Beschluss des Berliner Senats - Geburtstagspartys sind wegen Corona abgesagt

Mo 23.03.20 | 18:48 Uhr
An der Geburtstagsparty dürfte es in Coronazeiten leer sein (Quelle: imago images/Maya Claussen).
Bild: www.imago-images.de

Wer derzeit Geburtstag hat, muss wohl auf eine große Feier verzichten. Laut einem Senatsbeschluss reicht der Tag der eigenen Geburt nicht aus, um eine Menschenansammlung zu veranlassen. Bei anderen Anlässen gibt es aber auch Ausnahmen.

Was Sie jetzt wissen müssen

Freunde und Verwandte zu sich nach Hause einzuladen, ist in der Coronakrise nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nach der neuen, vom Senat am Sonntag beschlossenen Verordnung muss dafür ein zwingender Grund vorliegen. Ein Geburtstag sei das nicht, teilte eine Sprecherin des Senats am Montag mit.

Wer einfach nur so fröhlich feiern möchte, darf das nicht mehr mit zahlreichen Gästen. Anders ist es zum Beispiel, wenn in der Familie jemand gestorben ist: Eine Trauerfeier gilt als ausreichende Begründung, daran dürfen bis zu zehn Personen teilnehmen.

Um eine Ausbreitung des Virus zu bremsen, traten am Montag noch stärkere Einschränkungen für den Alltag der Menschen in Kraft. So sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen im Freien nunmehr untersagt. Es handelt sich aber nicht um eine Ausgangssperre, denn neben Spaziergängen oder Sport sind auch Einkäufe, Arztbesuche oder Hilfe für gebrechliche Menschen erlaubt. Auch Familien dürfen zusammen raus, auch wenn sie mehr als zwei Personen zählen.

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Antwort auf [Moritz] vom 24.03.2020 um 12:19
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