Aufgelaufene Verfahren - Amtsgericht Tiergarten kehrt zum Regelbetrieb zurück

Fr 17.04.20 | 11:02 Uhr
Das Amtsgericht Tiergarten. (Quelle: dpa/Christophe Gateau)
Bild: dpa/Christophe Gateau

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin soll ab Montag zu einem Regelbetrieb zurückkehren. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Der am 18. März beschlossene Notbetrieb dürfte somit wie ursprünglich geplant mit dem Sonntag ablaufen. Darauf hätten sich der Krisenstab und das Präsidium des Amtsgerichts Tiergarten in dieser Woche verständigt, heißt es.

Aufgelaufene Verfahren abarbeiten

"Von einem Normalbetrieb sind wir aufgrund der aktuellen Situation allerdings noch weit entfernt, auch wir müssen erhebliche Einschränkungen hinnehmen", sagte der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten Hans-Michael Borgas laut Mitteilung. Es gehe jetzt darum, das Funktionieren des Gerichts zu gewährleisten und neben den neu eingehenden Prozessen so weit wie möglich die in den vergangenen Wochen aufgelaufenen Verfahren unter Wahrung des Abstandsgebots abzuarbeiten.

Deshalb würden Mitarbeitende des Amtsgerichts in Teams aufgeteilt und voneinander getrennt eingesetzt werden. So wolle man erreichen, dass die Mitglieder der einzelnen Gruppen sich im Falle einer auftretenden Corona-Infektion nicht gegenseitig anstecken.

Plexiglaswände in Sitzungssälen

"Wann wir aus diesem Regelbetrieb in den Normalbetrieb zurückkehren können, hängt von den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und den noch nicht absehbaren Folgen der Corona-Pandemie ab und kann derzeit nicht seriös vorhergesagt werden", sagte Borgas.

Während die Auskunftsstelle weiter geschlossen bleiben soll, werde sowohl die Zahlstelle als auch die Rechtsantragsstelle am Montag wieder geöffnet werden, teilte die Sprecherin mit. Eine Aufnahme von Anträgen sei allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Für die Sitzungssäle sollen 200 mobile Plexiglaswände angeschafft werden, die bei Bedarf genutzt werden könnten.

Berliner Landgericht verlängert Notbetrieb bis 30. April

Das Berliner Landgericht hatte seinen Notbetrieb dagegen bis Ende April verlängert. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hat der Präsident des Landgerichts, Holger Matthiessen, den Vorsitzenden Richterinnen und Richtern empfohlen, die bis zum 30. April terminierten Sitzungen aufzuheben. Ausgenommen davon seien lediglich eilbedürftige Fälle.

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Antwort auf [Mondfels] vom 17.04.2020 um 14:08
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