Fall Fabien - Prozess gegen Berliner Polizisten nach tödlichem Crash verschoben

Mo 16.03.20 | 13:48 Uhr
Amtsgericht Tiergarten (Quelle: dpa/Britta Pedersen)
Bild: dpa/Britta Pedersen

Mehrere Zeugen im Fall Fabien haben sich wegen des Coronavirus krank gemeldet. Deswegen wird das Verfahren um die mutmaßlich durch einen Polizisten getötete junge Frau verschoben. Auch andere Gerichtstermine könnten abgesagt werden.

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus' werden zurzeit an Berliner Gerichten immer wieder Prozesse verschoben. Das betrifft aktuell auch die Hauptverhandlung im Fall der getöteten Fabien, die eigentlich am Dienstag beginnen sollte.

Die 21-Jährige kam 2018 ums Leben, als ihr Auto von einem Polizeifahrzeug gerammt wurde, das mit 130 km/h durch Berlin-Mitte fuhr. Dem angeklagten Hauptkommissar wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Weil sich mehrere Zeugen krank gemeldet haben, wurde der Prozessbeginn verschoben. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Haftsachen haben Priorität

Man konzentriere sich derzeit verstärkt auf Haftsachen, weil hier strengere Fristen gelten, zum Beispiel bei Prozessen gegen Untersuchungshäftlinge, sagte eine Sprecher auf rbb-Anfrage. Nicht-Haftsachen können hingegen problemlos verschoben werden, so der Gerichtssprecher.

Konkrete Hinweise auf Corona-Infektionen gebe es bei den Berliner Gerichten noch nicht. Der Pandemieplan sei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dennoch bereits letzte Woche kommuniziert worden. Die Richterinnen und Richter könnten einzelne Arbeiten zu Hause erledigen, hieß es. Prozesse aber dürften nur im Gericht selbst geführt werden.

Gerichte in Brandenburg wollen Verhandlungen absagen

Wegen der Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus wollen auch mehrere Landgerichte in Brandenburg ihren Betrieb einschränken. Das teilten Sprecher der Landgerichte Potsdam und Cottbus dem rbb am Montag mit. Dort werden öffentliche und auch nicht-öffentliche Verhandlungen sowie Anhörungen bis zum 19. April stark reduziert.

Der Vorsitzende Richter entscheidet in jedem einzelnen Fall, so der Sprecher des Potsdamer Landgerichts. Das kann er oder sie auch kurzfristig tun, sagte er. Die Beteiligten würden informiert. Das Gericht bittet, nicht telefonisch nachzufragen, weil auch die Büros mit weniger Mitarbeitern besetzt sein würden.

Auch eine Sprecherin des Cottbuser Landgerichts kündigte Verschiebungen an. Auf jeden Fall stattfinden sollen aber Strafprozesse, bei denen ein Angeklagter in Untersuchungshaft oder ein psychisch Kranker in einer Klinik ist. So soll vermieden werden, dass diese Menschen wegen überlanger Verfahrensdauer freigelassen werden müssen.

Ausfälle soll es auch in zahlreichen Amtsgerichten geben. So etwa in Zossen, Nauen, Rathenow und Luckenwalde sowie Cottbus, Bad Liebenwerda, Senftenberg und Lübben.

Sendung: Inforadio, 16.03.2020, 13:00 Uhr

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