Bundesverfassungsgericht - Verein kündigt Beschwerde gegen Gottesdienstverbot an

Do 09.04.20 | 16:31 Uhr
Ein Mann sitzt alleine in der Kirche (Quelle: dpa/Strauch)
Bild: dpa/Strauch

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Gegen das Verbot von öffentlichen Gottesdiensten in der Corona-Krise will der katholische Freundeskreis St. Philipp Neri Verfassungsbeschwerde einlegen. Das teilte er am Donnerstag mit.

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Mittwochabend eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Dienstag bestätigt, mit der ein entsprechender Eilantrag des Vereins abgelehnt worden war.

Jetzt bleibe nur noch das Instrument der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, hieß es in der Mitteilung des religiösen Vereins. Nach Angaben des OVG beabsichtigte der Verein, Gottesdienste unter Einhaltung von Mindestabständen (1,50 Meter mit bis zu 50 Teilnehmenden) zu feiern und die Kontaktdaten der Besucher in Listen aufzunehmen.

Auch über Ostern sind Gottesdienste verboten

Nach der Berliner Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 22. März ist der Besuch von Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zurzeit nur zur individuellen stillen Einkehr erlaubt. Auch über die Osterfeiertage sind öffentliche Gottesdienste verboten.

Nach Auffassung des 11. Senats am OVG führt die aktuelle Regelung nicht zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der im Grundgesetz verbrieften Religionsfreiheit. Das Berliner Verwaltungsgericht habe beanstandungsfrei dargelegt, dass die Gottesdienste, die die Antragsteller in der Karwoche sowie Ostern feiern wollten, eine erhebliche Gefahr weiterer Infektionen bergen würden.

Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass Ausnahmen von der Berliner Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus keine Gottesdienste beträfen.

Sendung: Inforadio, 09.04.2020, 15:00 Uhr

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Antwort auf [Stefan S.] vom 10.04.2020 um 09:05
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