Protest gegen das Versammlungsverbot - Polizei löst in Berlin-Mitte unangemeldete Demo auf

Sa 11.04.20 | 22:53 Uhr
Symbolbild: 09.04.2020, Berlin: Zwei Polizeibeamte der Brennpunkt- und Präsenzeinheit (BPE) der Polizei Berlin patrouillieren am Alexanderplatz um die Einhaltung der Eindämmungsverordnugn zu überwachen (Quelle: dpa / Christoph Soeder).
Bild: dpa

Die Berliner Polizei hat am Samstag am Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin-Mitte eine unangemeldete Demonstration aufgelöst. 

Die Polizei sprach von etwa 300 bis 350 Demonstranten, die sich dort versammelt hatten. Die Beamten stellten von insgesamt 26 Frauen und 54 Männern die Personalien fest und schrieben Anzeigen wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Zum einen ging es um Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz, zum anderen um Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Ein Beamter wurde nach Darstellung der Polizei leicht verletzt, konnte seine Arbeit aber fortsetzen.

Der Verein "Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand" hatte im Internet zu der nicht genehmigten Demo aufgerufen. Er bezeichnet die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus als "Ermächtigungsgesetz" und den Zustand als "de-facto-Diktatur". Laut Polizei hatte es zu der Veranstaltung "weder eine Anmeldung noch den Versuch einer Anmeldung gegeben", teilte ein Sprecher am Samstagabend mit.

Polizei informiert über das Ansammlungsverbot aufgrund der Pandemie

Rund 180 Polizisten waren im Einsatz, sie riegelten die Zugänge zum Rosa-Luxemburg-Platz ab und forderten die Teilnehmer der nicht genehmigten Demo auf, zu gehen. Laut einer Polizeisprecherin informierten die Beamten über das Ansammlungsverbot wegen der Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie.

Um die Verbreitung des Virus' zu verlangsamen und Ansteckungen zu vermeiden, sind momentan vorübergehend auch Versammlungen verboten, das regelt das Infektionsschutzgesetz. So heißt es in Paragraph 28 [gesetze-im-internet.de]: "Die Grundrechte der Freiheit der Person … der Versammlungsfreiheit … und der Unverletzlichkeit der Wohnung … werden insoweit eingeschränkt." Diese Einschränkungen müssen jedoch verhältnismäßig sein [tagesschau.de] und dürfen nur zeitlich, räumlich oder personell begrenzt gelten. Die Verhältnismäßigkeit dieser Einschränkungen muss immer wieder geprüft werden.

"Harter Kern" weigerte sich, den Platz zu verlassen

Der Großteil der etwa 350 Personen sei den Aufforderungen der Polizei nachgekommen und habe den Platz verlassen, sagte ein Polizeisprecher am Abend auf Nachfrage von rbb|24. Bei einem harten Kern von Teilnehmern, der sich nicht habe entfernen wollen, sei es zum Zweck der Identitätsfeststellung zu "vorübergehenden Freiheitsbeschränkungen" gekommen, sagte der Sprecher später am Abend. Viele der Polizisten und der Demonstranten waren wegen der Corona-Pandemie mit Mundschutz unterwegs. Der Verein hatte bereits am vergangenen Samstag eine nicht genehmigte Demo auf dem Platz veranstaltet. Auch diese hatte die Polizei aufgelöst.

Sendung: Inforadio, 12.04.2020, 11 Uhr

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Antwort auf [Jochen Beyer] vom 11.04.2020 um 20:40
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