte sich offensichtlich nur schwer beruhigen lassen, wohl aus Angst vor dem Mann, so das Gericht in seiner Begründung.

Die Frau erlitt Rippenbrüche und kühlte auf 26 Grad herunter, was selbst bei den alarmierten Rettungssanitätern für Entsetzen sorgte, wie die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung ausführte. Zwei Tage nach dem Vorfall verstarb die Frau an einer Lungenentzündung, die sie sich in Folge der Unterkühlung zuzog.

Genauer Tatabluf nicht mehr rekonstruierbar

Auch wenn sich der genaue Tathergang nicht rekonstruieren ließ, sah das Gericht eine große Beweislast. Denn immer wieder habe der Angeklagte unruhige Bewohner misshandelt und etwa mit kalten Duschen bestraft und in verschickten Sprachnachrichten darüber berichtet, so das Gericht. "Der Anklagte nahm die Klienten nicht als Menschen wahr, sondern sprach von ihnen als Vieh", so die Vorsitzende Richterin. So soll er den Bewohnern etwa auch Sauerkrautsaft verabreicht haben, damit sich diese einkoten und eine Kollegin damit mehr Arbeit habe.

Der Verteidiger des ehemaligen Pflegers hatte hingegen auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sendung: Antenne Brandenburg, 02.06.2025, 15:00 Uhr

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