Corona-Pandemie - Landgericht Berlin verlängert Notbetrieb bis 30. April

Di 14.04.20 | 15:36 Uhr
Der Eingangsbereich des Berliner Landgerichts (Quelle: dpa/Wolfgang Kumm)
Bild: dpa/Wolfgang Kumm

Der Notbetrieb am Berliner Landgericht wegen der Corona-Pandemie wird bis Ende April verlängert. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hat der Präsident des Landgerichts, Holger Matthiessen, den Vorsitzenden Richterinnen und Richtern empfohlen, die bis zum 30. April terminierten Sitzungen aufzuheben. Ausgenommen davon seien lediglich eilbedürftige Fälle.

Damit verlängert das Gericht den bisherigen Notbetrieb, der dafür gesorgt hatte, dass die meisten Verhandlungstermine bis zum 19. April aufgehoben wurden.

Entscheidung im Interesse der Gesundheit

Matthiessen begründete seine Entscheidung damit, dass davon auszugehen sei, dass die aktuell gültigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens in weiten Teilen auch nach dem 20. April fortbestehen werden. "Auch die ersten wissenschaftlichen Analysen legen es nahe, dass die Kontaktbeschränkungen noch einige Zeit aufrechterhalten bleiben müssen, um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen." Im Interesse der Gesundheit der Gerichtsbediensteten und des rechtsuchenden Publikums sei es daher nicht angezeigt, den regulären Sitzungsbetrieb im Landgericht Berlin in der kommenden Woche wiederaufzunehmen.

Die Verwaltung des Landgerichts habe daher den Vorsitzenden der Zivil- und Strafkammern empfohlen, die nicht eilbedürftigen Sitzungen im Zeitraum bis zum 30. April aufzuheben. "Wir arbeiten derzeit intensiv daran, dass das Abstandsgebot in den Verhandlungssälen des Landgerichts Berlin auch bei den danach wieder anlaufenden Sitzungen eingehalten wird", so Matthiessen weiter.

Ausgenommen von der geltenden Regelung sind laut Landgericht bereits begonnene Hauptverhandlungen in Strafsachen sowie weitere eilbedürftige Verfahren, insbesondere Haftsachen, in denen weiterhin Verhandlungen angesetzt und durchgeführt werden.

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