Von der Kneipen- bis zur Schulschließung - Was jetzt alles nicht mehr geht

So 15.03.20 | 17:59 Uhr
Collage: V.l.n.r. ein Regionalzug in Brandenburg, eine Schwimmhalle in Berlin und mehrere Menschen, die in einer Berliner Kneipe anstoßen (Bild: dpa/Stache, Zinken/imago/Sorge | Collage: rbb|24)
Video: Abendschau | 15.03.2020 | R. Unruh/G. Berger | Bild: dpa/Stache, Zinken/imago/Sorge | Collage: rbb|24

In Berlin müssen Clubs, Kneipen und Kinos schließen, auch private Feiern werden eingeschränkt. Kommende Woche sollen auch in Brandenburg Schulen und Kitas schließen. Ein Überblick über die aktullen Corona-Maßnahmen in der Region.

Was Sie jetzt wissen müssen

In Berlin sind alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Versammlungen mit mehr als 50 Teilnehmern in Berlin verboten. Eine entsprechende Verordnung [berlin.de] hat der Senat am Samstag beschlossen. Betroffen sind Kneipen, Clubs, Kinos, Spielhallen, Spielbanken, Messen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen. Auch Gotteshäuser wie Kirchen, Moscheen und Synagogen sind von der Schließung betroffen.

Auch Brandenburg greift zu weitreichenden Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Die aktuellen Maßnahmen beider Länder im Überblick.

Schulen und Kitas:

In Berlin stellen Schulen und Kitas ab 16. März stufenweise ihren Betrieb ein. Als erstes trifft es die Oberstufenzentren, ab 17. März schließen dann alle Schulen und Kitas - zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April. Ab Dienstag soll es eine Notbetreuung für Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen geben. Dazu zählen Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen sowie aus Justiz, Medizin, Verkehr und von "kritischer Infrastruktur".

Die Brandenburger Schulen und Kitas sollen ab 18. März vorerst bis zum Ende der Osterferien den regulären Unterricht und die normale Betreuung einstellen. Die Schüler können aber nach Angaben des Bildungsministeriums schon ab Montag zuhause bleiben, wenn die Eltern dies wollen und die Schule informieren. Auch hier soll es eine Notfallbetreuung für Kinder bestimmter Berufsgruppen geben.

Freizeit:

Die Berliner Schwimmhallen sowie das Tropical Islands in Brandenburg sind vorerst bis zum 19. April geschlossen. In Berlin gilt zudem: Sport auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Schwimmbädern und Fitnessstudios wird untersagt.

Grenzverkehr und Risikogebiete:

Brandenburgs Nachbarland Polen hat die Grenze seit dem 15. März geschlossen, für zunächst zehn Tage. Ab dem 16. März schließt Deutschland seine Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz. Auch außerhalb der EU gibt es Einreiseverbote.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die internationalen Coronavirus-Risikogebiete ausgeweitet: Seit Freitagabend gelten auch das Bundesland Tirol in Österreich und die spanische Hauptstadt Madrid offiziell als Gebiete, in denen eine fortgesetzte Virus-Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann. Das Robert Koch-Institut führt eine Liste der Risikogebiete [rki.de].

Hilfen für Unternehmen:

Laut Berlins Wirtschaftssenatorin Pop (Grüne) soll für Berliner Unternehmen ein Fonds mit einem Volumen von 100 Millionen Euro eingerichtet werden, der "perspektivisch" auch verdoppelt werden könne. Für Kleingewerbe soll es außerdem einen Härtefallfonds geben. Am Sonntagabend hat Senatorin Pop zudem angekündigt, den Liquiditätsfonds der Investitionsbank Berlin neben dem produzierenden Gewerbe, für Tourismus, Hotellerie, Gaststätten und Einzelhandel, auch für Clubs und Res­taurants zu öffnen.
 

