Verschärfte Verbote ab sofort - Senat ordnet den Shutdown Berlins an

Sa 14.03.20 | 21:15 Uhr
eine leere Bar (Quelle: imago-images/snapshot-photography/ T.Seeliger)
Video: Abendschau | 14.03.2020 | Bild: www.imago-images.de/snapshot-photography/ T.Seeliger

Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Menschen sind in Berlin ab sofort verboten. Clubs, Kneipen und Kinos müssen schließen. Gesundheitssenatorin Kalayci kündigte im rbb an: Mit weiteren drastischen Maßnahmen müsse gerechnet werden.

Was Sie jetzt wissen müssen

In Berlin sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern ab sofort untersagt. Eine entsprechende Verordnung [berlin.de] hat der Senat am Samstag beschlossen. Betroffen sind Kneipen, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Messen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen. Ebenfalls geschlossen werden müssen Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen sowie ähnliche Einrichtungen und Vergnügungsstätten wie Bordelle. Auch Gotteshäuser wie Kirchen, Moscheen und Synagogen sind von der Schließung betroffen. Die Verordnung trat am Samstagnachmittag in Kraft.

Ausnahmen für Restaurants

Kommen weniger als 50 Besucher zu der öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltung, muss der Veranstalter eine Anwesenheitsliste mit Name, Anschrift und Telefonnummer führen und diese Liste mindestens vier Wochen aufbewahren. Auf Verlangen muss er sie dem Gesundheitsamt geben.

Restaurants und Gaststätten, in denen vor Ort zubereitete Speisen serviert werden, dürfen öffnen, wenn die Tische untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Meter haben. So genannte Raucher-Gaststätten sind allerdings von der Genehmigung ausgenommen; sie müssen schließen.

Gesundheitssenatorin: Mit "weiteren drastischen Maßnahmen" müsse gerechnet werden

"Die Zeit für Partys gibt es jetzt einfach nicht mehr", sagte die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Samstagabend im rbb. "Uns ist klar, dass es eine drastische Maßnahme ist, die aufgrund der Situation aber auch erforderlich ist." Jetzt sei der richtige Zeitpunkt, das öffentliche Leben einzuschränken, bevor die Zahl der Infizierten richtig nach oben gehe. Die Senatorin empfiehlt, auch Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage abzusagen, Beerdingungen unter 50 Teilnehmern müssten – mit Teilnehmerlisten – stattfinden. Man müsse den Kontakt, bei dem Menschen in Räumen sehr eng beieinander sind, "komplett ausschließen".

Um die Verbote durchzusetzen, sei die Polizei mit den Bezirken im Gespräch. "Alles, was für die Versorgung wichtig ist, muss funktionieren, erklärte die Senatorin in der rbb Abendschau, "darauf müssen wir die Kontakte reduzieren." Damit seien beispielsweise die medizinische Versorgung, die Pflege, die Verpflegung der Menschen, der öffentliche Personennahverkehr und die Wasserversorgung gemeint.

Kalayci kündigte an, dass mit "weiteren drastischen Maßnahmen" gerechnet werden müsse.

Berliner Polizei kündigt Kontrollen an

Auf Twitter hat die Berliner Polizei am Samstagabend angekündigt, die Einhaltung der Verordnung zu kontrollieren. Es seien zwei Einsatzhundertschaften und zivile Kollegen im Einsatz. "Sie werden in jedem Fall mit den Menschen vor Ort sprechen und die Auswirkungen dieser Verordnung erklären", heißt es in dem Tweet. Notfalls müssten sie Platzverweise aussprechen und diese auch durchsetzen."  

Fitnessstudios und andere Sportanlagen komplett zu, Einschränkungen für Krankenhäuser

Auch Sport auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Schwimmbädern und Fitnessstudios wird untersagt.

Der Besuch in Krankenhäusern wird eingeschränkt. Patientinnen und Patienten dürfen keinen Besuch empfangen. Ausgenommen sind Patientinnen und Patienten unter 16 Jahren und Schwerstkranke. Einmal am Tag dürfen sie für eine Stunde eine Person empfangen, allerdings keine, die eine Atemwegserkrankung vorweisen.

Pflegeheimbewohner dürfen ebenfalls nur einmal am Tag Besuch empfangen, allerdings keine Kinder unter 16 Jahren oder Menschen mit Atemwegserkrankungen.

Schul- und Kita-Schließungen

Die Regelungen zu den Schulen waren bereits bekannt: Oberstufenzentren schließen ab Montag, ab Dienstag folgen alle anderen Schulen. Prüfungen dürfen durchgeführt werden, wenn ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird.

Kindertagesstätten dürfen ab Dienstag nur noch eine Notbetreuung für Kinder solcher Personen anbieten, deren berufliche Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, insbesondere für die Krankenpflege, unabdingbar sind. Die zuständige Senatsverwaltung entscheidet über die Auswahl der Einrichtungen.

Grundlage: Infektionsschutzgesetz

Gesetzliche Grundlage für diese Verordnung des Berliner Senats ist das Infektionsschutzgesetz. Im Fall einer Pandemie ermächtigt dieses Gesetz die örtlichen Gesundheitsämter, gewisse Grundrechte durch Schutzmaßnahmen einzugrenzen. Die Behörden dürfen somit Veranstaltungen und Versammlungen verbieten sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa Schulen, Kindergärten, Heime oder Badeanstalten schließen.

Auch können sie Menschen verpflichten, an einem Ort zu bleiben oder bestimmte Orte nicht zu betreten. So heißt es in Paragraph 28 des IfSG: "Die Grundrechte der Freiheit der Person … der Versammlungsfreiheit … und der Unverletzlichkeit der Wohnung … werden insoweit eingeschränkt." Diese Einschränkungen müssen jedoch verhältnismäßig sein [tagesschau.de] und dürfen nur zeitlich, räumlich oder personell begrenzt gelten.

Im Gesetz sind auch die Strafen bei Verstößen gegen das Veranstaltungsverbot und die Kneipenschließungen geregelt: Wer diese Verordnung ignoriert kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden.

Sozialkontakte reduzieren

Der Berliner Regierungschef Michael Müller (SPD) hatte bereits am Freitag an die Berliner appelliert, alle sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Es müsse erreicht werden, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

FAQ zum Umgang mit dem Coronavirus

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Antwort auf [AzubiVerw] vom 14.03.2020 um 18:43
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