Fragen und Antworten - Das ist der Berliner Fahrplan für die Kita-Öffnungen

Mi 10.06.20 | 11:56 Uhr
Symbolbild - Ein Kind malt einen Coronavirus (Bild: dpa/Jörg Carstensen)
Bild: dpa/Jörg Carstensen

Bis zum 22. Juni soll jedes Kind in Berlin wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Seit Wochen wird das Angebot schrittweise erweitert. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ab wann gilt in Berlin wieder ein Kita-Normalbetrieb?

Ab dem 15. Juni soll mit der Rückkehr aller Kinder in die Kitas begonnen werden, das hat Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Dienstag (9. Juni) angekündigt. "Spätestens ab 22. Juni werden wir die volle Betreuunsgsituation nach Kitagutscheinen haben, damit sind wir einen Monat früher, als wir uns das eigentlich vorgenommen hatten", so Scheeres. Die Liste der systemrelevanten Berufe verliert ihre Gültigkeit, die Eingewöhnung von neuen Kindern ist möglich.

Darf ich mein Kind zu den gewohnten Zeiten in die Kita geben?

Grundsätzlich sollen bis zur Rückkehr zum Regelbetrieb alle Mädchen und Jungen einen Betreuungsanspruch von maximal vier Stunden pro Tag haben. Eine Ausnahme gilt für Eltern mit systemrelevanten Berufen. Ihre Kinder dürfen in Absprache mit der Kita-Leitung länger in die Kita gehen. Die Senatsverwaltung und der Landeselternausschuss Kita (LEAK) haben immer wieder an Eltern appelliert, solidarisch zu sein und nur so viel Betreuung wie nötig in Anspruch zu nehmen.

Ich kann mich mit der Kita-Leitung nicht auf Betreuungszeiten einigen. Was kann ich tun?

Sollte sich keine einvernehmliche Lösung zwischen Eltern und der Kita-Leitung finden, können sich Eltern laut Senatsbildungsverwaltung an eine Eltern-Hotline wenden. Die Rufnummer +49 30 90227-6600 ist von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr besetzt.

Dürfen Tagsmüttern oder -väter wieder Kinder aufnehmen?

Tagesmütter und -väter dürfen seit dem 25. Mai wieder alle Kinder aufnehmen, die sie vor der Corona-Schließzeit betreut hatten. Durch die Betreuung in kleinen und stabilen Gruppen könnten Infektionsketten gegebenenfalls leicht nachvollzogen werden, hieß es von Seiten der Senatsverwaltung.

Wie wird die Hygiene in Kitas sichergestellt?

Die Bildungssenatsverwaltung hat bislang darauf hingewiesen, dass die Hygiene in der Verantwortung der Kita-Träger liege. Analog zum Muster-Hygieneplan für Schulen haben die Kita-Träger Anfang Mai ein Empfehlungsschreiben der Senatsverwaltung erhalten. Darin heißt es unter anderem, dass Eltern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollten, wenn sie ihre Kinder bringen oder abholen. Kita-Erzieherinnen und -Erziehern soll das Tragen von Masken grundsätzlich möglich sein. Außerdem soll die Betreuung in möglichst kleinen Gruppen stattfinden. Denkbar seien Vormittags- und Nachmittagsgruppen oder eine Betreuung an versetzten Wochentagen. Dazu sagt die Bildungssenatorin: "Die konkreten Maßnahmen vor Ort hängen natürlich davon ab, wie viele Kinder tatsächlich in jeder einzelnen Einrichtung sein werden.

Was ist mit Betreuungspersonal, das den Risikogruppen angehört?

Wer einer Risikogruppe angehört, soll laut Empfehlung der Senatsverwaltung auf eigenen Wunsch und abhängig vom eigenen Gesundheitszustand in die Kinderbetreuung zurückkehren dürfen. Wie hoch der Anteil des Betreuungspersonals in der Risikogruppe ist, konnte die Bildungssenatsverwaltung nicht beantworten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat jedoch schon in der vergangenen Woche darauf hingewiesen, dass wegen des wachsenden Betreuungsanspruchs immer häufiger Pädagoginnen und Pädagogen arbeiten müssten, die besonders gefährdet seien. "Arbeitsmedizinische Vorsorgegespräche finden nicht immer statt", sagte der Berliner GEW-Sprecher Markus Hanisch.

Welche Möglichkeiten haben Eltern, deren Kinder nicht in die Kita können?

In Berlin ist seit dem 27. April eine private Betreuungshilfe erlaubt, damit können sich etwa befreundete Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder abwechseln. Auch Nachbarn oder Verwandte können wieder auf Kinder aufpassen. Eine solche "private, insbesondere nachbarschaftliche Betreuungshilfe" ist für maximal drei Kinder erlaubt - trotz der weiterhin geltenden Kontaktbeschränkungen.

Sendung: Abendschau, 13.05.2020, 19:30 Uhr

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Antwort auf [gute ErzieherIn_schlechte ErzieherIn] vom 10.06.2020 um 12:01
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