Kultur und Nachtleben:

Alle Einrichtungen stellen in Berlin ihren Spielbetrieb vor Publikum vorerst bis zum 19. April ein. Zudem sind in der Hauptstadt generell alle Versammlungen mit mehr als 50 Teilnehmern verboten. Bei Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen ist eine Anwesenheitsliste Pflicht. Die für Mai in Berlin geplante re:publica wurde auf August verschoben. Auch das Nachtleben in Berlin steht still - Clubs und Kneipen sind geschlossen.

In Brandenburg sind ebenfalls zahlreiche Theater und Museen sowie die Schlösser der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten geschlossen. Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern sind in Brandenburg verboten, ab 100 müssen sie den Kommunen gemeldet werden.

Restaurants:

Eine Ausnahme des Shutdowns in Berlin gilt nur für Restaurants und Gaststätten - also Orte, in denen "vor Ort zubereitete Speisen verabreicht werden". Hier gilt: Die Lokale dürfen nur öffnen, wenn die Tische mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander haben.

Hochschulen:

Der Semesterstart an den staatlichen Hochschulen in Berlin und Brandenburg wird auf den 20. April verschoben.

Sportveranstaltungen:

Sämtliche Sportligen in Deutschland haben ihren Betrieb ausgesetzt. Auch der Berliner Halbmarathon fällt aus.

In Berlin gilt zudem: Sport auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Schwimmbädern und Fitnessstudios wird untersagt. Trotz des neuen Senatsbeschluss dürfen die Berliner Fußball-Bundesligisten Hertha BSC und 1. FC Union allerdings weiter ohne Einschränkungen trainieren. Wie das Fachmagazin "kicker" am Sonntag mit Verweis auf die Senatsverwaltung berichtete, erhalten beide Clubs in der Coronavirus-Krise eine Ausnahmegenehmigung. Hertha will am Dienstag erstmals wieder trainieren, bei Union steht die erste Einheit am Freitag an.


Pflegeheime und Krankenhäuser:

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) in Brandenburg rät allen Angehörigen, Menschen in Pflege- und Alteneinrichtungen derzeit nicht zu besuchen. So soll eine mögliche Übertragung des Coronavirus verhindert werden.

In Berlin gilt: Der Besuch in Krankenhäusern wird eingeschränkt. Patientinnen und Patienten dürfen keinen Besuch empfangen. Ausgenommen sind Patientinnen und Patienten unter 16 Jahren und Schwerstkranke. Einmal am Tag dürfen sie für eine Stunde eine Person empfangen, allerdings keine, die eine Atemwegserkrankung vorweisen. Pflegeheimbewohner dürfen ebenfalls nur einmal am Tag Besuch empfangen, allerdings keine Kinder unter 16 Jahren oder Menschen mit Atemwegserkrankungen.

Justiz:

Menschen, die in Berlin wegen nicht gezahlter Geldstrafen in Haft müssen, bleiben wegen der Corona-Krise vorerst verschont. Es gelte jetzt ein Aufschub von vier Monaten, sagte der Sprecher der Berliner Justizverwaltung, Sebastian Brux.

Behörden:

In Brandenburg schließen die Finanzämter bis zum Ende der Osterferien am 19. April. Die Ämter erfüllen aber weiter ihre Aufgaben und sind über Telefon und E-Mail erreichbar.

Wie sich in Berlin die Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus auf die Behörden auswirkt, ist noch nicht eindeutig geklärt.

Verkehr:

Ab dem 17. bzw. 18. März wird die Bahn ihren Regionalverkehr deutlich einschränken. Die Berliner Senatsverwaltung hob außerdem das Sonntagsfahrverbot für Lkw bis vorerst 1. Juni auf, um die Versorgung mit Lebensmitteln, Hygieneartikeln und Medikamenten sicherzustellen.

Der Berliner Nahverkehr soll weiter möglichst uneingeschränkt fahren. Allerdings schließt der Senat nicht aus, dass es künftig im ÖPNV zu Einschränkungen kommen könnte. Sollte das Fahrgastaufkommen signifikant sinken, könnte das Angebot angepasst werden - auch zum Schutz des Personals, hieß es von der Verkehrsverwaltung.

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Kommentar

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Antwort auf [Nadine] vom 15.03.2020 um 21:06
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