Fragen und Antworten - Das sind die Pläne für die Kita-Betreuung in Brandenburg

Fr 12.06.20 | 15:42 Uhr
19.03.2020, Brandenburg, Frankfurt (Oder): Zahnputzbecher mit Namen von Kindern im Bad des Kindergartens Regenbogen. (Quelle: dpa/Pleul)
Audio: Inforadio | 07.05.2020 | Interview Woidke | Bild: dpa/Pleul

Aufatmen für Brandenburger Eltern: Ab dem 15. Juni sind die Kitas wieder regulär geöffnet. Auch die Abstandsregeln fallen weg. Doch andere Hygiene-Regeln bleiben bestehen.

Was bedeutet der Kita-Normalbetrieb für Kinder, Eltern und Erzieher? 

Ab 15. Juni fallen alle Regelungen zur Kita-Notbetreuung weg, so zum Beispiel die Bevorzugung von Kindern systemrelevanter Eltern. Auch ein Abstand von 1,5 Meter ist damit nicht mehr verbindlich. Die täglichen Erklärungen zur Symptomfreiheit entfallen ebenfalls. Um mit diesen Lockerungen die Kinder zu betreuen, sind die Einrichtungen verpflichtet, Hygienepläne aufzustellen. Eine Empfehlung findet sich auf der Seite des Landes Brandenburg

Was gilt ab dem 15. Juni an Hygiene-Regeln in den Kita-Einrichtungen?

Weiterhin wird vermehrtes Händewaschen mit Wasser und Seife nach Empfehlungen des Robert-Koch-Institut empfohlen. Der Träger ist verpflichtet, Desinfektions- und Reinigungsmittel zur Verfügung zu stellen. 

Einmal täglich müssen Kontaktflächen wie Türklinken, Tischoberflächen, Fenstergriffe und Fußböden desinfiziert werden. Mit den Kindern soll altersgemäß geübt werden, die Hygieneregeln einzuhalten, indem zum Beispiel das richtige Händewaschen sowie Husten und Niesen in den Ellbogen beigebracht werden soll. 

Nicht notwendig ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie von Schutzkleidung. 

Wie werden die Kindergruppen organisiert?

Um Infektionsketten zurückverfolgen zu können, soll dokumentiert werden, welches Kind zu welcher Zeit in welcher Gruppe war. Es gibt keinen Richtwert für die Gruppengrößen, es wird jedoch empfohlen, die Gruppen konstant zu halten. Damit könne eine "infektionsrelevante Durchmischung" vermieden und eine mögliche Nachverfolgung von Kontaktpersonen vereinfacht werden. Auch die Räume sollen nach Gruppen fest eingeteilt werden.

Ebenfalls soll darauf geachtet werden, Spielzeug nicht wechselseitig zu benutzen und Bettzeug personengebunden für jedes Kind getrennt aufzubewahren.

Worauf müssen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte achten?

Elterngruppen und Erzieher sollen so wenig wie möglich aufeinandertreffen. Deshalb wird empfohlen, einen Zeitplan zu entwickeln, damit Kontaktpersonen ihre Kinder einzeln, gestaffelt abholen, sodass anderen Bringern und Abholern nicht begegnet wird. 

Auch bei leichten Symptomen einer Erkältung sollten Kinder lieber nicht in die Kindertagesstätte gebracht werden. 

Worauf müssen Erzieherinnen und Erzieher achten?

Ebenfalls gilt: Bei ersten, auch nur leichten Symptomen einer Erkältung sollen Beschäftigte nicht in die Kindertageseinrichtung kommen. Das Land Brandenburg empfiehlt, sich schnellstmöglich an Hausarzt, ärztlichen Bereitschaftsdienst oder das zuständige Gesundheitsamt zu wenden. 

Sendung: Inforadio, 06.05.2020, 21 Uhr

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Antwort auf [Paule] vom 30.04.2020 um 19:27
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