Ostprignitz-Ruppin - Gericht kippt Einreiseverbot für Zweitwohnungsnutzer

Mi 01.04.20 | 13:40 Uhr
Das Gebäude des Verwaltungsgerichtes Potsdam (Quelle: dpa/Ralf Hirschberger)
Bild: dpa/Ralf Hirschberger

In der vergangenen Woche sperrte der Landrat von Ostprignitz-Ruppin seinen Kreis für Touristen - nun haben zwei Berliner erfolgreich dagegen geklagt. Ganz vom Tisch ist das Einreiseverbot damit allerdings nicht.

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Das Einreiseverbot für Touristen und Zweithaus-Besitzer in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin steht auf der Kippe. Das Verwaltungsgericht Potsdam gab am Mittwoch den Eilanträgen von zwei Berlinern statt. Sie hatten sich dagegen gewehrt, bis zum 19. April nicht zu ihren Zweithäusern zu können.

Allgemeinverfügung des Landkreises gilt weiter

Das Potsdamer Verwaltungsgericht kann demnach nicht feststellen, dass das Einreiseverbot für Touristen und Besitzer von Zweitwohnungen oder Häusern zur Verhinderung des Coronavirus erforderlich ist, wie es in der Begründung heißt. Auch sei nicht ersichtlich, dass durch die Einreise von Zweitwohnungsnutzern eine Überlastung der Krankenhäuser drohe. Genau damit hatte allerdings der Landrat von Ostprignitz-Ruppin, Ralf Reinhardt (SPD), das Einreiseverbot begründet.

Die Entscheidung vom Mittwoch betrifft allerdings nur die Eilanträge der beiden Berliner Fälle. Die Allgemeinverfügung des Landkreises sei damit nicht komplett rechtswidrig und gelte vorerst weiterhin, betonte ein Sprecher des Gerichts. Die Kreisverwaltung kann gegen die Beschlüsse Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einreichen. Der Landkreis prüfe nun die Begründung der Gerichtsentscheidung und behalte sich weitere Schritte vor, sagte ein Kreissprecher.

Kritik kam auch von Woidke

Zuletzt hatte der Landkreis das Verbot bereits teilweise gelockert. Besucher, die sich bereits in ihren Zweitwohnungen, Ferienhäusern oder Datschen befinden, dürften weiterhin im Landkreis bleiben, teilte Kreissprecher Alexander von Uleniecki am Freitag mit. Zudem dürften sie zurück in ihre Erstwohnsitze fahren. Außerdem wurde es Lebenspartnern oder Familienangehörigen gestattet, nach Ostprignitz-Ruppin zu reisen.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte das Einreiseverbot im rbb als schwer durchsetzbar und auch rechtlich fragwürdig kritisiert.  

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Antwort auf [Gerhard] vom 08.04.2020 um 08:29
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