Berliner Rechtsanwalt scheitert - Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Corona-Regeln ab

Fr 17.04.20 | 15:22 Uhr
Staatsbibliothek Unter den Linden (Quelle: imago-images/Juregen Blume)
Bild: imago-images/Juregen Blume

Der Verfassungsgerichtshof von Berlin hat den Eilantrag eines Rechtsanwalts gegen die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgelehnt. Der Antrag sei unbegründet gewesen, teilte das Gericht am Freitag mit. Damit scheiterte der Versuch des Anwalts, Regelungen zur Kontaktbeschränkung außer Kraft setzen zu lassen (Beschluss vom 14. April 2020 - VerfGH 50 A/20).

Der Anwalt sah sich laut Gericht insbesondere durch die Schließung von Bibliotheken und die Gebote, seine Wohnung nicht zu verlassen und nicht mit anderen (nicht seinem Haushalt angehörenden) Menschen zusammenzutreffen, in verfassungswidriger Weise beschränkt.

Entscheidend ist unter anderem die Befristung

Die Verfassungsrichter argumentierten, würden Regelungen außer Vollzug gesetzt, würden sich voraussichtlich viele Menschen so verhalten, wie es gerade unterbunden werden soll. Sie würden ihre Wohnungen häufiger verlassen, soziale und familiäre Kontakte außerhalb der Wohnung wieder aufnehmen und privat und beruflich zusammenkommen.

So bestünde die Gefahr, dass das Gesundheitssystem überfordert wird, weil die Infektionsrate in einer Geschwindigkeit steigen würde, für die die medizinischen Kapazitäten nicht ausreichten. Möglicherweise würde es dann mehr Todesfälle geben. Der Vermeidung dieser Gefahr sei das derzeit noch höhere Gewicht zugekommen. Entscheidend sei auch, dass die Regelungen befristet seien.

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