Coronavirus - Zwei Wochen zu Hause: Was unter Quarantäne zu beachten ist

Di 17.03.20 | 12:43 Uhr
Box mit Schriftzug "Lieferservice Quarantäne" (Quelle: imago images)
Bild: imago-images/Steinach

Häusliche Quarantäne zieht Betroffene zwei Wochen lang aus dem Verkehr: Einkäufe müssen von anderen erledigt werden, Hundebesitzer sind plötzlich auf Hilfe angewiesen. Davon abgesehen stellt sich die Frage: Was soll man 14 Tage lang in der Wohnung machen?

Was Sie jetzt wissen müssen

Bei einem begründeten Verdacht auf eine Corona-Infektion dürfen Betroffene ihre Wohnung etwa 14 Tage nicht verlassen. Die häusliche Quarantäne dient dazu, Infektionsketten zu unterbrechen und den Verlauf der Pandemie in der Bevölkerung so zu verlangsamen, dass das Gesundheitswesen besser für eine große Zahl von Patienten gerüstet ist. Bloß: Was darf man in Quarantäne noch machen und was nicht?

Was bedeutet Quarantäne?

Gesundheitsämter können Quarantäne nicht nur für Infizierte anordnen [berlin.de]. Auch wenn jemand Kontakt zu einer infizierten Person hatte oder sich in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten hat, kann eine häusliche Quarantäne als Vorsichtsmaßnahme festgelegt werden. Menschen in Quarantäne dürfen ihre Wohnungen nicht verlassen, diese Maßnahme dauert bei Corona-Verdacht wegen der Inkubationszeit normalerweise mindestens 14 Tage. 

Amtsmitarbeiter sollen einmal pro Tag bei den Betroffenen anrufen, um den Gesundheitszustand der Betroffenen zu ermitteln und zu protokollieren. Gegen Ende der Quarantäne werden die Betroffenen dann in der Regel erneut auf das Virus getestet. Bei einem negativen Befund können sie sich anschließend wieder frei bewegen.

Was passiert, wenn man gegen die Quarantäne verstößt?

Häusliche Quarantäne ist verpflichtend und kann sogar unter Zwang festgesetzt werden. Wer gegen die Quarantäne verstößt, die Wohnung verlässt und dadurch womöglich andere ansteckt, muss mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen. Dies und vieles Weitere regelt das Infektionsschutzgesetz [berlin.de], die rechtliche Grundlage für die Einschränkung persönlicher Rechte.

Wer kauft jetzt ein?

Menschen unter Quarantäne dürfen ihre Wohnung nicht verlassen, um einkaufen zu gehen. Wer sich keine Vorräte zugelegt hat, kann die Möglichkeit zur Onlinebestellung von Lebensmitteln nutzen und dem Lieferdienst angeben, dass die Möglichkeit einer Krankheit besteht. Allerdings sind die Lieferungen von Lebensmitteln aufgrund der Corona-Krise nur mit großem Vorlauf möglich, freie Liefertermine liegen mehrere Tage in der Zukunft.

Das Berliner Gesundheitsamt empfiehlt, dass Bekannte Einkäufe für den täglichen Bedarf erledigen sollen. Wer für Lebensmittel für Betroffene kauft, sollte die Einkäufe vor der Wohnungstür abstellen, um den direkten Kontakt zu vermeiden. 

Wer geht mit dem Hund vor die Tür?

Übertragbar auf Haustiere ist das Coronavirus zwar nicht, allerdings ist es Menschen unter Quarantäne verboten, vor die Tür zu gehen. Hundebesitzer sollten sich für die Zeit der Quarantäne Unterstützung suchen, um ihren Tieren Auslauf und Gassirunden zu ermöglichen. Direkter Kontakt zu anderen Personen ist dabei aber untersagt.

Wer den Hund von Quarantäne-Betroffenen ausgeführt hat, sollte darauf achten, sich anschließend die Hände zu desinfizieren.

Wer zahlt bei Verdienstausfall?

Wenn die Quarantäne offiziell vom Gesundheitsamt angeordnet wurde, zahlt in der Regel der Arbeitgeber, der sich das Geld dann vom Amt zurückholt. Wer nur aus Angst vor einer Ansteckung in Bus oder Bahn zuhause bleibt, bekommt kein Geld.

Was mache ich mit der freien Zeit zu Hause?

Vermutlich haben Sie plötzlich ungewöhnlich viel Zeit, da Sie nicht zur Arbeit gehen können oder gewohnten Freizeitbeschäftigungen nachgehen", schreibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Risikobewertung in einer Broschüre zur häuslichen Quarantäne. "Schaffen Sie sich eine Tagesstruktur und setzen Sie sich Ziele. Die Ziele sollten unter den gegebenen Umständen realistisch sein. Überlegen Sie, wie Sie die Zeit füllen können."

Konkret wird geraten, soziale Kontakte auch in der Quarantäne weiter zu pflegen, zum Beispiel übers Telefon oder soziale Medien. Außerdem empfiehlt das Bundesamt Betroffenen zu schreiben, zu lesen oder durch Spiele mental aktiv zu bleiben. Auch die körperliche Aktivität soll nach Auffassung der Experten nicht eingestellt werden: "Auch auf begrenztem Raum kann Sport betrieben werden", heißt es. Hierzu gebe es im Internet viele Hinweise und Anregungen.

Die Gesundheitsverwaltung hat eine Hotline eingerichtet, unter der Betroffenen im Notfall geholfen werden soll (030/90282828).

FAQ zum Umgang mit dem Coronavirus

  • Ich fürchte, infiziert zu sein. Was tun?

  • Was passiert mit möglichen Infizierten?

  • Was passiert mit Kontaktpersonen?

  • Welche Kapazitäten haben die Kliniken?

  • Welche Reisebeschränkungen gibt es?

  • Wie viele bestätigte Fälle gibt es?

  • Ist das Virus meldepflichtig?

  • Was ist das Coronavirus?

  • Woher kommt das Virus?

  • Wie kann ich mich anstecken?

  • Wie ansteckend ist das Virus?

  • Wer ist besonders gefährdet?

  • Wie funktioniert der Test?

  • Was sind die Symptome?

  • Wie kann ich mich schützen?

  • Welche Behandlung gibt es für Infizierte?

  • Gibt es Immunität gegen das Virus?

  • Wie hoch ist die Sterberate?

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