Regelung für Berlin - Wer hat Anspruch auf Notbetreuung in Kita oder Schule?

Di 17.03.20 | 08:23 Uhr
Archivbild: Kinder auf dem Weg zur Schule (Bild: imago images)
Video: Abendschau | 15.03.2020 | Antje Tiemeyer | Studiogespräch mit Sandra Scheeres | Bild: imago images

Berliner Kinder können ab Dienstag nicht mehr zur Schule oder in die Kita. Der Senat bietet eine Notfallbetreuung für Kinder, deren Eltern beide in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Den Antrag sollen Eltern direkt in ihrer Kita stellen.

Was Sie jetzt wissen müssen

Für Eltern, die das Angebot einer Notbetreuung ihrer Kinder in Anspruch nehmen wollen, hat die Senatsverwaltung für Bildung und Familie ein entsprechendes Formular online gestellt. Die sogenannte Selbsterklärung der Eltern gibt es als pdf-Datei in mehreren Sprachen [berlin.de].

Das Angebot der Notbetreuung gilt nur, wenn beide Elternteile zu den genannten Berufsgruppen gehören. Darauf wies die Senatsverwaltung am Montag hin. Dazu gehören zum Beispiel Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Wasserversorgung, Pflege oder Lebensmitteleinzelhandel.

Wenn ein Elternteil nicht zu den systemrelevanten Berufsgruppen gehöre, müsse die Familie wie alle anderen Berliner Eltern auch die Betreuung selbst organisieren, teilte die Senatsverwaltung mit. "Ich weiß, dass die Schließzeit für viele Eltern eine große Belastung bedeutet. Ich setze aber auf ihr Verständnis", erklärte Senatorin Sandra Scheeres (SPD). "Die Maßnahme ist im Interesse der Gesundheit aller Berliner und Berlinerinnen. Bitte nehmen Sie die Notbetreuung nur in Anspruch, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Unser Ziel muss sein, dass so wenige Kinder wie möglich in den Einrichtungen sind."

Scheeres geht von einem Bedarf von rund 15 Prozent aus. Die Kinder sollen in ihren angestammten Kitas betreut werden. Wie groß der Personalbedarf dann in den einzelnen Einrichtungen ist, müsse von deren Leitung entschieden werden.

Schulen und Kitas sind berlinweit ab Dienstag geschlossen. Auf der Webseite der Senatsverwaltung gibt es auch "Fragen  Antworten" zu den Kita- und Schulschließungen.

Die Liste der systemrelevanten Berufsfelder:

- Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen

- Justizvollzug

- Krisenstabspersonal Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)

- Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)

 -Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich

- Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste

- Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert

 - Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung

Schul- und Kita-Schließungen auch in Brandenburg

In Berlin stellen Schulen und Kitas ab 16. März stufenweise ihren Betrieb ein. Als erstes trifft es die Oberstufenzentren, ab 17. März schließen dann alle Schulen und Kitas - zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April.

Für Brandenburg kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) an, eine Notfallbetreuung noch festzulegen. Geklärt werden muss, welche Berufe als wichtig für das Funktionieren des Staates gelten. "Hier muss auf der regionalen und auf der kommunalen Ebene dann in großer Verantwortung entschieden werden, sagte Woidke. "Das ist eine schwierige Herausforderung."

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Antwort auf [Ich ] vom 16.03.2020 um 14:24
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